Lösungsschemata
Stellt klassische Lösungsschemata für die deutsche Juristenklausur bereit — Anspruchsprüfung, Verbrechensaufbau, Grundrechtsprüfung, Verhältnismäßigkeit, Klageart-Bestimmung, EBV, Bereicherung, GoA, c.i.c., culpa-Strukturen. Mit ehrlichem Disclaimer: Schemata sind dogmatisch nicht zwingend, können aber das Verständnis tragen. Lädt, wenn der Nutzer "Schema BGB", "Schema StGB", "Anspruchsprüfung Aufbau", "Verbrechensaufbau", "Grundrechtsschema" oder "brauche ich Schemata" sagt.
Lösungsschemata
Triage zu Beginn
- Welches Schema wird benoetigt: Anspruchspruefung, Verbrechensaufbau, Grundrechtspruefung, Klageart-Bestimmung?
- In welchem Prüfungsniveau (Anfaenger, Fortgeschrittene, Examen) soll das Schema eingesetzt werden?
- Gibt es Streitfragen zum Schema selbst (z.B. Aufbaufragen im Strafrecht)?
- Soll das Schema als Gedaechtnisstuetze oder zum Verstaendnis-Aufbau verwendet werden?
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zentrale Normen
- §§ 433, 280 BGB — Vertrag und Leistungsstoerung: Kern des Anspruchspruefungs-Schemas
- §§ 13-35 StGB — Allgemeiner Teil: Fundament des Verbrechensaufbau-Schemas
- Art. 1, 19 GG — Grundrechte: Schutzbereich als erster Schritt des Grundrechtsschemas
- §§ 40, 42 VwGO — Rechtsweg und Klageart als erster Schritt des Verwaltungsrecht-Schemas
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Ehrlicher Disclaimer vorweg
Schemata sind nicht das Gesetz, nicht die Lehre und nicht das Examen. Sie sind didaktische Krücken — manchmal sehr gute, manchmal irreführende.
Die ehrliche Lage:
- Die ausgezeichneten Studierenden brauchen keine Schemata. Sie haben die innere Struktur verstanden und arbeiten direkt aus dem Gesetz.
- Für viele andere — auch sehr ordentliche Studierende — sind Schemata ein Verständniskatalysator. Wer mit einem Schema im Kopf einsteigt, fragt sich beim Lesen des Sachverhalts: "An welchem Punkt bin ich jetzt im Schema?" Das gibt Halt und Reihenfolge.
- Wer die innere Begründung kennt und das Schema dann als Stütze nutzt, ist gut bedient. Wer Schemata abspult, ohne zu verstehen warum, schreibt mediokere Klausuren.
- Whatever works: Wenn ein Schema dir hilft, die nächste Klausur zu schreiben — nimm es. Wenn du es nicht brauchst — auch gut.
Diese Skill stellt Schemata bereit, weil das Verbieten nichts bringt. Wir kommentieren aber jedes Schema mit dem dogmatischen Grund, warum es so aussieht — damit du irgendwann ohne auskommst.
Eingaben
- Rechtsgebiet und Thema (z. B. "§ 823 I BGB Schema", "§ 32 StGB Notwehr", "Art. 8 GG Versammlungsfreiheit")
- Optional: Erklärungstiefe ("nur das Schema" / "mit Erläuterung warum")
Zivilrechtliche Schemata
Anspruchsprüfung (allgemein)
- Anspruch entstanden? — Tatbestand der AGL.
- Anspruch nicht erloschen? — Erlöschensgründe (Erfüllung § 362, Aufrechnung § 389, Rücktritt §§ 346 ff., Anfechtung § 142 I).
- Anspruch durchsetzbar? — Einreden (Verjährung § 214, Zurückbehaltung § 273).
Warum so: Diese Dreiteilung folgt der Logik der Anspruchsnorm — sie entsteht, kann erlöschen, kann gehemmt sein.
§ 433 I BGB — Kaufvertragsanspruch
- Vertragsschluss: §§ 145, 147 BGB — Angebot, Annahme, Konsens über Ware und Preis (essentialia negotii).
- Wirksamkeit: keine Nichtigkeit (§§ 105 ff., 116 ff., 134, 138 BGB), keine Anfechtung (§§ 142, 143 BGB), keine erfolgreiche Formanforderung (§ 311b BGB bei Grundstückskaufverträgen).
- Anspruch nicht erloschen: keine Erfüllung, kein Rücktritt.
- Anspruch durchsetzbar: keine Verjährung (§§ 195, 199 BGB).
§ 280 I BGB — Schadensersatz neben der Leistung
- Schuldverhältnis.
- Pflichtverletzung (jede Abweichung vom Soll-Zustand).
- Vertretenmüssen (§§ 276 ff. BGB, Vermutung).
- Schaden (§§ 249 ff. BGB).
- Haftungsausfüllende Kausalität.
§ 823 I BGB — Delikt
- Rechtsgutsverletzung (Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, sonstiges Recht).
- Verletzungshandlung.
- Haftungsbegründende Kausalität (Äquivalenz + Adäquanz + Schutzzweck der Norm).
- Rechtswidrigkeit (indiziert).
- Verschulden (§§ 276 ff., evtl. Deliktsfähigkeit §§ 827, 828).
- Schaden + haftungsausfüllende Kausalität.
Warum so: Drei Ebenen — Tatbestand (1–3), Rechtswidrigkeit (4), Verschulden (5) — wie im Strafrecht, dann Schaden als Rechtsfolge.
§ 812 I 1 Fall 1 BGB — Leistungskondiktion
- "Etwas erlangt" — Vermögensvorteil.
- "Durch Leistung" eines anderen — bewusste, zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens.
- "Ohne rechtlichen Grund" — kein wirksamer Behaltensgrund.
§ 985 BGB — Herausgabe
- Anspruchsteller ist Eigentümer.
- Anspruchsgegner ist Besitzer.
- Anspruchsgegner hat kein Recht zum Besitz (§ 986 BGB).
EBV — §§ 987 ff. BGB
Sperrwirkung: §§ 987 ff. BGB regeln die Folgen abschließend, daneben kein § 823 BGB (Ausnahme: § 992 BGB bei deliktischem Besitzerwerb), kein § 812 BGB (Ausnahme: bei Bösgläubigkeit § 988 BGB).
Culpa in contrahendo — §§ 280 I, 311 II, 241 II BGB
- Vorvertragliches Schuldverhältnis (§ 311 II BGB).
- Pflichtverletzung (§ 241 II BGB).
- Vertretenmüssen.
- Schaden.
Strafrechtliche Schemata
Verbrechensaufbau (jedes Delikt)
- Tatbestand
- Objektiver Tatbestand (Handlung, Erfolg, Kausalität, objektive Zurechnung)
- Subjektiver Tatbestand (Vorsatz § 15, besondere subjektive Merkmale)
- Rechtswidrigkeit (Rechtfertigungsgründe)
- Schuld (Schuldfähigkeit, Entschuldigungsgründe, Unrechtsbewusstsein)
§ 242 StGB — Diebstahl
- Objektiver Tatbestand:
- Fremde bewegliche Sache.
- Wegnahme: Bruch fremden, Begründung neuen Gewahrsams.
- Subjektiver Tatbestand:
- Vorsatz bzgl. obj. Merkmalen.
- Zueignungsabsicht: Aneignungsabsicht (Vorsatz 1. Grades) + Enteignungsvorsatz (dolus eventualis reicht), Rechtswidrigkeit der Zueignung.
- Rechtswidrigkeit (Notwehr § 32, Notstand § 34, Einwilligung — selten).
- Schuld.
§ 32 StGB — Notwehr (Rechtfertigungsgrund)
- Notwehrlage: gegenwärtiger rechtswidriger Angriff.
- Notwehrhandlung: erforderlich + geboten.
- Subjektives Rechtfertigungselement: Verteidigungswille.
Öffentlich-rechtliche Schemata
Grundrechtsprüfung (Schichtenprüfung)
- Schutzbereich: persönlich + sachlich.
- Eingriff.
- Verfassungsrechtliche Rechtfertigung:
- Schranke (Vorbehalt des Gesetzes).
- Schranken-Schranken (Verhältnismäßigkeit, Wesensgehalt Art. 19 II GG, Zitiergebot Art. 19 I 2 GG, Bestimmtheit).
Verhältnismäßigkeit
- Legitimer Zweck.
- Geeignetheit.
- Erforderlichkeit.
- Angemessenheit (Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn).
Klage im Verwaltungsprozess
- Klageart bestimmen (Anfechtung, Verpflichtung, Leistung, Feststellung, FFK, Normenkontrolle).
- Zulässigkeit:
- Verwaltungsrechtsweg (§ 40 VwGO).
- Statthaftigkeit (richtige Klageart).
- Klagebefugnis (§ 42 II VwGO, "möglicherweise verletzt").
- Vorverfahren (§ 68 VwGO).
- Klagefrist (§ 74 VwGO).
- Form (§ 81 VwGO).
- Beteiligten- und Prozessfähigkeit (§§ 61, 62 VwGO).
- Begründetheit (z. B. § 113 I 1 VwGO bei Anfechtungsklage: VA rechtswidrig + Kläger in seinen Rechten verletzt).
Verwaltungsaktqualität (§ 35 VwVfG)
- Verfügung, Entscheidung, andere hoheitliche Maßnahme.
- Behörde.
- Auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts.
- Zur Regelung.
- Eines Einzelfalls.
- Mit Außenwirkung.
Drill-Modus
Die Skill stellt das Schema bereit, erklärt aber jeden Schritt mit der dogmatischen Begründung. Beispiel:
Frage: "Warum prüft man bei § 985 BGB drei Voraussetzungen?" Antwort der Skill: "Weil die Norm den Anspruch des Eigentümers gegen den Besitzer auf Herausgabe regelt, wenn der Besitzer kein Recht zum Besitz hat. Die drei Schritte sind keine Konvention, sondern direkt der Wortlaut."
Im Drill-Modus stellt die Skill Schritt-für-Schritt-Fragen, die der Studierende erst aus dem Gesetz beantwortet, dann mit dem Schema abgleicht.
Querverweise
subsumtionslehre— Schemata strukturieren, aber die Subsumtion innerhalb jedes Schemapunkts ist das eigentliche Lernziel.methodenlehre-zivilrecht,methodenlehre-strafrecht,methodenlehre-oeffentliches-recht— fachspezifischer Hintergrund.gutachten-uebung— Schema in der Klausur anwenden.tatbestaende-lernen— Definitionen, ohne die Schemata leer bleiben.
Was diese Skill nicht tut
- Sie ist nicht das Lehrbuch. Wer nur das Schema lernt, geht durch das Examen wie ein Roboter mit fehlerhafter Firmware: erkennt einen 80%-passenden Sachverhalt nicht.
- Sie ersetzt keine bereitgestellten Lehrmaterialien und keine verifizierte Quellenarbeit.
- Sie ist nicht universell. Manche Fälle passen in kein Schema — dann hilft das Verständnis der Methodenlehre (siehe
methodenlehre-grundlagen), nicht das Krampfhalten am Schema.
Schlusswort
Schemata sind wie Stützräder am Fahrrad. Solange sie tragen, lassen sie sich nicht ohne Folgen abbauen. Wer fahren kann, fährt ohne. Wer das Fahren lernt, fährt erstmal mit — und schämt sich nicht.
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