Datenschutz-Triage neuer Verarbeitungsvorgänge
Datenschutzrechtlichen Sachverhalt einordnen und Bearbeitungsroute bestimmen. Art. 2 3 DSGVO Anwendungsbereich § 1 BDSG. Prüfraster: Anwendungsbereich personenbezogene Daten Verantwortlicher Auftragsverarbeiter Drittland. Output: Triage-Memo Bearbeitungsroute Normenmap. Abgrenzung: Einstieg und Triage; Detailarbeit in Spezialist-Skills.
Datenschutz-Triage neuer Verarbeitungsvorgänge
Zweck
Diese Skill beantwortet die Frage vor jeder Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA): Ist eine Prüfung erforderlich — und wenn ja, welche Art?
Die Triage ist schneller als die DSFA-Generierung, aber ihr vorgelagert. Sie erstellt die Folgenabschätzung nicht, sondern bestimmt, ob sie geboten ist.
Vier Klassifikationen:
- FREIGABE — Keine gesonderte Prüfung. Standardschutzmaßnahmen gelten.
- DSA ERFORDERLICH — Datenschutzprüfung vor oder begleitend zum Einsatz.
- DSFA PFLICHT — Art. 35 DSGVO zwingend; DSB-Einbindung erforderlich.
- STOPP — Verarbeitung widerspricht Datenschutzrichtlinie oder entbehrt jeder Rechtsgrundlage; Neugestaltung vor Fortführung zwingend.
Eingaben
- Beschreibung des Verarbeitungsvorgangs (Datenarten, Zweck, Betroffenenkreis)
- Datenkategorien (Art. 4 Nr. 1, Art. 9 DSGVO); Beschäftigtendaten (§ 26 BDSG)?
- Neu erhoben oder Zweckänderung bei vorhandenen Daten (Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO)?
- Auftragsverarbeiter / Drittland-Übermittlung?
- Automatisierte Entscheidungsfindung (Art. 22 DSGVO)?
- Cookies / Endgerätezugriff (§§ 24 ff. TDDDG)?
Rechtlicher Rahmen
Kernvorschriften
- DSGVO: Art. 5 (Grundsätze), Art. 6 (Rechtsgrundlagen), Art. 9 (besondere Kategorien), Art. 13/14 (Informationspflichten), Art. 17 (Löschrecht), Art. 22 (automatisierte Entscheidungen), Art. 25 (Privacy by Design/Default), Art. 28 (AVV), Art. 30 (Verarbeitungsverzeichnis), Art. 32 (TOM), Art. 35 (DSFA), Art. 44 ff. (Drittlandtransfer).
- BDSG: § 22 (Gesundheits-/Sozialdaten), § 26 (Beschäftigtendatenschutz), § 38 (betrieblicher DSB).
- TDDDG (ehem. TTDSG): §§ 24 ff. — Einwilligung für Cookies/Endgerätezugriffe.
- Art. 35 Abs. 4 DSGVO i. V. m. DSK-Positivliste — nationale Pflichttatbestände.
Leitentscheidungen
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. — Ungültigkeit EU-US-Privacy-Shield; Standardvertragsklauseln erfordern Transfer Impact Assessment; maßgeblich für Art. 44 ff. DSGVO.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. — Automatisiertes Scoring als Entscheidung i. S. d. Art. 22 DSGVO, wenn Dritte maßgeblich darauf abstellen; zentral für Triage von KI-/Scoring-Vorhaben.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. — Datenschutzrechtliche Haftung Art. 82 DSGVO; Beweislastverteilung.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. (Recht auf Vergessen I) — Datenschutz als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG); Abwägung mit Kommunikationsfreiheiten.
Kommentare
- Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert. — DSFA-Pflicht, Schwellenwerte, Verhältnis zu nationalen Listen.
Simitis/Hornung/Spiecker (Hrsg.), DSGVO, 2. Aufl. 2022, Art. 6 Rn. 30 ff.— Rechtsgrundlagen; berechtigtes Interesse als Auffangtatbestand.Gola (Hrsg.), DSGVO, 3. Aufl. 2022, Art. 22 Rn. 5 ff.— Automatisierte Entscheidungsfindung; Abgrenzung zu Profiling.Paal/Pauly (Hrsg.), DS-GVO BDSG, 3. Aufl. 2021, Art. 25 DSGVO Rn. 7 ff.— Privacy by Design und Privacy by Default als Entwurfspflicht.Ehmann/Selmayr (Hrsg.), DS-GVO, 2. Aufl. 2018, Art. 35 Rn. 25 ff.— Anwendungsbereich der DSFA; Verhältnis zu Art. 5, 25 DSGVO.
Ablauf
Schritt 1: Verarbeitungsvorgang klären
Bei vager Beschreibung zuerst nachfragen: Datenkategorien (Art. 9?), Betroffenenkreis (Beschäftigte → § 26 BDSG!), Zweck, Neu oder Zweckänderung, Auftragsverarbeiter, automatisierte Entscheidung (Art. 22), Endgerätezugriff (§ 24 TDDDG).
Schritt 2: Hausinternes DSA-Raster
Konfiguriertes Prüfraster aus CLAUDE.md lesen. Trigger erfüllt → mindestens DSA ERFORDERLICH. Nicht erfüllt → weiter mit Schritt 3.
Schritt 3: DSFA-Pflichtprüfung (Art. 35 DSGVO)
Pflichttatbestände (Art. 35 Abs. 3, DSK-Positivliste):
- Systematische automatisierte Bewertung persönlicher Aspekte inkl. Profiling mit Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Umfangreiche Verarbeitung besonderer Datenkategorien (Art. 9 DSGVO).
- Systematische umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche.
Starke Indikatoren (kein Pflichttatbestand, aber DSFA dringend empfohlen): neue Technologie, Kinderdaten, Zusammenführung getrennter Datensätze, Diskriminierungspotenzial, Cross-Context-Tracking, verhaltensbasierte Werbung.
Pflichttatbestand erfüllt → DSFA PFLICHT. Nur Indikatoren → DSA ERFORDERLICH.
Schritt 4: Datenschutzrichtlinien-Abgleich
Vorhaben gegen konfigurierte Richtlinien prüfen. Typische Konflikte: Datenkategorie nicht in Richtlinie erfasst; Drittlandweitergabe ohne Grundlage (Art. 44 ff. DSGVO); Löschfristen (Art. 17) überschritten; Zweckbindung (Art. 5 Abs. 1 lit. b) verletzt; Betroffenenrechte unvollständig.
Direkter Konflikt → STOPP. Konflikt muss aufgelöst sein vor Fortführung.
Schritt 5: Klassifikation und Ausgabe
Kurzergebnis: [DSFA PFLICHT / DSA ERFORDERLICH / FREIGABE / STOPP — ein Satz]
VORGANG: [wie verstanden]
KLASSIFIKATION: [...]
Hausinternes DSA-Raster ausgelöst? [Ja / Nein]
DSFA-Pflicht (Art. 35 DSGVO)? [Ja — Tatbestand / Nein / N/A]
Richtlinienkonflikt? [Keiner / Ja — konkreter Konflikt]
Begründung: [1–3 Sätze]
Voraussetzungen bei DSA / DSFA:
| Anforderung | Verantwortlich | Erledigt? |
|---|---|---|
| Datenschutzprüfung / DSFA (Art. 35 DSGVO) | DSB | ☐ |
| Berechtigtes-Interesse-Abwägung (Art. 6 Abs. 1 lit. f) | DSB / Legal | ☐ |
| DSB-Konsultation (DSFA-Pflichtverfahren) | DSB | ☐ |
| AVV (Art. 28 DSGVO) | Legal | ☐ |
| Richtlinienaktualisierung vor Launch | DSB | ☐ |
| Eintrag Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30) | DSB | ☐ |
Rechtsgrundlage (Art. 6 DSGVO): [lit. a Einwilligung / lit. b Vertrag / lit. c rechtliche Verpflichtung / lit. f berechtigte Interessen — oder "unklar"]
Nach Klassifikation immer anbieten: "Soll ich jetzt direkt mit der DSFA beginnen?"
Bei STOPP:
Konflikt benennen. Optionen: (A) Vorhaben umgestalten, (B) Richtlinie aktualisieren
(Vereinbarkeit mit Rechtsgrundlage prüfen). Keinen Weg vorschlagen, wenn keiner besteht.
Schritt 6: Weiterleitung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. KI-Folgenabschätzung erwägen.
- Beschäftigtendatenschutz: § 26 BDSG und Mitbestimmung (§§ 87 Abs. 1 Nr. 6, 94 BetrVG) prüfen.
Ausgabeformat
Ausgabe im Chat. Bei DSA, DSFA oder STOPP optional Protokolldatei:
~/datenschutz-triagen/triage-YYYY-MM-DD-[vorgang].md.
Sammel-Triage (Feature-Liste):
| # | Vorgang | Klassifikation | Blocker |
|---|---|---|---|
| 1 | [Vorgang] | FREIGABE | — |
| 2 | [Vorgang] | DSA ERFORDERLICH | Rechtsgrundlage offen; AVV fehlt |
| 3 | [Vorgang] | DSFA PFLICHT | Art.-9-Daten, großer Umfang |
| 4 | [Vorgang] | STOPP | Zweckbindungsverstoß |
Beispiel
Vorgang: ML-basiertes Kreditscoring für Bestandskunden; Ergebnis fließt in automatisierte Kreditentscheidung.
Klassifikation: DSFA PFLICHT — Art. 35 Abs. 3 lit. a DSGVO: systematische automatisierte Bewertung persönlicher Aspekte mit erheblichen Auswirkungen Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. (Schufa-Scoring) reicht es, dass Dritte maßgeblich auf das Scoring abstellen. DSB-Konsultation und Verarbeitungsverzeichnis-Eintrag (Art. 30) zwingend.
Risiken und typische Fehler
- "Anonymisiert" = FREIGABE: Pseudonymisierte Daten bleiben personenbezogen (Art. 4 Nr. 1 DSGVO). Re-Identifikationsrisiko konkret prüfen.
- "Wir machen das ähnlich": Bestehende, nie geprüfte Verarbeitungen legitimieren keine neue. Bei anderem Umfang/Zweck/Kategorie: neu triagen.
- "Nur ein Pilot": Pilot mit echten Personendaten unterliegt denselben Anforderungen.
- "Der Anbieter regelt Datenschutz": AVV nach Art. 28 zwingend; Triage bleibt beim Verantwortlichen (Art. 4 Nr. 7 DSGVO).
- Inferred Data übersehen: Score, Risikoklasse, Präferenz = personenbezogenes Datum.
Hinweis: Dieser Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.
Quellenpflicht
Jede Klassifikation muss nennen: einschlägige DSGVO-/BDSG-Normen mit Artikel/Absatz, DSK-Listenfundstelle bei DSFA-Pflicht, einschlägige Rechtsprechung in korrekter Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Beispiel Rechtsprechung: Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Beispiel Kommentar: Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Quellen / Updates
Stand: 05/2026. Aktualität prüfen bei Änderungen der DSK-Blacklist/Whitelist (Art. 35 Abs. 4/5 DSGVO), neuen EDSA-Leitlinien zur DSFA sowie KI-VO-Umsetzungsakten.
Querverweise:
datenschutzrecht/skills/dsfa-erstellung/SKILL.md— vollständige DSFA bei positiver Triagedatenschutzrecht/skills/drittlandstransfer-pruefung/SKILL.md— bei Drittlandbezug in der Triagedatenschutzrecht/skills/avv-pruefung/SKILL.md— bei Auftragsverarbeitung als Verarbeitungsbestandteil
Aktuelle Rechtsprechung (Ergaenzung v14.2)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Output-Template — Triage-Ergebnis
Adressat: Datenschutzbeauftragter / Prozessverantwortlicher — Tonfall: sachlich-strukturiert
Datenschutz-Triage-Ergebnis [DATUM]
Verarbeitungsvorgang: [BEZEICHNUNG]
Beschreibung: [KURZBESCHREIBUNG]
Einstufung: FREIGABE / DSA ERFORDERLICH / DSFA PFLICHT / STOPP
Rechtsgrundlage: Art. [X] DSGVO [§ BDSG optional]
Verantwortlichkeit: Art. 24 (allein) / Art. 26 (gemeinsam) / Art. 28 (Auftragsverarbeitung)
Drittlandbezug: ja (→ Drittlandprüfung) / nein
DSFA-Pflicht: ja (Grund: [...]) / nein (Begründung: [...])
Naechste Schritte:
1. [AKTION]
2. [AKTION]
Frist: [DATUM]
Verantwortlich: [PERSON / ROLLE]
No additional documents ship with this skill.
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