Kapitalerhöhung und Bezugsrecht
Kapitalerhöhung der GmbH mit und ohne Bezugsrecht der Gesellschafter durchführen. Normen: §§ 55 56 56a GmbHG. Prüfraster: Gesellschafterbeschluss, Bezugsrechtsausschluss, Einlageverpflichtung, Handelsregisteranmeldung. Output: Beschlussvorlage Kapitalerhöhung und HR-Checkliste. Abgrenzung: nicht genehmigtes Kapital.
Kapitalerhöhung und Bezugsrecht
Zweck
Bei Erhöhung des Stammkapitals müssen die bestehenden Gesellschafter Bezugsrechte erhalten (Paragraf 55 II GmbHG). Ausschluss ist möglich, aber begründungsbedürftig. Streit über Bezugsrecht / Bezugsrechtsausschluss ist klassischer Konflikt-Auslöser.
1) Rechtsgrundlagen
- Paragraf 55 GmbHG: Erhöhung des Stammkapitals
- Paragraf 55 II GmbHG: Bezugsrecht
- Paragraf 55 IV GmbHG: Bezugsrechtsausschluss
- Paragraf 56 GmbHG: Sacheinlage
2) Bezugsrecht — Grundsatz
Pro-Rata-Recht
- Jeder Gesellschafter hat das Recht, einen seiner Beteiligungsquote entsprechenden Teil der neuen Anteile zu erwerben
- Vermeidet Verwässerung
Beispiel
Vor Erhoehung:
- Gruender A: 60 % (15.000 Anteile)
- Gruender B: 40 % (10.000 Anteile)
Stammkapital: 25.000 EUR
Kapitalerhoehung: + 10.000 EUR (10.000 neue Anteile)
Bezugsrecht:
- Gruender A: 6.000 neue Anteile (60 %)
- Gruender B: 4.000 neue Anteile (40 %)
Nach Erhoehung (alle ziehen mit):
- Gruender A: 21.000 / 35.000 = 60 %
- Gruender B: 14.000 / 35.000 = 40 %
-> Anteilsquoten unveraendert
3) Wenn nicht alle mitziehen
Konstellation
- Gesellschafter B kann oder will nicht mitziehen
- Gründer A zieht voll mit
- Investor I AG nimmt die nicht-ausgeuebten Anteile
Auswirkung
Vor Erhoehung:
- A: 15.000 (60 %)
- B: 10.000 (40 %)
Erhoehung 10.000 Anteile:
- A nimmt 6.000 (Bezugsrecht voll)
- B verzichtet
- Investor I AG nimmt 4.000 (statt B)
Nach Erhoehung:
- A: 21.000 / 35.000 = 60 %
- B: 10.000 / 35.000 = 28,57 % (verwaessert)
- Investor I AG: 4.000 / 35.000 = 11,43 %
Konsequenz für B
- Anteilsquote sinkt von 40 % auf 28,57 %
- Stimmrechte sinken entsprechend
- Bei vorherigen Sondermehrheits-Schwellen: ggf. nicht mehr erreicht
4) Bezugsrechtsausschluss Paragraf 55 IV GmbHG
Voraussetzungen
- 75 %-Mehrheits-Beschluss in GV (Paragraf 53 II GmbHG)
- Sachliche Rechtfertigung
- Verhältnismaessigkeit
- Angemessenheit
Sachliche Rechtfertigung
Bei Series-A-Investor:
- Investor bringt strategisches Know-how oder Marktzugang
- Kapital-Bedürfnis kann nicht durch bestehende Gesellschafter gedeckt werden
- Investor verlangt Mindest-Anteil als Voraussetzung des Einstiegs
Bei Mitarbeiter-Beteiligung:
- ESOP-Programm zur Mitarbeiter-Bindung
- Sachlich gerechtfertigt, wenn Pool angemessen (typisch 5-15 %)
Anfechtungsrisiko
- Bezugsrechtsausschluss ohne sachliche Rechtfertigung: anfechtbar (BGH-Linie Kali+Salz)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
5) Streit-Konstellation
Typisch
- Mehrheits-Gesellschafter wollen Investor-Eintritt mit Bezugsrechtsausschluss
- Minderheits-Gesellschafter lehnen ab — Verwässerungs-Angst
- 75 %-Beschluss wird gefasst (Mehrheits-Gesellschafter haben 75 %)
- Minderheits-Gesellschafter klagt auf Anfechtung des Beschlusses
Eilrechtsschutz
- Einstweilige Verfügung auf Anmeldungs-Sperre (Paragraf 16 II HGB)
- Antrag beim Landgericht (Gesellschafts-Sitz)
- Glaubhaftmachung von:
- Wahrscheinlichkeit der Anfechtbarkeit (sachliche Rechtfertigung fehlt)
- Eilbedürftigkeit (Eintragung würde Verwässerung unwiderruflich)
→ gesellschaftsgruender-gesellschafterstreit-eilantraege
6) Beschluss-Vorlage Bezugsrechtsausschluss
TOP X — Kapitalerhoehung um 10.000 EUR mit
Bezugsrechtsausschluss
Beschluss-Vorlage:
"Die Gesellschafterversammlung beschliesst,
a) das Stammkapital der Gesellschaft um 10.000 EUR
auf 35.000 EUR durch Ausgabe von 10.000 neuen
Geschaeftsanteilen der Class A zu erhoehen,
b) das Bezugsrecht der bestehenden Gesellschafter
gemaess Paragraf 55 IV GmbHG ganz auszuschliessen,
c) zur Uebernahme der neuen Anteile die Investor I AG
mit Sitz in [Ort], eingetragen im HR [HRB X], zu
ermaechtigen, gegen Bareinlage des
Nennwerts plus Aufgeld i.H.v. 90.000 EUR pro Anteil
(Gesamtbetrag 100.000 EUR pro Anteil),
d) die naeheren Bedingungen folgen aus dem
Subscription Agreement zwischen der Gesellschaft
und Investor I AG vom [Datum].
Sachliche Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses:
- Investor I AG ist strategischer Investor mit
Marktzugang in Sektor X.
- Der Eintritt des Investors ist Voraussetzung fuer
die Geschaeftsentwicklung in [Markt].
- Die bestehenden Gesellschafter haben kein
vergleichbares strategisches Engagement.
- Verwaesserung der bestehenden Gesellschafter
betraegt 22 %, was im Rahmen angemessen ist."
7) Bei Sondervetorecht / Golden Share
Konstellation
- Bezugsrechtsausschluss verlangt 75 %-Mehrheit
- Aber: Golden-Share-Inhaber hat Sondervetorecht
- Auch bei 100 %-Zustimmung der anderen kann das Veto den Beschluss blockieren
→ gesellschaftsgruender-golden-share-und-vetorechte
8) Verwässerungs-Schutz im SHA
Anti-Dilution-Klauseln
Bei späterer Erhöhung zu niedrigerem Preis als Erstausgabe:
- Full Ratchet: rueckwirkende Preisanpassung
- Weighted Average broad-based: gewichteter Mittelwert
→ gesellschaftsgruender-gesellschaftervereinbarung
Pflicht zur Mitteilung
- Bezugsrechte müssen den Gesellschaftern mit Frist angeboten werden
- Frist typisch 14-28 Tage
- Bei Verstoß: Anfechtungs-Risiko
9) Typische Erhöhungs-Fehler
- Bezugsrecht nicht offeriert, sondern automatisch ausgeschlossen ohne Beschluss. Anfechtbar.
- Sachliche Rechtfertigung fehlt. Anfechtbar.
- Aufgeld zu niedrig (Down Round ohne Anti-Dilution-Anpassung). Investor I AG koennte Anpassung verlangen.
- 75 %-Mehrheit knapp verfehlt (z.B. durch Stimmverbot Paragraf 47 IV GmbHG). Beschluss unwirksam.
- Sacheinlage ohne Werthaltigkeits-Nachweis. Differenzhaftung.
- Anmeldung HR ohne abgeschlossene Einzahlung. HR beanstandet.
10) Verfahrens-Ablauf
| Schritt | Aktion |
|---|---|
| 1 | GV-Einladung mit Beschluss-Vorlage (Frist 1 Woche+) |
| 2 | GV mit Beschluss (Notar bei Satzungsaenderung) |
| 3 | Einzahlung Bareinlage (mind. 12.500 EUR vor Anmeldung) |
| 4 | Anmeldung HR durch Notar |
| 5 | Eintragung HR |
| 6 | Aktualisierte Gesellschafterliste |
| 7 | Transparenzregister-Update |
| 8 | Aktualisierter Cap Table |
Anschluss
gesellschaftsgruender-genehmigtes-kapital— bei Vorratsbeschlussgesellschaftsgruender-gesellschafterstreit-eilantraege— bei Streitgesellschaftsgruender-gv-protokoll-und-versammlungsleiter— Protokollgesellschaftsgruender-cap-table— Verwässerungs-Berechnung
Triage zu Beginn
Klaere vor Bearbeitung einer Kapitalerhoehung:
- Art der Erhoehung? Bareinlage (Cash) oder Sacheinlage (Assets, IP, Forderungen)?
- Bezugsrecht ausgeschlossen oder gewahrt? Neuer Investor: typisch Ausschluss; interne Erhoehung: typisch gewahrt.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- 75%-Mehrheit gesichert? Stimmverbot § 47 IV GmbHG pruefen; Golden-Share-Veto pruefen.
- Anti-Dilution-Klauseln in SHA? Bestehende Investoren-Schutzrechte koennen durch neue Runde ausgeloest werden.
- Stamm- oder Nennkapital nach Erhoehung? Handelsregister-Eintragung erst nach vollstaendiger Einzahlung moeglich.
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Output-Template: Kapitalerhoehungs-Beschluss
Adressat: Gesellschafterversammlung GmbH — Tonfall rechtspraezise
BESCHLUSS der Gesellschafterversammlung
der [FIRMA] GmbH vom [DATUM]
TOP [N]: Kapitalerhoehung mit Bezugsrechtsausschluss
Die Gesellschafterversammlung beschliesst:
1. Das Stammkapital der Gesellschaft wird um [BETRAG] EUR
auf [NEUES KAPITAL] EUR erhoeht durch Ausgabe von
[ANZAHL] neuen Geschaeftsanteilen (Class [X]) mit
einem Nennwert von je 1 EUR.
2. Das Bezugsrecht der bestehenden Gesellschafter
wird gemaess § 55 Abs. 4 GmbHG ausgeschlossen.
Sachliche Rechtfertigung: [BEGRUENDUNG].
3. Zur Uebernahme der neuen Anteile wird [INVESTOR]
zugelassen gegen Bareinlage von [BETRAG] EUR
(Nennwert [BETRAG] EUR + Aufgeld [BETRAG] EUR).
4. Einzahlungsfrist: [DATUM].
Abstimmung: [N] Ja / [N] Nein / [N] Enthaltungen
(= [%] %; erforderlich 75 % = [N] Stimmen)
Beschluss: [ANGENOMMEN / ABGELEHNT]
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