Auftragsverarbeitungsvertrag prüfen
Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO bei KI-Anbietern prüfen: Anwendungsfall Kanzlei schließt Vertrag mit KI-Dienstleister und muss AVV auf DSGVO-Konformität prüfen. Art. 28 DSGVO AVV-Pflicht, § 43e BRAO IT-Dienstleister, AI Act Betreiberpflichten. Prüfraster Subprozessoren-Genehmigung, technisch-organisatorische Massnahmen TOMs, Drittlandtransfer SCC, Auditrrechte, Löschpflichten, Training-Opt-out. Output AVV-Prüfprotokoll mit Lueckenliste und Nachverhandlungsbedarf. Abgrenzung zu Musterklauseln-IT-Vertrag und zu Dienstleister-Due-Diligence.
Auftragsverarbeitungsvertrag prüfen
Jeder KI-Dienstleister, der im Auftrag der Kanzlei personenbezogene Daten verarbeitet, muss als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO vertraglich gebunden werden. Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist eine datenschutzrechtliche Pflichtgrundlage — sein Fehlen begründet einen DSGVO-Verstoß. Dieser Skill stellt eine strukturierte Prüfcheckliste bereit.
Rechtlicher Hintergrund
Art. 28 Abs. 1 DSGVO: Beauftragung nur von Auftragsverarbeitern mit hinreichenden Garantien für technisch-organisatorische Maßnahmen. Art. 28 Abs. 3 DSGVO: Pflichtinhalt des AVV (Gegenstand, Dauer, Art, Zweck, Weisungsgebundenheit, Vertraulichkeit, TOMs, Unterauftragsverarbeiter, Betroffenenrechte, Löschung/Rückgabe, Audits). Art. 28 Abs. 4 DSGVO: Unterauftragsverarbeiter müssen denselben Pflichten unterliegen. Art. 46 DSGVO: Anforderungen für Drittlandtransfers (SCC, Angemessenheitsbeschluss). Art. 83 Abs. 4 DSGVO: Bußgelder bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des Jahresumsatzes bei AVV-Verstößen. Art. 82 DSGVO: Schadensersatzhaftung.
Vorgehen
- AVV-Existenz prüfen: Besteht überhaupt ein schriftlicher (oder elektronischer) AVV mit dem KI-Anbieter?
- Pflichtinhalte nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO verifizieren: Sind alle gesetzlich vorgeschriebenen Regelungspunkte enthalten?
- Subprozessoren-Liste einholen: Welche Unterauftragnehmer setzt der KI-Anbieter ein? Sind diese ebenfalls durch AVV gebunden? Wird eine aktuelle Liste bereitgestellt?
- TOMs prüfen: Sind die technisch-organisatorischen Maßnahmen konkret beschrieben und dem Stand der Technik entsprechend?
- Drittlandtransfer-Regelung verifizieren: Verarbeitet der Anbieter Daten außerhalb des EWR? Falls ja: Welche Rechtsgrundlage für den Drittlandtransfer (Angemessenheitsbeschluss, SCC, TIA)?
- Audit- und Kontrollrechte sicherstellen: Räumt der AVV der Kanzlei das Recht ein, die Einhaltung der DSGVO durch den Anbieter zu überprüfen oder überprüfen zu lassen?
- Löschfristen definieren: Verpflichtet der AVV den Anbieter zur Löschung oder Rückgabe aller Daten nach Vertragsende?
Vorlagentext / Bausteine
AVV-Prüfcheckliste:
☐ Schriftliche AVV-Vereinbarung liegt vor (Art. 28 Abs. 9 DSGVO: auch elektronische Form genügt) ☐ Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung sind definiert ☐ Kategorien personenbezogener Daten und betroffener Personen sind spezifiziert ☐ Weisungsgebundenheit des Auftragsverarbeiters ist vereinbart ☐ Vertraulichkeitspflicht für alle zugriffsberechtigten Personen ist geregelt ☐ Konkrete TOMs sind beschrieben oder als Anlage beigefügt ☐ Liste der genehmigten Unterauftragsverarbeiter liegt vor und wird aktuell gehalten ☐ Kanzlei-Genehmigung bei Änderungen der Unterauftragsverarbeiter ist vereinbart ☐ Unterstützungspflicht bei Betroffenenanfragen und Datenschutzbehörden ist geregelt ☐ Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen nach Art. 33 DSGVO ist vereinbart ☐ Datenschutz-Folgenabschätzung-Unterstützung nach Art. 35 DSGVO ist zugesagt ☐ Löschung oder Rückgabe aller Daten nach Vertragsende ist geregelt ☐ Audit- und Kontrollrechte der Kanzlei sind vereinbart ☐ Drittlandtransfer-Rechtsgrundlage ist dokumentiert (falls anwendbar) ☐ § 43e-BRAO-Vereinbarung ist zusätzlich abgeschlossen (berufsrechtliche Anforderung)
Hinweise zur Aktualisierung
Die Anforderungen an AVV können sich durch Entscheidungen der Datenschutzbehörden oder neue EuGH-Rechtsprechung ändern. Ebenso müssen AVV bei wesentlichen Änderungen der Datenverarbeitungstätigkeit aktualisiert werden. Bei Änderungen der Unterauftragsverarbeiter des KI-Anbieters ist zu prüfen, ob eine erneute Risikobeurteilung erforderlich ist.
Aktuelle Rechtsprechung (v14.2)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zentrale Normen (Paragrafenkette)
- Art. 28 DSGVO — Auftragsverarbeitung (Pflichtinhalt AVV)
- Art. 46 DSGVO — Drittlandtransfer-Garantien (SCC, Angemessenheitsbeschluss)
- Art. 82 DSGVO — Schadensersatz
- Art. 83 Abs. 4 DSGVO — Bussgelder bis 10 Mio. EUR
- § 43e BRAO — Berufsrechtliche IT-Dienstleister-Anforderungen
Triage zu Beginn
- Besteht ein schriftlicher AVV nach Art. 28 DSGVO mit dem KI-Anbieter?
- Sind alle Pflichtinhalte nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO enthalten?
- Verarbeitet der Anbieter Daten ausserhalb des EWR — ist eine TIA durchgefuehrt?
- Sind Unterauftragsverarbeiter benannt und durch eigenen AVV gebunden?
- Sind Auditrechte der Kanzlei nach Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO vereinbart?
Output-Template — AVV-Pruefungsprotokoll
Adressat: Kanzlei intern / DSB — Tonfall: checklisten-strukturiert
AVV-PRUEFUNGSPROTOKOLL
[DATUM] — Anbieter: [ANBIETERNAME] — Anwendungsfall: [BESCHREIBUNG]
Ergebnis: [WIRKSAMER AVV / LUECKEN / KEIN AVV — EINSATZ UNZULAESSIG]
Pflichtinhalte Art. 28 Abs. 3 DSGVO:
☑/☐ Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
☑/☐ Weisungsgebundenheit
☑/☐ Vertraulichkeitspflicht
☑/☐ TOMs (konkret oder als Anlage)
☑/☐ Unterauftragsverarbeiter-Liste
☑/☐ Unterstuetzung Betroffenenrechte
☑/☐ Meldepflicht Datenpanne Art. 33 DSGVO
☑/☐ Loeschung / Rueckgabe nach Vertragsende
☑/☐ Auditrecht Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO
☑/☐ Drittlandtransfer-Rechtsgrundlage (Art. 46 DSGVO)
§ 43e BRAO Berufsrechts-AVV: ☑/☐ vorhanden
Naechste Pruefung: [DATUM]
Geprueft von: [NAME]
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