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Dienstleister Due Diligence

KI-Dienstleister Due Diligence für Kanzleien durchführen: Anwendungsfall Kanzlei moechte neuen KI-Dienst beauftragen und muss eigenverantwortlich Datenschutz Berufsrecht und Sicherheit prüfen. § 43e BRAO Dienstleisterprüfung, Art. 28 Abs. 1 DSGVO Garantiepflichten, ISO 27001 SOC 2. Prüfraster EU-Sitz vs. US-Sitz, Enterprise-Tier mit Training-Opt-out, Verschluesselung, Zertifizierungen, Subprozessoren, Standardvertragsklauseln. Output Dienstleister-Bewertungsmatrix mit Ampelstatus und AVV-Empfehlung. Abgrenzung zu Auftragsverarbeitungsvertrag-Prüfen und zu Musterklauseln-IT.

ID: 13b45d7d-e131-4987-bb17-742776ca7a33 Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-15
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Dienstleister Due Diligence

Die sorgfältige Auswahl des KI-Dienstleisters ist eine zentrale berufsrechtliche und datenschutzrechtliche Pflicht. § 43e BRAO verpflichtet zur eigenverantwortlichen Prüfung des Dienstleisters; Art. 28 Abs. 1 DSGVO verlangt hinreichende Garantien für technisch-organisatorische Maßnahmen. Dieser Skill stellt strukturierte Auswahlkriterien bereit.

Rechtlicher Hintergrund

§ 43e BRAO: Sorgfältige Auswahl und vertragliche Bindung des IT-Dienstleisters als Voraussetzung für die befugte Nutzung. § 43e Abs. 4 BRAO: Drittstaaten-Dienstleister zulässig bei vergleichbarem Schutzniveau. Art. 28 Abs. 1 DSGVO: Nur Auftragsverarbeiter mit hinreichenden Garantien beauftragen. Art. 44 ff. DSGVO: Drittlandtransfer nur mit geeigneten Schutzmaßnahmen (Angemessenheitsbeschluss, SCC, TIA). Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO: Integrität und Vertraulichkeit durch geeignete technisch-organisatorische Maßnahmen. BRAK-Hinweise 12/2024: Sorgfältige Anbieterauswahl als berufsrechtliche Kernpflicht.

Vorgehen

  1. Sitzland und Rechtsrahmen prüfen: EU-Anbieter unterliegen direkt der DSGVO. Für US-amerikanische Anbieter: EU-US Data Privacy Framework-Zertifizierung prüfen; alternativ SCC + TIA.
  2. Enterprise-Tier auf Training-Opt-out prüfen: Standardmäßige Verbraucherversionen vieler Chatbot-Dienste erlauben dem Anbieter, Eingaben zum Training zu nutzen. Enterprise-Verträge schließen dies in der Regel aus. Opt-out schriftlich bestätigen lassen.
  3. Verschlüsselung verifizieren: Daten at rest (Speicherung) und in transit (Übertragung) müssen verschlüsselt sein. Mindeststandard: TLS 1.2 für Übertragung; AES-256 für Speicherung.
  4. Zertifizierungen prüfen: ISO 27001 (Informationssicherheit), SOC 2 Type II (Sicherheit, Verfügbarkeit, Vertraulichkeit), ggf. ISO 27701 (Datenschutz). Aktuelle Zertifikate anfordern.
  5. Subprozessoren und Rechenzentrumsstandorte erfassen: Wo werden die Daten tatsächlich verarbeitet und gespeichert?
  6. Vertragswerk vervollständigen: AVV nach Art. 28 DSGVO + § 43e-BRAO-Vereinbarung + ggf. SCC abschließen.
  7. Dokumentierte Risikobeurteilung erstellen: Eigene Prüfung und Abwägung der Risiken schriftlich festhalten.

Vorlagentext / Bausteine

Due-Diligence-Checkliste KI-Dienstleister:

Allgemeine Informationen: ☐ Vollständige Firma und Rechtsform des Anbieters ☐ Sitz des Unternehmens (EU / EWR / Drittland) ☐ Standort der Rechenzentren ☐ Zuständige Datenschutzbehörde

Datenschutz: ☐ Datenschutzerklärung und Datenschutzrichtlinien liegen vor ☐ AVV nach Art. 28 DSGVO ist verfügbar / wird abgeschlossen ☐ Bei US-Anbietern: EU-US Data Privacy Framework-Zertifizierung oder SCC ☐ Expliziter Training-Opt-out für Kunden-Eingaben ist schriftlich vereinbart ☐ Lösch- und Aufbewahrungsfristen sind dokumentiert

Technische Sicherheit: ☐ Verschlüsselung at rest (mindestens AES-256) ☐ Verschlüsselung in transit (mindestens TLS 1.2) ☐ Multi-Faktor-Authentifizierung für Kanzlei-Accounts ☐ Incident-Response-Verfahren dokumentiert

Zertifizierungen: ☐ ISO 27001 (aktuelles Zertifikat) ☐ SOC 2 Type II (aktueller Bericht) ☐ Ggf. C5 (BSI Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue)

Berufsrecht: ☐ § 43e-BRAO-Vereinbarung abgeschlossen ☐ Strafrechtliche Belehrung nach § 203 StGB erteilt

Hinweise zur Aktualisierung

Die Zertifizierungen und die EU-US-Datenschutzrahmen sind regelmäßig auf Aktualität zu prüfen. Datenschutzbehörden-Entscheidungen zu einzelnen KI-Anbietern (z.B. Untersagungen durch DPAs) sind zu beobachten. Jährliche Neubeurteilung des eingesetzten Dienstleisters empfohlen.

Aktuelle Rechtsprechung (v14.2)

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Zentrale Normen (Paragrafenkette)

  • Art. 28 Abs. 1 DSGVO — hinreichende Garantien des Auftragsverarbeiters
  • Art. 46 DSGVO — Drittlandtransfer-Sicherheitsnetz (SCC, Angemessenheitsbeschluss)
  • § 43e BRAO — IT-Dienstleister in Kanzleien
  • Art. 9 KI-VO — Risikomanagementsystem Anbieter-Anforderungen

Triage zu Beginn

  1. Wo hat der KI-Dienstleister seinen Sitz — EU, USA oder sonstiges Drittland?
  2. Gibt es einen Enterprise-Tier mit Training-Opt-out — oder ist Training auf Eingaben Standard?
  3. Welche Zertifizierungen weist der Anbieter vor (ISO 27001, SOC 2, BSI C5)?
  4. Sind Standardvertragsklauseln und eine Transferfolgenabschaetzung vorhanden?
  5. Ist der Anbieter CLOUD Act-Risiken ausgesetzt (US-Muttergesellschaft)?

Output-Template — Dienstleister-Due-Diligence-Bericht

Adressat: Kanzlei-Management / DSB — Tonfall: strukturiert, risikoorientiert

DIENSTLEISTER-DUE-DILIGENCE
[DATUM] — Anbieter: [NAME] — Zweck: [BESCHREIBUNG]

SITZ: [LAND]
EU-Datenzentrum: [JA / NEIN — Standort: BESCHREIBUNG]
Training auf Eingaben: [NEIN (Enterprise-Tier) / JA — UNZULAESSIG fuer Mandatsdaten]
CLOUD Act-Risiko: [NIEDRIG / HOCH — Begruendung]

Zertifizierungen:
☑/☐ ISO 27001
☑/☐ SOC 2 Typ II
☑/☐ BSI C5

Datentransfer-Absicherung:
☑/☐ Angemessenheitsbeschluss (EU-US Data Privacy Framework)
☑/☐ Standardvertragsklauseln
☑/☐ Transferfolgenabschaetzung (TIA) durchgefuehrt

Gesamtbewertung: [FREIGEGEBEN / BEDINGT / ABGELEHNT]
Auflagen: [BESCHREIBUNG]
Geprueft von: [NAME], [DATUM]

<!-- AUDIT 27.05.2026 Halluzinations-Reparatur Bundle 035: -->

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