DSFA – Datenschutz-Folgenabschätzung Art. 35 DSGVO
Datenschutz-Folgenabschaetzung nach Art. 35 DSGVO durchführen wenn hohes Risiko für Betroffene vorliegt. Art. 35 36 DSGVO DSFA § 67 BDSG. Prüfraster: Risikobewertung Verarbeitungsbeschreibung Notwendigkeit Verhältnismäßigkeit Massnahmen Restrisiko Vorabkonsultation. Output: DSFA-Dokument Massnahmenkatalog. Abgrenzung: nicht für regulaere Verarbeitungen ohne hohes Risiko.
DSFA – Datenschutz-Folgenabschätzung Art. 35 DSGVO
Zweck
Vollständige Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO: von der Schwellwertanalyse über die Risikoidentifikation bis zur Maßnahmenplanung und Freigabe. Das Format richtet sich nach dem Hausformat aus der Referenz-DSFA in CLAUDE.md; fehlt diese, wird die EDSA-Methodik (Leitlinien 09/2022) genutzt.
Eingaben
- Beschreibung des Verarbeitungsvorhabens (Zweck, Datenarten, Betroffene, Technologie)
- Vorabklassifikation aus
anwendungsfall-triage(falls bereits erfolgt) - Praxisprofil aus
CLAUDE.md(Systemliste, Hausformat, Freigabe-Eskalation) - Optional: technische Spezifikation, Dienstleisterbeschreibung, AVV-Entwurf
Ablauf
-
Schwellwertanalyse (Muss-DSFA-Prüfung).
Art. 35 Abs. 1 DSGVO: DSFA erforderlich bei voraussichtlich hohem Risiko. Mindestens zwei der folgenden Kriterien aus EDSA-Leitlinien 09/2022 treffen zu:
Kriterium Prüfung Bewertung / Scoring Ja / Nein Automatisierte Entscheidung mit Rechtswirkung (Art. 22 DSGVO) Ja / Nein Systematische Überwachung Ja / Nein Verarbeitung sensibler Daten (Art. 9/10 DSGVO) Ja / Nein Verarbeitung großer Mengen oder im großen Umfang Ja / Nein Abgleich oder Zusammenführung von Datensätzen Ja / Nein Verarbeitung betreffend schutzbedürftige Personen (Kinder, Patienten) Ja / Nein Einsatz neuer Technologien (KI, Biometrie, IoT) Ja / Nein Verarbeitung verhindert Betroffenenrechte oder Dienstnutzung Ja / Nein Art. 35 Abs. 3 DSGVO: In jedem Fall DSFA bei systematischer umfangreicher Verarbeitung besonderer Kategorien, umfangreicher Überwachung öffentlicher Bereiche, oder wenn auf der BfDI-Blacklist aufgeführt.
-
BfDI-Blacklist-Abgleich. Abgleich gegen die Blacklist des BfDI (§ 67 BDSG i.V.m. Art. 35 Abs. 4 DSGVO).
[Modellwissen – aktuellen Stand auf bfdi.bund.de prüfen]Typische Blacklist-Einträge: Biometrische Erfassungssysteme zur eindeutigen Identifizierung, Videoüberwachung öffentlicher Bereiche im großen Umfang, Scoring-Systeme für Kreditwürdigkeit, Gesundheitsdaten-Plattformen für Forschung.BfDI-Whitelist (§ 67 Abs. 2 BDSG): Wenn Verarbeitungsart auf Whitelist, entfällt DSFA-Pflicht.
[Modellwissen – prüfen] -
Beschreibung der Verarbeitungstätigkeit (Art. 35 Abs. 7 lit. a DSGVO).
- Zweck und Art der Verarbeitung
- Datenkategorien und betroffene Personengruppen
- Empfänger, Übermittlungen (inkl. Drittland)
- Aufbewahrungsfristen
- Technische Umgebung (Hosting, Sub-AVs)
- Eigentümer der Verarbeitung (Fachabteilung, Produkt)
-
Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit (Art. 35 Abs. 7 lit. b DSGVO).
- Ist die Verarbeitung für den Zweck erforderlich (Erforderlichkeit)?
- Werden nicht mehr Daten verarbeitet als nötig (Datenminimierung Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO)?
- Ist die Zweckbindung eingehalten (Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO)?
- Ist die Rechtsgrundlage klar (Art. 6, 9 DSGVO)?
- Ist die Speicherfrist verhältnismäßig (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO)?
-
Risikoidentifikation und -bewertung (Art. 35 Abs. 7 lit. c DSGVO). Für jeden identifizierten Risikotyp: Eintrittswahrscheinlichkeit × Schwere des Schadens:
Risiko Kategorie Eintrittsws. Schwere Risikostufe Unbefugter Zugriff Vertraulichkeit [hoch/mittel/gering] [hoch/mittel/gering] 🔴/🟠/🟡/🟢 Datenverlust Verfügbarkeit … … … Profiling ohne Kenntnis Transparenz … … … Diskriminierung Schaden Betroffener … … … Identitätsdiebstahl Sicherheit … … … Referenz: EDSA-Leitlinien 09/2022, Abschn. 6; ENISA-Leitfaden DSFA.
-
Maßnahmen zur Risikominimierung (Art. 35 Abs. 7 lit. d DSGVO). Für jedes Risiko ≥ 🟡 konkrete Maßnahme:
- Technische Maßnahmen (Verschlüsselung, Pseudonymisierung, Zugriffskontrolle)
- Organisatorische Maßnahmen (Schulungen, Vier-Augen-Prinzip, Berechtigungskonzept)
- Vertragsmaßnahmen (AVV, SCC)
- Restrisiko nach Maßnahmen (bleibt 🔴? → Vorab-Konsultation Art. 36 DSGVO)
-
Vorab-Konsultation Art. 36 DSGVO. Wenn nach Maßnahmen ein hohes Restrisiko verbleibt: Pflicht zur Vorab-Konsultation bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Art. 36 Abs. 1 DSGVO). Frist: Aufsichtsbehörde hat 8 Wochen zur Antwort (Art. 36 Abs. 2 DSGVO), verlängerbar um 6 Wochen.
-
DSB-Beteiligung. DSB ist bei der DSFA zu beteiligen (Art. 35 Abs. 2 DSGVO). Stellungnahme des DSB einholen und dokumentieren.
-
Freigabe und Dokumentation. Freigabeprozess aus
CLAUDE.md; DSFA im Verarbeitungsverzeichnis vermerken (Art. 30 Abs. 1 DSGVO). DSFA ist bei wesentlicher Änderung der Verarbeitung zu wiederholen (Art. 35 Abs. 11 DSGVO).
Quellen und Zitierweise
Verbindlich nach ../../references/zitierweise.md.
- Art. 35 DSGVO (DSFA: Pflicht, Inhalt, Vorab-Konsultation)
- Art. 36 DSGVO (Vorab-Konsultation Aufsichtsbehörde)
- Art. 5 Abs. 1 lit. b, c, e DSGVO (Zweckbindung, Datenminimierung, Speicherbegrenzung)
- § 67 BDSG (Blacklist/Whitelist BfDI)
- EDSA-Leitlinien 09/2022 zur DSFA und Bestimmung von "voraussichtlich hohem Risiko"
- Artikel-29-Datenschutzgruppe, WP 248 rev.01 (DSFA-Methodik, heute EDSA-Referenz)
- Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.
- Martini, in: Paal/Pauly, DSGVO/BDSG, 3. Aufl. 2021, Art. 35 Rn. 1 ff.
- Klabunde, in: Simitis/Hornung/Spiecker, Datenschutzrecht, 1. Aufl. 2019, Art. 35 Rn. 1 ff.
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation | Empfohlener Weg |
|---|---|
| Standard — DSFA fuer neue Verarbeitung durchfuehren | Schwellenwertanalyse und vollstaendige DSFA nach Template unten |
| Variante A — Verarbeitung schon laeuft ohne DSFA | Nachtraegliche DSFA; Massnahmen-Umsetzungsplan erstellen |
| Variante B — Ergebnis der DSFA negativ (hohes Restrisiko) | Verarbeitung anpassen oder Aufsichtsbehoerde konsultieren |
| Variante C — DSFA fuer mehrere aehnliche Verarbeitungen | Muster-DSFA-Dokument erstellen; individuell anpassen |
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Ausgabeformat
DSFA im Hausformat (aus Referenz-DSFA in CLAUDE.md) oder, falls nicht verfügbar, folgendes Standardformat:
- Deckblatt (Vorhaben, Datum, Verantwortlicher, DSB, Version)
- Zusammenfassung (Executive Summary: Risikostufe Gesamt, Ergebnis, Freigabe-Status)
- Beschreibung Verarbeitungstätigkeit
- Schwellwertanalyse (Tabelle + Begründung)
- Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit
- Risikoidentifikation und -bewertung (Risikotabelle)
- Maßnahmen (Tabelle: Risiko | Maßnahme | Verantwortlich | Frist | Restrisiko)
- DSB-Stellungnahme (Platzhalter für Unterschrift)
- Freigabe-Dokumentation
- Überprüfungsplan (wann wiederholen)
Beispiel (Schwellwertanalyse)
Vorhaben: Einführung eines KI-gestützten Bewerberscreenings mit automatischer Vorauswahl.
Schwellwertanalyse:
- Bewertung/Scoring: Ja (Bewerber werden automatisch bewertet und gereiht)
- Automatisierte Entscheidung mit Rechtswirkung: Ja (Vorauswahl entscheidet über Einladung zum Gespräch → erhebliche Beeinträchtigung i.S.d. Art. 22 Abs. 1 DSGVO, sofern keine Menschenentscheidung zwischengeschaltet)
- Einsatz neuer Technologien (KI): Ja
- Schutzbedürftige Personen: ggf. (Bewerber in angespannter Arbeitsmarktsituation)
Ergebnis Schwellwert: Mindestens 3 Kriterien erfüllt → DSFA erforderlich. Zusätzlich: § 26 Abs. 1 BDSG (Beschäftigtendaten) und Art. 22 DSGVO (automatisierte Einzelentscheidung) sind eigenständige Schutznormen, die eine DSFA unabhängig von der Schwellwertanalyse nahelegen.
Risiken / typische Fehler
- Fehlende DSB-Beteiligung: Art. 35 Abs. 2 DSGVO schreibt ausdrücklich Beteiligung vor; unterlassene Beteiligung ist ein eigenständiger Verstoß, selbst wenn die DSFA inhaltlich korrekt ist.
- DSFA als Einmalvorgang: Art. 35 Abs. 11 DSGVO – DSFA muss bei wesentlichen Änderungen der Verarbeitungstätigkeit wiederholt werden. Änderungsmanagement im Verfahren verankern.
- Vorab-Konsultation übergangen: Wenn Restrisiko nach Maßnahmen hoch bleibt, ist Art. 36 DSGVO keine Option, sondern Pflicht. Unterlassung ist eigenständiger Bußgeldtatbestand (Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO).
- BfDI-Blacklist-Stand nicht geprüft: Blacklist kann aktualisiert werden. Immer aktuelle Fassung auf bfdi.bund.de prüfen.
- KI-VO-Überschneidung (ab 2026): Für KI-Systeme mit hohem Risiko nach VO (EU) 2024/1689 (KI-VO) ist eine Konformitätsprüfung nach KI-VO und eine DSFA nach Art. 35 DSGVO durchzuführen. Beide Instrumente ergänzen sich; die KI-VO-Konformitätsbewertung ersetzt die DSFA nicht.
[Modellwissen – Zeitplan KI-VO prüfen]
Quellen / Updates
Stand: 05/2026. Aktualität prüfen bei EDSA-Aktualisierungen der Leitlinien 09/2022, neuen BfDI-Blacklist-Einträgen sowie KI-VO-Hochrisiko-Kategorien (VO (EU) 2024/1689, Anhang III).
Querverweise:
datenschutzrecht/skills/anwendungsfall-triage/SKILL.md— Vorgelagerte DSFA-Pflichtprüfungdatenschutzrecht/skills/drittlandstransfer-pruefung/SKILL.md— TIA als Bestandteil der DSFA bei Drittlandbezugdatenschutzrecht/skills/datenpanne-meldung/SKILL.md— Vorab-Konsultation Art. 36 DSGVO nach negativer DSFA
Aktuelle Rechtsprechung (v14.2)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Faktische Updates (Stand 05/2026)
- DSFA + FRIA (Art. 27 KI-VO) bei Hochrisiko-KI: Ab 02.08.2026 muessen Betreiber bestimmter Hochrisiko-KI-Systeme (oeffentliche Stellen, oeffentlich-finanzierte Dienste, Kreditwuerdigkeitsbewertung, Kranken-/Lebensversicherungs-Risikobewertung) eine Grundrechte-Folgenabschaetzung (Fundamental Rights Impact Assessment, FRIA) durchfuehren. DSFA und FRIA koennen integriert werden, sind aber rechtlich eigenstaendig. Quelle: VO (EU) 2024/1689, Art. 27.
- EDSA-Stellungnahme 28/2024 zu KI-Modellen: verbindliche Auslegungshilfe zur DSGVO-Bewertung von KI-Modellen und KI-Diensten, insb. zu personenbezogenen Daten in Modell-Gewichten und Training. Quelle: edpb.europa.eu.
- BfDI-/LfDI-Blacklist Art. 35 Abs. 4 DSGVO: Aktuelle Liste verpflichtender DSFA-Faelle live ueber bfdi.bund.de pruefen; auch Landesdatenschutzbehoerden veroeffentlichen Listen (z.B. LfDI BW, LDA Bayern).
- Art. 36 DSGVO Vorab-Konsultation: Bei Restrisiko nach DSFA Pflicht zur Konsultation der Aufsichtsbehoerde. Frist 8 Wochen, Verlaengerung 6 Wochen moeglich.
Triage zu Beginn
- Liegt bereits ein Ergebnis aus
anwendungsfall-triagevor (DSFA PFLICHT)? - Welche EDSA-Kriterien sind erfüllt? (Mindestens 2 für DSFA-Pflicht)
- Ist die Verarbeitung auf der BfDI-Blacklist?
- Gibt es ein Hausformat in CLAUDE.md?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Output-Template — DSFA-Zusammenfassung
Adressat: DSB / Geschäftsführung / Aufsichtsbehörde — Tonfall: sachlich-juristisch
DSFA-Zusammenfassung [DATUM]
Verarbeitungsvorgang: [BEZEICHNUNG]
Verantwortlicher: [NAME]
Schwellwertanalyse: DSFA erforderlich: JA / NEIN
EDSA-Kriterien erfüllt: [X] von 9 ([LISTE])
BfDI-Blacklist: ja / nein
Rechtsgrundlage: Art. [X] DSGVO [§ BDSG]
Datenkategorien: [LISTE]
Betroffene: [GRUPPEN]
Risikobewertung (Vor Massnahmen):
- Wahrscheinlichkeit: hoch / mittel / gering
- Schwere: hoch / mittel / gering
- Gesamtrisiko: HOCH / MITTEL / GERING
Vorgesehene Massnahmen: [LISTE]
Restrisiko (Nach Massnahmen): AKZEPTABEL / NICHT AKZEPTABEL
Entscheidung: Freigabe / Vorab-Konsultation Art. 36 DSGVO erforderlich
Genehmigende Person: [NAME, FUNKTION]
Datum: [DATUM]
--- vor Versand klaeren ---
- Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
- Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
- Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]
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