stand-der-technik-recherche
Recherche Stand der Technik vor eigener Patentanmeldung. Identifiziert anhand des Erfindungsmaterials und der ermittelten CPC-IPC-Klassen die wichtigsten Veröffentlichungen die der Anmeldetag-Reife der Mandantenerfindung im Wege stehen koennten. Patent- und Nichtpatentliteratur (NPL) Aufsaetze Konferenzproceedings Dissertationen Datenblaetter Produktinformationen. Berücksichtigt § 3 Abs. 1 PatG Art. 54 Abs. 2 EPUe (Stand der Technik weltweit jede Sprache) und § 3 Abs. 2 PatG Art. 54 Abs. 3 EPUe (aeltere Anmeldungen nur Neuheitsschaedlich). Liefert Trefferdossiers mit Pinpoint auf Anspruch oder Absatz Bewertung als A X Y P E im Stil der EPA-Recherchezeichen. Disclaimer Vorrecherche keine amtliche Recherche.
stand-der-technik-recherche
Zweck
Vor einer eigenen Patentanmeldung der Mandantin (oder zur Beratung der Mandantin "lohnt sich die Anmeldung?") wird der Stand der Technik recherchiert. Dieses Skill nutzt die Treffer aus agentische-datenbank-recherche und ordnet sie methodisch ein.
Rechtsrahmen
- § 3 Abs. 1 PatG / Art. 54 Abs. 2 EPÜ. Stand der Technik ist alles, was vor dem Anmeldetag (oder Prioritätstag) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist — schriftlich, mündlich, durch Benutzung oder in sonstiger Weise. Weltweit. In jeder Sprache.
- § 3 Abs. 2 PatG / Art. 54 Abs. 3 EPÜ. Ältere nationale / EP-Anmeldungen mit früherem Anmelde-/Prioritätstag, aber später veröffentlicht, gelten nur für die Neuheit als Stand der Technik, nicht für die erfinderische Tätigkeit. Wichtig bei der Bewertung.
- § 3 Abs. 5 PatG / Art. 55 EPÜ. Sechs-Monats-Frist für unschädliche Offenbarungen wegen offensichtlichen Missbrauchs (§ 3 Abs. 5 PatG) oder anlässlich amtlich anerkannter Ausstellungen — eng auszulegen.
Material
- Aus
agentische-datenbank-recherche— die strukturierte Treffertabelle aus Patentdatenbanken. - NPL-Recherche ergänzend:
- Google Scholar (
https://scholar.google.com) — Aufsätze, Dissertationen, Konferenz-Proceedings. - Crossref / Lens.org (
https://www.lens.org) — DOI-basierte Recherche; Lens kombiniert Patente und NPL. - arXiv (
https://arxiv.org) — bei Informatik, Mathematik, Physik wichtig. - PubMed (
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov) — Life Sciences / Biotech. - IEEE Xplore, ACM Digital Library, SpringerLink, ScienceDirect — wenn die Kanzlei Zugänge hat.
- Google Scholar (
- Öffentliche Vorbenutzungen — Produkt-Datenblätter, Konferenzvorträge, Messeauftritte, frühere Patente derselben Mandantin (Selbstbeschwerde). Internet Archive Wayback Machine (
https://web.archive.org) ist hilfreich, um Vorveröffentlichungstage zu sichern.
Ablauf
Schritt 1: Anmeldetag der Mandantin festlegen
Wenn die Anmeldung noch nicht eingereicht ist: voraussichtlicher Anmeldetag (heute oder geplant). Alles, was vor diesem Tag veröffentlicht ist, ist relevant. Maßgeblich ist die Veröffentlichung — das Datum der Veröffentlichung, nicht das Datum der Anmeldung der entgegenstehenden Veröffentlichung.
Achtung: § 3 Abs. 2 PatG / Art. 54 Abs. 3 EPÜ — auch ältere, noch nicht veröffentlichte Anmeldungen können einschlägig sein, nur für die Neuheit.
Schritt 2: Recherchezeichen vergeben
EPA-übliche Recherchezeichen, hier zur internen Sortierung übernommen:
- X — besonders relevant, alleine neuheitsschädlich (wenn alle Merkmale des Hauptanspruchs vorweggenommen sind)
- Y — besonders relevant, in Kombination mit anderen für erfinderische Tätigkeit schädlich
- A — allgemeiner Stand der Technik, Hintergrund
- P — Zwischenliteratur, veröffentlicht zwischen Prioritätsdatum und Anmeldetag der Mandantin — nur dann relevant, wenn Priorität nicht wirksam ist
- E — ältere Anmeldung mit früherem Prioritätstag, später veröffentlicht (§ 3 Abs. 2 PatG / Art. 54 Abs. 3 EPÜ)
- L — wird in Rechercheberichten zitiert, wenn sie die Glaubhaftigkeit des Patents in Frage stellt (selten)
- T — theoretische Grundlage / Stand der Technik nach Anmeldetag, wird nur zitiert, wenn die Erfindung damit begründet wird
Schritt 3: Pinpoint pro Treffer
Pro Treffer eine kurze Dossierseite:
Treffer: EP 3 456 789 A1
Anmelder: Siemens AG
Anmeldetag: 15.03.2019 Prio: 14.03.2018
Klassifikation: CPC H02J 3/14
Recherchezeichen: X
Relevanter Pinpoint:
Anspruch 1, Merkmale a)-d) decken sich mit Anspruch 1 der Mandantenerfindung;
Absatz [0023]-[0027] (Bezugszeichen 12, 14) beschreibt baugleiches Verfahren.
Bewertung: Hauptanspruch der Mandantenerfindung ist gegen diesen Treffer nicht neuheitsfähig.
Empfehlung: Anspruchsformulierung anpassen oder Erfindung in Richtung verbleibender Merkmale eingrenzen.
Link: https://worldwide.espacenet.com/patent/search/family/.../publication/EP3456789A1
Schritt 4: NPL-Treffer parallel dokumentieren
Aufsätze / Datenblätter / Wayback-Snapshot werden im gleichen Schema dokumentiert, mit DOI, Veröffentlichungsdatum, Pinpoint (Seite / Abschnitt).
Schritt 5: Synthese
- Anzahl X-Treffer (= Erfindung nicht neu im Sinne des § 3 PatG)
- Anzahl Y-Treffer (= Erfindung nicht erfinderisch im Sinne des § 4 PatG)
- Anzahl A-Treffer (= reine Hintergrund-Dokumente)
- Anzahl P/E-Treffer (= Prioritäts-/Art. 54(3)-Treffer, gesondert behandeln)
- Anzahl NPL-Treffer
Empfehlung an die Patentanwältin:
- Erfindung in der jetzigen Formulierung anmeldungsfähig
- Anmeldung mit eingegrenztem Anspruch sinnvoll (Vorschlag: …)
- Anmeldung nicht sinnvoll, Erfindung wahrscheinlich nicht patentfähig
- Anmeldung in anderem Schutzbereich (Gebrauchsmuster nach GebrMG, das mit anderem Stand der Technik arbeitet) eventuell sinnvoll
Hinweise
- Volltextsuche in allen Sprachen ist nicht möglich. Klar kommunizieren.
- Geheime ältere Anmeldungen (Art. 54(3) EPÜ-Anmeldungen, die noch nicht publiziert sind) sind beim Recherche-Tag nicht erfassbar. Erst nach Ablauf der 18-Monats-Geheimhaltungsfrist.
- Selbst-Beschwerde: Frühere Anmeldungen der Mandantin selbst können neuheitsschädlich sein — § 3 PatG kennt keine "eigene" Ausnahme. Mandant ausdrücklich fragen, ob es frühere Anmeldungen oder Veröffentlichungen gibt.
- Vorträge / Messen der Mandantin in den letzten 18 Monaten erfragen — nicht selten erfolgt dort eine offenkundige Vorbenutzung.
Disclaimer
Hinweis zur Recherche. Diese Stand-der-Technik-Recherche ist eine KI-gestützte Vorrecherche und keine amtliche Recherche. Geheime ältere Anmeldungen (§ 3 Abs. 2 PatG / Art. 54 Abs. 3 EPÜ) sind erst nach Ablauf der 18-Monats-Frist erfassbar. Nicht-deutsche, nicht-englische und nicht-französische Volltexte werden nicht vollständig durchsucht. Die Bewertung als X/Y/A/P/E ist eine vorläufige Einschätzung — die amtliche Recherche durch DPMA oder EPA kann zu anderen Ergebnissen kommen.
Triage-Fragen vor Stand-der-Technik-Recherche
Bevor die Recherche begonnen wird, klaere:
- Was ist der Prioritaetszeitpunkt — nach diesem Datum relevante Dokumente sind nicht massgeblich (§ 3 I PatG)?
- Gibt es bekannte Vorveröffentlichungen durch den Mandanten selbst (Messevortrag, Dissertation, Produktkatalog)?
- Sind Nicht-Patent-Literatur (NPL) — Aufsaetze, Normen, Konferenz-Proceedings — fuer das Technikgebiet besonders relevant?
- Welcher Fachmann ist massgeblich (IPC/CPC-basierte Einordnung des Technikgebiets)?
Aktuelle Rechtsprechung
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
No additional documents ship with this skill.
Related Skills
Markenrechtliche Abmahnung und Unterlassungserklärung
Markenrechtliche Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung erstellen: Mandant hat Markenverletzung entdeckt und will Abmahnung aussprechen …
Urheberrechtliche Abmahnung – § 97a UrhG
Urheber oder Lizenznehmer erhielt unerlaubte Nutzung (Bild Text Video) oder Mandant erhielt Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung. § 97a UrhG Abmah…
Anti-KI-Marken und Authentizitätskennzeichen
Neue Kennzeichenstrategien für KI-Authentizitaet in Haute-Couture: Modehaus will Human-Made-Labels, Anti-KI-Marken oder Authentizitaetszertifikate et…
Erschöpfung, Graumarkt und Brezelmann-Strategie
Workflow-Skill zu discounter und graumarkt brezelmann. Nutzt Normtext, Nutzerangaben und verifizierte Quellen; Rechtsprechung nur nach Live-Pruefung …
DPMA-Widerspruch und Löschungsverfahren
DPMA-Widerspruch und Löschungsantrag gegen kollidierendes Zeichen: Markeninhaber entdeckt juengere aehnliche Marke oder will Lösung. Normen: §§ 42 ff…