Transparenz gegenüber Mandanten
Transparenz gegenüber Mandanten bei KI-Einsatz in Kanzleien sicherstellen: Anwendungsfall Kanzlei muss Mandaten informieren dass KI-Systeme bei Mandatsbearbeitung eingesetzt werden. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO Einwilligung, Art. 13 DSGVO Informationspflichten, § 43a BRAO Vertrauen in anwaltliche Arbeit. Prüfraster Mandatsvertrag-Klausel KI-Einsatz, Drittland-Transfer-Hinweis, Einwilligungstext, anwaltliche Verantwortlichkeits-Erklärung. Output Musterklauseln für Mandatsvertrag und Datenschutzerklärung. Abgrenzung zu Kennzeichnungspflichten-Veröffentlichungen und zu Berufsrecht-Bausteine.
Transparenz gegenüber Mandanten
Wenn eine Kanzlei KI-Systeme zur Bearbeitung von Mandaten einsetzt, entstehen Informations- und Transparenzpflichten gegenüber den Mandanten. Diese ergeben sich aus der DSGVO, aus dem anwaltlichen Berufsrecht und aus dem zivilrechtlichen Grundsatz von Treu und Glauben. Dieser Skill stellt Musterklauseln für den Mandatsvertrag und die Datenschutzerklärung bereit.
Rechtlicher Hintergrund
Art. 13 DSGVO: Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten — der Verantwortliche muss über Empfänger (auch Auftragsverarbeiter) informieren, was KI-Anbieter als Auftragsverarbeiter einschließt. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO: Einwilligung als Rechtsgrundlage — optional, schafft aber Vertrauen. Art. 14 DSGVO: Informationspflicht, wenn Daten nicht direkt beim Betroffenen erhoben werden. Art. 46 DSGVO: Information über Drittlandtransfer. § 43a Abs. 2 BRAO: Verschwiegenheit — Mandanten müssen verstehen, dass ihre Daten an Dritte weitergegeben werden, wenn keine Anonymisierung erfolgt. § 43e BRAO: Transparenz über Dienstleister-Verhältnis. Art. 50 Abs. 4 KI-VO: Transparenzpflicht bei öffentlichen Informationstexten.
Vorgehen
- Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO erfüllen: In der Datenschutzerklärung der Kanzlei KI-Anbieter als Empfänger/Auftragsverarbeiter benennen.
- Mandatsvertrag anpassen: Optional eine Klausel zur Information über KI-Einsatz aufnehmen; Einwilligung einholen, soweit personenbezogene Daten des Mandanten eingesetzt werden.
- Drittland-Transfer transparent machen: Wenn KI-Anbieter Daten außerhalb des EWR verarbeiten, Mandanten darüber informieren.
- Beratung über KI-Einsatz: Mandanten sollten wissen, dass KI nur als Werkzeug eingesetzt wird und die anwaltliche Verantwortung beim Anwalt verbleibt.
- Opt-out ermöglichen: Mandanten, die den KI-Einsatz ablehnen, sollten dies mitteilen können; die Kanzlei regelt dann den Einsatz für dieses Mandat gesondert.
Vorlagentext / Bausteine
Klausel Datenschutzerklärung (Empfänger): Im Rahmen der Mandatsbearbeitung können wir zur Unterstützung unserer juristischen Arbeit KI-Assistenzsysteme einsetzen. Soweit dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Basis des mit dem jeweiligen Anbieter abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO. Die KI-Anbieter erhalten Zugang zu personenbezogenen Daten nur in dem für die konkrete Aufgabe notwendigen Umfang. Eine vollständige Liste der eingesetzten Dienste und Auftragsverarbeiter ist auf Anfrage erhältlich.
Klausel Mandatsvertrag (KI-Nutzung): Die Kanzlei setzt zur Unterstützung juristischer Arbeiten KI-Assistenzsysteme ein. Diese werden ausschließlich als Werkzeuge zur Textunterstützung und Recherche genutzt; die rechtliche Verantwortung für alle anwaltlichen Beratungsleistungen verbleibt stets bei den mandatsführenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Mandatsbezogene Informationen werden vor Eingabe in KI-Systeme soweit möglich anonymisiert. Sie können der Nutzung von KI-Systemen für Ihr Mandat jederzeit schriftlich widersprechen, woraufhin wir den KI-Einsatz für Ihr Mandat entsprechend anpassen.
Klausel Drittlandtransfer: Soweit wir KI-Dienste von Anbietern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) nutzen, erfolgt die Datenübermittlung auf Grundlage geeigneter Garantien nach Art. 46 DSGVO (insbesondere EU-Standardvertragsklauseln) oder eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission. Weitere Informationen zu den eingesetzten Schutzmaßnahmen erhalten Sie auf Anfrage.
Hinweise zur Aktualisierung
Die Transparenzpflichten sind bei jedem Wechsel des KI-Anbieters und bei jeder Änderung des Drittlandtransfer-Rahmens anzupassen. Die Datenschutzerklärung der Kanzlei muss entsprechend aktualisiert und Mandanten über wesentliche Änderungen informiert werden.
Aktuelle Rechtsprechung (v14.2)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zentrale Normen (Paragrafenkette)
- Art. 13 Abs. 1 lit. f DSGVO — Information ueber automatisierte Entscheidungsfindung bei Ersterhebung
- Art. 14 DSGVO — Information bei Daten nicht direkt beim Betroffenen erhoben
- Art. 22 Abs. 3 DSGVO — Widerspruchsrecht bei automatisierten Entscheidungen
- Art. 50 Abs. 1 KI-VO — Chatbot-Offenlegungspflicht
- § 43 BRAO — Sorgfaltspflicht umfasst Transparenz gegenueber Mandant
Triage zu Beginn
- Werden Mandanten ueber den Einsatz von KI-Tools bei der Bearbeitung ihres Mandats informiert?
- Ist eine Datenschutzerklaerung vorhanden, die KI-Einsatz und Art. 13 DSGVO-Information abdeckt?
- Setzt die Kanzlei Chatbots oder vollautomatisierte Systeme gegenueber Mandanten ein?
- Haben Mandanten ein Widerspruchsrecht gegen KI-Nutzung bei ihrer Mandatsbearbeitung?
- Ist ein Standard-Hinweis auf KI-Nutzung in das Mandatsschreiben oder die AGB integriert?
Output-Template — Mandanten-Transparenzhinweis KI
Adressat: Mandant — Tonfall: klar, verstaendlich, nicht-technisch
HINWEIS ZUM EINSATZ VON KI-WERKZEUGEN
[KANZLEI] — Stand: [DATUM]
Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,
wir moechten Sie darueber informieren, dass wir bei der Bearbeitung Ihres Mandats
in bestimmten Bereichen KI-gestuetzte Werkzeuge einsetzen. Diese werden
ausschliesslich als Arbeitshilfsmittel verwendet. Jedes Arbeitsergebnis wird von
einem zugelassenen Rechtsanwalt oder einer zugelassenen Rechtsanwaeltin geprueft
und verantwortet.
Was KI bei uns NICHT tut:
- Keine selbststaendige Rechtsberatung
- Keine Verarbeitung Ihrer Daten zu Trainingszwecken (§ 43e BRAO, Art. 28 DSGVO)
- Keine vollautomatisierten Entscheidungen ohne menschliche Pruefung
Ihre Datenschutzrechte bleiben unveraendert erhalten. Weitere Informationen
entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklaerung: [LINK/REFERENZ]
Bei Fragen wenden Sie sich an: [ANSPRECHPARTNER], [EMAIL]
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