Zivilrecht — Anspruchsgrundlagen-Prüfung
Student prüft zivilrechtliche Ansprüche in der Hausarbeit: Reihenfolge V-C-G-D-D-B Vertrag culpa in contrahendo GoA dinglich Delikt Bereicherung. Prüfungsschemata je Anspruchsgrundlage §§ 433 280 823 812 BGB. Prüfraster Anspruchsgrundlagen-Reihenfolge Spezialitaet Konkurrenzen lex specialis. Output Anspruchsprüfungs-Schema Begründung. Abgrenzung zu strafrecht-tatbestand (Strafrecht) und öffentliches-recht-statthaft (Verwaltungsrecht).
Zivilrecht — Anspruchsgrundlagen-Prüfung
Triage zu Beginn
- Welche Anspruchsgrundlagen kommen nach V-C-G-D-D-B in Betracht?
- Gibt es besondere Konkurrenzprobleme (§ 823 BGB neben §§ 280 ff. BGB, § 812 BGB neben Vertragsrecht)?
- Welche Voraussetzungen der primaer einschlaegigen Anspruchsgrundlage sind streitig?
- Gibt es Einreden oder Einwendungen (Erloeschung, Verjährung, § 320 BGB)?
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zentrale Normen
- §§ 433, 634, 611, 677 BGB — Vertragsrecht als erste Pruefungsstufe der V-C-G-D-D-B
- § 311 Abs. 2 BGB — Culpa in contrahendo als vorvertragliche Haftung
- §§ 823 ff. BGB — Deliktsrecht als vierte Stufe
- §§ 812 ff. BGB — Bereicherungsrecht als letzte Auffangnorm
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Zweck
Im Zivilrecht ist die Reihenfolge der Anspruchsgrundlagen entscheidend. Wer durcheinander prüft, kommt zu falschen Konkurrenzen.
Schritt 1 — Die V-C-G-D-D-B-Regel
| Rang | Anspruchs-Art | Beispiel-Normen |
|---|---|---|
| V ertrag | Erfüllungs-, Schadensersatz-, Rücktrittsansprüche | §§ 433 und 280 und 311a und 313 und 314 und 437 und 631 BGB |
| C ulpa in contrahendo | Vorvertragliches Verschulden | § 280 I iVm § 311 II, § 241 II BGB |
| G eschäftsführung ohne Auftrag | Aufwendungs-, Wertersatz-Ansprüche | §§ 677 und 683 und 684 und 687 BGB |
| D inglich | Eigentums-, Besitzansprüche | §§ 985 und 1004 und 1007 und 861 und 862 BGB |
| D elikt | Unerlaubte Handlung | §§ 823 und 826 und 831 und 833 und 836 BGB |
| B ereicherung | Leistungs-/Eingriffskondiktion | §§ 812 und 813 und 816 und 818 und 819 BGB |
Warum diese Reihenfolge?
- Vertraglich vor gesetzlich: Vertrag ist spezieller
- Vorvertraglich vor dinglich: c.i.c. ist neben-vertraglich
- Delikt vor Bereicherung: bei Schaden eher Schadensersatz als Bereicherung
- Bereicherung am Ende: weil viele Bereicherungs-Ansprüche subsidiär sind
Schritt 2 — Vertragliche Ansprüche (V)
§ 433 II BGB — Kaufpreis-Zahlung
Schema
- Wirksamer Kaufvertrag
- Angebot
- Annahme
- Wirksamkeit (Geschäftsfähigkeit, AGB, Sittenwidrigkeit, Form)
- Anspruch nicht erloschen
- Erfüllung § 362 BGB
- Aufrechnung § 387 BGB
- Erlass § 397 BGB
- Rücktritt § 346 BGB
- Anspruch durchsetzbar
- Verjährung §§ 195 und 199 und 214 BGB
- § 320 BGB (Synallagma)
- § 273 BGB (Zurückbehaltung)
§ 280 I BGB — Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
Schema
- Schuldverhältnis
- Pflichtverletzung (Definition + Subsumtion)
- Vertretenmüssen § 280 I 2 BGB (Vermutung!)
- Schaden (Definition + Subsumtion + Höhe)
- Kausalität (haftungs-begründend + haftungs-ausfüllend)
Bei Verzug zusätzlich
- § 280 II BGB iVm § 286 BGB — Mahn-Erfordernis oder Ausnahmen (§ 286 II BGB)
Bei Schadensersatz statt der Leistung
- § 280 III BGB iVm §§ 281 und 282 oder 283 BGB
§ 437 BGB — Mängelrechte
Aufbau
- Sachmangel § 434 BGB
- Rechtsmangel § 435 BGB
- Hierauf folgt: Nacherfüllung § 439, Rücktritt § 437 Nr. 2 iVm §§ 323 und 326 BGB, Schadensersatz § 437 Nr. 3 iVm §§ 280 ff. BGB, Minderung § 437 Nr. 2 iVm § 441 BGB
§ 631 BGB — Werklohn-Anspruch
Schema
- Wirksamer Werkvertrag
- Abnahme (oder Vereinbarung zur Abnahme)
- Werk-Vereinbarung erfüllt
Sonderfälle Vertrag
- § 651 BGB: Reise-/Werkvertrag (Sonderform)
- § 535 BGB: Mietvertrag
- § 488 BGB: Darlehen
- § 611 BGB: Dienstvertrag
- § 611a BGB: Arbeitsvertrag
- § 651a BGB: Reisevertrag (Pauschal-Reise)
Schritt 3 — Culpa in Contrahendo (C)
§ 280 I iVm § 311 II BGB
Aufbau
- Schuldverhältnis aus Vertragsverhandlungen (§ 311 II BGB)
- Pflichtverletzung
- Vertretenmüssen
- Schaden
Typische Anwendungs-Fälle
- Vertragsschluss in trügerischer Hoffnung herbeigeführt
- Aufklärungs-Pflicht-Verletzung
- Vertrags-Vertrauensschutz
Schritt 4 — Geschäftsführung ohne Auftrag (G)
Echte GoA — § 683 BGB
Aufbau
- Fremdes Geschäft
- Fremd-Geschäftsführungs-Wille
- Erforderlich und entsprechend dem mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn
Folge
- Aufwendungs-Ersatz § 683 iVm § 670 BGB
Unechte GoA — § 687 II BGB
Aufbau
- Fremdes Geschäft
- Fremd-Geschäftsführungs-Wille fehlt; Eigen-Geschäftsführungs-Wille
- Erkennen-müssen des fremden Geschäfts
Folge
- Eigentümer-Stellung des Geschäftsherrn
Schritt 5 — Dingliche Ansprüche (D)
§ 985 BGB — Herausgabe-Anspruch
Schema
- Eigentum des Klägers
- Besitz des Beklagten
- Kein Recht zum Besitz nach § 986 BGB
§ 1004 I 1 BGB — Beseitigungs-/Unterlassungs-Anspruch
Schema
- Eigentum des Klägers
- Beeinträchtigung Eigentum
- Wiederholungs-Gefahr (bei Unterlassung)
- Keine Duldungs-Pflicht § 1004 II BGB
§ 1004 I 1 BGB analog — Persönlichkeitsrechts-Schutz
Schema
- Persönlichkeitsrecht (Art. 2 I iVm Art. 1 I GG, Drittwirkung)
- Beeinträchtigung
- Wiederholungs-Gefahr
Schritt 6 — Deliktische Ansprüche (D)
§ 823 I BGB
Schema
- Rechtsguts-Verletzung (Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, sonstiges Recht)
- Verletzungs-Handlung
- Kausalität (haftungsbegründend)
- Rechtswidrigkeit (Indiz: Rechtsguts-Verletzung)
- Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit)
- Schaden
- Kausalität (haftungs-ausfüllend)
§ 823 II BGB — Schutzgesetz-Verletzung
Schema
- Schutzgesetz (Norm mit Schutz-Funktion)
- Verstoß gegen Schutzgesetz
- Kausalität
- Verschulden
- Schaden
§ 826 BGB — vorsätzliche sittenwidrige Schädigung
§ 831 BGB — Haftung für Verrichtungs-Gehilfen
§ 833 BGB — Tierhalter-Haftung
Schritt 7 — Bereicherungs-Recht (B)
§ 812 I 1 Alt. 1 BGB — Leistungs-Kondiktion
Schema
- Leistung (Definition + Subsumtion)
- Etwas Erlangtes
- Ohne Rechtsgrund
- Folge: Herausgabe + § 818 III Wertersatz oder § 818 IV Wegfall
§ 812 I 1 Alt. 2 BGB — Eingriffs-Kondiktion
Schema
- Etwas Erlangtes
- Auf Kosten eines anderen
- Ohne Rechtsgrund
§ 813 BGB — Leistungs-Kondiktion bei Einrede
§ 816 BGB — Verfügung eines Nicht-Berechtigten
§ 819 BGB — Mehrkenntnis und Bereicherungs-Haftung
Schritt 8 — Konkurrenzen
Typische Konkurrenz-Situationen
Vertrag + Delikt
- Bei vertraglicher Pflichtverletzung gleichzeitig deliktische Haftung möglich
- Z.B. Käufer wird beim Vertragsschluss verletzt → § 280 I + § 823 I BGB nebeneinander
- Anspruchskonkurrenz: beide Ansprüche stehen zur Wahl
Vertrag + Bereicherung
- Bei Vertragsstörung (z.B. Rücktritt) kann Bereicherungs-Anspruch greifen
- BGH-Linie: Bereicherung wird durch Vertrags-Anspruch nicht ausgeschlossen, soweit der Vertrag rückabgewickelt wird
Eigentum + Vertrag
- Bei Eigentumsvorbehalt: Eigentümer hat sowohl Vertrags- als auch Eigentums-Schutz
Lex specialis
- § 433 BGB ist gegenüber § 812 BGB lex specialis (Leistungs-Kondiktion)
- Wenn Vertrag wirksam besteht, ist Bereicherung ausgeschlossen
- Eingriffs-Kondiktion bleibt aber möglich
Schritt 9 — Praktische Tipps für Anspruchsgrundlagen-Prüfung
- Beginne immer mit dem Vertrag — auch wenn er später ungültig wird, prüfe ihn zuerst
- Vergiss keine Anspruchs-Grundlage — vor allem nicht die "kleineren" wie § 826 BGB oder § 311 II BGB
- Konkurrenzen erkennen — am Ende kurz darstellen, welche Ansprüche nebeneinander stehen
- Bei Mehrheit von Klägern oder Beklagten — jede Beziehung einzeln prüfen
- Bei Mängel-Anspruch — Schema § 437 BGB explizit aufgreifen
Hilfsfragen für Deine Reflexion
- Habe ich alle Anspruchs-Grundlagen geprüft (V-C-G-D-D-B)?
- Habe ich die Reihenfolge eingehalten?
- Habe ich für jede Anspruchs-Grundlage das Schema vollständig abgearbeitet?
- Habe ich die Konkurrenzen richtig dargestellt?
Übergang zu
subsumtion-schritt-fuer-schritt— Subsumtions-Praxismeinungsstreit-darstellen— bei Streit-Punkten innerhalb der Anspruchs-Grundlagengliederung-mit-tiefenstruktur— Gliederung mit Anspruchs-Grundlagen
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