Terminologie-Konsistenz
Terminologie-Konsistenz im legistischen Entwurf prüfen und Begriffstabelle aufbauen. Anwendungsfall Entwurf enthaelt neue Legaldefinitionen oder Referent prüft ob Begriffe konsistent verwendet werden und keine ungewollten Abweichungen von bestehenden Legaldefinitionen in anderen Gesetzen vorliegen. Faustregel ein Begriff eine Bedeutung. Prüfung gegen HdR und GGO. Abweichung gerechtfertigt und ausdrücklich oder versehentliche Bruchbildung. Output Begriffsliste kritische Faelle markiert Aenderungsvorschlag.
Terminologie-Konsistenz
Ein Wort, eine Bedeutung. Quer durch die ganze Rechtsordnung.
Schritt 1 - Begriffsernte
Alle in der Norm verwendeten Fachbegriffe sammeln. Substantive zuerst, dann Adjektive und Verben, die definierte Bedeutung haben.
Schritt 2 - Prüfung "schon definiert?"
Pro Begriff suchen:
- Stammgesetz (interne Definition?)
- HGB, BGB, ZPO, StPO, VwGO, SGB I (Allgemeine Begriffe)
- DSGVO (personenbezogene Daten, Verarbeitung, Verantwortlicher etc.)
- EU-VO (DSA, DMA, AI Act, eIDAS 2.0)
- Landesgesetze des betreffenden Landes
Schritt 3 - Konsistenz-Matrix
| Begriff | Definition Entwurf | Andere Norm | Abweichung | Bewertung | Vorschlag |
|---|---|---|---|---|---|
| Postfach | elektr. Postf. | beA-Verordnung | beA = nur Anwalt | bewusst weiter | OK, andere Bezeichnung wählen |
| Unternehmen | iSd HGB | DSA Art. 3 g | DSA umfasst auch Plattformen ohne HReg | nein | Verweis auf DSA klarstellen |
| Zweigniederlassung | iSd HGB | Niederlassung iSd EU | abweichend | nein | Wahl klarstellen |
Schritt 4 - HdR-Test
Handbuch der Rechtsförmlichkeit des Bundes (BMJ, 3. Auflage 2008, in Bearbeitung 4. Auflage):
- Bestimmte Begriffe meiden ("etwaige", "gegebenenfalls" - Unbestimmtheit)
- Aktiv statt Passiv
- Singular ist Plural-feindlich, wenn Mehrzahl gemeint ist
- Praesens ist Vergangenheits-feindlich
Schritt 5 - GGO-Test
Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO): formale Mindestanforderungen.
Schritt 6 - Genderaspekt
Geschlechtergerechte Sprache. Bei Personenbezeichnungen entweder:
- Paarform "die Bürgerin oder der Bürger"
- generisches Femininum oder Maskulinum
- neutrale Formulierung "die Person"
Inkonsistenz vermeiden - eine Formel je Gesetz.
Aktuelle Rechtsprechung & Leitsätze
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zentrale Normen (Paragrafenkette)
§§ 43-46 HdR (einheitliche Begriffsverwendung, Terminologie-Gebot) — Art. 20 Abs. 3 GG (Bestimmtheitsgebot, Normenklarheit) — § 288 AEUV (EU-Richtlinie verlangt einheitliche terminologische Umsetzung) — §§ 1-5 DIN 1422 (Norm Terminologie-Konsistenz in Rechtstexten)
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Ausgabe
Begriffstabelle als Anhang zum Entwurf. Kritische Fälle (Bruchbildung) markiert.
Anschluss
zirkelschluss-pruefen, dann referentenentwurf-bauen.
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