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Rechtsformwahl

Rechtsformwahl für Unternehmen: GmbH, UG, AG, GbR, PartG, KG, SE im Vergleich. Normen: GmbHG, AktG, PartGG, HGB, SE-VO. Prüfraster: Haftung, Steuern, Kapital, Mitbestimmung, Borsenreife. Output: Rechtsformvergleich-Matrix mit Empfehlung. Abgrenzung: nicht Gründungsunterlagen (separate Skills je Rechtsform).

ID: de.corporate.gesellschaftsgruender-rechtsformwahl Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Rechtsformwahl

Kernsachverhalt

Die Wahl der Rechtsform ist die erste und folgenreichste Entscheidung bei der Unternehmensgründung. Sie bestimmt die persönliche Haftung der Gesellschafter, die steuerliche Behandlung von Gewinnen und Ausschüttungen, die Kosten und Komplexität der Gründung und des laufenden Betriebs, die Investorentauglichkeit, die Geschäftsführer-Sozialversicherungspflicht und die Möglichkeiten einer späteren Nachfolge oder eines Exits. Eine fehlerhafte Wahl kann nur durch Umwandlungsverfahren nach dem UmwG korrigiert werden — mit erheblichem Aufwand und steuerlichen Risiken (§§ 1 ff. UmwG; §§ 1 ff. UmwStG).

Dieser Skill unterstützt bei der systematischen Rechtsformwahl durch strukturierte Schlüsselfragen, eine vollständige Vergleichsmatrix und rechtsformbezogene Praxisempfehlungen.

Kaltstart-Rückfragen

Vor der Rechtsformempfehlung sind folgende Angaben erforderlich:

  1. Anzahl Gründer und Beteiligungsverhältnisse: Einzelgründer oder Mehrere? Geplante Aufteilung der Anteile?
  2. Kapital: Wieviel Eigenkapital steht zur Gründung zur Verfügung? (Entscheidend für UG vs. GmbH: 25.000 EUR Schwelle)
  3. Haftungsrisiken: Besteht ein erhebliches Haftungsrisiko aus dem Geschäftsbetrieb (Produkthaftung, Beratungshaftung, Bauleistungen)? Soll persönliche Haftung ausgeschlossen werden?
  4. Investoren: Ist innerhalb von 3–5 Jahren die Aufnahme externer Investoren geplant? (Prägend für die Wahl zwischen GmbH, AG, UG)
  5. Steuerliche Situation: Soll die Gesellschaft thesaurieren (Kapitalgesellschaftsbesteuerung vorteilhaft) oder sollen Gewinne laufend ausgeschüttet werden (Personengesellschaft ggf. vorteilhaft)?
  6. Branche / Berufsrecht: Freier Beruf (Anwalt, Arzt, Steuerberater, Architekt → PartG/PartG mbB)? Gemeinnützige Tätigkeit (→ gGmbH)? Immobiliengeschäfte (→ eGbR vs. GbR durch MoPeG 2024)?
  7. Geschäftsführer-Sozialversicherung: Soll der Gründer selbst Geschäftsführer werden? Welche Anteilsquote? (Relevant für SV-Status nach BSG-Linie)
  8. Holding-Struktur: Plant ein Gründer, seine Anteile über eine persönliche Holding-GmbH zu halten (steuerlicher Vorteil nach § 8b KStG bei Anteilsveräußerung)?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Rechtlicher Rahmen

Normtexte und Kernnormen

GmbH — Mindestkapital und Gründung:

§ 5 Abs. 1 GmbHG: Das Stammkapital der Gesellschaft muss mindestens 25.000 Euro betragen. § 5 Abs. 2 GmbHG: Jeder Gesellschafter hat auf das Stammkapital eine Stammeinlage zu leisten.

Bei Bargründung mit Musterprotokoll (§ 2 Abs. 1a GmbHG): vereinfachte Gründung mit maximal 3 Gesellschaftern und einem Geschäftsführer. Einzahlung: mind. die Hälfte des Stammkapitals vor Handelsregisteranmeldung (§ 7 Abs. 2 GmbHG).

UG (haftungsbeschränkt) — Thesaurierungspflicht:

§ 5a Abs. 3 GmbHG: In der Bilanz des nach dem Inkrafttreten dieser Vorschrift beginnenden Geschäftsjahres ist in der Bilanz eine gesetzliche Rücklage zu bilden, in die ein Viertel des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses einzustellen ist.

Die Thesaurierungspflicht gilt bis zur Erreichung von 25.000 EUR Stammkapital; dann Umfirmierung zur GmbH möglich.

GbR / eGbR nach MoPeG 2024:

§ 707b Abs. 1 BGB (n.F., in Kraft seit 01.01.2024): Eine nicht eingetragene Gesellschaft (GbR) kann keine Immobilien erwerben oder im Grundbuch eingetragen werden. Sie muss sich als eGbR im Gesellschaftsregister eintragen lassen.

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) vom 10.08.2021 (BGBl. I 3436) ist seit 01.01.2024 in Kraft. Wesentliche Änderungen: Eintragungsmöglichkeit der GbR als eGbR, Abschaffung der Gesamthand zugunsten des Verbandsvermögens, Klarstellung zur Rechtsfähigkeit der GbR (§ 705 BGB n.F.).

AG — Mindestkapital und Organstruktur:

§ 7 AktG: Das Grundkapital muss mindestens 50.000 EUR betragen. §§ 76, 95, 118 AktG: Dreigliedrige Organstruktur: Vorstand (Geschäftsführung), Aufsichtsrat (Überwachung), Hauptversammlung (Beschlussfassung der Aktionäre).

PartG mbB — Berufshaftpflicht:

§ 8 Abs. 4 PartGG: Macht ein Partner bei der Berufsausübung einen Fehler, so haftet neben dem Partner nur das Gesellschaftsvermögen der Partnerschaft, wenn die Partnerschaft für Schäden aus Fehlern bei der Berufsausübung eine zu diesem Zweck unterhaltene Berufshaftpflichtversicherung unterhält.

Sozialversicherungspflicht Gesellschafter-Geschäftsführer:

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Holding-Struktur und § 8b KStG:

§ 8b Abs. 2 KStG: Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften sind bei einer körperschaftsteuerpflichtigen Holding-GmbH zu 95 % steuerfrei.

Wenn ein Gründer seine Anteile über eine Holding-GmbH hält, werden Veräußerungsgewinne nach § 8b KStG fast steuerfrei vereinnahmt. Planung der Holding-Struktur muss zwingend vor Gründung der operativen Gesellschaft erfolgen.

Leitentscheidungen

Gericht Aktenzeichen Fundstelle Relevanz
Rechtsprechung live prüfen Live-Verifikation erforderlich - keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren

Prüfschema: Rechtsformwahl

Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.

Schritt Prüfungspunkt Inhalt Ergebnis
1 Gründerzahl Einzelgründer oder Mehrere? eK/UG (solo) oder GbR/GmbH/KG (mehrere)
2 Haftungsschutz Erhebliches Haftungsrisiko? Persönliche Haftung vermeiden? Bei Ja: Kapitalgesellschaft (UG, GmbH, AG) oder PartG mbB
3 Mindestkapital Steht 25.000 EUR für GmbH zur Verfügung? Nein → UG als Zwischenform; Ja → GmbH
4 Investorenfähigkeit Externe Investoren geplant (VC, PE, Business Angel)? Ja → GmbH mit Class-Shares oder AG; Nein → UG oder GmbH einfach
5 Steuerpräferenz Thesaurierung oder laufende Ausschüttung? Thesaurierung → Kapitalgesellschaft (KSt 15 %; Gewerbe); Ausschüttung → Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft mit Ausschüttungsplanung
6 Berufsrecht Freier Beruf (§ 1 Abs. 2 PartGG)? Ja → PartG oder PartG mbB (obligatorisch für Berufsgesellschaft von Anwälten/Ärzten)
7 Gemeinnützigkeit Gemeinnütziger Zweck (§§ 52 ff. AO)? Ja → gGmbH oder eingetragener Verein
Rechtsprechung live prüfen Live-Verifikation erforderlich Live-Verifikation erforderlich keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren
9 Holding-Planung Gründer möchte Anteile über Holding halten? Holding vor operativer GmbH gründen; nachträgliche Einbringung steuerlich komplex
10 MoPeG / eGbR GbR soll Immobilien erwerben oder im Grundbuch eingetragen werden? Eintragung als eGbR im Gesellschaftsregister erforderlich (§ 707b BGB)
11 Umwandlungskosten Bestehende Rechtsform soll gewechselt werden? Umwandlung nach UmwG (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel); Steuereffekte nach UmwStG analysieren
12 Geschäftsjahresende Abweichendes GJ-Ende sinnvoll (z.B. 31.3. statt 31.12.)? Steuerberater einbinden; Jahresabschluss-Frist und Steuerpflichten anpassen
13 Mitbestimmung Mehr als 500 Arbeitnehmer geplant? Drittelbeteiligung (§ 1 DrittelbG); ab 2.000 Arbeitnehmer: Mitbestimmung (§ 1 MitbestG)
14 Sacheinlagen Sollen Sachwerte (IP, Maschinen, Grundstücke) eingebracht werden? Differenzhaftung (§ 9 GmbHG); Sachgründungsbericht; steuerliche Bewertung erforderlich

Beweislast

Frage Beweislast Erläuterung
Haftung eines GbR-Gesellschafters für Gesellschaftsschulden Gläubiger (Nachweis der Gesellschaftsschuld) GbR: akzessorische Haftung aller Gesellschafter nach § 721 BGB (n.F.)
Differenzhaftung UG / GmbH (§ 9 GmbHG) Gesellschaft / Insolvenzverwalter Nachweis, dass Sacheinlage bei Einbringung nicht werthaltig war
Thesaurierungspflicht UG erfüllt (§ 5a Abs. 3 GmbHG) Geschäftsführer (Jahresabschluss als Nachweis) Pflicht dokumentiert in Jahresabschluss und Gesellschafterbeschluss
SV-Freiheit des Gesellschafter-GF Gesellschaft / GF im Statusfeststellungsverfahren Nachweis durch Satzung (echte Sperrminorität); Statusfeststellungsverfahren § 7a SGB IV
Gemeinnützigkeit (§§ 52 ff. AO) Gesellschaft gegenüber Finanzamt Vorläufige Bescheinigung / Freistellungsbescheid als Nachweis

Fristen und Verjährung

Ereignis Frist Norm Folge bei Versäumnis
Handelsregisteranmeldung nach Gründung Unverzüglich nach Beurkundung § 7 GmbHG Gesellschaft ist Vor-GmbH mit unbeschränkter Haftung der Gesellschafter (§ 11 Abs. 2 GmbHG)
Einzahlung Stammkapital Vor HR-Anmeldung: mind. 50 % § 7 Abs. 2 GmbHG HR-Eintragung verweigert
Steuerliche Anmeldung beim Finanzamt Innerhalb 4 Wochen nach Gründung §§ 138 ff. AO Verspätete Steuerfestsetzung; Fristverlängerung möglich
Gewerbeanmeldung Vor Aufnahme des Gewerbebetriebs § 14 GewO Bußgeld; ggf. Untersagung
BG-Anmeldung 1 Woche nach Aufnahme des Betriebs § 192 SGB VII Säumniszuschlag; rückwirkende Beitragspflicht
TraFinG-Meldung (Transparenzregister) Unverzüglich nach Gründung und bei Änderungen § 20 GwG Bußgeld bis 1.000.000 EUR (§ 56 GwG)
UmwG-Verschmelzung: Spruchverfahren 3 Monate ab Eintragung § 4 SpruchG Ausschlussfrist für Antragstellung
Verjährung GbR-Gesellschafterhaftung 3 Jahre (§§ 195, 199 BGB) allg. Verjährungsrecht Haftung der Gesellschafter verjährt

Typische Gegenargumente und Fallen

Einwand / Falle Begründung / Fehlannahme Richtige Einordnung
UG ist die günstigere GmbH UG hat keine Investoren-Sperrwirkung UG ist für Startups mit Investorenplan ungeeignet; Umwandlung zur GmbH kostet Zeit und Notargebühren; sofort GmbH bei Investor-Roadmap
GbR für Immobilien reicht Vor MoPeG 2024 richtig Seit 01.01.2024: GbR ohne Eintragung kann nicht im Grundbuch eingetragen werden (§ 707b BGB); eGbR zwingend
Rechtsprechung live prüfen Live-Verifikation erforderlich keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren
SHA-Stimmbindung reicht für SV-Freiheit Kostengünstiger als Satzungsänderung SHA-Bindung ist SV-rechtlich irrelevant; Sperrminorität muss zwingend in Satzung stehen (BSG-Linie)
Holding-GmbH nachträglich einfach einzufügen Steuerlich problemlos Nachträgliche Einbringung der Anteile in eine Holding-GmbH löst steuerpflichtige Veräußerung aus (§ 17 EStG); Holding muss vor operativer GmbH bestehen
eK ausreichend für kleine Dienstleister Persönliche Haftung unbeschränkt Bei Beratungsfehlern, Mietverträgen, Personalkosten: persönliche Haftung kann existenzbedrohend sein; UG mit 1.000 EUR oft sinnvoller
Gesellschaft hat sofort Rechtspersönlichkeit nach Beurkundung Vor-GmbH-Stadium bis HR-Eintragung Bis zur Eintragung: Gesellschafter haften persönlich für Verbindlichkeiten der Vor-GmbH (§ 11 Abs. 2 GmbHG)

Hauptrechtsformen im Vergleich

Einzelkaufmann (eK)

Merkmal Inhalt
Haftung Persönlich, unbeschränkt mit gesamtem Privatvermögen
Mindestkapital Keines
Notarpflicht Nein
Buchführung Bis Schwellen (800.000 EUR Umsatz / 80.000 EUR Gewinn): EÜR; darüber: doppelte Buchführung (§§ 238 ff. HGB)
Steuer Einkommensteuer; Gewerbesteuer-Freibetrag 24.500 EUR (§ 11 Abs. 1 S. 3 GewStG)
Geeignet für Solo-Dienstleister mit überschaubarem Risiko, kein Fremdhaftungsrisiko

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR / eGbR nach MoPeG 2024)

Merkmal Inhalt
Haftung Persönlich, unbeschränkt, gesamtschuldnerisch (§ 721 BGB n.F.)
Mindestkapital Keines
MoPeG-Pflicht Für Immobiliengeschäfte und Grundbucheintragung: Eintragung als eGbR zwingend (§ 707b BGB)
Buchführung EÜR bis Schwellen; doppelte Buchführung bei Handelsgewerbe
Steuer Mitunternehmerbesteuerung: Gewinne werden bei den Gesellschaftern nach ESt besteuert
Geeignet für Freie Berufe (wenn PartG nicht passt), kleinste Personengesellschaften

GmbH

Merkmal Inhalt
Haftung Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG)
Mindestkapital 25.000 EUR (§ 5 Abs. 1 GmbHG); bei Bargründung: mind. 12.500 EUR einzuzahlen (§ 7 Abs. 2 GmbHG)
Notarpflicht Ja (§ 2 Abs. 1 GmbHG); Musterprotokoll für einfache Fälle (§ 2 Abs. 1a GmbHG)
Buchführung Doppelte Buchführung; Jahresabschluss; Offenlegung (§ 325 HGB)
Steuer KSt 15 % (§ 23 Abs. 1 KStG) + Gewerbesteuer (Hebesatz: meist 14–17 %); Gesamtbelastung 29–32 %
SV GF mit ≥ 50 % oder echter Sperrminorität in Satzung: SV-frei (BSG-Linie)
Geeignet für Mittelständische Unternehmen, Startups mit Investor, klare Haftungsbeschränkung erforderlich

UG (haftungsbeschränkt)

Merkmal Inhalt
Haftung Wie GmbH: beschränkt (§ 13 Abs. 2 GmbHG i.V.m. § 5a GmbHG)
Mindestkapital Ab 1 EUR (§ 5a Abs. 1 GmbHG)
Thesaurierungspflicht 25 % des Jahresgewinns bis Erreichen von 25.000 EUR (§ 5a Abs. 3 GmbHG)
Notarpflicht Ja; Musterprotokoll möglich (§ 2 Abs. 1a GmbHG)
Sacheinlagen Nicht möglich (§ 5a Abs. 2 GmbHG)
Geeignet für Startups mit wenig Startkapital; als Zwischenform bis zur Umwandlung in GmbH

AG

Merkmal Inhalt
Haftung Beschränkt (§ 1 Abs. 1 S. 2 AktG)
Mindestkapital 50.000 EUR (§ 7 AktG)
Organstruktur Vorstand + Aufsichtsrat + Hauptversammlung
Publizität Streng: HV-Protokoll öffentlich, Jahresabschluss bei Bundesanzeiger
Geeignet für Große Unternehmen, Börsengang-Vorbereitung; selten als Startup-Form sinnvoll

GmbH & Co. KG

Merkmal Inhalt
Haftung Komplementär-GmbH haftet beschränkt; Kommanditisten haften bis zur Einlage
Steuer Personengesellschaftsbesteuerung (Gewerbesteuer-Anrechnung § 35 EStG)
Mitbestimmung Keine (in der GmbH & Co. KG selbst)
Geeignet für Familienunternehmen mit Steueroptimierung und Haftungsschutz; Mittelstand-Klassiker

PartG / PartG mbB

Merkmal Inhalt
Haftung Persönlich (PartG); bei PartG mbB: beschränkt durch Berufshaftpflicht (§ 8 Abs. 4 PartGG)
Mindestkapital Keines
Voraussetzung Ausschließlich Freiberufler (§ 1 Abs. 2 PartGG): RA, StB, WP, Ärzte, Architekten
Geeignet für Anwaltssozietäten, Arztpraxen, Architektenpartnerschaft

gGmbH

Merkmal Inhalt
Steuer Steuerbefreiung nach §§ 52–68 AO; Spendenbescheinigungsrecht
Mindestkapital 25.000 EUR (wie GmbH)
Voraussetzung Satzungszweck muss gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich sein
Geeignet für Sozialunternehmen, Forschungsinstitute, Bildungseinrichtungen

Entscheidungsmatrix

Kriterium eK GbR/eGbR UG GmbH GmbH & Co. KG AG PartG mbB gGmbH
Solo-Gründer + + +
Mehrere Gesellschafter + + + + + + +
Haftungsbeschränkung + + + + + (BHV) +
Kapital < 25.000 EUR + + + +
Investoren-Vorbereitung –/+ + –/+ +
Steuer: Thesaurierung + + + + (steuerfrei)
Steuer: Ausschüttung + + + +
Buchhaltungsaufwand niedrig niedrig mittel mittel-hoch hoch hoch mittel mittel-hoch
Freiberufler +/– + + + selten selten + (obligatorisch)
Gründungskosten 0 0 ~700 EUR ~1.500–3.000 EUR ~3.000–5.000 EUR ~5.000–10.000 EUR ~500 EUR ~2.000 EUR

Typische Konstellationen und Empfehlungen

Konstellation Empfehlung Begründung
Solo-Gründer, Dienstleister, kleines Risiko eK oder UG eK: maximal einfach; UG: wenn Haftungsschutz wichtig und wenig Kapital
2–3 Gründer, Tech-Startup, Investor geplant GmbH (25.000 EUR) mit SHA und Class-Shares Investorenfähigkeit, Vesting, klare Anteile
Startup ohne 25.000 EUR, schneller Start UG (1.000–5.000 EUR), später Aufstockung zur GmbH Thesaurierungsplan im Blick behalten
Familienunternehmen, Nachfolge GmbH & Co. KG Steuervorteile Personengesellschaft + Haftungsbeschränkung der GmbH
Anwaltskanzlei 3 Partner PartG mbB Berufshaftpflicht beschränkt Haftung; keine Anteile; einfache Aufnahme neuer Partner
Sozialunternehmen / NGO gGmbH Steuerbefreiung, Spendenbescheinigung, gesellschaftsrechtliche Struktur
Geplanter Börsengang > 50 Mio. EUR GmbH → AG-Umwandlung (Formwechsel § 190 UmwG) Sofort-AG nur wenn HV-Pflicht und Publizität akzeptiert
Immobilienverwaltung mit GbR eGbR eintragen (§ 707b BGB) Ohne eGbR-Eintragung keine Grundbucheintragung mehr
Gründer mit Investor-Exit-Plan Holding-GmbH vor operativer GmbH § 8b KStG: 95 % Steuerfreiheit auf Veräußerungsgewinn bei Holding

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

Konstellation Empfohlener Weg
Standard — Rechtsformwahl fuer Gruender empfehlen Rechtsformvergleich nach Pruefschema; Empfehlungstemplate unten
Variante A — Mandant will sofort gruenden ohne viel Kapital UG als kostenguenstige Variante bevor GmbH
Variante B — Auslaendische Gruender internationaler Kontext SE oder Limited als Alternative; Steuerrecht beachten
Variante C — Nur fuer ein Projekt keine Dauerhaftigkeit GbR oder GmbH Co KG fuer Zweckgesellschaft

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Schriftsatzbausteine

Baustein 1: Statusfeststellungsantrag Gesellschafter-GF (§ 7a SGB IV)

An die
Deutsche Rentenversicherung Bund
Clearingstelle, 10704 Berlin

Antrag auf Statusfeststellung nach § 7a SGB IV

Antragsteller (Auftraggeber): [Gesellschaft]
Anfragender (ggf. GF): [Name]

Wir beantragen die Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status des
Herrn / der Frau [Name], geboren am [Datum], als Gesellschafter-Geschäftsführer
der [Gesellschaft] mit [X] % der Geschäftsanteile.

Begründung der SV-Freiheit:
Herr/Frau [Name] hält [X] % der Geschäftsanteile an der [Gesellschaft] (Anlage:
Gesellschafterliste). Die Satzung der Gesellschaft sieht in § [X] eine qualifizierte
Sperrminorität vor: Beschlüsse über [Aufzählung der blockierten Themen] bedürfen einer
Mehrheit von [80 %]. Da Herr/Frau [Name] [X] % hält (oberhalb der Sperrschwelle), besitzt
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
B 12 R 25/18 R, begründet die echte satzungsmäßige Sperrminorität SV-Freiheit.

Anlagen:
1. Satzung mit Sperrminoritätsklausel
2. Gesellschafterliste (§ 40 GmbHG)
3. Anstellungsvertrag Geschäftsführer
4. Handelsregisterauszug

[Ort, Datum]
[Kanzlei / Name]

Baustein 2: Umwandlung UG zur GmbH (Kapitalerhöhung)

PROTOKOLL DER GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNG
[Name] UG (haftungsbeschränkt)

[Datum], [Ort]

Einziger Gesellschafter: [Name]

BESCHLUSS: Kapitalerhöhung und Umfirmierung

(1) Das Stammkapital der Gesellschaft wird von [X] EUR auf 25.000 EUR durch Einzahlung
aus Rücklagen und Barmitteln erhöht.

(2) Die Firma der Gesellschaft wird von "[Name] UG (haftungsbeschränkt)" in
"[Name] GmbH" geändert.

(3) § 5 der Satzung wird entsprechend angepasst.

(4) Die Geschäftsführerin / Der Geschäftsführer wird angewiesen, die Kapitalerhöhung
und Umfirmierung unverzüglich beim Handelsregister anzumelden und die erforderlichen
Nachweise (Einzahlungsbeleg) beizufügen.

[Unterschrift]

Baustein 3: Sachgründungsbericht (§ 5 Abs. 4 GmbHG)

SACHGRÜNDUNGSBERICHT

Gesellschaft: [Firma] GmbH in Gründung

Die Gründer erstatten gemäß § 5 Abs. 4 GmbHG den folgenden Sachgründungsbericht:

1. Die Gesellschafterin [Name] bringt folgende Sacheinlage ein:
   [Beschreibung der Sacheinlage, z.B. "Warenzeichen DE [Nr.] laut DPMA-Eintragung
   (Anlage 1)"]

2. Der Wert der Sacheinlage beläuft sich auf mindestens [X] EUR, wie aus dem
   beigefügten Gutachten des Sachverständigen [Name] vom [Datum] (Anlage 2) hervorgeht.

3. Der Wert übersteigt den Nennbetrag der dafür übernommenen Stammeinlage in Höhe
   von [X] EUR.

4. Besondere Schwierigkeiten bei der Bewertung bestanden nicht.

[Ort, Datum]
[Gründer / Geschäftsführer]

--- vor Versand klaeren ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Durchsetzung des Anspruchs / Vergleich / Reputationsschutz / schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestforderung / Zeitrahmen / Formerfordernis]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgesprach / Einigung vor Fristablauf]

Schlussabsatz Variante A (kooperativ): Wir regen eine guetliche Einigung an und stehen fuer ein klaerenden Gesprach zur Verfuegung. Eine einvernehmliche Loesung erspart beiden Seiten Zeit und Kosten.

Schlussabsatz Variante B (formal-streng): Eine aussergerichtliche Einigung kommt nur in Betracht wenn die Gegenseite innerhalb von [X] Tagen einen akzeptablen Vorschlag unterbreitet. Anderenfalls werden wir alle rechtlichen Schritte einleiten.

Streitwert und Kosten

Rechtsformwahl-Kontext Kostenpunkt Größenordnung
UG-Gründung mit Musterprotokoll Notargebühren (bei 1.000 EUR Stammkapital: § 105 GNotKG) ca. 30–50 EUR (Wert des Verfahrens)
GmbH-Gründung, Stammkapital 25.000 EUR Notargebühren + HR-Gebühren (§ 91 GNotKG) ca. 700–1.500 EUR
GmbH-Gründung mit SHA (25.000 EUR + individuelle Satzung) Notar + HR + Anwaltsberatung ca. 3.000–8.000 EUR
AG-Gründung Notar + Prüfung + HR + Anwalt ca. 5.000–15.000 EUR
GmbH → AG Formwechsel (UmwG) Notar + HR + ggf. Gläubigerschutz ca. 5.000–20.000 EUR
Statusfeststellungsverfahren § 7a SGB IV RA-Beratungshonorar (Gegenstandswert: Jahresbeitrag) ca. 800–2.500 EUR

Strategische Empfehlung

Situation Empfehlung
Investor-gespräche sind absehbar, aber Kapital fehlt UG gründen, Satzung aber investor-ready gestalten (Kapitalerhöhungsermächtigung, Class-Shares vorbereiten); sobald Investor: Kapitalerhöhung und Umfirmierung zur GmbH
SV-Status des Gesellschafter-GF kritisch Sperrminorität in Satzung verankern (nicht nur im SHA); sofort Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV einleiten
Holding-Struktur gewünscht Holding-GmbH zuerst gründen; dann operative GmbH durch Holding halten; rückwirkende Einbringung ist steuerlich riskant
Rechtsformwechsel bereits beschlossen Umwandlungssteuer (UmwStG) analysieren; bei Formwechsel GmbH → AG: keine Aufdeckung stiller Reserven; bei Einbringung: Bewertungswahlrecht

Anschluss-Skills

  • gesellschaftsgruender-klauselkatalog-bilingual — Klauseln für Satzung und SHA nach Rechtsformwahl
  • gesellschaftsgruender-intake-decision-tree — Vollständiger Gründungs-Workflow
  • gesellschaftsgruender-bilinguale-dokumente — Erstellung bilingualer Dokumente
  • gesellschaftsgruender-gesellschafterstreit-eilantraege — Streitprävention durch richtige Satzungsgestaltung

Quellen und Zitierweise

  • § 5 GmbHG (Stammkapital, Sacheinlagen)
  • § 5a GmbHG (UG haftungsbeschränkt)
  • § 7 AktG (AG-Grundkapital)
  • § 8 Abs. 4 PartGG (PartG mbB)
  • §§ 52–68 AO (Gemeinnützigkeit)
  • § 707b BGB (eGbR nach MoPeG 2024)
  • § 7a SGB IV (Statusfeststellungsverfahren)
  • § 8b KStG (Steuerfreiheit Beteiligungsveräußerung)
  • §§ 1 ff. UmwG (Umwandlungsrecht)

Zitierweise nach ../../references/zitierweise.md.

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

  • Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.
  • Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.
  • Literatur nur bei vom Nutzer bereitgestellter oder lizenziert live geprüfter Quelle; keine Kommentarblindzitate.
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Output-Template: Rechtsformempfehlung

Adressat: Mandant — Tonfall verstaendlich-erklaerend

RECHTSFORMEMPFEHLUNG
Mandant: [NAME] | Datum: [DATUM]

EMPFEHLUNG: [RECHTSFORM]

BEGRUENDUNG:
  Haftung:       [Beschraenkt / Unbeschraenkt]
  Mindestkapital:[BETRAG] EUR (vorhanden: Ja/Nein)
  Investoren:    [Geeignet / Nicht geeignet fuer]
  SV-Status GF: [Pflichtig / Frei bei [%] Anteil + Sperrminoritaet]
  Steuer:        [KSt-Regime / Transparent]
  Notar:         [Erforderlich / Nicht erforderlich]

ALTERNATIVEN GEPRUEFT:
  GmbH:          [Warum nicht: ...]
  UG:            [Warum nicht: ...]
  GmbH & Co. KG: [Warum nicht: ...]

NAECHSTE SCHRITTE:
  [ ] Firmennamen pruefen
  [ ] Stammkapital bereitstellen: [BETRAG] EUR
  [ ] Satzungsentwurf erstellen
  [ ] Notar-Termin: [DATUM]
  [ ] Holding-Struktur pruefen: [Ja / Nein / Spaeter]

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