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Kapitalerhöhung und Bezugsrecht

Kapitalerhöhung der GmbH mit und ohne Bezugsrecht der Gesellschafter durchführen. Normen: §§ 55 56 56a GmbHG. Prüfraster: Gesellschafterbeschluss, Bezugsrechtsausschluss, Einlageverpflichtung, Handelsregisteranmeldung. Output: Beschlussvorlage Kapitalerhöhung und HR-Checkliste. Abgrenzung: nicht genehmigtes Kapital.

ID: de.corporate.gesellschaftsgruender-kapitalerhoehung-bezugsrecht Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Kapitalerhöhung und Bezugsrecht

Zweck

Bei Erhöhung des Stammkapitals müssen die bestehenden Gesellschafter Bezugsrechte erhalten (Paragraf 55 II GmbHG). Ausschluss ist möglich, aber begründungsbedürftig. Streit über Bezugsrecht / Bezugsrechtsausschluss ist klassischer Konflikt-Auslöser.

1) Rechtsgrundlagen

  • Paragraf 55 GmbHG: Erhöhung des Stammkapitals
  • Paragraf 55 II GmbHG: Bezugsrecht
  • Paragraf 55 IV GmbHG: Bezugsrechtsausschluss
  • Paragraf 56 GmbHG: Sacheinlage

2) Bezugsrecht — Grundsatz

Pro-Rata-Recht

  • Jeder Gesellschafter hat das Recht, einen seiner Beteiligungsquote entsprechenden Teil der neuen Anteile zu erwerben
  • Vermeidet Verwässerung

Beispiel

Vor Erhoehung:
- Gruender A: 60 % (15.000 Anteile)
- Gruender B: 40 % (10.000 Anteile)
Stammkapital: 25.000 EUR

Kapitalerhoehung: + 10.000 EUR (10.000 neue Anteile)

Bezugsrecht:
- Gruender A: 6.000 neue Anteile (60 %)
- Gruender B: 4.000 neue Anteile (40 %)

Nach Erhoehung (alle ziehen mit):
- Gruender A: 21.000 / 35.000 = 60 %
- Gruender B: 14.000 / 35.000 = 40 %
-> Anteilsquoten unveraendert

3) Wenn nicht alle mitziehen

Konstellation

  • Gesellschafter B kann oder will nicht mitziehen
  • Gründer A zieht voll mit
  • Investor I AG nimmt die nicht-ausgeuebten Anteile

Auswirkung

Vor Erhoehung:
- A: 15.000 (60 %)
- B: 10.000 (40 %)

Erhoehung 10.000 Anteile:
- A nimmt 6.000 (Bezugsrecht voll)
- B verzichtet
- Investor I AG nimmt 4.000 (statt B)

Nach Erhoehung:
- A: 21.000 / 35.000 = 60 %
- B: 10.000 / 35.000 = 28,57 % (verwaessert)
- Investor I AG: 4.000 / 35.000 = 11,43 %

Konsequenz für B

  • Anteilsquote sinkt von 40 % auf 28,57 %
  • Stimmrechte sinken entsprechend
  • Bei vorherigen Sondermehrheits-Schwellen: ggf. nicht mehr erreicht

4) Bezugsrechtsausschluss Paragraf 55 IV GmbHG

Voraussetzungen

  • 75 %-Mehrheits-Beschluss in GV (Paragraf 53 II GmbHG)
  • Sachliche Rechtfertigung
  • Verhältnismaessigkeit
  • Angemessenheit

Sachliche Rechtfertigung

Bei Series-A-Investor:

  • Investor bringt strategisches Know-how oder Marktzugang
  • Kapital-Bedürfnis kann nicht durch bestehende Gesellschafter gedeckt werden
  • Investor verlangt Mindest-Anteil als Voraussetzung des Einstiegs

Bei Mitarbeiter-Beteiligung:

  • ESOP-Programm zur Mitarbeiter-Bindung
  • Sachlich gerechtfertigt, wenn Pool angemessen (typisch 5-15 %)

Anfechtungsrisiko

  • Bezugsrechtsausschluss ohne sachliche Rechtfertigung: anfechtbar (BGH-Linie Kali+Salz)
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

5) Streit-Konstellation

Typisch

  • Mehrheits-Gesellschafter wollen Investor-Eintritt mit Bezugsrechtsausschluss
  • Minderheits-Gesellschafter lehnen ab — Verwässerungs-Angst
  • 75 %-Beschluss wird gefasst (Mehrheits-Gesellschafter haben 75 %)
  • Minderheits-Gesellschafter klagt auf Anfechtung des Beschlusses

Eilrechtsschutz

  • Einstweilige Verfügung auf Anmeldungs-Sperre (Paragraf 16 II HGB)
  • Antrag beim Landgericht (Gesellschafts-Sitz)
  • Glaubhaftmachung von:
    • Wahrscheinlichkeit der Anfechtbarkeit (sachliche Rechtfertigung fehlt)
    • Eilbedürftigkeit (Eintragung würde Verwässerung unwiderruflich)

gesellschaftsgruender-gesellschafterstreit-eilantraege

6) Beschluss-Vorlage Bezugsrechtsausschluss

TOP X — Kapitalerhoehung um 10.000 EUR mit
Bezugsrechtsausschluss

Beschluss-Vorlage:
"Die Gesellschafterversammlung beschliesst,

a) das Stammkapital der Gesellschaft um 10.000 EUR
   auf 35.000 EUR durch Ausgabe von 10.000 neuen
   Geschaeftsanteilen der Class A zu erhoehen,

b) das Bezugsrecht der bestehenden Gesellschafter
   gemaess Paragraf 55 IV GmbHG ganz auszuschliessen,

c) zur Uebernahme der neuen Anteile die Investor I AG
   mit Sitz in [Ort], eingetragen im HR [HRB X], zu
   ermaechtigen, gegen Bareinlage des
   Nennwerts plus Aufgeld i.H.v. 90.000 EUR pro Anteil
   (Gesamtbetrag 100.000 EUR pro Anteil),

d) die naeheren Bedingungen folgen aus dem
   Subscription Agreement zwischen der Gesellschaft
   und Investor I AG vom [Datum].

Sachliche Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses:
- Investor I AG ist strategischer Investor mit
  Marktzugang in Sektor X.
- Der Eintritt des Investors ist Voraussetzung fuer
  die Geschaeftsentwicklung in [Markt].
- Die bestehenden Gesellschafter haben kein
  vergleichbares strategisches Engagement.
- Verwaesserung der bestehenden Gesellschafter
  betraegt 22 %, was im Rahmen angemessen ist."

7) Bei Sondervetorecht / Golden Share

Konstellation

  • Bezugsrechtsausschluss verlangt 75 %-Mehrheit
  • Aber: Golden-Share-Inhaber hat Sondervetorecht
  • Auch bei 100 %-Zustimmung der anderen kann das Veto den Beschluss blockieren

gesellschaftsgruender-golden-share-und-vetorechte

8) Verwässerungs-Schutz im SHA

Anti-Dilution-Klauseln

Bei späterer Erhöhung zu niedrigerem Preis als Erstausgabe:

  • Full Ratchet: rueckwirkende Preisanpassung
  • Weighted Average broad-based: gewichteter Mittelwert

gesellschaftsgruender-gesellschaftervereinbarung

Pflicht zur Mitteilung

  • Bezugsrechte müssen den Gesellschaftern mit Frist angeboten werden
  • Frist typisch 14-28 Tage
  • Bei Verstoß: Anfechtungs-Risiko

9) Typische Erhöhungs-Fehler

  1. Bezugsrecht nicht offeriert, sondern automatisch ausgeschlossen ohne Beschluss. Anfechtbar.
  2. Sachliche Rechtfertigung fehlt. Anfechtbar.
  3. Aufgeld zu niedrig (Down Round ohne Anti-Dilution-Anpassung). Investor I AG koennte Anpassung verlangen.
  4. 75 %-Mehrheit knapp verfehlt (z.B. durch Stimmverbot Paragraf 47 IV GmbHG). Beschluss unwirksam.
  5. Sacheinlage ohne Werthaltigkeits-Nachweis. Differenzhaftung.
  6. Anmeldung HR ohne abgeschlossene Einzahlung. HR beanstandet.

10) Verfahrens-Ablauf

Schritt Aktion
1 GV-Einladung mit Beschluss-Vorlage (Frist 1 Woche+)
2 GV mit Beschluss (Notar bei Satzungsaenderung)
3 Einzahlung Bareinlage (mind. 12.500 EUR vor Anmeldung)
4 Anmeldung HR durch Notar
5 Eintragung HR
6 Aktualisierte Gesellschafterliste
7 Transparenzregister-Update
8 Aktualisierter Cap Table

Anschluss

  • gesellschaftsgruender-genehmigtes-kapital — bei Vorratsbeschluss
  • gesellschaftsgruender-gesellschafterstreit-eilantraege — bei Streit
  • gesellschaftsgruender-gv-protokoll-und-versammlungsleiter — Protokoll
  • gesellschaftsgruender-cap-table — Verwässerungs-Berechnung

Triage zu Beginn

Klaere vor Bearbeitung einer Kapitalerhoehung:

  1. Art der Erhoehung? Bareinlage (Cash) oder Sacheinlage (Assets, IP, Forderungen)?
  2. Bezugsrecht ausgeschlossen oder gewahrt? Neuer Investor: typisch Ausschluss; interne Erhoehung: typisch gewahrt.
  3. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  4. 75%-Mehrheit gesichert? Stimmverbot § 47 IV GmbHG pruefen; Golden-Share-Veto pruefen.
  5. Anti-Dilution-Klauseln in SHA? Bestehende Investoren-Schutzrechte koennen durch neue Runde ausgeloest werden.
  6. Stamm- oder Nennkapital nach Erhoehung? Handelsregister-Eintragung erst nach vollstaendiger Einzahlung moeglich.

Aktuelle Rechtsprechung

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Output-Template: Kapitalerhoehungs-Beschluss

Adressat: Gesellschafterversammlung GmbH — Tonfall rechtspraezise

BESCHLUSS der Gesellschafterversammlung
der [FIRMA] GmbH vom [DATUM]

TOP [N]: Kapitalerhoehung mit Bezugsrechtsausschluss

Die Gesellschafterversammlung beschliesst:

1. Das Stammkapital der Gesellschaft wird um [BETRAG] EUR
   auf [NEUES KAPITAL] EUR erhoeht durch Ausgabe von
   [ANZAHL] neuen Geschaeftsanteilen (Class [X]) mit
   einem Nennwert von je 1 EUR.

2. Das Bezugsrecht der bestehenden Gesellschafter
   wird gemaess § 55 Abs. 4 GmbHG ausgeschlossen.
   Sachliche Rechtfertigung: [BEGRUENDUNG].

3. Zur Uebernahme der neuen Anteile wird [INVESTOR]
   zugelassen gegen Bareinlage von [BETRAG] EUR
   (Nennwert [BETRAG] EUR + Aufgeld [BETRAG] EUR).

4. Einzahlungsfrist: [DATUM].

Abstimmung: [N] Ja / [N] Nein / [N] Enthaltungen
(= [%] %; erforderlich 75 % = [N] Stimmen)
Beschluss: [ANGENOMMEN / ABGELEHNT]

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