Konkurrenzen und Anspruchsgrundlagen
Klaert Konkurrenzfragen zwischen Anspruchsgrundlagen: Anspruchskonkurrenz, Anspruchsgrundlagenkonkurrenz, Spezialitaet, Subsidiaritaet, lex specialis/posterior/superior. Klaert Verhältnis von Vertrags- zu Deliktsrecht, nationalem zu Unionsrecht, StGB zu OWiG.
Konkurrenzen und Anspruchsgrundlagen
Triage zu Beginn — kläre vor der Konkurrenzprüfung
- Wie viele Normen kommen für denselben Sachverhalt in Betracht?
- Regeln diese Normen dieselbe Rechtsfolge oder unterschiedliche?
- Enthält eine Norm einen ausdrücklichen Ausschluss der anderen (Subsidiaritätsklausel)?
- Stammen die Normen aus unterschiedlichen Rangstufen (Verfassung, Gesetz, VO)?
- Stammt eine Norm aus dem Unionsrecht? → Anwendungsvorrang prüfen
Zweck
Oft sind mehrere Normen auf einen Sachverhalt anwendbar. Dieser Skill klärt das Verhältnis mehrerer Anspruchsgrundlagen zueinander und gibt die empfohlene Prüfungsreihenfolge.
Zentrale Normen und Prinzipien
- Art. 288 AEUV — Unmittelbare Geltung von EU-Verordnungen; Anwendungsvorrang vor nationalem Recht
- § 21 OWiG — Tateinheit von Straftat und OWiG-Tatbestand (Straftat geht vor)
- §§ 280 ff. BGB i.V.m. §§ 434 ff. BGB — Kaufgewährleistung als lex specialis zu allg. Schadensersatz
- § 823 Abs. 1 BGB — Echte Konkurrenz zu § 823 Abs. 2 BGB (jede Norm selbständig prüfen)
- §§ 812 ff. BGB — Subsidiarität des Bereicherungsrechts gegenüber vertraglichen Ansprüchen
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Grundbegriffe
Anspruchskonkurrenz (echte Konkurrenz)
Mehrere Normen sind gleichzeitig anwendbar; jede begründet selbständig den Anspruch. Der Gläubiger kann alle geltend machen, aber nur einmal Befriedigung verlangen.
Beispiel: § 823 Abs. 1 BGB und § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 229 StGB bestehen nebeneinander.
Spezialität (lex specialis derogat legi generali)
Die speziellere Norm verdrängt die allgemeinere im Bereich der geregelten Materie.
Entscheidungsbaum Spezialität:
Regelt Norm A dasselbe wie Norm B, aber vollständiger?
├─ Ja → Norm A (lex specialis) geht vor → Norm B nicht anwenden
└─ Nein → beide Normen in Konkurrenz → beide prüfen
Beispiele:
- Kaufgewährleistung (§§ 434 ff. BGB) ist speziell zu allgemeinem Schadensersatzrecht im Äquivalenzbereich
- DSGVO verdrängt BDSG als lex specialis des Unionsrechts
- § 21 OWiG: Straftatbestand verdrängt OWiG-Tatbestand bei Tateinheit
Subsidiarität (lex primaria)
Eine Norm gilt nur, wenn eine andere Norm nicht eingreift.
Beispiele:
- § 826 BGB — subsidiär, aber eigenständig bei sittenwidrigem Schädigungsvorsatz
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Lex posterior und lex superior
- Lex posterior: jüngere Norm gleicher Rangstufe verdrängt ältere
- Lex superior: höherrangige Norm verdrängt niederrangige (Verfassung > Gesetz > VO)
- Im Unionsrecht: Primärrecht > Sekundärrecht > nationales Recht (Anwendungsvorrang)
Verhältnis Vertrags- zu Deliktsrecht
Grundsatz: Anspruchskonkurrenz — beide bestehen nebeneinander.
Ausnahme Spezialität bei reinem Äquivalenzinteresse: Wenn der Schaden nur im Wert der mangelhaften Sache selbst besteht und kein Weiterfresserschaden vorliegt, verdrängt Kaufgewährleistung den Deliktsanspruch.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Ausgabe
Das System erstellt eine Konkurrenz-Tabelle:
- Alle einschlägigen Normen
- Verhältnis zueinander (Konkurrenz / Spezialität / Subsidiarität)
- Empfohlene Prüfungsreihenfolge
- Hinweis auf verbleibende Kumulation oder Ausschluss
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
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