Gesellschafterversammlung einberufen (Kapitalerhöhung)
Gesellschafterversammlung für Wandeldarlehensmandat einberufen und Tagesordnung aufstellen. §§ 49 51 GmbHG Ladungspflichten. Prüfraster: Ladungsfrist Form Tagesordnung Quorum Vollmachten Protokollpflicht. Output: Einberufungsschreiben Tagesordnung Vollmachtsformular. Abgrenzung: nicht für spezifische Beschlussvorbereitung (gesellschafterbeschluss-vorbereiten).
Gesellschafterversammlung einberufen (Kapitalerhöhung)
Zweck
Dieser Skill leitet die Einberufung der außerordentlichen Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung über die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage (Wandlung Wandeldarlehen) ein. Phase D des Lebenszyklus.
Eingaben
- Gesellschaft: Firma, Sitz, Geschäftsführerin
- Gesellschafterinnen: Namen, Adressen, Anteilsverhältnisse
- Tagesordnung: Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage, Bezugsrechtsverzicht, Übernahme Lender, ggf. Satzungsänderung
- Gewünschtes Versammlungsdatum
- Einberufungsform: Einschreiben, E-Mail oder Vollversammlung ohne Einberufung?
- Notar bereits beauftragt?
Rechtlicher Rahmen
Primärnormen
- § 49 GmbHG (Gesellschafterversammlung – Einberufungspflicht der Geschäftsführung)
- § 50 GmbHG (Einberufungsrecht Gesellschafter mit mehr als zehn Prozent)
- § 51 GmbHG (Form und Frist: schriftlich, mindestens eine Woche)
- § 51 Abs. 3 GmbHG (Beschlussfassung ohne Einberufung bei Einverständnis aller Gesellschafter)
- § 53 Abs. 2 GmbHG (Satzungsänderungsbeschluss: notarielle Beurkundung, drei Viertel-Mehrheit)
Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Vorgehen
1. Einberufungsform wählen
Option A – Schnellweg (§ 51 Abs. 3 GmbHG): Alle Gesellschafterinnen stimmen der Versammlung ohne Einberufung zu und verzichten auf die Ladungsfrist. Nur möglich bei einstimmigem Einverständnis. Option B – Reguläre Einberufung (§ 51): Schriftliche Einladung mindestens eine Woche vorher, Tagesordnung beifügen.
2. Einladungsschreiben verfassen
Absender: Geschäftsführerin. Empfänger: alle Gesellschafterinnen. Inhalt: Datum, Uhrzeit, Ort (oder Videokonferenz falls Satzung erlaubt), Tagesordnung vollständig. Hinweis: Notarielle Beurkundung des Beschlusses (§ 53 Abs. 2 GmbHG).
3. Tagesordnung formulieren
TOP 1: Kapitalerhöhung des Stammkapitals um EUR [Nennbetrag neue Anteile] gegen Einbringung der Forderung aus Wandeldarlehen Northstar Pre-Seed Partners GmbH & Co. KG als Sacheinlage. TOP 2: Verzicht der Altgesellschafterinnen auf Bezugsrechte. TOP 3: Zulassung des Darlehensgebers als neuer Gesellschafter. TOP 4: Änderung der Gesellschafterliste.
4. Notartermin koordinieren
Kapitalerhöhungsbeschluss bedarf notarieller Beurkundung (§ 53 Abs. 2 GmbHG). Notar beurkundet Beschluss und Übernahmeerklärung des Lenders (§ 55 Abs. 2 GmbHG). Termin mindestens zwei Wochen im Voraus buchen.
5. Versand der Einladung und Dokumentation
Versand per Einschreiben (Zugangsnachweis) oder per E-Mail wenn Satzung erlaubt. Zustellungsnachweis archivieren.
6. Vollmacht
Falls eine Gesellschafterin nicht persönlich erscheinen kann: schriftliche Vollmacht erforderlich (§ 47 Abs. 3 GmbHG). Bevollmächtigte müssen Beschlussfähigkeit herstellen.
Muster-Einladung (Auszug)
[Gesellschaft, Datum]
Einladung zur außerordentlichen Gesellschafterversammlung
der Sonnenglas Solartechnologie UG (haftungsbeschränkt)
Datum: [Datum], [Uhrzeit] Uhr
Ort: Notariatskanzlei [Notar], [Adresse]
Tagesordnung:
TOP 1: Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage
TOP 2: Bezugsrechtsverzicht Altgesellschafterinnen
TOP 3: Zulassung Northstar Pre-Seed Partners GmbH & Co. KG als Gesellschafter
TOP 4: Aktualisierung Gesellschafterliste
Hinweis: Die Beschlussfassung zu TOP 1 bis 3 erfordert notarielle Beurkundung.
[Unterschrift Geschäftsführerin]
Risiken und Red Flags
| Konstellation | Rot | Orange | Grün |
|---|---|---|---|
| Einberufungsmangel, Gesellschafterin erhebt Einwand | Beschluss anfechtbar | Heilung durch nachträgliche Zustimmung | Ordnungsgemäße Einberufung |
| Notar nicht rechtzeitig beauftragt | Versammlung ohne Beurkundung | Notar in Suche | Notar bestätigt Termin |
| Tagesordnung unvollständig | Beschluss über nicht angekündigten Punkt anfechtbar | Nachträgliche Ergänzung | Vollständige Tagesordnung |
| Quorum nicht erreicht | Beschluss nicht gefasst | Vertretung unklar | Alle Gesellschafterinnen anwesend/vertreten |
Querverweise
wandeldarlehen-lebenszyklus/skills/gesellschafterbeschluss-kapitalerhoehung/SKILL.mdwandeldarlehen-lebenszyklus/skills/notar-paket-uebermittlung/SKILL.mdwandeldarlehen-lebenszyklus/skills/wandlung-kommunikation-paketverteilung/SKILL.md
Quellen und Updates
Stand: 05/2026. Bei Änderung GmbHG §§ 49 ff. aktualisieren.
Vertiefung — Aktuelle Rechtsprechung
Leitsatz-Zitate
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Normen-Ergänzung
§ 51 GmbHG (Einberufung Gesellschafterversammlung, Frist 1 Woche) → § 51 Abs. 3 GmbHG (Vollversammlung mit Zustimmung) → § 53 GmbHG (notarielle Beurkundung, vollständige Beschlussangaben) → § 47 Abs. 1 GmbHG (Stimmrecht, Mehrheitserfordernisse)
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