Deutsche juristische Zitierweise anwenden (v4.0)
Wende deutsche juristische Hauszitierweise v4.0 an. Rechtsprechung nur mit Gericht Entscheidungsform Datum Az. Aktenzeichen und verifizierbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur bei Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff. Unverifizierte Entscheidungen als Prüfbedarf markieren oder weglassen. Keine aktuellen Palandt-/Pahlen-Zitate.
Deutsche juristische Zitierweise anwenden (v4.0)
Dieser Skill verkörpert die Klotzkette-Hauszitierweise in der Fassung v4.0. Aktiviere ihn, sobald juristische Quellen zitiert, geprüft oder umformatiert werden — in Memos, Schriftsätzen, Mandantenkommunikation oder Belegapparaten. Der Skill ist zuerst eine Halluzinationsbremse: keine Fundstelle ohne echte Quelle.
Pragmatik vs. Wissenschaft (Vorbemerkung)
Diese Hauszitierweise ist eine pragmatische Repository-Konvention. Sie ist innerhalb dieses Repositories verbindlich, nicht in der Welt. Wissenschaftliche Texte (Dissertationen, Habilitationen, Theoriezeitschriften) verwenden vielfach ausführlichere Notationen. Beide Vorgehen sind legitim, solange dokumentintern konsistent.
Wann dieser Skill greift
- Du zitierst Rechtsprechung, Materialien oder Gesetzesnormen.
- Du prüfst einen vorhandenen Text auf korrekte Zitierweise.
- Du erkennst BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatzangaben und musst prüfen, ob sie wirklich verifiziert sind.
- Du erkennst veraltete oder fehlerhafte BGB-Kommentartitel als aktuelle Quelle.
- Du stellst einen Belegapparat zusammen (Reihenfolge, Doppelnotation, Pinpoint-Randnummern).
Grundprinzipien
- Verifikation vor Eleganz — nicht zitieren, was nicht geprüft ist.
- Mindestdaten bei Rechtsprechung — Gericht, Entscheidungsform, Datum und Aktenzeichen sind Pflicht.
- Freie Quelle bevorzugen — amtliche Gerichtsseite oder frei zugänglicher Volltext vor Datenbankkürzel.
- Keine Blindliteratur — Kommentare, Bücher und Aufsätze nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
- Konsistenz — innerhalb eines Dokuments dieselbe Zitierform durchhalten.
Rechtsprechung — Schema und Beispiele
Schema: <Gericht>, <Entscheidungsform> v. <Datum> - Az. <Aktenzeichen>, <Fundstelle oder freie Quelle> Rn. <Randnummer>.
Der Marker Az. steht direkt vor dem Aktenzeichen und ist Pflichtbestandteil.
Wenn die freie Quelle noch fehlt, nicht auffüllen. Dann so markieren:
[Rechtsprechung prüfen: Gericht, Entscheidung v. TT.MM.JJJJ - Az. ...; freie Quelle noch nicht gefunden.]
Datenbank- und Literaturangaben
Diese Quellenkategorien werden nicht aus Modellwissen erzeugt.
- BeckRS nur übernehmen, wenn Nutzerquelle oder lizenzierter Live-Zugriff vorhanden ist.
- juris-Nummern nur übernehmen, wenn Nutzerquelle oder lizenzierter Live-Zugriff vorhanden ist.
- Kommentare nur zitieren, wenn der konkrete Auszug/Export vorliegt.
- Aufsätze nur zitieren, wenn der konkrete Beitrag vorliegt.
- Ansonsten Recherchehinweis geben, keine Fundstelle.
Zulässige Form:
[Nutzerquelle: Auszug aus ..., vom Nutzer bereitgestellt, dort Rn. ...]
Behördliche und gesetzgeberische Materialien
Schema: <Herausgeber/Behörde>, <Titel>, <Datum oder Stand>, <Fundstelle>, <Pinpoint>, ggf. <URL>
- Deutscher Bundestag, Beschlussempfehlung, BT-Drucks. 20/9123, S. 14 (dserver.bundestag.de).
- BMF-Schreiben v. 12.03.2024 – Az. IV C 6 – S 2144/19/10003 :003, BStBl. I 2024, 421 Rn. 8 (bundesfinanzministerium.de).
- BaFin, Merkblatt zu § 32 KWG, Stand März 2024, Ziff. III.2 (bafin.de).
Wo kein Pinpoint vergeben ist, ist das Datum verpflichtend; eine Ziff./Abschnittsüberschrift, wenn das Dokument sie trägt.
Aktuelle BGB-Kommentartitel und Schreibfehler
Es gibt kein aktuelles BGB-Kommentarwerk mit dem Namen "Palandt". Der vormalige Palandt erscheint seit der 81. Auflage 2022 unter dem Titel Grüneberg, BGB.
- Taucht "Palandt" als aktuelle Quelle auf: nicht verwenden; nach Nutzerquelle oder Altauflage fragen.
- Taucht "Pahlen" auf: als Schreib-/Quellenfehler markieren, nicht zitieren.
- Grüneberg nur zitieren, wenn der Nutzer die Quelle liefert oder ein lizenzierter Live-Zugriff besteht.
Reihenfolge mehrerer Belege
Rechtsprechung untereinander — erst Hierarchie, dann Zeit oder Relevanz
Bei mehreren Rechtsprechungs-Belegen wird immer zuerst nach Gerichtshierarchie sortiert, innerhalb derselben Ebene chronologisch absteigend (neueste zuerst).
Hierarchie:
- BVerfG
- EuGH, EGMR (vor BGH, soweit unionsrechtliche bzw. konventionsrechtliche Aussage tragend)
- BGH, BAG, BSG, BFH, BVerwG
- OLG, LAG, LSG, FG, OVG, VGH
- LG, ArbG, SG, VG
- AG
Alternative: Innerhalb derselben Hierarchieebene ist eine Relevanzsortierung zulässig (Leitentscheidung zuerst). Wahl muss dokumentintern konsistent durchgehalten werden.
Typografische Detailregeln
Die folgenden Regeln gelten als pragmatische Repository-Konvention. Wissenschaftliche Alternativen mit vollständiger Erstzitierung, Titel im Beleg und ausführlicher Verlagsangabe sind in wissenschaftlichen Texten zulässig — dann durchgängig.
- Zeitschriftenkürzel ohne Punkt (NJW, ZUM, MMR, GRUR, NZA, ZIP), Ausnahme bei amtlich gesetztem Punkt (BStBl.).
- Vierstelliges Erscheinungsjahr (
2020, nie'20). - Kein "S." bei Zeitschriften.
- Kein floskelhaftes
vgl.vor einer punktgenauen Fundstelle.
Gesetzeszitate
§ 433 Abs. 1 S. 1 BGB§§ 280 Abs. 1; 281 Abs. 1 und Abs. 2 BGBArt. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. f DSGVO§ 263 Abs. 1 und Abs. 3 S. 2 Nr. 1 Var. 1 StGB
Bei Gesetzen, die im allgemeinen juristischen Sprachgebrauch durchgängig abgekürzt werden (BGB, StGB, ZPO, GG, DSGVO, ...), ist die Vollform nicht erforderlich.
Quellenrang im Repository
In Deutschland besteht keine Präjudizienbindung; das BVerfG bindet nach § 31 BVerfGG, der Große Senat des BGH die anderen BGH-Senate nach § 132 GVG.
- Gesetz und amtliche Materialien zuerst.
- Verifizierte Rechtsprechung danach.
- Literatur nur bei echter Quelle.
- Ein bloßes "h. M.", "h. L." oder "st. Rspr." ersetzt keine konkreten Belege.
Checkliste für jedes Zitat (vor Ausgabe abprüfen)
- [ ] Gericht in üblicher Abkürzung?
- [ ] Entscheidungsform (Urt./Beschl.) angegeben?
- [ ] Datum vorhanden ("v. TT.MM.JJJJ")?
- [ ]
Az.als Marker vor dem Aktenzeichen? - [ ] Aktenzeichen vollständig?
- [ ] Verifizierbare Quelle vorhanden oder Prüfvermerk gesetzt?
- [ ] Randnummer angegeben, sofern in der Fundstelle vorhanden?
- [ ] Keine BeckRS- oder juris-Nummer ohne Nutzerquelle oder lizenzierten Live-Zugriff?
- [ ] Keine Kommentar-/Aufsatz-/Buchfundstelle ohne Nutzerquelle oder lizenzierten Live-Zugriff?
- [ ] Keine aktuellen Palandt-/Pahlen-Zitate?
- [ ] Bei Materialien: Herausgeber, Datum, Pinpoint, ggf. URL?
- [ ] Reihenfolge eingehalten — Rspr. erst Hierarchie, dann chronologisch oder relevanzsortiert (konsistent)?
- [ ] Keine
vgl.-Floskeln ohne nachvollziehbaren Verweis?
Vertiefung
Die vollständige Hauszitierweise steht in references/zitierweise.md. Lies sie als verbindliche Pflicht vor jedem Zitat.
Verknüpfung mit anderen Plugins
methodenlehre-buergerliches-recht— Jede juristische Bewertung folgt der dortigen Methodik; die Zitierweise belegt die Aussagen.kanzlei-builder-hub/skills/fundstellenglattzieher— markiert BeckRS-, Palandt-/Pahlen- und Literatur-Blindzitat-Risiken.- Alle Klotzkette-Rechtsgebiet-Plugins setzen diese Zitierweise als Hausstandard voraus.
<!-- AUDIT 28.05.2026: Beispielblock auf schema- und prüfvermerkbasierte Darstellung reduziert, damit der Skill keine nicht erneut live verifizierten Beispielsfundstellen weiterträgt. -->
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