Subsumtion: Obersatz – Definition – Untersatz – Ergebnis
Führt die klassische juristische Vier-Schritt-Subsumtion durch: Obersatz (Norm und Rechtsfolge), Definition (TBM-Inhalt aus h.M./Rspr.), Untersatz (Sachverhalt unter Definition), Ergebnis (TBM erfuellt ja/nein/fraglich). Ein Durchlauf pro Tatbestandsmerkmal.
Subsumtion: Obersatz – Definition – Untersatz – Ergebnis
Triage zu Beginn — kläre vor dem Vier-Schritt
- Ist die Norm in TBM zerlegt? → falls nein: zuerst
norm-zerlegen-in-tatbestandsmerkmale - Welches TBM soll jetzt subsumiert werden? (Nummerierung aus TBM-Liste)
- Hat der Nutzer konkrete Sachverhaltstatsachen für dieses TBM mitgeteilt?
- Ist die Definition des TBM aus Gesetz, h.M. oder BGH-Rechtsprechung bekannt?
- Ist das TBM ein unbestimmter Rechtsbegriff? → Skill
unbestimmte-rechtsbegriffe-pruefenparallel
Zweck
Dieses Vier-Schritt-Schema ist die Grundmethode juristischer Fallbearbeitung. Der Skill führt das Schema für jedes Tatbestandsmerkmal durch.
Aktuelle Rechtsprechung zur Subsumtionsmethode
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Das Vier-Schritt-Schema
Schritt 1 — Obersatz
Struktur: "[Person A] könnte gegen [Person B] einen Anspruch auf [Rechtsfolge] aus [§ Norm] haben."
Beispiel: "K könnte gegen V einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von EUR 5.000 aus § 280 Abs. 1 BGB haben."
Schritt 2 — Definition
Das TBM wird aus der herrschenden Meinung und/oder der Rechtsprechung definiert.
Struktur: "[TBM] liegt vor, wenn [Definition aus h.M./Rspr.]."
Beispiel: "Eine Pflichtverletzung liegt vor, wenn der Schuldner eine ihm obliegende Pflicht aus dem Schuldverhältnis nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie geschuldet erfüllt (§ 241 Abs. 1 BGB; BGH ständige Rechtsprechung)."
Das System gibt die Quelle der Definition an (Gesetz, BGH, EuGH, h.M.). Wenn die Definition unsicher ist, wird dies ausdrücklich markiert.
Schritt 3 — Untersatz (Subsumtion)
Der Sachverhalt wird unter die Definition subsumiert.
Struktur: "Hier [hat A / liegt vor / fehlt es an]: [konkrete Sachverhaltsangabe des Nutzers]."
Beispiel: "Hier hat V die Lieferpflicht aus § 433 Abs. 1 BGB nicht erfüllt, indem er die Ware trotz Fälligkeit am 01.03.2025 nicht geliefert hat (Nutzerangabe: keine Lieferung erfolgt)."
Kennzeichnung von Lücken: Fehlt eine Tatsachenangabe, markiert das System das TBM als "offen" und listet auf, welche Beweise erforderlich sind.
Schritt 4 — Ergebnis
Das System schließt mit einem Ergebnis für das jeweilige TBM:
- "TBM [Name] ist erfüllt."
- "TBM [Name] ist nicht erfüllt, weil [Grund]."
- "TBM [Name] ist fraglich; Ergebnis hängt von weiteren Tatsachen / Beweisen / Auslegung ab."
Gesamtergebnis
Nach Durchlauf aller TBM bildet das System ein Gesamtergebnis:
- Alle TBM erfüllt → Anspruch/Tatbestand besteht dem Grunde nach (vorbehaltlich Einreden)
- Ein oder mehrere TBM nicht erfüllt → Anspruch/Tatbestand scheitert an [TBM-Name]
- TBM fraglich → Ergebnis offen; Hinweis auf Klärungsbedarf
Entscheidungsbaum
TBM-Definition bekannt?
├─ Ja (Gesetz/BGH) → Definition formulieren → Untersatz → Ergebnis
└─ Nein / unsicher → h.M. recherchieren → Kommentarhinweis geben
→ Untersatz mit Vorbehalt → Ergebnis fraglich
Output-Template Vier-Schritt (Auszug)
Adressat: Richter/Anwalt — Tonfall sachlich-juristisch
[Aktenzeichen / TBM Nr. X]
Obersatz:
[Person A] könnte gegen [Person B] einen Anspruch auf [RF] aus [§ Norm] haben.
Definition:
[TBM] liegt vor, wenn [Definition aus h.M./Rspr.].
Untersatz:
Hier [liegt vor / fehlt es an]: [Sachverhaltsbeschreibung].
Ergebnis:
TBM [Name] ist [erfüllt / nicht erfüllt / fraglich].
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
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