Marketplace Pricing Download

Drittlandstransfer-Prüfung (Art. 44 ff. DSGVO)

Datentransfer in Drittlaender außerhalb EU und EWR auf Zulässigkeit prüfen. Art. 44 ff. DSGVO Kapitel V Drittlandstransfer. Prüfraster: Angemessenheitsbeschluss SCC BCR Schrems-II-Folgen Transfer Impact Assessment zusaetzliche Massnahmen. Output: Drittlandstransfer-Prüfmemo TIA-Vorlage. Abgrenzung: nicht für innereuroaeischen Datenaustausch.

ID: de.data-protection.drittlandstransfer-pruefung Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
⬇ Download

Drittlandstransfer-Prüfung (Art. 44 ff. DSGVO)

Zweck

Dieser Skill greift bei jeder Auslagerung personenbezogener Daten an Empfänger außerhalb der EU/des EWR: US-Cloud-Dienste, Konzernverbund-Transfer, KI-Provider, Sub-Auftragsverarbeiter in Drittstaaten. Er führt strukturiert durch die mehrstufige Prüfung gemäß Kapitel V DSGVO, berücksichtigt den Angemessenheitsbeschluss vom 10. Juli 2023 für die USA (EU-US Data Privacy Framework) sowie die Schrems-II-Anforderungen an Standardvertragsklauseln und ergänzende Maßnahmen.

Anwendungsfälle: Kanzlei oder Unternehmen moechte einen US-amerikanischen SaaS-Dienst einsetzen; Konzernmutter in der Schweiz soll Zugriff auf EU-Kundendaten erhalten; Auftragsverarbeiter setzt Sub-Auftragsverarbeiter in Indien ein; Drittlandbezug bei AVV-Prüfung erkannt.

Eingaben

  • Empfängerstaat (z.B. USA, Indien, UK, China)
  • Empfänger: Verantwortlicher (Modul 1/3 SCC) oder Auftragsverarbeiter (Modul 2/4 SCC)
  • Datenkategorien (Art. 4 Nr. 1 DSGVO; Art. 9/10 DSGVO-Sonderkategorien?)
  • Art der Datenverarbeitung (Speicherung, Analyse, Support-Zugriff, Hosting, Backup)
  • Liegt bereits ein Transfer Impact Assessment vor? Falls ja, als Dokument einreichen
  • Sitz und DPF-Zertifizierungsstatus des Empfängers (für USA: data.privacyframework.gov prüfen)

Rechtlicher Rahmen

Primaernormen

  • Art. 44 DSGVO – Allgemeines Prinzip: Kein Transfer ohne geeignete Garantien oder Ausnahme; gilt auch für Weiterverarbeitung nach Transfer
  • Art. 45 DSGVO – Angemessenheitsbeschluss der Kommission; kein zusätzliches Genehmigungserfordernis bei positiver Entscheidung
  • Art. 46 DSGVO – Geeignete Garantien: Standardvertragsklauseln (SCC), Binding Corporate Rules (BCR), Verhaltensregeln mit verbindlichen Verpflichtungen, Zertifizierungsmechanismen
  • Art. 47 DSGVO – Verbindliche interne Datenschutzvorschriften (BCR); Genehmigung durch federführende Aufsichtsbehörde erforderlich
  • Art. 49 DSGVO – Ausnahmen: Einwilligung (Art. 49 Abs. 1 lit. a), Vertragserfordernis (lit. b/c), wichtige Gründe des öffentlichen Interesses (lit. d), Rechtsansprueche (lit. e), lebenswichtige Interessen (lit. f), öffentliches Register (lit. g); Abs. 1 Satz 2: gelegentliche, nicht systematische Transfers bei zwingender Notwendigkeit
  • Art. 4 Nr. 23 DSGVO – Definition "Internationale Organisation"
  • Art. 13 Abs. 1 lit. f, Art. 14 Abs. 1 lit. f DSGVO – Informationspflicht über Drittlandtransfer und Transfermechanismus

Rechtsprechung und Leitlinien

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • EDSA, Empfehlungen 01/2020 zu Maßnahmen zur Ergänzung von Übermittlungsinstrumenten, angenommen am 18.06.2021 (Version 2.0): Sechsstufige Pruefmethodik für Transfer Impact Assessment (TIA); massgeblich für die Schrems-II-Umsetzung in der Praxis
  • EDSA, Leitlinien 05/2021 zum Zusammenwirken von Art. 3 und Kapitel V DSGVO, angenommen am 18.11.2021: Klärung, wann der raeumliche Anwendungsbereich (Art. 3 DSGVO) und die Drittlandregeln (Kapitel V) kumulativ oder alternativ gelten
  • DSK Orientierungshilfe Drittstaatentransfer: Handlungsempfehlungen für verantwortliche Stellen bei Transfers in Drittlaender; abrufbar auf dskonferenz.de [Modellwissen – aktuellen Stand pruefen]

Aktuelle Angemessenheitsbeschlüsse (Stand 05/2026)

Staat Beschluss Hinweis
USA EU-US Data Privacy Framework, Beschluss der Kommission vom 10.07.2023 (C(2023) 4745 final) Nur für zertifizierte Unternehmen auf der DPF-Liste; Prüfung auf data.privacyframework.gov erforderlich
UK Angemessenheitsbeschluss vom 28.06.2021 (Beschluss 2021/1772/EU) Gilt vorbehaltlich Überprüfung; nach Brexit-Änderungen des britischen Datenschutzrechts beobachten
Schweiz Angemessenheitsbeschluss der Kommission; erneuert im Kontext des CH-Datenschutzgesetzes (nDSG, in Kraft ab 01.09.2023) Teilweiser Angemessenheitsbeschluss; Praxis nach CH-DSG-Reform beachten
Andorra Beschluss 2010/625/EU
Argentinien Beschluss 2003/490/EG
Faeroeer Beschluss 2010/146/EU
Guernsey Beschluss 2003/821/EG
Isle of Man Beschluss 2004/411/EG
Israel Beschluss 2011/61/EU
Japan Beschluss vom 23.01.2019 (2019/419/EU) Mit gegenseitiger Anerkennung; Einschraenkungen beachten
Jersey Beschluss 2008/393/EG
Kanada Beschluss 2002/2/EG Nur für Organisationen, die dem PIPEDA unterliegen; Bundesbehörden ausgenommen
Neuseeland Beschluss 2013/65/EU
Suedkorea Beschluss vom 17.12.2021 (2022/254/EU) Erster Angemessenheitsbeschluss in Asien außerhalb Japan
Uruguay Beschluss 2012/484/EU

Ablauf

1. Identifizierung des Drittlandstransfers

Prüfen, ob überhaupt ein Transfer i.S.d. Kapitel V DSGVO vorliegt:

  • Findet eine Übermittlung an einen Empfänger außerhalb EU/EWR statt?
  • Genügt ein "Zugriff" (z.B. Remote-Support, Administrationszugang) aus einem Drittland – nach EDSA-Leitlinien 05/2021 ja, wenn personenbezogene Daten im Zugriffsmittelpunkt stehen
  • Art. 3 Abs. 2 DSGVO (extraterritoriale Anwendung): Liegt der Empfänger zwar im Drittland, faellt aber schon unter den raeumlichen Anwendungsbereich der DSGVO? Dann kein Kapitel-V-Transfer, aber Compliance-Prüfung nach Leitlinien 05/2021

2. Prüfung Angemessenheitsbeschluss (Art. 45 DSGVO)

  • Liegt für das Empfängerland ein gültiger Angemessenheitsbeschluss der Kommission vor? (Tabelle oben)
  • USA: Ist der Empfänger auf der DPF-Liste eingetragen und für die relevanten Datenkategorien zertifiziert? (data.privacyframework.gov)
  • Wenn Angemessenheitsbeschluss vorhanden: Transfer grundsaetzlich zulässig; Art. 13/14 DSGVO-Hinweispflicht beachten
  • Hinweis: Angemessenheitsbeschlüsse koennen durch den EuGH für ungültig erklärt werden (vgl. Schrems I und II); bei politisch sensiblen Ländern Monitoring empfehlen

3. Geeignete Garantien (Art. 46 DSGVO) – falls kein Angemessenheitsbeschluss

a) Standardvertragsklauseln (SCC) nach Beschluss 2021/914/EU:

Modul Konstellation Typischer Anwendungsfall
Modul 1 Verantwortlicher (EU) → Verantwortlicher (Drittland) Konzerntransfer, gemeinsam Verantwortliche
Modul 2 Verantwortlicher (EU) → Auftragsverarbeiter (Drittland) Cloud-Dienst, Hosting, Analytics
Modul 3 Auftragsverarbeiter (EU) → Auftragsverarbeiter (Drittland) Sub-Auftragsverarbeiter
Modul 4 Auftragsverarbeiter (Drittland) → Verantwortlicher (EU) Ruecktransfer verarbeiteter Daten

Prüfpunkte bei SCC: Richtiges Modul? Technische Anlage (Anhang I A–C und II) vollständig ausgefüllt? Technische Maßnahmen (Anhang II TOMs) konkret und nicht pauschal?

b) Binding Corporate Rules (BCR):

  • Genehmigung durch federführende Aufsichtsbehörde nach Art. 47 DSGVO
  • Umfang: alle Konzernunternehmen, die die BCR unterzeichnet haben
  • BCR-Update nach Schrems II erforderlich; EDSA-Empfehlungen 01/2020 gelten auch für BCR

c) Verhaltensregeln mit Verpflichtungen (Art. 46 Abs. 2 lit. e DSGVO):

  • Muss von zuständiger Aufsichtsbehörde genehmigt sein
  • In der Praxis bisher wenig verbreitet

d) Zertifizierungsmechanismen (Art. 46 Abs. 2 lit. f DSGVO):

  • Zertifizierungseinrichtung muss akkreditiert sein; Verpflichtung des Importeurs erforderlich

4. Transfer Impact Assessment (TIA) nach Schrems II

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

TIA Sechsstufige Methodik (EDSA-Empfehlungen 01/2020):

  1. Schritt 1: Alle Übermittlungen kartieren (Zweck, Datenart, Empfänger, Empfängerland)
  2. Schritt 2: Transfermechanismus identifizieren (SCC, BCR etc.)
  3. Schritt 3: Rechtslage im Empfängerland beurteilen: Massengesetze (FISA Section 702, USA CLOUD Act), Behördenzugriffsrechte, Rechtsschutzmöglichkeiten für Betroffene, Zugang zu unabhängigen Gerichten
  4. Schritt 4: Prüfen, ob Recht und Praxis die SCC-Schutzwirkung unterlaufen (Schrems-II-Kriterium: aequivalentes Schutzniveau)
  5. Schritt 5: Ergänzende Maßnahmen identifizieren und umsetzen (s. Abschnitt 5)
  6. Schritt 6: Formale Schritte (Vertrag schließen, ggf. Aufsichtsbehörde informieren, Dokumentation)

5. Ergänzende Maßnahmen (EDSA-Empfehlungen 01/2020)

Bei unzureichendem Schutzniveau im Empfängerland koennen ergänzende Maßnahmen die Schutzlücke schließen:

Technische Maßnahmen:

  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung mit Schlüsselhoheit beim Verantwortlichen in der EU (Schlüsselmanagement-Standort entscheidend)
  • Pseudonymisierung vor Transfer; Zuordnungsschlüssel verbleibt in der EU
  • Zero-Knowledge-Architektur für Cloud-Dienste

Vertragliche Maßnahmen:

  • Erweiterung der SCC um technische Spezifikation der Verschlüsselung
  • Verpflichtung des Importeurs zur Benachrichtigung bei Behördenzugang
  • Audit-Rechte für Drittland-Compliance

Organisatorische Maßnahmen:

  • Datensparsamkeit: nur pseudonymisierte/aggregierte Daten übermitteln
  • Trennung von Supportzugriff und Produktionsdaten

6. Dokumentation und Informationspflichten

  • Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30 DSGVO): Transfer, Empfängerland, Mechanismus, TIA vermerken
  • Datenschutzerklärung (Art. 13 Abs. 1 lit. f DSGVO): Drittlandtransfer, Mechanismus und ggf. Kopienangebot der SCC erwaehnen
  • AVV (Art. 28 Abs. 3 DSGVO): Sub-AV-Kette mit Drittlandsangaben; TIA als Anlage
  • TIA als internes Dokument archivieren und bei Anfragen der Aufsichtsbehörde vorlegen koennen

Pruefschema TIA (Checkliste)

  • [ ] Lokale Massengesetze: Erlauben Gesetze des Empfängerlandes Massensammlung (z.B. FISA 702, EO 12333 für USA; Geheimdienstgesetze CN, RU)?
  • [ ] Behördenzugriff auf Daten: Koennen Behörden ohne richterliche Kontrolle auf Daten zugreifen? Wie haeufig werden solche Befugnisse genutzt (Transparenzberichte)?
  • [ ] Verschlüsselung at rest: Sind Daten beim Empfänger verschlüsselt gespeichert? Wer hat Zugriff auf Schlüssel?
  • [ ] Verschlüsselung in transit: Wird TLS/mTLS verwendet? Zertifikate kontrolliert?
  • [ ] Schlüsselmanagement-Standort: Befinden sich Schlüssel und HSMs in der EU? Oder Schlüsselhoheit beim Empfänger im Drittland?
  • [ ] Sub-Processor-Mapping: Welche Sub-Auftragsverarbeiter des Empfängers befinden sich ebenfalls in Drittlaendern? TIA für Sub-Processor?
  • [ ] Rechtsschutz für Betroffene: Haben EU-Betroffene Klagemöglichkeiten im Empfängerland oder über Rechtsbehelfsinstanz (z.B. Data Protection Review Court der USA)?
  • [ ] Transparenzberichte: Veröffentlicht der Empfänger Behördenanfragen (Government Disclosure Reports)?

Risikoampel

Konstellation Rot Orange Grün
US-Cloud ohne DPF-Zertifizierung und ohne SCC x
US-Cloud mit SCC, ohne TIA x
US-Cloud mit DPF-zertifiziertem Anbieter x (zzgl. SCC und TIA empfohlen als Doppelabsicherung)
US-Cloud mit SCC und positivem TIA (Verschlüsselung, Schlüssel EU) x
UK (Angemessenheitsbeschluss 2021 gültig) x (Monitoring erforderlich)
Schweiz nach nDSG (Angemessenheitsbeschluss bestätigt) x
Indien ohne SCC x
Indien mit SCC und TIA x
China ohne Mechanismus x
BCR-gedeckter Konzernverbund, TIA positiv x
Art. 49 DSGVO Einwilligung, nicht systematisch x

Vorlagen und Bausteine

TIA-Bericht Musterstruktur

TIA – Transfer Impact Assessment
Datum: [DATUM]
Erstellt von: [DSB / Datenschutzbeauftragter]
Empfaengerland: [LAND]
Empfaenger: [NAME, Adresse]
Transfermechanismus: [SCC Modul X / BCR / DPF]
Datenkategorien: [Auflistung]

1. Kartierung der Uebermittlung
   [Zweck, Umfang, Haeufigkeit]

2. Rechtslage im Empfaengerland
   [Relevante Gesetze, Massengesetze, Behoerdenzugriffsrechte]
   Quellen: [Transparenzberichte, Rechtsgutachten, EDSA-Laenderanalysen]

3. Schutzlueckenanalyse
   Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

4. Ergaenzende Massnahmen
   [Verschluesselung, Pseudonymisierung, vertragliche Massnahmen]

5. Ergebnis und Restrisiko
   [Gruen / Orange / Rot – Begruendung]

6. Massnahmenplan
   [Bei Orange oder Rot: konkrete Abhilfemassnahmen mit Frist und Verantwortlichen]

Unterschrift DSB: _____________
Freigabe Datenschutzbeauftragter: _____________

SCC-Modul-Auswahl-Matrix (Entscheidungsbaum)

Wer ist Exporteur?
├─ Verantwortlicher in EU
│  ├─ Importeur = Verantwortlicher im Drittland → Modul 1
│  └─ Importeur = Auftragsverarbeiter im Drittland → Modul 2
└─ Auftragsverarbeiter in EU
   ├─ Importeur = Auftragsverarbeiter im Drittland (Sub-AV) → Modul 3
   └─ Importeur = Verantwortlicher im Drittland (Ruecktransfer) → Modul 4

Datenschutzerklärungsbaustein Drittlandtransfer

"Wir übermitteln personenbezogene Daten an Empfänger in [LAND]. Die Übermittlung erfolgt auf Grundlage von [EU-Standardvertragsklauseln nach Beschluss 2021/914/EU, Modul X / Angemessenheitsbeschluss der Kommission vom [DATUM]]. Für die USA gilt: der Empfänger ist unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert. Eine Transferfolgenabschätzung (TIA) liegt vor. Auf Anfrage stellen wir Ihnen eine Kopie der Standardvertragsklauseln zur Verfügung (Kontakt: [DSB])."

Querverweise

  • datenschutzrecht/skills/avv-pruefung/SKILL.md – Drittlandtransfer-Prüfung im AVV-Kontext (Schritt 5)
  • datenschutzrecht/skills/us-transfer-tia-dokumentation/SKILL.md – US-Transfers mit DPF-Listing, SCC/BCR-Ausweichpfad, Schrems-Historie und TIA vertiefen
  • datenschutzrecht/skills/standardvertragsklauseln-scc-paket/SKILL.md – SCC-Modulwahl und Annex I-III konkret erstellen
  • datenschutzrecht/skills/drittlandtransfer-behoerdenpaket-output/SKILL.md – Deckvermerk, Anlagenverzeichnis und Antwortpaket fuer Aufsichtsbehoerden ausgeben
  • datenschutzrecht/skills/dsfa-erstellung/SKILL.md – DSFA bei Hochrisiko-Drittlandtransfers
  • datenschutzrecht/skills/mandantendaten-ki/SKILL.md – Drittlandtransfer bei KI-Diensten für Berufsgeheimnisträger
  • datenschutzrecht/skills/datenpanne-meldung/SKILL.md – Datenpannen bei Drittlandempfaengern
  • datenschutzrecht/skills/regulierungs-luecken-analyse/SKILL.md – Neue Angemessenheitsbeschlüsse in Gap-Analyse einspielen

Risiken und typische Fehler

  • DPF-Prüfung vergessen: DPF-Zertifizierung ist nicht permanent; Unternehmen koennen ihre Zertifizierung verlieren. Vor jedem Transfer auf data.privacyframework.gov prüfen und erneut prüfen bei Vertragserneuerung.
  • Falsches SCC-Modul: Ein Verantwortlicher, der SCC-Modul 3 (AV-zu-AV) verwendet, obwohl er selbst Verantwortlicher ist, erzeugt keine schutzwirkende Grundlage. Konstellation vor Unterzeichnung zwingend prüfen.
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Art. 49 DSGVO als Regelfall: Die Ausnahmen des Art. 49 DSGVO sind auf Einzelfälle beschraenkt; systematische und regelmäßige Transfers auf dieser Basis sind nicht zulaessig (EDSA-Leitlinien 2/2018).
  • Sub-Processor-Kette übersehen: SCC Modul 2/3 legt dem Importeur Pflichten für Sub-Auftragsverarbeiter auf; deren Drittlandstatus muss ebenfalls abgesichert sein (Art. 28 Abs. 4 DSGVO).
  • Schlüsselhoheit nicht geprüft: Verschlüsselung schuetzt nur dann, wenn Schlüssel nicht im Drittland liegen. Cloud-Dienste mit US-Schlüsselmanagement bieten keinen vollständigen Schutz gegen FISA 702-Zugriffe.
  • Angemessenheitsbeschluss validitaet nicht geprüft: Nach Schrems I und II koennen Angemessenheitsbeschlüsse wegfallen. Monitoring-Pflicht für sensible Verarbeitungen.

Quellen und Updates

Stand: 05/2026. Aktualität bei folgenden Ereignissen prüfen und Skill aktualisieren:

  • Neue Angemessenheitsbeschlüsse der Europaeischen Kommission
  • EuGH-Urteile zu Kapitel V DSGVO
  • Änderungen am DPF (data.privacyframework.gov – politische und rechtliche Entwicklungen USA)
  • Neue BCR-Anerkennungen durch Aufsichtsbehörden
  • Aktualisierungen der EDSA-Empfehlungen 01/2020
  • Örtliche Datenschutzgesetze in Drittlaendern (z.B. CLOUD Act Amendments, neue chinesische Datenschutzgesetze PIPL)

Nächste geplante Überprüfung: 05/2027 oder bei wesentlichen Änderungen.

Faktische Updates (Stand 05/2026)

  • EU-US Data Privacy Framework (DPF): Der Angemessenheitsbeschluss vom 10.07.2023 (C(2023) 4745 final) ist weiterhin in Kraft. Erstmalige periodische Ueberpruefung durch die Kommission war fuer 07/2024 vorgesehen; weitere Reviews alle vier Jahre. Achtung: politische Risiken (Schrems-III-Vorlage, US-Executive-Order-Modifikationen) machen Monitoring zwingend. Quelle: eur-lex.europa.eu, commission.europa.eu/law/law-topic/data-protection.
  • DPF-Listing: Empfaenger-Status muss vor jeder Uebermittlung ueber dataprivacyframework.gov (offizielle US-Website) verifiziert werden; Selbst-Zertifizierungs-Status kann jederzeit verloren gehen.
  • UK-Angemessenheitsbeschluss (2021/1772): Gilt nach urspruenglichen vier Jahren Befristung; Verlaengerung war erforderlich — aktuellen Status der Verlaengerung / Ueberpruefung live pruefen.
  • EDSA-Guidelines: Empfehlungen 01/2020 (Sechs-Stufen-TIA), Guidelines 05/2021 (Wechselwirkung Art. 3 und Kapitel V) sowie aktuelle EDSA-Stellungnahmen 2025 zu Drittlandtransfer-Risiken (insb. China PIPL, US-Executive-Orders) live ueber edpb.europa.eu pruefen.
  • NIS-2 + Drittlandtransfer: Auftraggeber wichtiger / besonders wichtiger Einrichtungen muessen Cyber-Risiken in der Lieferkette (Art. 21 NIS-2-RL i.V.m. § 30 BSIG n.F.) bei Drittland-Cloud-Diensten zusaetzlich beruecksichtigen; Schnittstelle zu TIA dokumentieren.
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe ueber curia.europa.eu (EuGH) verifizieren.

Leitrechtsprechung

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Triage zu Beginn (Entscheidungsbaum)

Findet eine Übermittlung außerhalb EU/EWR statt?
  Nein → kein Kapitel-V-DSGVO-Problem
  Ja → Angemessenheitsbeschluss vorhanden?
        Ja (USA/DPF, UK, Schweiz etc.) → Angemessenheitsbeschluss, Scope, Empfänger und Monitoring prüfen
        Nein → SCC (Beschluss 2021/914) vorhanden?
                 Ja → TIA erforderlich; Modul korrekt?
                 Nein → BCR / Art. 49 Ausnahme?
                          Nein → Übermittlung unzulässig

Output-Template — TIA-Ergebnis

Adressat: Datenschutzbeauftragter / Rechtsabteilung — Tonfall: sachlich-juristisch

Transfer Impact Assessment (TIA) [DATUM]
Empfaengerland: [LAND]
Empfaenger: [NAME, FUNKTION]
Uebermittlungsgrundlage: Angemessenheitsbeschluss / SCC Modul [X] / BCR / Art. 49

Rechtslage Empfaengerland:
- Nachrichtendienstliche Befugnisse: [BESCHREIBUNG]
- Schutzlevel: aequivalent / eingeschraenkt / unzureichend

Risikobewertung:
- Wahrscheinlichkeit behördlicher Zugriffe: hoch / mittel / gering
- Datensensitivität: hoch / mittel / gering
- Gesamtrisiko: hoch / mittel / akzeptabel

Zusatzmassnahmen:
- Verschlüsselung: [ja/nein; Standard]
- Pseudonymisierung: [ja/nein]
- Vertragliche Widerstandspflicht: [ja/nein]

Ergebnis: Übermittlung zulässig / zulässig mit Auflagen / unzulässig

Related Skills

Germany flagGermany · data-protection

Anonymisierung und Pseudonymisierung

Anonymisierung und Pseudonymisierung von Mandatsdaten vor KI-Eingabe: Anwendungsfall Anwalt will Mandatsdokument in KI-System eingeben und muss Namen…

Klotzkette
Germany flagGermany · data-protection

Datenschutz-Triage neuer Verarbeitungsvorgänge

Datenschutzrechtlichen Sachverhalt einordnen und Bearbeitungsroute bestimmen. Art. 2 3 DSGVO Anwendungsbereich § 1 BDSG. Prüfraster: Anwendungsbereic…

Klotzkette
Germany flagGermany · data-protection

Auftragsverarbeitungsvertrag prüfen

Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO bei KI-Anbietern prüfen: Anwendungsfall Kanzlei schließt Vertrag mit KI-Dienstleister und muss AVV au…

Klotzkette
Germany flagGermany · data-protection

Automatisierte Entscheidungen Art. 22 DSGVO

Automatisierte Einzelentscheidungen nach Art. 22 DSGVO in Kanzleien prüfen: Anwendungsfall Kanzlei plant KI-gestützte Mandatszuordnung Honorarberechn…

Klotzkette
Germany flagGermany · data-protection

AVV-Grenzprüfung Datenschutz

Kanzlei nutzt KI-Dienstleister und prüft ob AVV nach Art. 28 DSGVO die berufsrechtliche Prüfung ersetzt. Berufsrecht laeuft parallel und ist strenger…

Klotzkette