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Sacheinlagebericht und Werthaltigkeit der Forderung

Sacheinlagebericht für Sachkapitalerhohung durch Wandeldarlehen erstellen und Werthaltigkeit prufen. § 56 GmbHG Sacheinlage §§ 19 8 GmbHG Einlageverpflichtung. Prüfraster: Sacheinlagegegenstand Bewertung Werthaltigkeit Bericht Unterschrift. Output: Sacheinlagebericht Bewertungsgrundlage. Abgrenzung: nicht für Beurkundungsfragen (beurkundungserfordernis-prüfung).

ID: de.corporate.sacheinlagebericht-werthaltigkeit Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Sacheinlagebericht und Werthaltigkeit der Forderung

Zweck

Dieser Skill erstellt den Sacheinlagebericht und prüft die Werthaltigkeit der als Sacheinlage einzubringenden Forderung aus dem Wandeldarlehen (Darlehen + aufgelaufene Zinsen). Phase D des Lebenszyklus.

Eingaben

  • Wandlungssumme (Darlehensbetrag + aufgelaufene Zinsen)
  • Aktuelle Bilanz der Gesellschaft (letzte Jahresabschluss oder aktuelle BWA)
  • Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft (Liquiditätsstand)
  • Forderungsbewertung: Ist die Forderung des Lenders werthaltig (d.h. nicht ausfallgefährdet)?
  • Steuerberater: bereits mit Werthaltigkeitsprüfung beauftragt?
  • Qualifizierter Rangrücktritt: gilt er weiterhin bis zur Eintragung?

Rechtlicher Rahmen

Primärnormen

  • § 9 GmbHG (Differenzhaftung Gesellschafter bei Überbewertung der Sacheinlage)
  • § 57 Abs. 2 Satz 1 GmbHG i.V.m. § 8 Abs. 2 Satz 1 GmbHG (Versicherung der Geschäftsführer in der HR-Anmeldung der Kapitalerhöhung, dass die Einlagen ordnungsgemäß bewirkt und endgültig zur freien Verfügung der Geschäftsführer stehen)
  • § 9a GmbHG i.V.m. § 57 Abs. 4 GmbHG analog (Schadensersatzpflicht der Geschäftsführer gegenüber der Gesellschaft bei falschen Angaben oder verschwiegenen Tatsachen im Rahmen der Anmeldung)
  • § 57a GmbHG i.V.m. § 9c GmbHG (Prüfungsrecht des Registergerichts; Eintragung darf bei nicht unwesentlich überbewerteter Sacheinlage versagt werden)
  • § 56 GmbHG (Sacheinlage: Leistung muss vor Anmeldung erbracht/gesichert sein)
  • § 56a GmbHG (Sacheinlagebericht analog Sachgründungsbericht § 5 Abs. 4 GmbHG bei Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage)
  • § 82 GmbHG (Strafbarkeit falscher Angaben in HR-Anmeldung)
  • § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB (Kapitalrücklage)
  • IDW RS HFA 42 (Werthaltigkeit von Forderungen als Sacheinlage)

Rechtsprechung

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Vorgehen

1. Forderungsbewertung

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

2. Konfusions-Argument

Bei der Einbringung der Forderung als Sacheinlage geht die Forderung auf die Gesellschaft über (Konfusion, § 1976 BGB analog). Die Forderung erlischt, gleichzeitig entsteht das neue Eigenkapital. Werthaltigkeitsfrage: War die Forderung gegen die Gesellschaft vor Konfusion vollwertig?

3. Rangrücktritt und Werthaltigkeit

Hinweis: Der qualifizierte Rangrücktritt schränkt die Durchsetzbarkeit der Forderung ein. Dies könnte die Werthaltigkeit reduzieren. Gegenargument: Durch die Wandlung / Einbringung als Eigenkapital wird der Rangrücktritt gerade aufgehoben – der Wert ist der Nennwert der Forderung.

4. Sacheinlagebericht erstellen

Inhalt: (a) Beschreibung der Sacheinlage (Art der Forderung, Betrag, Fälligkeit), (b) Bewertungsgrundlagen (Buchwert, Marktwert, Plausibilisierung), (c) Ergebnis der Werthaltigkeitsprüfung, (d) Unterschrift Geschäftsführerin und ggf. Steuerberater.

5. Differenzhaftungs- und Geschäftsführer-Haftungsrisiko

Falls Forderung überbewertet eingebracht wird (z. B. Buchwert EUR 275694, tatsächlicher Wert EUR 200000 wegen Ausfallrisiko): Differenzhaftung der einbringenden Gesellschafterin / des Lenders i.H.d. Differenz (§ 9 GmbHG). Zusätzlich Geschäftsführer-Eigenhaftung aus § 9a GmbHG i.V.m. § 57 Abs. 4 GmbHG analog, wenn die in der HR-Anmeldung nach § 57 Abs. 2 i.V.m. § 8 Abs. 2 GmbHG abzugebende Versicherung (Einlagen bewirkt und zur freien Verfügung der Geschäftsführung) wahrheitswidrig oder unter Verschweigung wesentlicher Umstände erfolgt; strafrechtlich flankiert durch § 82 GmbHG (falsche Angaben). Registergericht prüft Werthaltigkeit nach § 57a i.V.m. § 9c GmbHG. Gegenstrategie: konservative Bewertung, dokumentierte Bewertungsgrundlage (Bilanz, BWA, Liquiditätsstatus), externe Plausibilisierung durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

6. Vorlage beim Notar

Sacheinlagebericht wird dem Kapitalerhöhungsbeschluss als Anlage beigefügt und dem Handelsregister übermittelt.

Muster-Sacheinlagebericht (Auszug)

SACHEINLAGEBERICHT
zur Kapitalerhöhung der Sonnenglas Solartechnologie UG (haftungsbeschränkt)

Einzubringende Sacheinlage:
Forderung der Northstar Pre-Seed Partners GmbH & Co. KG gegen die Gesellschaft
aus dem Wandeldarlehensvertrag vom [Datum] in Höhe von EUR 275694
(Darlehensbetrag EUR 250000 zuzüglich aufgelaufener Zinsen EUR 25694).

Bewertung:
Die Forderung ist werthaltig. Die Gesellschaft verfügt gemäß BWA vom [Datum]
über liquide Mittel in Höhe von EUR [●] und ist zahlungsfähig. Die Forderung
entspricht ihrem Nennwert von EUR 275694. Eine Überbewertung liegt nicht vor.

[Ort, Datum]
[Unterschrift Geschäftsführerin Dr. Mira Schoeneck]

Risiken und Red Flags

Konstellation Rot Orange Grün
Gesellschaft überschuldet oder zahlungsunfähig Werthaltigkeit der Forderung fraglich, Differenzhaftung § 9 GmbHG Liquidität knapp Gesellschaft klar zahlungsfähig
Kein Sacheinlagebericht HR-Eintragung scheitert Bericht unvollständig Vollständiger Bericht
Rangrücktritt noch aktiv bei Einbringung Werthaltigkeit strittig Rangrücktritt wird zeitgleich aufgehoben Klar aufgehoben
Differenzhaftungsrisiko ignoriert Persönliche Haftung Lender/Gesellschafterinnen Risiko bekannt aber nicht quantifiziert Konservative Bewertung
GF-Versicherung in HR-Anmeldung ohne Plausibilisierung § 9a i.V.m. § 57 IV GmbHG-Haftung GF, § 82 GmbHG strafrechtlich Versicherung dünn dokumentiert Plausibilisierung durch StB/WP dokumentiert

Querverweise

  • wandeldarlehen-lebenszyklus/skills/gesellschafterbeschluss-kapitalerhoehung/SKILL.md
  • wandeldarlehen-lebenszyklus/skills/rangruecktritt-formulieren/SKILL.md
  • wandeldarlehen-lebenszyklus/skills/notar-paket-uebermittlung/SKILL.md

Vertiefung — Aktuelle Rechtsprechung

Leitsatz-Zitate

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Quellen und Updates

Stand: 05/2026.

  • § 9 GmbHG: https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__9.html
  • § 9a GmbHG: https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__9a.html
  • § 19 GmbHG: https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__19.html
  • § 56 GmbHG: https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__56.html
  • § 56a GmbHG: https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__56a.html
  • § 57 GmbHG (Anmeldung Kapitalerhoehung): https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__57.html
  • § 57a GmbHG iVm § 9c GmbHG (Pruefungspflicht Registergericht): https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__9c.html
  • § 82 GmbHG (Strafbarkeit falscher Angaben): https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__82.html
  • § 272 II Nr. 4 HGB (Kapitalruecklage): https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__272.html
  • IDW S 1 / IDW RS HFA 42 (Werthaltigkeit von Forderungen): https://www.idw.de/idw/idw-verlautbarungen
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe ueber offizielle oder frei zugaengliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

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