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Genehmigtes Kapital (§ 55a GmbHG)

Genehmigtes Kapital für GmbH oder AG in Satzung aufnehmen: Ermaechtigungsbeschluss, Hoechstbetrag, Bezugsrechtsausschluss. Normen: §§ 55a GmbHG, §§ 202 ff. AktG. Prüfraster: Ermaechtigungsrahmen, Fristen, Bezugsrechte, Eintragungserfordernis. Output: Satzungsklausel genehmigtes Kapital. Abgrenzung: nicht ordentliche Kapitalerhöhung § 55 GmbHG.

ID: de.corporate.gesellschaftsgruender-genehmigtes-kapital Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Genehmigtes Kapital (§ 55a GmbHG)

Triage — kläre vor dem Vorratsbeschluss

  1. Ist eine Finanzierungsrunde, ein ESOP-Pool oder ein Wandeldarlehen in den nächsten 5 Jahren geplant, das eine Kapitalerhöhung erfordert?
  2. Soll der Bezugsrechtsausschluss der Gesellschafter zugelassen werden (Standard bei Investor-Einstieg)?
  3. Beträgt das geplante genehmigte Kapital maximal 50 % des aktuellen Stammkapitals?
  4. Liegt ein aktueller Satzungsentwurf vor — genehmigtes Kapital muss in die Satzung eingetragen werden?
  5. Wird eine Satzungsänderung (75-%-Mehrheit) benötigt, oder ist das genehmigte Kapital bereits in der Gründungssatzung vorgesehen?

Zentrale Normen

  • § 55a GmbHG — genehmigtes Kapital: Ermächtigung der GF durch Satzung; Höchstbetrag 50 % des Stammkapitals; Geltungsdauer max. 5 Jahre.
  • § 53 Abs. 2 GmbHG — Satzungsänderung erfordert 75-%-Mehrheit der Gesellschafter.
  • § 55 GmbHG — ordentliche Kapitalerhöhung: Vergleichsobjekt; immer GV-Beschluss erforderlich.
  • § 55 Abs. 2 GmbHG — Bezugsrecht bei Kapitalerhöhung; Ausschluss durch qualifizierten Beschluss.
  • § 57j GmbHG — Wandelanleihe; Nennkapitaländerung; Bezugsrecht der Gesellschafter.

Aktuelle Rechtsprechung

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Prüfschema Genehmigtes Kapital

Prüfungspunkt Anforderung Ergebnis
Höchstbetrag Max. 50 % des aktuellen Stammkapitals [EUR]
Geltungsdauer Max. 5 Jahre ab Eintragung der Satzungsänderung [Datum]
Form Satzungsänderung durch Notar beurkundet Ja/Nein
Beschlussmehrheit 75 % der Gesellschafter-Stimmen Erreichbar?
Bezugsrecht Soll Ausschluss möglich sein? Sachliche Rechtfertigung dokumentieren Ja/Nein
Anteilsklassen Welche Klassen können ausgegeben werden? [Common, A, B]
Wandeldarlehen Soll Wandlung aus genehmigtem Kapital möglich sein? Ja/Nein

Muster-Satzungsklausel Genehmigtes Kapital

§ [X] Genehmigtes Kapital

(1) Die Geschäftsführer sind ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft bis zum
[DATUM — max. 5 Jahre ab Eintragung] einmalig oder mehrfach um insgesamt bis zu
[BETRAG — max. 50 % des Stammkapitals] EUR durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile
gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).

(2) Die Geschäftsführer sind ermächtigt, mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung
(einfache Mehrheit) das Bezugsrecht der Gesellschafter ganz oder teilweise auszu-
schließen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt (insbesondere Aufnahme eines strate-
gischen Investors, Wandlung eines Wandeldarlehens, Ausgabe von Mitarbeiterbeteili-
gungen aus einem ESOP-Pool).

(3) Die neuen Geschäftsanteile können als Stammanteile (Class Common) oder als
Vorzugsanteile (Class A oder Class B) mit den in der Gesellschaftervereinbarung
definierten Rechten ausgegeben werden.

(4) Die Geschäftsführer sind ermächtigt, die näheren Bedingungen der jeweiligen
Kapitalerhöhung (insbesondere Ausgabepreis, Klasse, Bezugsrecht) im Einvernehmen
mit der Gesellschafterversammlung festzusetzen.

(5) Diese Ermächtigung erlischt am [DATUM] und kann durch Beschluss der Gesellschafter-
versammlung mit 75-%-Mehrheit erneuert werden.

Anwendungsfälle

Anwendungsfall Vorgehen mit genehmigtem Kapital
Seed-Investor GF-Beschluss aus genehmigtem Kapital; neue Anteile ohne GV-Beschluss; Notar + HR
Wandeldarlehen → Anteile Wandlung erfolgt durch GF-Erklärung; neue Anteile aus genehmigtem Kapital; Notar + HR
ESOP-Pool einrichten GF gibt neue Anteile an ESOP-Treuhänder; oder VSOP ohne echte Anteile (einfacher)
Series-A-Zeitdruck Kein GV-Einberufungserfordernis (1-2 Wochen Vorlauf); GF-Beschluss sofort möglich

Schritt-für-Schritt-Workflow

  1. Triage — 5 Triage-Fragen beantworten; Bedarf für genehmigtes Kapital bestätigen.
  2. Höchstbetrag und Geltungsdauer festlegen — max. 50 % Stammkapital; Laufzeit max. 5 Jahre.
  3. Satzungsklausel entwerfen — Muster oben anpassen; Bezugsrechtsausschluss-Option einbauen.
  4. Satzungsänderungsbeschluss — GV-Einberufung; 75-%-Mehrheit erforderlich; Notar beurkundet.
  5. HR-Anmeldung — Notar meldet Satzungsänderung beim HR; Eintragung ca. 2-4 Wochen.
  6. Ausübung genehmigtes Kapital — bei Bedarf: GF-Beschluss; neue Gesellschafterliste; Notar-Beglaubigung; HR-Anmeldung.
  7. Ablaufdatum überwachen — bei Ablauf: Erneuerung durch neuen GV-Beschluss.

Output-Template GF-Beschluss zur Ausübung

Adressat: Notar / Handelsregister — Tonfall formal-juristisch

GESCHÄFTSFÜHRERBESCHLUSS
Ausübung des Genehmigten Kapitals gemäß § [X] des Gesellschaftsvertrags

Gesellschaft: [Firmenname] GmbH
Datum: [Datum]
Geschäftsführer: [Name(n)]

Die Geschäftsführung beschließt:

1. Das Stammkapital der Gesellschaft wird von [bisheriges Stammkapital] EUR um
   [Erhöhungsbetrag] EUR auf [neues Stammkapital] EUR erhöht durch Ausgabe von
   [Anzahl] neuen Geschäftsanteilen zu je [Nennwert] EUR.

2. Die neuen Anteile werden als [Klasse] ausgegeben.

3. Die neuen Anteile werden übernommen von:
   [Name], [Adresse], Einlage: [EUR], Ausgabepreis: [EUR pro Anteil].

4. Das Bezugsrecht der übrigen Gesellschafter ist ausgeschlossen. Sachlicher Grund:
   [Investor-Aufnahme / Wandlung Wandeldarlehen / ESOP-Pool / etc.].

5. Die Geschäftsführung wird beauftragt, die Kapitalerhöhung beim Handelsregister
   anzumelden und eine aktualisierte Gesellschafterliste einzureichen.

[Unterschriften Geschäftsführer]

Rote Schwellen

  • Höchstbetrag > 50 % des Stammkapitals → Satzungsklausel nichtig; Ausübung unwirksam.
  • Geltungsdauer > 5 Jahre → Klausel erlischt nach 5 Jahren; Erneuerung erforderlich.
  • Bezugsrechtsausschluss ohne sachliche Rechtfertigung → anfechtbar (BGH Kali+Salz).
  • Satzungsänderung ohne 75-%-Mehrheit → Beschluss nichtig.
  • Ausübung nach Ablauf der Ermächtigung → Kapitalerhöhung unwirksam; HR-Eintragung scheitert.

Quellen und Vertiefung

  • §§ 55, 55a, 53 GmbHG (genehmigtes Kapital, Kapitalerhöhung, Satzungsänderung)
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.

Übergabe an andere Skills

  • gesellschaftsgruender-kapitalerhoehung-bezugsrecht — ordentliche Kapitalerhöhung ohne genehmigtes Kapital
  • gesellschaftsgruender-share-classes-a-b-c — Anteilsklassen bei Ausübung
  • gesellschaftsgruender-gesellschafterstreit-eilantraege — Bezugsrechtsausschluss-Anfechtung
  • gesellschaftsgruender-gesellschaftsvertrag-gmbh — Satzungsklausel einbetten

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