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Subsumtion: Obersatz – Definition – Untersatz – Ergebnis

Führt die klassische juristische Vier-Schritt-Subsumtion durch: Obersatz (Norm und Rechtsfolge), Definition (TBM-Inhalt aus h.M./Rspr.), Untersatz (Sachverhalt unter Definition), Ergebnis (TBM erfuellt ja/nein/fraglich). Ein Durchlauf pro Tatbestandsmerkmal.

ID: de.general.subsumtion-obersatz-definition-untersatz-ergebnis Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Subsumtion: Obersatz – Definition – Untersatz – Ergebnis

Triage zu Beginn — kläre vor dem Vier-Schritt

  1. Ist die Norm in TBM zerlegt? → falls nein: zuerst norm-zerlegen-in-tatbestandsmerkmale
  2. Welches TBM soll jetzt subsumiert werden? (Nummerierung aus TBM-Liste)
  3. Hat der Nutzer konkrete Sachverhaltstatsachen für dieses TBM mitgeteilt?
  4. Ist die Definition des TBM aus Gesetz, h.M. oder BGH-Rechtsprechung bekannt?
  5. Ist das TBM ein unbestimmter Rechtsbegriff? → Skill unbestimmte-rechtsbegriffe-pruefen parallel

Zweck

Dieses Vier-Schritt-Schema ist die Grundmethode juristischer Fallbearbeitung. Der Skill führt das Schema für jedes Tatbestandsmerkmal durch.

Aktuelle Rechtsprechung zur Subsumtionsmethode

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Das Vier-Schritt-Schema

Schritt 1 — Obersatz

Struktur: "[Person A] könnte gegen [Person B] einen Anspruch auf [Rechtsfolge] aus [§ Norm] haben."

Beispiel: "K könnte gegen V einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von EUR 5.000 aus § 280 Abs. 1 BGB haben."

Schritt 2 — Definition

Das TBM wird aus der herrschenden Meinung und/oder der Rechtsprechung definiert.

Struktur: "[TBM] liegt vor, wenn [Definition aus h.M./Rspr.]."

Beispiel: "Eine Pflichtverletzung liegt vor, wenn der Schuldner eine ihm obliegende Pflicht aus dem Schuldverhältnis nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie geschuldet erfüllt (§ 241 Abs. 1 BGB; BGH ständige Rechtsprechung)."

Das System gibt die Quelle der Definition an (Gesetz, BGH, EuGH, h.M.). Wenn die Definition unsicher ist, wird dies ausdrücklich markiert.

Schritt 3 — Untersatz (Subsumtion)

Der Sachverhalt wird unter die Definition subsumiert.

Struktur: "Hier [hat A / liegt vor / fehlt es an]: [konkrete Sachverhaltsangabe des Nutzers]."

Beispiel: "Hier hat V die Lieferpflicht aus § 433 Abs. 1 BGB nicht erfüllt, indem er die Ware trotz Fälligkeit am 01.03.2025 nicht geliefert hat (Nutzerangabe: keine Lieferung erfolgt)."

Kennzeichnung von Lücken: Fehlt eine Tatsachenangabe, markiert das System das TBM als "offen" und listet auf, welche Beweise erforderlich sind.

Schritt 4 — Ergebnis

Das System schließt mit einem Ergebnis für das jeweilige TBM:

  • "TBM [Name] ist erfüllt."
  • "TBM [Name] ist nicht erfüllt, weil [Grund]."
  • "TBM [Name] ist fraglich; Ergebnis hängt von weiteren Tatsachen / Beweisen / Auslegung ab."

Gesamtergebnis

Nach Durchlauf aller TBM bildet das System ein Gesamtergebnis:

  • Alle TBM erfüllt → Anspruch/Tatbestand besteht dem Grunde nach (vorbehaltlich Einreden)
  • Ein oder mehrere TBM nicht erfüllt → Anspruch/Tatbestand scheitert an [TBM-Name]
  • TBM fraglich → Ergebnis offen; Hinweis auf Klärungsbedarf

Entscheidungsbaum

TBM-Definition bekannt?
├─ Ja (Gesetz/BGH) → Definition formulieren → Untersatz → Ergebnis
└─ Nein / unsicher → h.M. recherchieren → Kommentarhinweis geben
                    → Untersatz mit Vorbehalt → Ergebnis fraglich

Output-Template Vier-Schritt (Auszug)

Adressat: Richter/Anwalt — Tonfall sachlich-juristisch

[Aktenzeichen / TBM Nr. X]

Obersatz:
[Person A] könnte gegen [Person B] einen Anspruch auf [RF] aus [§ Norm] haben.

Definition:
[TBM] liegt vor, wenn [Definition aus h.M./Rspr.].

Untersatz:
Hier [liegt vor / fehlt es an]: [Sachverhaltsbeschreibung].

Ergebnis:
TBM [Name] ist [erfüllt / nicht erfüllt / fraglich].

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

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