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Aufenthaltstitel-Prüfung

Mandant fragt welcher Aufenthaltstitel für ihn passt oder hat Ablehnung der Auslaenderbehoerde erhalten. Prüfraster Aufenthaltstitel nach AufenthG Visum § 6 Aufenthaltserlaubnis §§ 7 ff. ICT-Karte Blaue Karte EU § 18b Niederlassungserlaubnis § 9 Familiennachzug §§ 27 ff. AufenthG. Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen § 5 AufenthG Lebensunterhalt Sprachnachweis Identität. Versagungs- und Ausweisungsinteressen § 11 AufenthG. Output Aufenthaltstitel-Prüf-Memo mit Erteilungsvoraussetzungen-Checkliste und Klagewegen. Abgrenzung: fachanwalt-migrationsrecht-aufenthaltstitel-antrag für den Antrag selbst.

ID: de.immigration.aufenthaltstitel-pruefung Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Aufenthaltstitel-Prüfung

Kaltstart-Rückfragen

  1. Was ist die Staatsangehörigkeit des Mandanten, wie alt ist er, und welcher Aufenthaltsstatus besteht aktuell (Datum, Ablauf)?
  2. Was ist der Aufenthaltszweck — Erwerbstätigkeit, Studium, Forschung, Familiennachzug, Asyl oder humanitärer Aufenthalt?
  3. Ist der Lebensunterhalt ohne öffentliche Mittel gesichert (Nettoeinkommen, SGB-II-Regelbedarf im Vergleich)?
  4. Bestehen Vorstrafen, laufende Ermittlungsverfahren, oder ein Einreise- und Aufenthaltsverbot nach § 11 AufenthG?
  5. Liegt ein gültiger Pass vor (§ 3 AufenthG), und ist die Identität im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1a AufenthG geklärt?
  6. Mit welchem Visum / zu welchem Zweck ist der Mandant eingereist — Visumserfordernis nach § 5 Abs. 2 AufenthG erfüllt?
  7. Sind Sprachnachweise vorhanden (A1 für Ehegattennachzug § 30, B1 für Niederlassungserlaubnis § 9)?
  8. Bei humanitärem Aufenthalt: Welche Schutzanerkennung liegt vor (GFK, subsidiär, national § 60 AufenthG)?

  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Rechtlicher Rahmen

Titel-Übersicht

Aufenthaltszweck Titel Norm
Schengen-Visum (max. 90 Tage) Visum Typ C § 6 Abs. 1 AufenthG
Nationales Visum (über 90 Tage) Visum Typ D § 6 Abs. 3 AufenthG
Berufsausbildung AE Ausbildung § 16a AufenthG
Studium AE Studium § 16b AufenthG
Fachkräfte-Beschäftigung AE Beschäftigung § 18a AufenthG
Hochqualifizierte / Blaue Karte EU Blaue Karte EU § 18b AufenthG
Forschung AE Forschung § 18d AufenthG
Intra-Corporate-Transfer ICT-Karte § 19 AufenthG
Selbständigkeit AE Selbständige § 21 AufenthG
Familiennachzug zu Deutschen AE § 28 AufenthG
Ehegattennachzug zu Drittstaatsangehörigen AE Ehe § 30 AufenthG
Kindernachzug AE Kind §§ 32–34 AufenthG
Asylberechtigt AE § 25 Abs. 1 § 25 Abs. 1 AufenthG
GFK-Flüchtling AE § 25 Abs. 2 Alt. 1 § 25 Abs. 2 AufenthG
Subsidiärer Schutz AE § 25 Abs. 2 Alt. 2 § 25 Abs. 2 AufenthG
Humanitärer Aufenthalt AE § 25 Abs. 5 § 25 Abs. 5 AufenthG
Nachhaltige Integration AE § 25b AufenthG
Gut integrierte Jugendliche AE § 25a AufenthG
Härtefall AE § 23a AufenthG
Niederlassungserlaubnis NE § 9 AufenthG
Daueraufenthalt-EU DA-EU § 9a AufenthG

Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen § 5 AufenthG

Voraussetzung Inhalt Ausnahmen
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 Lebensunterhalt gesichert ohne öffentliche Mittel § 28 Abs. 1 Satz 3 (Familienangehörige Deutscher)
§ 5 Abs. 1 Nr. 1a Identität und Staatsangehörigkeit geklärt Asyl: Sonderregelungen
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 Kein Ausweisungsinteresse § 54 AufenthG Ermessensprüfung § 53 AufenthG
§ 5 Abs. 1 Nr. 4 Pass- und Passersatzpflicht erfüllt Ausnahmen AufenthV
§ 5 Abs. 2 Mit dem erforderlichen Visum eingereist § 39 AufenthV-Ausnahmen

Leitentscheidungen

Aktenzeichen Gericht/Datum Inhalt
Rechtsprechung live prüfen Live-Verifikation erforderlich keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren
BVerwGE 162, 130 BVerwG, 09.09.2021 Ausweisungsinteresse; Ermessensabwägung; Bleibeinteressen

Prüfschema (15 Schritte)

Schritt Prüfpunkt Grundlage
1 Aufenthaltszweck identifizieren und Spezialnorm auswählen §§ 16–26 AufenthG
2 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen § 5 AufenthG vollständig prüfen § 5 Abs. 1, 2
Rechtsprechung live prüfen Live-Verifikation erforderlich keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren
4 Identität und Pass prüfen § 3, § 5 Abs. 1 Nr. 1a AufenthG
5 Ausweisungsinteresse § 54 prüfen (Strafregister, Ermittlungsverfahren) §§ 53–55 AufenthG
6 Visumserfordernis: richtiges Visum bei Einreise? § 5 Abs. 2, § 39 AufenthV
7 Zustimmungserfordernis BA § 39 AufenthG; BeschV-Ausnahmen §§ 18 ff. AufenthG, BeschV
8 Sprachnachweis erforderlich? (A1, B1) § 30, § 9 AufenthG
9 Einreise- und Aufenthaltsverbot § 11 vorhanden? § 11 AufenthG
10 Spezifische Voraussetzungen der Spezialnorm prüfen Jeweilige Norm
11 Frist Fiktionswirkung § 81 Abs. 4 sichern § 81 Abs. 4 AufenthG
12 Wohnraum und Krankenversicherung § 5, § 2 Abs. 3 AufenthG
13 Einbürgerungsperspektive prüfen (StARModG 2024) § 10 StAG
14 Unterlagen-Liste erstellen (Checkliste nach Zweck) § 82 AufenthG
15 Antrag stellen; Fiktionsbescheinigung beantragen § 81 Abs. 5 AufenthG

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

Konstellation Empfohlener Weg
Standard — Aufenthaltstitel-Pruefung Pruef-Protokoll; Template unten
Variante A — Aufenthalts-Aenderung durch Familienstand Abgeleitetes Aufenthaltsrecht pruefen; Familiennachzug
Variante B — Niederlassungserlaubnis angestrebt § 9 AufenthG Voraussetzungen pruefen; Sprachkenntnisse
Variante C — Aufenthaltsrecht durch EU-Freizuegigkeit FreizuegG/EU statt AufenthG; andere Rechtslage

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Schriftsatzbausteine

Baustein 1 — Anschreiben Antrag auf Aufenthaltserlaubnis § 25b AufenthG (nachhaltige Integration)

An die Ausländerbehörde [Ort]

Betreff: Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG
         (nachhaltige Integration) für [Name, Geburtsdatum]

Sehr geehrte Damen und Herren,

namens und in Vollmacht beantragen wir die Erteilung einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG.

Voraussetzungen nach § 25b Abs. 1 AufenthG sind erfüllt:

1. Mindestaufenthalt: Ununterbrochener rechtmäßiger oder geduldeter
   Aufenthalt seit [Datum] — mindestens acht Jahre
   (sechs Jahre bei Kindern/Alleinerziehenden). Belegt durch
   Anlage A1 (Ausländerbehördennachweis).

2. Lebensunterhaltssicherung: Monatliches Nettoeinkommen
   EUR [Betrag] aus Beschäftigung bei [Arbeitgeber]. Überschreitet
   SGB-II-Regelbedarf für [Personen] (EUR [Betrag]) deutlich.
   Anlage A2: Lohnabrechnungen.

3. Mündliche Deutschkenntnisse A2: [Sprachzertifikat, Datum]
   Anlage A3.

4. Kein Bezug von SGB-II-/SGB-XII-Leistungen seit [Datum]:
   Bescheinigung Jobcenter Anlage A4.

5. Keine Ausweisungsinteressen § 54 AufenthG: Führungszeugnis
   ohne Eintrag Anlage A5.

Wir bitten um Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung und
Terminbestätigung.

Mit freundlichen Grüßen
[Rechtsanwalt/-anwältin]

Baustein 2 — Widerspruch gegen Versagung wegen Lebensunterhalt

An die Ausländerbehörde [Ort]

Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid vom [Datum], Az. [...]

Sehr geehrte Damen und Herren,

namens und in Vollmacht erheben wir Widerspruch.

Begründung:

Die Behörde hat den Lebensunterhalt als nicht gesichert abgelehnt.
Diese Einschätzung ist unzutreffend.

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
gegeben, wenn das Nettoeinkommen den nach SGB II maßgeblichen Bedarf
aller Familienmitglieder übersteigt. Maßgeblich sind:

Regelbedarf nach SGB II für [Personen]: EUR [Betrag]
Kosten der Unterkunft (angemessen): EUR [Betrag]
Krankenversicherungsbeiträge: EUR [Betrag]
Gesamtbedarf: EUR [Betrag]

Demgegenüber steht das monatliche Nettoeinkommen von EUR [Betrag]
(Anlage W1: Lohnabrechnungen). Der Überschuss beträgt EUR [Betrag].

Die Behörde hat [Unterhaltspflichten / Abzüge] fehlerhaft berechnet.
Korrekte Berechnung: [Darstellung].

Wir beantragen: Aufhebung des Ablehnungsbescheides und Erteilung
des Aufenthaltstitels.

Mit freundlichen Grüßen
[Rechtsanwalt/-anwältin]

Baustein 3 — Blaue Karte EU § 18b Abs. 2 AufenthG

An die Ausländerbehörde [Ort]

Antrag auf Erteilung der Blauen Karte EU § 18b Abs. 2 AufenthG

Sehr geehrte Damen und Herren,

namens und in Vollmacht beantragen wir die Erteilung der Blauen
Karte EU nach § 18b Abs. 2 AufenthG.

Voraussetzungen sind erfüllt:

1. Hochschulabschluss: [Universität, Land, Jahr, Fach].
   Abschluss-Zeugnis mit Übersetzung: Anlage B1.
   Anabin-Datenbank-Prüfung: Anlage B2 (Gleichwertigkeitsnachweis).

2. Konkreter Arbeitsplatz: Arbeitsvertrag mit [Arbeitgeber] vom
   [Datum] (Anlage B3). Bruttojahresgehalt EUR [Betrag].
   Aktueller Schwellenwert 2025 (§ 18b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG):
   EUR 45300 (Regelberuf) / EUR 41041 (Mangelberuf) —
   bitte aktuellen Wert aus BMAS-Bekanntmachung prüfen.

3. Zustimmungsfreiheit: Blaue Karte EU ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 2
   BeschV zustimmungsfrei.

4. Allgemeine Voraussetzungen § 5 AufenthG: Pass Anlage B4,
   Krankenversicherung Anlage B5, Führungszeugnis Anlage B6.

Mit freundlichen Grüßen
[Rechtsanwalt/-anwältin]

--- vor Versand klaeren ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]

Beweislast

Position Träger Beweismittel
Lebensunterhaltssicherung Antragsteller (§ 82 AufenthG) Lohnabrechnungen, Kontoauszüge, Steuerbescheid
Identität und Staatsangehörigkeit Antragsteller Pass, Geburtsurkunde, Heimatstaatsdokumente
Kein Ausweisungsinteresse Antragsteller (negativ) Führungszeugnis, Behördenauskunft
Fiktionswirkung Rechtzeitigkeit Antragsteller Eingangsbestätigung, Postnachweis, Faxbericht
Versagungsgrundlage § 11 Behörde Aktenlage, Verwaltungsakte
Hochschulabschluss Gleichwertigkeit Antragsteller Anabin-Nachweis, KMK-Bescheid, ENIC-Dokument
Ermessen bei Ausweisungsinteresse Behörde muss abwägen Begründungspflicht § 39 VwVfG

Fristen und Verjährung

Frist Grundlage Inhalt
Vor Ablauf AE § 81 Abs. 4 AufenthG Verlängerungsantrag für Fiktionswirkung
Vier Wochen § 74 Abs. 1 VwGO Klagefrist gegen Ablehnungsbescheid
Fünf Jahre § 9 Abs. 2 AufenthG Mindestaufenthalt für Niederlassungserlaubnis
Acht Jahre § 10 Abs. 1 StAG Regelaufenthalt für Einbürgerung (seit StARModG 2024)
Fünf Jahre § 10 Abs. 1 StAG Einbürgerung bei besonderen Integrationsleistungen
60 Monate § 9 Abs. 2 Nr. 3 AufenthG Rentenversicherungsbeiträge für Niederlassungserlaubnis

Typische Gegenargumente

Behörden-Argument Rechtliche Gegenstrategie
Rechtsprechung live prüfen keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren
"Visumserfordernis nicht erfüllt" § 39 AufenthV-Ausnahmen: Nr. 1 (Familienangehörige Deutscher), Nr. 3 (humanitäre Gründe), Nr. 5
"Ausweisungsinteresse § 54 vorhanden" Abwägung § 53 Abs. 1 AufenthG; Bleibeinteressen § 55 qualifiziert prüfen
Rechtsprechung live prüfen keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren
"Hochschulabschluss nicht anerkannt" KMK-Bescheid beantragen; anabin-Datenbank; ENIC-NARIC-Netzwerk
"§ 11 Einreise-/Aufenthaltsverbot" Befristungsantrag nach § 11 Abs. 4 AufenthG; humanitäre Ausnahme
"§ 25b — Lebensunterhalt nicht eigenständig" § 25b Abs. 1 Nr. 3 AufenthG: Stufenmodell; Ausnahme bei unverschuldeter Hilfsbedürftigkeit

Streitwert / Kosten

Position Richtwert
Streitwert Klage AE EUR 5000 (pauschal, NW-VGH-Streitwertliste)
Streitwert Klage NE EUR 10000 (NE = höherwertiger Titel)
Verwaltungsgebühr AE-Erteilung EUR 100 (§ 45 AufenthV)
Verwaltungsgebühr NE EUR 113 (§ 45 AufenthV)
Blaue Karte EU EUR 100 (§ 45 AufenthV)
Gerichtskosten VG Nach GKG; ca. EUR 300 bis 600 erster Instanz
Anwaltskosten Nach RVG, Streitwert EUR 5000; ca. EUR 800 bis 1200 netto
PKH/VKH § 114 ZPO i.V.m. § 166 VwGO; bei geringem Einkommen bewilligbar

Strategische Empfehlung

Fallkonstellation Empfehlung
NE-Antrag (§ 9 AufenthG) fast erreichbar Fehlende Rentenbeiträge freiwillig nachzahlen; B1-Kurs abschließen; Termin rechtzeitig buchen
Visumserfordernis nicht erfüllt § 39 AufenthV-Ausnahmen prüfen; sonst Ausreise und Visumantrag Deutschen Botschaft
§ 25b-Antrag Lückenlose Aufenthaltshistorie dokumentieren; Integrationsnachweise sammeln
Einbürgerungsperspektive StARModG 2024: Regelaufenthalt 5 Jahre (statt 8); doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Antrag kurz vor Ablauf Sofortiger Antrag + Fiktionsbescheinigung; Arbeitgeber informieren
Ausweisungsinteresse vorhanden Frühzeitig Ermessensabwägung anstoßen; Bleibeinteressen dokumentieren

Einbürgerungsperspektive (StARModG 2024)

Das Staatsangehörigkeitsreformgesetz (StARModG) vom 27.06.2024 hat die Einbürgerungsvoraussetzungen erheblich geändert:

Merkmal Alte Regelung Neue Regelung (ab 27.06.2024)
Regelaufenthalt 8 Jahre 5 Jahre (§ 10 Abs. 1 StAG)
Besondere Integration 6 Jahre 3 Jahre (§ 10 Abs. 3 StAG)
Doppelte Staatsangehörigkeit Grundsätzlich nicht Zulässig (§ 10 Abs. 6 StAG)
Sprachnachweis B1 B1 (unverändert)
Lebensunterhalt eigenständig Ja Ja (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG)

Hinweis: Die frühere Verkürzung auf drei Jahre bei besonderen Integrationsleistungen wurde durch das Sechste Gesetz zur Änderung des StAG (30.10.2025) ohne Übergangsregelung gestrichen — auf alle nach diesem Datum noch nicht beschiedenen Anträge findet die neue Rechtslage Anwendung.


Anschluss-Skills

  • fachanwalt-migrationsrecht-aufenthaltstitel-antrag — konkreter Antragsprozess
  • fachanwalt-migrationsrecht-einbuergerung — Einbürgerungsmandat
  • asyl-anhoerung-vorbereiten — bei Asylverfahren als Ausgangslage
  • fachanwalt-migrationsrecht-geas-reform-grenzverfahren-2024 — bei Grenzverfahren

Quellen

Stand 05/2026. AufenthG, AsylG, BeschV und Fachkräfteeinwanderungsgesetz im Mandat tagesaktuell prüfen. Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Aktuelle Linie zur Dublin-Zuständigkeit: EuGH, Urt. v. 05.03.2026 — C-458/24 (Daraa) — Zuständigkeitsübergang auf ersuchenden Mitgliedstaat nach Ablauf 6-Monatsfrist; einseitige Aussetzung der Rücknahme bewirkt keinen automatischen Übergang.

Output-Template: Aufenthaltstitel-Pruefungsmemo

Adressat: Mandant oder Kanzlei-intern Tonfall: Sachlich-beratend, klare Handlungsempfehlung

AUFENTHALTSTITEL-PRUEFUNGSMEMO
Kanzlei: [KANZLEI]
Mandant: [NAME, geb. DATUM, Staatsang.]
Datum: [DATUM]
Aktenzeichen Auslaenderbehoerde: [AZ falls vorhanden]

I. AKTUELLER STATUS
Vorhandener Titel: [§ X AufenthG, gueltig bis DATUM]
Ablauf: [DATUM — Antrag rechtzeitig gestellt? Fiktionswirkung § 81 Abs. 4: ja/nein]

II. BEANTRAGTER / ANGESTREBTER TITEL
Angestrebter Titel: [§ X AufenthG]
Begründung Zweck: [BESCHAEFTIGUNG / STUDIUM / FAMILIENNACHZUG / HUMAN.]

III. ALLGEMEINE ERTEILUNGSVORAUSSETZUNGEN § 5 AufenthG
a) Lebensunterhalt: Netto [BETRAG EUR] vs. Bedarf [BETRAG] — [GESICHERT / NICHT GESICHERT]
b) Identitaet: [GEKLARERT — Pass gueltig bis DATUM / NICHT GEKLARERT]
c) Ausweisungsinteresse: [KEINES / Vorstrafen: DETAILS]
d) Visumserfordernis: [ERFUELLT — mit Visum Typ X eingereist / PROBLEM: ...]
e) Sprachnachweis: [A1 / B1 vorhanden: Anlage X / FEHLT]

IV. PRUEFUNG SPEZIALNORM
[§ X AufenthG: Voraussetzungen 1, 2, 3 — gegeben / nicht gegeben]

V. ERGEBNIS
[ ] Titel erteilbar — Antrag stellen bis [DATUM]
[ ] Titel erteilbar mit folgenden Massnahmen: [...]
[ ] Titel nicht erteilbar — Widerspruch / Klage VG pruefen

VI. NAECHSTE SCHRITTE
1. [Schritt mit Frist und Verantwortlichen]
2. Antrag bei Auslaenderbehoerde: [TERMIN]
3. PKH/Beratungshilfe: [ja / nein — Antrag gestellt?]

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