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Terminologie-Konsistenz

Terminologie-Konsistenz im legistischen Entwurf prüfen und Begriffstabelle aufbauen. Anwendungsfall Entwurf enthaelt neue Legaldefinitionen oder Referent prüft ob Begriffe konsistent verwendet werden und keine ungewollten Abweichungen von bestehenden Legaldefinitionen in anderen Gesetzen vorliegen. Faustregel ein Begriff eine Bedeutung. Prüfung gegen HdR und GGO. Abweichung gerechtfertigt und ausdrücklich oder versehentliche Bruchbildung. Output Begriffsliste kritische Faelle markiert Aenderungsvorschlag.

ID: de.general.terminologie-konsistenz Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Terminologie-Konsistenz

Ein Wort, eine Bedeutung. Quer durch die ganze Rechtsordnung.

Schritt 1 - Begriffsernte

Alle in der Norm verwendeten Fachbegriffe sammeln. Substantive zuerst, dann Adjektive und Verben, die definierte Bedeutung haben.

Schritt 2 - Prüfung "schon definiert?"

Pro Begriff suchen:

  • Stammgesetz (interne Definition?)
  • HGB, BGB, ZPO, StPO, VwGO, SGB I (Allgemeine Begriffe)
  • DSGVO (personenbezogene Daten, Verarbeitung, Verantwortlicher etc.)
  • EU-VO (DSA, DMA, AI Act, eIDAS 2.0)
  • Landesgesetze des betreffenden Landes

Schritt 3 - Konsistenz-Matrix

Begriff Definition Entwurf Andere Norm Abweichung Bewertung Vorschlag
Postfach elektr. Postf. beA-Verordnung beA = nur Anwalt bewusst weiter OK, andere Bezeichnung wählen
Unternehmen iSd HGB DSA Art. 3 g DSA umfasst auch Plattformen ohne HReg nein Verweis auf DSA klarstellen
Zweigniederlassung iSd HGB Niederlassung iSd EU abweichend nein Wahl klarstellen

Schritt 4 - HdR-Test

Handbuch der Rechtsförmlichkeit des Bundes (BMJ, 3. Auflage 2008, in Bearbeitung 4. Auflage):

  • Bestimmte Begriffe meiden ("etwaige", "gegebenenfalls" - Unbestimmtheit)
  • Aktiv statt Passiv
  • Singular ist Plural-feindlich, wenn Mehrzahl gemeint ist
  • Praesens ist Vergangenheits-feindlich

Schritt 5 - GGO-Test

Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO): formale Mindestanforderungen.

Schritt 6 - Genderaspekt

Geschlechtergerechte Sprache. Bei Personenbezeichnungen entweder:

  • Paarform "die Bürgerin oder der Bürger"
  • generisches Femininum oder Maskulinum
  • neutrale Formulierung "die Person"

Inkonsistenz vermeiden - eine Formel je Gesetz.

Aktuelle Rechtsprechung & Leitsätze

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Zentrale Normen (Paragrafenkette)

§§ 43-46 HdR (einheitliche Begriffsverwendung, Terminologie-Gebot) — Art. 20 Abs. 3 GG (Bestimmtheitsgebot, Normenklarheit) — § 288 AEUV (EU-Richtlinie verlangt einheitliche terminologische Umsetzung) — §§ 1-5 DIN 1422 (Norm Terminologie-Konsistenz in Rechtstexten)

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Ausgabe

Begriffstabelle als Anhang zum Entwurf. Kritische Fälle (Bruchbildung) markiert.

Anschluss

zirkelschluss-pruefen, dann referentenentwurf-bauen.

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