Gemeinsame Verantwortlichkeit Art. 26 DSGVO
Joint-Controller-Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO erstellen wenn zwei oder mehr Verantwortliche gemeinsam entscheiden. Art. 26 DSGVO Gemeinsame Verantwortlichkeit. Prüfraster: gemeinsame Zwecke und Mittel Aufgabenverteilung Anlaufstelle Betroffenenrechte interne Haftungsverteilung. Output: Vereinbarungsentwurf Prüfprotokoll. Abgrenzung: nicht für Auftragsverarbeitung (avv-prüfung).
Gemeinsame Verantwortlichkeit Art. 26 DSGVO
Zweck
Bei vielen Konstellationen sind mehrere Akteure gemeinsam für eine Verarbeitung verantwortlich — das wird oft übersehen. Folge ist eine Pflicht-Vereinbarung und gesamtschuldnerische Haftung. Dieses Skill prüft Konstellationen und entwirft Vereinbarungen.
Eingaben
- Verarbeitungs-Konstellation (mehrere Akteure?)
- Rollen-Verteilung (wer entscheidet was?)
- Bisherige Verträge zwischen den Beteiligten
- Datenflüsse
- Mandanten-Rolle (oft schon "selbstverständlich" als allein verantwortlich verstanden — ist es das?)
Schritt 1 — Drei Konstellationen
A) Auftragsverarbeitung Art. 28 DSGVO
- Auftragsverarbeiter verarbeitet weisungsgebunden
- Verantwortlicher legt Zwecke und Mittel fest
- Auftragsverarbeiter folgt Anweisungen
- AVV nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO
B) Gemeinsame Verantwortlichkeit Art. 26 DSGVO
- Mehrere Akteure legen gemeinsam Zwecke und Mittel fest
- Auch wenn nicht alle Akteure gleich-mächtig
- Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO
C) Separate Verantwortlichkeit
- Mehrere Akteure verarbeiten dieselben Daten
- Aber jeder für eigene Zwecke mit eigener Rechtsgrundlage
- Keine Vereinbarung erforderlich
- Beispiel: Lohn-Auskunft Steuer-Berater einer-seits, Finanzamt anderer-seits
Schritt 2 — Abgrenzungs-Kriterien
EuGH-Linien
C-25/17 Zeugen Jehovas (10.7.2018)
- Mit-Verantwortung durch organisatorische Tätigkeit
- Auch bei dezentraler Verarbeitung
C-210/16 Wirtschaftsakademie (5.6.2018)
- Facebook-Fan-Page-Betreiber gemeinsam verantwortlich mit Facebook
- Auch ohne Daten-Empfang
C-40/17 Fashion ID (29.7.2019)
- Like-Button auf Webseite — gemeinsame Verantwortung mit Facebook
- Bezogen auf Erhebung und Übermittlung
- Nicht für nachgelagerte Facebook-Verarbeitung
C-252/21 Meta Platforms Ireland (4.7.2023)
- Bestätigt weite Auslegung der gemeinsamen Verantwortlichkeit
- Wettbewerbsbehörden dürfen DSGVO-Konformität inzident prüfen
- Verarbeitungs-Verantwortung beim Plattform-Betreiber für cross-service-Datenzusammenführung
Indizien gemeinsame Verantwortlichkeit
- Gemeinsame Entscheidungen über Zweck oder Mittel
- Wechselseitige Abhängigkeit
- Gemeinsamer Nutzen der Verarbeitung
- Vertragliche Verknüpfung
- Datenfluss zwischen den Akteuren
Bei reiner Verarbeitung im Auftrag
- AVV-Konstellation
- Auftragnehmer ohne eigene Zwecke
Bei separaten Datenströmen
- Eigenständige Verantwortung
- Keine gemeinsame Vereinbarung
Schritt 3 — Konkrete Konstellationen
Konzern
- Mutter und Tochter gemeinsame Verarbeitung (z.B. Personal-Datenbank)
- Group-Functions zentrale IT für mehrere Gesellschaften
- Häufig Konzern-Vereinbarung Art. 26 in Konzern-BCR oder eigenständigem Vertrag
Plattformen
- Veranstalter und Plattform-Betreiber
- Online-Marktplatz und Verkäufer
- Influencer und Plattform
Konsortien / Joint Ventures
- Forschungs-Konsortium mit gemeinsamem Daten-Pool
- Co-Marketing mit gemeinsamem Kunden-Bezug
- Banken-Verbund mit gemeinsamer Risiko-Bewertung
Social-Plugins (Fashion ID)
- Webseiten-Betreiber und Social-Network
- Erhebung durch Plugin gemeinsam
- Nachgelagerte Verarbeitung Social-Network separat
Werbe-Netzwerke
- Webseite Verlag und Vermarkter
- Programmatic Advertising Real-Time-Bidding mit zahlreichen Akteuren
Veranstaltungs-Anmeldung
- Veranstalter und Anmelde-Dienstleister
- Bei Veranstaltungs-Plattformen Eventbrite etc.
Schritt 4 — Inhalt der Vereinbarung Art. 26 Abs. 1 DSGVO
Pflicht-Inhalte
a) Festlegung Verantwortlichkeiten
- Wer erfüllt welche DSGVO-Pflicht
- Information Betroffener (Art. 13 14)
- Beantwortung Anfragen Betroffener (Art. 15-22)
- Daten-Schutz-Folgenabschätzung (Art. 35)
- Sicherheits-Verletzungs-Meldungen (Art. 33 34)
- Drittland-Garantien
- Lösch-Verpflichtungen
b) Kontakt-Stelle
- Bestimmung gemeinsamer Anlaufstelle für Betroffene
- Information an Betroffene mit Adresse
- Praktisches Wahl-Recht Betroffener Art. 26 Abs. 3 DSGVO — Anspruch gegen jeden Verantwortlichen
c) Wesentliche Inhalte Mitteilung an Betroffene
- Pflicht zur Veröffentlichung wesentlicher Punkte
- Webseite Datenschutz-Hinweise
- Eigene Konstellation-Beschreibung
Empfohlene zusätzliche Inhalte
- Haftung im Innen-Verhältnis (Rückgriffs-Quote)
- Versicherungs-Schutz
- Audit-Recht
- Beendigungs-Regelungen
- Datenfluss-Beschreibung
Schritt 5 — Haftung Art. 82 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 DSGVO
Gesamtschuldnerische Außen-Haftung
- Beide Verantwortliche haften gegenüber Betroffenen nach Art. 82 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 DSGVO
- Art. 82 Abs. 4 DSGVO regelt die Mehrheits-Haftung mehrerer Verantwortlicher, nicht den Anspruch dem Grunde nach (der folgt aus Abs. 1)
- Betroffener kann sich Schaden bei jedem holen
- Effektiver Schutz Betroffener
Innen-Verhältnis
- Rückgriff möglich nach Vereinbarung, Art. 82 Abs. 5 DSGVO
- Bei Verschuldens-Anteil
- Versicherung-Übernahme
Bei Bußgeld Art. 83 DSGVO
- Wichtig: Bußgelder werden separat pro Verantwortlichem verhängt — keine gesamtschuldnerische Bußgeld-Haftung
- Jeder Verantwortliche haftet für eigenes Verschulden, eigenen Jahresumsatz, eigene Wiederholungs-Last
- Quote der Verantwortung pro Akteur
Schritt 6 — Information Betroffener
Pflicht-Information
- Wesentliche Inhalte der Joint-Controller-Vereinbarung
- Wer ist für welche Anfrage zuständig
- Wahl-Recht des Betroffenen
- Adresse Kontakt-Stelle
Form
- Datenschutz-Hinweise Webseite
- Vertrags-Texte mit Datenschutz-Klausel
- Datenpannen-Meldung wenn nötig
Schritt 7 — Aufbau-Schritte Vereinbarung
Phase 1 — Konstellations-Analyse
- Wer ist Beteiligter?
- Welche Zwecke?
- Welche Mittel?
- Wer entscheidet was?
Phase 2 — Rechtliche Klassifikation
- Auftragsverarbeitung?
- Gemeinsame Verantwortlichkeit?
- Separate Verantwortlichkeit?
Phase 3 — Vereinbarungs-Entwurf
- Pflicht-Inhalte nach Art. 26
- Zusatz-Inhalte (Haftung Audit etc.)
- Anhänge (Datenfluss-Beschreibung TOMs)
Phase 4 — Abschluss und Kommunikation
- Beide Verantwortliche unterzeichnen
- Information Betroffener
- VVT-Eintrag
Schritt 8 — Muster-Vereinbarung
Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit
gemäss Art. 26 DSGVO
zwischen
[Verantwortlicher 1]
- nachfolgend "V1" -
und
[Verantwortlicher 2]
- nachfolgend "V2" -
§ 1 Gegenstand
V1 und V2 verarbeiten gemeinsam personenbezogene
Daten zum Zweck der [Zweck konkret].
§ 2 Verarbeitungs-Tätigkeit
Die gemeinsam verantworteten Verarbeitungs-
Tätigkeiten sind im Anhang 1 beschrieben.
Die Daten-Kategorien, betroffene Personen-Kreise,
Empfänger und Lösch-Fristen sind in Anhang 1
spezifiziert.
§ 3 Aufgaben-Verteilung
3.1 Information Betroffener gem. Art. 13 14 DSGVO:
[V1 oder V2 oder gemeinsam]
3.2 Beantwortung Anfragen Betroffener gem.
Art. 15-22 DSGVO: V1 als Anlaufstelle
3.3 DSFA gem. Art. 35 DSGVO: [V1 oder V2 oder
gemeinsam]
3.4 Sicherheitsverletzungs-Meldungen gem.
Art. 33 34 DSGVO: V1 als Meldestelle, V2 bei
eigenen Tätigkeiten
3.5 Drittland-Garantien: V1 für Drittland-
Übertragungen aus eigener Verarbeitung;
V2 für eigene Drittland-Übertragungen
3.6 Lösch-Verpflichtungen: V1 und V2 gemäss
eigener Verantwortungs-Bereiche
§ 4 Kontakt-Stelle
Anlaufstelle für Betroffene gemäss Art. 26 Abs. 1
DSGVO: V1, [Anschrift Kontakt-Daten].
Trotz der Bestimmung der Anlaufstelle können sich
Betroffene gemäss Art. 26 Abs. 3 DSGVO auch direkt
an V2 wenden.
§ 5 Information Betroffener
Die wesentlichen Inhalte dieser Vereinbarung werden
den Betroffenen wie folgt zur Verfügung gestellt:
- Veröffentlichung in der Datenschutz-Erklärung
V1 und V2
- Hinweis im Vertrags-Schluss
- Auf Verlangen Vorlage in Volltext
§ 6 Datensicherheit
V1 und V2 implementieren angemessene technische
und organisatorische Maßnahmen gemäss Art. 32 DSGVO.
TOMs in Anhang 2.
§ 7 Bußgeld und Haftung
7.1 Außenhaftung: V1 und V2 haften gesamtschuldnerisch
nach Art. 82 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 DSGVO. Bußgelder
nach Art. 83 DSGVO werden separat pro Verantwortlichem
verhängt.
7.2 Innenhaftung: V1 und V2 tragen Schäden im
Innen-Verhältnis entsprechend ihrer Verantwortung-
Anteile gemäss Anhang 3.
7.3 Versicherungs-Schutz: V1 und V2 sicherstellen
angemessene Versicherungs-Deckung.
§ 8 Audit-Recht
V1 und V2 gewähren sich gegenseitig auf vorheriger
Ankündigung Audit-Rechte hinsichtlich der gemeinsam
verantworteten Verarbeitung.
§ 9 Beendigung
Diese Vereinbarung kann mit drei-Monats-Frist
gekündigt werden. Bei Beendigung wird die Verarbeitung
einvernehmlich aufgeloest und Daten gemäss DSGVO
gelöscht oder zurückgegeben.
§ 10 Schlussbestimmungen
[Salvatorische Klausel, anwendbares Recht etc.]
[Ort Datum]
[Unterschriften]
Anhang 1: Verarbeitungs-Tätigkeit
Anhang 2: TOMs
Anhang 3: Innenhaftungs-Quote
Schritt 9 — Bei Streit zwischen Joint Controllers
Mediation
- Erst Versuch
- Vertragliche Klärung
Schiedsklausel
- Optional in Vereinbarung
- Schnelle Klärung
Klage
- LG-Wettbewerbs-/Vertragsabteilung
- Anwendbares Recht
Schritt 10 — Aufsichts-Behörden-Audit
Auditprozess
- Beide Verantwortliche werden geladen
- Vorlage Vereinbarung
- TOMs-Bestätigung
Sanktion bei Verstoß
- Bußgeld
- Anordnungen
- Verbot der Verarbeitung
Verzahnung mit anderen Skills
avv-pruefung— Abgrenzung Auftragsverarbeitungverarbeitungsverzeichnis-vvt-generator— VVT-Eintragdsfa-erstellung— bei DSFA-Pflichtdatenpanne-meldung— bei Vorfalldrittlandstransfer-pruefung— bei Drittland-Bezuganwendungsfall-triage— bei Eingangs-Prüfungregulierungs-luecken-analyse— bei mehreren Verarbeitungs-Tätigkeiten
Ausgabe
joint-controller-{az}.mdmit Konstellations-Analyse Klassifikation Vereinbarungs-Entwurf- Information-Texte für Betroffene
- VVT-Update
- Innenhaftungs-Klausel
- Frist im Fristenbuch (Vertragsschluss vor Verarbeitung)
Quellen
- DSGVO Art. 26 28 82 83
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- EDSA Guidelines 7/2020 zu Verantwortliche und Auftragsverarbeiter
- BfDI-Informationen
- DSK Kurzpapier
Aktuelle Rechtsprechung (v14.2)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Triage zu Beginn
- Legen zwei oder mehr Stellen gemeinsam Zwecke und Mittel der Verarbeitung fest?
- Handelt es sich um eine konzernweite Verarbeitung oder externe Partnerschaft?
- Liegt bereits eine Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO vor?
- Wird die Vereinbarung (Wesentliches) gegenüber Betroffenen transparent gemacht?
Output-Template — Joint-Controller-Vereinbarung (Grundgerüst)
Adressat: Alle Verantwortlichen / Rechtsabteilung — Tonfall: sachlich-juristisch
Vereinbarung über gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO
Datum: [DATUM]
Parteien:
1. [ORGANISATION A], [ANSCHRIFT] (im Folgenden "Partei A")
2. [ORGANISATION B], [ANSCHRIFT] (im Folgenden "Partei B")
§ 1 Gegenstand und Zweck
[BESCHREIBUNG DER GEMEINSAMEN VERARBEITUNG]
§ 2 Gemeinsame Zwecke und Mittel
[BEIDE PARTEIEN ENTSCHEIDEN ÜBER: ZWECKE / MITTEL]
§ 3 Aufgabenverteilung
| Aufgabe | Partei A | Partei B |
|--------------------------------|----------|----------|
| Rechtsgrundlagen sicherstellen | | |
| Betroffenenrechte wahrnehmen | | |
| Datenpannen melden Art. 33 | | |
| Technische Sicherheit Art. 32 | | |
§ 4 Kontaktstelle für Betroffene (Art. 26 Abs. 1 Satz 3 DSGVO)
Kontaktstelle: [PARTEI X, ADRESSE, E-MAIL]
§ 5 Haftung (Art. 82 Abs. 4 DSGVO)
Gesamtschuldnerisch; interner Regressausgleich nach Verschuldensanteilen.
§ 6 Information der Betroffenen
Das Wesentliche dieser Vereinbarung wird Betroffenen gemäß Art. 26 Abs. 2 DSGVO
über [DATENSCHUTZERKLAERUNG / DIREKTINFORMATION] zugänglich gemacht.
No additional documents ship with this skill.
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