Schriftsatzentwurf: Erstentwurf-Erstellung
Erstellt einen Erstentwurf häufiger Schriftstücke der Rechtsberatungsstelle — Rechtsgebiet-spezifische Muster (Widerspruchsschreiben, Mietrechtsbriefe, Klageschriften im Beratungshilfe-Kontext, Mahnschreiben), § 6 RDG-konforme Formulierung, ausdrücklich als Ausgangspunkt mit anschließender Studierenden- Analyse und Supervisoren-Freigabe. Lädt, wenn ein Studierender einen ersten Entwurf eines Schriftsatzes, Briefes, Antrags oder sonstigen Schriftstücks der Klinik benötigt.
Schriftsatzentwurf: Erstentwurf-Erstellung
Zweck
Studierende wenden erhebliche Zeit auf Erstentwürfe von Schriftstücken auf, deren Bildungswert in der rechtlichen Analyse und Strategie liegt — nicht im Abtippen eines Rubrum oder im Formulieren von "Sehr geehrte Damen und Herren". Diese Skill erstellt den Erstentwurf aus Fallnotizen und Rechtsgebiet-spezifischen Mustern, damit die studentische Arbeitszeit dem eigentlichen juristischen Denken zugute kommt.
Jeder Entwurf ist ausdrücklich ein Ausgangspunkt. Kein fertiges Arbeitsergebnis. Der/die Studierende analysiert und überarbeitet; der Supervisor prüft, bevor das Schriftstück die Beratungsstelle verlässt.
Beachte: Rechtliche Beratungsleistungen an Einzelpersonen durch Studierende erfolgen nach § 6 Abs. 1 RDG als unentgeltliche Rechtsdienstleistung unter Aufsicht eines zur Rechtsanwaltschaft zugelassenen Supervisors (§ 6 Abs. 2 RDG). Alle nach außen gehenden Schriftstücke sind ohne Supervisoren-Freigabe nicht zu versenden.
Eingaben
- Schriftstücktyp — z. B.
widerspruch,klageschrift-ag,mahnschreiben,beratungshilfe-antrag,pkh-antrag,mietrechtliches-kündigungsschreiben - Sachverhaltsnotizen / Aktennotiz — Fakten des Falls; fehlende Angaben werden markiert, nie erfunden
- Rechtsgebiet — Mietrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Verbraucherrecht u. a.
- Zuständiges Gericht / Behörde (falls bekannt) — für Rubrum und Formvorschriften
- Frist — ob eine Einreichungsfrist läuft und bis wann
Rechtlicher Rahmen
Kernvorschriften
- § 6 RDG — Unentgeltliche Rechtsdienstleistung: zulässig durch Rechtsberatungsstellen unter anwaltlicher Aufsicht; die Aufsicht muss durch eine zur Rechtsanwaltschaft zugelassene Person ausgeübt werden.
- § 43a Abs. 2 BRAO — Mandatsgeheimnis/Verschwiegenheitspflicht: gilt sinngemäß für Studierende der Beratungsstelle; keine Informationen aus dem Mandat nach außen.
- § 203 Abs. 3 StGB — Strafbarkeit der Verletzung von Privatgeheimnissen; Studierende sind als "berufsmäßig tätige Gehilfen" i. S. d. § 203 Abs. 3 S. 2 StGB zu behandeln.
- §§ 114 ff. ZPO — Prozesskostenhilfe (PKH): Entwürfe für PKH-Anträge müssen wirtschaftliche Verhältnisse vollständig darlegen; Prüfung hinreichender Erfolgsaussichten (§ 114 Abs. 1 S. 1 ZPO).
- §§ 1, 2 BerHG — Beratungshilfe: Voraussetzungen, Bewilligung vor Erbringung der Leistung.
- §§ 17, 18, 23 VwVfG — Form von Widersprüchen und Verwaltungsverfahrensschreiben.
- § 70 VwGO — Form des Widerspruchs (schriftlich oder zur Niederschrift); Einreichungsfrist nach §§ 70, 58, 74 VwGO.
Leitentscheidungen
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Ablauf
Schritt 1: Welches Schriftstück?
Den Anforderungstyp dem Musterbestand der Beratungsstelle zuordnen. Typischer Bestand nach Rechtsgebiet:
| Rechtsgebiet | Schriftstücke |
|---|---|
| Mietrecht | Widerspruch gegen Kündigung, Mängelrüge mit Fristsetzung, Klage auf Kaution, Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz |
| Arbeitsrecht | Kündigungsschutzklage (AG), Abmahnungsrüge, Zeugnisverlangen, Lohnrückstandsschreiben |
| Verwaltungsrecht | Widerspruchsschreiben, Klage beim Verwaltungsgericht (Entwurf), Antrag auf aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 4, 5 VwGO) |
| Verbraucherrecht | Widerrufserklärung (§ 355 BGB), Mahnschreiben, Antwort auf Inkassoschreiben, Antrag auf Lastschriftrückgabe |
| Allgemein | Beratungshilfe-Antrag (BerH 1), PKH-Antrag (ZPO 117), Vollmacht, Empfangsbekenntnis |
Falls das angeforderte Schriftstück nicht im Musterbestand vorhanden ist: "Der Musterbestand der Beratungsstelle enthält kein Muster für [X]. Ich kann einen Entwurf nach allgemeinen Grundsätzen versuchen, aber dieser muss besonders sorgfältig geprüft werden — er wurde nicht auf das Rechtsgebiet und die zuständige Behörde/das Gericht abgestimmt. Besser wäre, den Supervisor zu fragen, ob ein bewährtes Muster vorliegt."
Schritt 2: Sachverhalt aufnehmen
Fallnotizen und Aktennotiz lesen. Für jeden Aspekt, den das Schriftstück benötigt: Liegt die Information vor?
| Schriftstück braucht | Vorhanden? | Quelle |
|---|---|---|
| [Tatsache] | Ja / Nein | [Aktennotiz / Mandantenunterlage / noch zu beschaffen] |
Fehlende notwendige Tatsachen → nicht erfinden. Markierung: [TATSACHE FEHLT: Zustellungsdatum der Kündigung — aus Briefumschlag oder Postzustellungsurkunde entnehmen].
Schritt 3: Zuständiges Gericht / Behörde und Formvorschriften
- Rubrum: Gericht, Aktenzeichen (falls vorhanden), Parteien, Bevollmächtigte/r (Studierender unter Aufsicht des Supervisors)
- Formvorschriften: Schriftform, Unterschrift, Einreichungsweg (post, Fax, beA, elektronisch)
- Sind örtliche Besonderheiten nicht bekannt:
[PRÜFEN: Einreichungsweg beim zuständigen Gericht / der zuständigen Behörde überprüfen]
Schritt 4: Entwerfen
Das Rechtsgebiet-Muster verwenden. Füllen, was aus den Fakten befüllt werden kann. Platzhalter explizit lassen — niemals mit plausibel klingendem Inhalt füllen.
Wo immer der Entwurf eine Rechtsbehauptung aufstellt: Diese Behauptung ist eine Hypothese, die der/die Studierende überprüft, keine Schlussfolgerung, auf die der Entwurf sich verlässt. Entsprechend markieren.
Schritt 5: Unsicherheiten kennzeichnen
Drei Arten von Markierungen, direkt im Text:
[TATSACHE FEHLT: ...]— das Schriftstück benötigt eine Tatsache, die die Fallnotizen nicht enthalten[PRÜFEN: ...]— eine Rechts- oder Tatsachenbehauptung, die vor Einreichung überprüft werden muss[UNSICHER: ...]— der Skill ist genuinely unsicher und sagt dies, anstatt zu raten
Schritt 6: Supervisoren-Routing
Ein Schriftstück bei Gericht oder einer Behörde einzureichen ist eine folgenschwere Handlung. Das Gate ist das Supervisionsmodell der Beratungsstelle, verstärkt durch die Grundvoraussetzung, dass ein zugelassener Rechtsanwalt/eine zugelassene Rechtsanwältin die Aufsicht innehat (§ 6 Abs. 2 RDG). Gerichtliche und behördliche Einreichungen gehen immer durch die Supervisoren-Prüfung, unabhängig vom gewählten Supervisionsmodell.
- Formelle Prüfwarteschlange: Entwurf geht in die Warteschlange; Studierender sieht "in Warteschlange für [Supervisor]"
- Konfigurierbare Flags: Wenn dieser Schriftstücktyp ein Flag auslöst (gerichtliche Einreichungen in der Regel immer), enthält der Output: "VOR DER EINREICHUNG MIT [SUPERVISOR] ABSPRECHEN"
- Leichtere Begleitung: Standard-Sicherheitslabel; keine zusätzliche Schranke — aber gerichtliche Einreichungen gehen per Klinikverfahren dennoch an den Supervisor vor Einreichung
Ausgabeformat
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KI-GESTÜTZTER ENTWURF — ERFORDERT STUDENTISCHE ANALYSE UND SUPERVISOREN-PRÜFUNG
Dies ist ein Ausgangspunkt, kein fertiggestelltes Arbeitsergebnis.
Jedes [PRÜFEN]- und [TATSACHE FEHLT]-Flag muss vor der Einreichung aufgelöst werden.
§ 6 Abs. 2 RDG: Einreichung erst nach Supervisoren-Freigabe.
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[Das Schriftstück — im Rechtsgebiet-Musterformat, formvorschriftengerecht,
mit Flags direkt im Text]
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## Prüfliste für Studierende
Vor Vorlage an [Supervisor]:
- [ ] Das Schriftstück vollständig lesen. Sagt es das, was ausgedrückt werden soll?
- [ ] Jede Tatsache: stimmt sie mit den tatsächlichen Mandantenunterlagen überein?
- [ ] Jedes [PRÜFEN]-Flag: durch Recherche aufgelöst oder gestrichen
- [ ] Jedes [TATSACHE FEHLT]-Flag: mit verifizierten Informationen gefüllt oder Abschnitt entfernt
- [ ] Rechtsgrundlage: ist dies die richtige Argumentation? Gibt es bessere Ansätze? (Das ist die Analyse des Studierenden, nicht des Entwurfs.)
- [ ] Formvorschriften: Rubrum, Einreichungsweg, Format nach aktuellen Vorschriften korrekt?
- [ ] [Supervisionsschritt per Klinik-Konfiguration]
Beispiel
Szenario: Mandantin Erdem erhält eine fristlose Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses. Kündigung zugestellt am 15.04.2026. Studierender Müller soll einen Entwurf der Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Berlin erstellen.
/entwurf kündigungsschutzklage-ag
Fall: Erdem-Arbeitsrecht-2026
Frist: 06.05.2026 (3 Wochen ab 15.04.2026, § 4 KSchG)
Arbeitgeber: Beispiel GmbH, Musterstraße 1, 10115 Berlin
Entwurf enthält: Rubrum (AG Berlin), Anträge, Klagebegründung mit [PRÜFEN: Beschäftigungsdauer und Betriebsgröße für Anwendbarkeit KSchG], [TATSACHE FEHLT: Datum des Arbeitsvertragsabschlusses].
Risiken und typische Fehler
- Frist nicht beachtet: Der Entwurf weist auf erkannte Fristen hin, berechnet sie aber nicht selbst. Studierende müssen die Dreiwochenfrist des § 4 KSchG, die Widerspruchsfrist (§ 70 VwGO), Verjährungsfristen (§ 195 BGB) eigenständig prüfen und in
/fristeneintragen. - Rubrum falsch: Zuständigkeit, Parteibezeichnungen, Aktenzeichen müssen überprüft werden. Fehlerhaftes Rubrum kann zur Unzulässigkeit führen.
- PKH-Antrag vergessen: Wenn die Mandantin/der Mandant nicht zahlungsfähig ist, muss gleichzeitig mit der Klage ein PKH-Antrag (§ 117 ZPO) eingereicht werden.
- Entwurf verlässt Klinik ohne Freigabe: § 6 Abs. 2 RDG verlangt anwaltliche Aufsicht. Kein Entwurf wird dem Mandanten oder einer Behörde/einem Gericht ohne Supervisoren-Freigabe zugeleitet.
- Falsche Rechtsgrundlagen: Rechtsbehauptungen im Entwurf sind Hypothesen. Der/die Studierende verifiziert jede Norm und Rechtsprechung, bevor der Entwurf weitergereicht wird.
Quellenpflicht
Jede Rechtsbehauptung im Entwurf ist mit der einschlägigen Norm oder Entscheidung zu belegen. Vorgeschlagene Quellen aus dem Modell sind mit [Modellwissen — verifizieren] zu kennzeichnen und vor Verwendung gegen aktuelle Datenbanken (amtliche oder frei zugängliche Quellen; lizenzierte Datenbanken nur bei vorhandenem Zugang, dejure) zu prüfen. Niemals ohne Quellangabe und Supervisoren-Freigabe einreichen.
Hinweis: Dieser Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.
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