Dienstleister Due Diligence
KI-Dienstleister Due Diligence für Kanzleien durchführen: Anwendungsfall Kanzlei moechte neuen KI-Dienst beauftragen und muss eigenverantwortlich Datenschutz Berufsrecht und Sicherheit prüfen. § 43e BRAO Dienstleisterprüfung, Art. 28 Abs. 1 DSGVO Garantiepflichten, ISO 27001 SOC 2. Prüfraster EU-Sitz vs. US-Sitz, Enterprise-Tier mit Training-Opt-out, Verschluesselung, Zertifizierungen, Subprozessoren, Standardvertragsklauseln. Output Dienstleister-Bewertungsmatrix mit Ampelstatus und AVV-Empfehlung. Abgrenzung zu Auftragsverarbeitungsvertrag-Prüfen und zu Musterklauseln-IT.
Dienstleister Due Diligence
Die sorgfältige Auswahl des KI-Dienstleisters ist eine zentrale berufsrechtliche und datenschutzrechtliche Pflicht. § 43e BRAO verpflichtet zur eigenverantwortlichen Prüfung des Dienstleisters; Art. 28 Abs. 1 DSGVO verlangt hinreichende Garantien für technisch-organisatorische Maßnahmen. Dieser Skill stellt strukturierte Auswahlkriterien bereit.
Rechtlicher Hintergrund
§ 43e BRAO: Sorgfältige Auswahl und vertragliche Bindung des IT-Dienstleisters als Voraussetzung für die befugte Nutzung. § 43e Abs. 4 BRAO: Drittstaaten-Dienstleister zulässig bei vergleichbarem Schutzniveau. Art. 28 Abs. 1 DSGVO: Nur Auftragsverarbeiter mit hinreichenden Garantien beauftragen. Art. 44 ff. DSGVO: Drittlandtransfer nur mit geeigneten Schutzmaßnahmen (Angemessenheitsbeschluss, SCC, TIA). Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO: Integrität und Vertraulichkeit durch geeignete technisch-organisatorische Maßnahmen. BRAK-Hinweise 12/2024: Sorgfältige Anbieterauswahl als berufsrechtliche Kernpflicht.
Vorgehen
- Sitzland und Rechtsrahmen prüfen: EU-Anbieter unterliegen direkt der DSGVO. Für US-amerikanische Anbieter: EU-US Data Privacy Framework-Zertifizierung prüfen; alternativ SCC + TIA.
- Enterprise-Tier auf Training-Opt-out prüfen: Standardmäßige Verbraucherversionen vieler Chatbot-Dienste erlauben dem Anbieter, Eingaben zum Training zu nutzen. Enterprise-Verträge schließen dies in der Regel aus. Opt-out schriftlich bestätigen lassen.
- Verschlüsselung verifizieren: Daten at rest (Speicherung) und in transit (Übertragung) müssen verschlüsselt sein. Mindeststandard: TLS 1.2 für Übertragung; AES-256 für Speicherung.
- Zertifizierungen prüfen: ISO 27001 (Informationssicherheit), SOC 2 Type II (Sicherheit, Verfügbarkeit, Vertraulichkeit), ggf. ISO 27701 (Datenschutz). Aktuelle Zertifikate anfordern.
- Subprozessoren und Rechenzentrumsstandorte erfassen: Wo werden die Daten tatsächlich verarbeitet und gespeichert?
- Vertragswerk vervollständigen: AVV nach Art. 28 DSGVO + § 43e-BRAO-Vereinbarung + ggf. SCC abschließen.
- Dokumentierte Risikobeurteilung erstellen: Eigene Prüfung und Abwägung der Risiken schriftlich festhalten.
Vorlagentext / Bausteine
Due-Diligence-Checkliste KI-Dienstleister:
Allgemeine Informationen: ☐ Vollständige Firma und Rechtsform des Anbieters ☐ Sitz des Unternehmens (EU / EWR / Drittland) ☐ Standort der Rechenzentren ☐ Zuständige Datenschutzbehörde
Datenschutz: ☐ Datenschutzerklärung und Datenschutzrichtlinien liegen vor ☐ AVV nach Art. 28 DSGVO ist verfügbar / wird abgeschlossen ☐ Bei US-Anbietern: EU-US Data Privacy Framework-Zertifizierung oder SCC ☐ Expliziter Training-Opt-out für Kunden-Eingaben ist schriftlich vereinbart ☐ Lösch- und Aufbewahrungsfristen sind dokumentiert
Technische Sicherheit: ☐ Verschlüsselung at rest (mindestens AES-256) ☐ Verschlüsselung in transit (mindestens TLS 1.2) ☐ Multi-Faktor-Authentifizierung für Kanzlei-Accounts ☐ Incident-Response-Verfahren dokumentiert
Zertifizierungen: ☐ ISO 27001 (aktuelles Zertifikat) ☐ SOC 2 Type II (aktueller Bericht) ☐ Ggf. C5 (BSI Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue)
Berufsrecht: ☐ § 43e-BRAO-Vereinbarung abgeschlossen ☐ Strafrechtliche Belehrung nach § 203 StGB erteilt
Hinweise zur Aktualisierung
Die Zertifizierungen und die EU-US-Datenschutzrahmen sind regelmäßig auf Aktualität zu prüfen. Datenschutzbehörden-Entscheidungen zu einzelnen KI-Anbietern (z.B. Untersagungen durch DPAs) sind zu beobachten. Jährliche Neubeurteilung des eingesetzten Dienstleisters empfohlen.
Aktuelle Rechtsprechung (v14.2)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zentrale Normen (Paragrafenkette)
- Art. 28 Abs. 1 DSGVO — hinreichende Garantien des Auftragsverarbeiters
- Art. 46 DSGVO — Drittlandtransfer-Sicherheitsnetz (SCC, Angemessenheitsbeschluss)
- § 43e BRAO — IT-Dienstleister in Kanzleien
- Art. 9 KI-VO — Risikomanagementsystem Anbieter-Anforderungen
Triage zu Beginn
- Wo hat der KI-Dienstleister seinen Sitz — EU, USA oder sonstiges Drittland?
- Gibt es einen Enterprise-Tier mit Training-Opt-out — oder ist Training auf Eingaben Standard?
- Welche Zertifizierungen weist der Anbieter vor (ISO 27001, SOC 2, BSI C5)?
- Sind Standardvertragsklauseln und eine Transferfolgenabschaetzung vorhanden?
- Ist der Anbieter CLOUD Act-Risiken ausgesetzt (US-Muttergesellschaft)?
Output-Template — Dienstleister-Due-Diligence-Bericht
Adressat: Kanzlei-Management / DSB — Tonfall: strukturiert, risikoorientiert
DIENSTLEISTER-DUE-DILIGENCE
[DATUM] — Anbieter: [NAME] — Zweck: [BESCHREIBUNG]
SITZ: [LAND]
EU-Datenzentrum: [JA / NEIN — Standort: BESCHREIBUNG]
Training auf Eingaben: [NEIN (Enterprise-Tier) / JA — UNZULAESSIG fuer Mandatsdaten]
CLOUD Act-Risiko: [NIEDRIG / HOCH — Begruendung]
Zertifizierungen:
☑/☐ ISO 27001
☑/☐ SOC 2 Typ II
☑/☐ BSI C5
Datentransfer-Absicherung:
☑/☐ Angemessenheitsbeschluss (EU-US Data Privacy Framework)
☑/☐ Standardvertragsklauseln
☑/☐ Transferfolgenabschaetzung (TIA) durchgefuehrt
Gesamtbewertung: [FREIGEGEBEN / BEDINGT / ABGELEHNT]
Auflagen: [BESCHREIBUNG]
Geprueft von: [NAME], [DATUM]
<!-- AUDIT 27.05.2026 Halluzinations-Reparatur Bundle 035: -->
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