DSB-Bestellungspflicht und -Anforderungen
Bestellungspflicht für Datenschutzbeauftragten prüfen. Art. 37 DSGVO § 38 BDSG Bestellungspflicht. Prüfraster: Schwellenwerte Art. 37 Abs. 1 Betriebsgroe Verarbeitungsart Pflichtbestellung freiwillige Bestellung. Output: Bestellungsprüfmemo Empfehlung. Abgrenzung: nicht für Aufgaben des DSB (Art. 39 DSGVO).
DSB-Bestellungspflicht und -Anforderungen
Zweck
Häufige Lücke in Unternehmen: Pflicht zur DSB-Bestellung wird nicht erkannt. Dieses Skill prüft Pflicht, Anforderungen an DSB und löst Folge-Probleme (Interessens-Konflikt, externe vs. interne Bestellung).
Eingaben
- Unternehmens-Typ (öffentlich privat)
- Beschäftigten-Zahl
- Verarbeitungs-Tätigkeiten (Übersicht aus VVT)
- Bestand DSB ja/nein
- Bei Bestand: Person und Rolle (intern extern)
Schritt 1 — Pflicht-Tatbestände Art. 37 DSGVO
Lit. a) Öffentliche Stelle / Behörde
- Pflicht unabhängig von Größe
- Außer Gerichte in Justizfunktion
Lit. b) Kerntätigkeit umfangreiche regelmäßige systematische Überwachung
- Kerntätigkeit das Geschäft selbst (nicht nur Mittel zur Geschäftsführung)
- Umfangreich Skalierung
- Regelmäßig systematisch Dauerhaft strukturiert
- Überwachung Beobachtung Verhalten Profilbildung
Beispiele
- Online-Verhaltens-Tracking Werbe-Netzwerke
- Vermarkter mit Profiling
- Telematik-Versicherer
- Standort-Verfolgung
- CCTV im großen Stil
Lit. c) Kerntätigkeit umfangreiche Verarbeitung besondere Kategorien
- Art. 9 DSGVO Daten (Gesundheit Religion Sexual-Orientierung etc.)
- Strafrechtliche Daten Art. 10
- Umfangreich
Beispiele
- Krankenhäuser
- Religions-Gemeinschaften
- Personalvermittler mit Diversity-Daten
- Strafvollzug-Dienstleister
- Genetik-/Genom-Labore
Schritt 2 — § 38 BDSG Deutsche Erweiterung
Schwellenwert
- In der Regel mindestens 20 Personen
- Ständig mit automatisierter Verarbeitung beschäftigt
- Bei Pflicht zur DSFA (Art. 35) auch bei weniger Personen
- Bei geschäftsmäßiger Verarbeitung zum Zweck der Übermittlung anonymen Übermittlung Markt- oder Meinungsforschung
"Personen" im Sinne § 38 BDSG
- Mitgezählt werden eigene Beschäftigte des Verantwortlichen (Voll- und Teilzeit, Aushilfen, Auszubildende, Werkstudenten, freie Mitarbeiter mit Datenzugriff)
- Auftragsverarbeiter-Personal zählt NICHT mit — dieses gehört zum Auftragsverarbeiter, der selbst die DSB-Pflicht prüft
- Entscheidend ist die Ständigkeit der automatisierten Verarbeitung, nicht das Beschäftigungs-Volumen
Kombination
- EU-DSGVO und § 38 BDSG nebeneinander
- Strengstes Kriterium gilt
Schritt 3 — Anforderungen DSB Art. 37 Abs. 5 6 DSGVO
Fachliche Eignung
- Berufliche Qualifikation Datenschutz
- Fachwissen DSGVO BDSG
- Spezialwissen der Branche
- Zertifizierungen: TÜV, GDD, DIA, BvD u.a.
Persönliche Eignung
- Zuverlässigkeit
- Vertrauenswürdig
- Bei Insolvenz / Strafverfahren prüfen
Schritt 4 — Stellung DSB Art. 38 DSGVO
Unabhängigkeit
- Keine Weisungs-Bindung in Datenschutz-Fragen
- Berichts-Linie an oberste Leitung
- Schutz vor Abberufung wegen Aufgaben-Wahrnehmung
Ressourcen-Pflicht
- Zeitliche Verfügbarkeit ausreichend
- Sachliche Ausstattung Büro IT Reisekosten
- Fortbildungs-Budget
- Externe Hilfe wenn nötig
Schutz vor Kündigung / Abberufung
- § 6 Abs. 4 BDSG Kündigungs-Schutz analog § 4f
- Bei Beendigungs-Schutz auch nach Amtszeit
- Außerordentliche Kündigung nur bei wichtigem Grund
Schweigepflicht
- DSB unterliegt Schweige-Pflicht
- Auch nach Beendigung
Schritt 5 — Interne vs. externe Bestellung
Interner DSB
- Aus Belegschaft
- Voll- oder Teilzeit-DSB-Aufgabe
- Vorteil: Insider-Kenntnis
- Nachteil: Interessens-Konflikt-Risiko
Externer DSB
- Beratung durch externe Firma / Anwalts-Kanzlei
- Vertragliche Bestellung
- Vorteil: Unabhängigkeit Spezialisierung
- Nachteil: Externe Person ohne Insider-Kenntnis
Konzern-DSB
- Ein DSB für mehrere Konzern-Gesellschaften
- Erlaubt § 38 Abs. 1 BDSG ("für mehrere Stellen")
- Konzern-Bestellungs-Akte
- Kommunikations-Linie zu allen Gesellschaften
Schritt 6 — Interessens-Konflikt-Prüfung
Problematische Doppelrollen
Geschäftsführer / Vorstand
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- ErwGr 97 DSGVO zur Unabhängigkeits-Anforderung
- Strikte Trennung erforderlich
IT-Leitung
- Verarbeitung verantwortlich + Datenschutz kontrollierend
- Konflikt häufig
- Strikt: Trennung erforderlich
Personalleitung
- Personal-Verarbeitung steuernd + Datenschutz kontrollierend
- Konflikt häufig
Compliance-Officer
- Bei klar getrennten Bereichen möglich
- Bei umfassender Compliance-Verantwortung Konflikt
Unproblematische Rollen
- IT-Sicherheits-Beauftragter (komplementär)
- Externer Anwalt (unabhängig)
- Externe Beratung (klar)
Bei Konflikt
- Auswechslung des DSB
- Externe Bestellung
- Strukturelle Anpassung der internen Rollen
Schritt 7 — Aufgaben DSB Art. 39 DSGVO
Pflicht-Aufgaben
a) Information und Beratung Verantwortlicher und Beschäftigte
b) Überwachung Einhaltung DSGVO und Datenschutz-Vorschriften
c) Beratung zu DSFA und deren Überwachung
d) Zusammenarbeit Aufsichtsbehörde
e) Anlaufstelle Aufsichtsbehörde für Fragen Beratung
Zusätzlich
- Mit-wirkung VVT
- Beratung bei AVV-Erstellung
- Schulung Mitarbeiter
- Datenpanne-Bewertung
Schritt 8 — Meldung Aufsichtsbehörde Art. 37 Abs. 7 DSGVO
Pflicht zur Veröffentlichung
- Kontakt-Daten DSB
- Mitteilung an Aufsichtsbehörde
- Online-Meldung möglich
Form
- Schriftlich elektronisch
- Aufsichtsbehörde wo Verantwortlicher Hauptniederlassung
- Inhalt: Name Anschrift Telefon E-Mail
Bei Änderungen
- Update bei Wechsel DSB
- Bei Wechsel der Aufsichtsbehörden-Zuständigkeit
Schritt 9 — Bestellungs-Akt
Form
- Schriftlich empfohlen
- Stellenbeschreibung mit Aufgaben Rechten
- Vertrag bei externem DSB
- Bestellungs-Urkunde intern
Inhalt
- Bestellungs-Datum
- Aufgaben gemäß Art. 39 DSGVO
- Ressourcen-Zusage
- Berichts-Linie
- Vertraulichkeits-Pflicht
- Beendigungs-Regelung
Schritt 10 — Bei Verstoß
Sanktionen
- Art. 83 Abs. 4 DSGVO bis 10 Mio EUR oder 2 Prozent Konzernumsatz
- Aufsichts-Anordnung zur Bestellung
- Reputations-Schaden
Folge-Probleme
- Datenpannen ohne DSB schwerer beherrschbar
- DSFA-Lücken
- Aufsichts-Behörden-Audit kritisch
Schritt 11 — Beratungs-Schritte
Erstprüfung
- Beschäftigten-Zahl über 20 mit automatisierter Verarbeitung?
- Verarbeitungs-Typ Kerntätigkeit mit Überwachung oder besonderen Kategorien?
- Öffentliche Stelle?
- Bei Bejahung: DSB-Pflicht — sofort Bestellung erforderlich
Wenn DSB vorhanden
- Eignungs-Prüfung Qualifikation aktuell?
- Stellung Unabhängigkeit gewährleistet?
- Interessens-Konflikt vorhanden?
- Ressourcen ausreichend?
- Meldung Aufsichtsbehörde erfolgt?
Wenn DSB-Lücke
- Sofortige Bestellung intern oder extern
- Aufsichtsbehörde informieren
- VVT-Eintrag DSB-Daten
- Datenschutz-Hinweise Webseite aktualisieren
Schritt 12 — Außerhalb Pflicht — freiwillige Bestellung
Vorteile
- Compliance-Sicherheit
- Vorbereitung Wachstum
- Audit-Vorbereitung
- Mandanten-Vertrauen
Empfehlung
- Bei jeder Verarbeitung besonderer Kategorien (auch wenn nicht "umfangreich")
- Bei Cookie-Tracking selbst bei kleiner Webseite
- Bei jeder grenz-überschreitenden Verarbeitung
Verzahnung mit anderen Skills
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Ausgabe
dsb-pruefung-{unternehmen}.mdmit Pflicht-Analyse Anforderungs-Prüfung Konflikt-Bewertung- Bei DSB-Lücke: Bestellungs-Pflicht-Bestätigung + Bestellungs-Vorbereitung
- Bei externem DSB: Vertrags-Entwurf
- Bei internem DSB: Stellenbeschreibung
- Aufsichts-Behörden-Meldung-Vorbereitung
- Frist im Fristenbuch (Bestellung unverzüglich)
Quellen
- DSGVO Art. 37 38 39 83; ErwGr 97 DSGVO
- BDSG §§ 5 6 38
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- BfDI Praxis-Empfehlungen
- DSK Kurzpapier
- GDD und BvD Standards
Aktuelle Rechtsprechung (v14.2)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Triage zu Beginn
- Öffentliche oder private Stelle? (Art. 37 Abs. 1 lit. a DSGVO vs. § 38 BDSG)
- Bei privater Stelle: Anzahl Personen, die ständig mit automatisierter Verarbeitung beschäftigt sind (§ 38 Abs. 1 BDSG: ab 20)?
- Verarbeitung besonderer Kategorien (Art. 9 DSGVO) oder umfangreiche Überwachung?
- Bestehender DSB: Interessenkonflikt (leitende Verarbeitungsverantwortung)?
Output-Template — DSB-Prüfvermerk
Adressat: Geschäftsführung / Compliance — Tonfall: sachlich-juristisch
DSB-Bestellungspflicht-Prüfvermerk [DATUM]
Organisation: [NAME]
Bestellungspflicht-Prüfung:
Öffentliche Stelle (Art. 37 Abs. 1 lit. a DSGVO): ja / nein
Kerntätigkeit umfangreiche Überwachung (Art. 37 Abs. 1 lit. b): ja / nein
Besondere Kategorien umfangreich (Art. 37 Abs. 1 lit. c): ja / nein
§ 38 BDSG: [X] Personen staendig automatisiert → ab 20: Pflicht
Ergebnis Bestellungspflicht: JA / NEIN
Aktueller DSB (falls bestellt):
Name: [NAME] | intern / extern
Interessenkonflikt-Check: kein Konflikt / Konflikt (Grund: [...])
Qualifikation ausreichend: ja / nein / unklar
Empfehlung: DSB bestellen (bis [FRIST]) / DSB wechseln / kein Handlungsbedarf
No additional documents ship with this skill.
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