Gesellschafterbeschluss – Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage
Gesellschafterbeschluss für Kapitalerhohung nach Wandlung vorbereiten. §§ 53 55 56 GmbHG Kapitalerhohung. Prüfraster: Beschlussinhalt Mehrheitserfordernisse notarielle Form neues Stammkapital Einlagepflicht Handelsregistereintrag. Output: Beschlussentwurf Ladungsunterlagen. Abgrenzung: nicht für allgemeine Gesellschafterversammlung (gesellschafterversammlung-einberufen).
Gesellschafterbeschluss – Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage
Zweck
Dieser Skill erstellt den notariell beurkundungspflichtigen Gesellschafterbeschluss über die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage (Wandlung des Wandeldarlehens). Phase D des Lebenszyklus.
Eingaben
- Wandlungsberechnung (neue Anteile, Nennbetrag, Wandlungssumme) aus
wandlungspreis-berechnung - Lender (Name, Anschrift, Vertreter)
- Stammkapital vor und nach Kapitalerhöhung
- Sacheinlage: Forderung aus Wandeldarlehen (Betrag gesamt)
- Notar: Name, Amtssitz
- Sacheinlagebericht (Entwurf, aus
sacheinlagebericht-werthaltigkeit)
Rechtlicher Rahmen
Primärnormen
- § 53 Abs. 2 GmbHG (Satzungsänderung durch Gesellschafterbeschluss – drei Viertel-Mehrheit, notarielle Beurkundung)
- § 55 Abs. 1 GmbHG (Kapitalerhöhungsbeschluss – Zulassung neuer Gesellschafter)
- § 55 Abs. 2 GmbHG (Übernahmeerklärung des neuen Gesellschafters – notarielle Beurkundung)
- § 56 GmbHG (Sacheinlage: Leistung vor Anmeldung zum Handelsregister)
- § 56a GmbHG (Sachgründungsbericht / Sacheinlagebericht)
- § 9 GmbHG (Differenzhaftung bei Überbewertung)
Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Vorgehen
1. Beschlussstruktur festlegen
Notarielle Beurkundung (§ 53 Abs. 2 GmbHG) zwingend. Beschlussinhalt: (a) Kapitalerhöhung, (b) Ausschluss Bezugsrecht, (c) Zulassung Lender, (d) Satzungsänderung. Gleichzeitig: Übernahmeerklärung des Lenders (§ 55 Abs. 2 GmbHG) – auch notariell.
2. Beschlusstext ausarbeiten
"Die Gesellschafterinnen beschließen mit der erforderlichen Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen die Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft von EUR [alt] um EUR [Erhöhungsbetrag] auf EUR [neu] durch Ausgabe von [Anzahl] neuen Geschäftsanteilen mit einem Nennbetrag von je EUR 1,00 gegen Einbringung der Forderung aus dem Wandeldarlehensvertrag vom [Datum] in Höhe von EUR [Wandlungssumme] als Sacheinlage."
3. Bezugsrechtsverzicht formulieren
"Die Altgesellschafterinnen verzichten hiermit auf ihr Bezugsrecht an den neuen Geschäftsanteilen und stimmen der Zulassung von [Lender] zur Übernahme der neuen Geschäftsanteile zu."
4. Übernahmeerklärung Lender (§ 55 Abs. 2 GmbHG)
Lender erklärt notariell die Übernahme der neuen Geschäftsanteile gegen Einbringung der Forderung. Gleichzeitig: Abtretung der Forderung an die Gesellschaft (Konfusion) oder Verzicht (§ 4.8 WDV).
5. Sacheinlagebericht beifügen
Werthaltigkeitsnachweis der einzubringenden Forderung (aus sacheinlagebericht-werthaltigkeit). Bewertungsgrundlage, Bilanzwert, ggf. Gutachten.
6. Anmeldung zum Handelsregister vorbereiten
Notar erstellt Anmeldung der Kapitalerhöhung (§ 57 GmbHG). Unterlagen: Beschluss, Übernahmeerklärung, Sacheinlagebericht, neue Gesellschafterliste, Leistungsnachweis (§ 56 GmbHG).
Muster-Beschluss (Kern)
TOP 1: Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage
Die Gesellschafterversammlung der Sonnenglas Solartechnologie UG (haftungsbeschränkt)
beschließt einstimmig:
1. Das Stammkapital der Gesellschaft wird von EUR 100 um EUR 7 auf EUR 107 erhöht
durch Ausgabe von 7 neuen Geschäftsanteilen mit einem Nennbetrag von je EUR 1,00.
2. Die neuen Geschäftsanteile werden gegen Einbringung der Forderung der Northstar
Pre-Seed Partners GmbH & Co. KG aus dem Wandeldarlehensvertrag vom [Datum]
in Höhe von EUR 275694 als Sacheinlage ausgegeben.
3. Die Altgesellschafterinnen verzichten auf ihr Bezugsrecht.
4. Northstar Pre-Seed Partners GmbH & Co. KG wird zur Übernahme der 7 neuen
Geschäftsanteile zugelassen.
[Notarielle Beurkundung durch Notar [●], [Datum]]
Risiken und Red Flags
| Konstellation | Rot | Orange | Grün |
|---|---|---|---|
| Keine notarielle Beurkundung | Beschluss unwirksam, HR-Eintragung scheitert | Notar noch nicht beauftragt | Notar bestätigt Beurkundung |
| Bezugsrechtsverzicht fehlt | Altgesellschafterinnen könnten neue Anteile beanspruchen | Verzicht nachzureichen | Verzicht im Beschluss |
| Sacheinlagebericht fehlt | Differenzhaftungsrisiko § 9 GmbHG | Bericht in Erarbeitung | Bericht vollständig |
| Wandlungssumme fehlerhaft | Beschluss und Kapitalerhöhung inkonsistent | Kleiner Rechenfehler | Exakter Betrag |
Querverweise
wandeldarlehen-lebenszyklus/skills/sacheinlagebericht-werthaltigkeit/SKILL.mdwandeldarlehen-lebenszyklus/skills/notar-paket-uebermittlung/SKILL.mdwandeldarlehen-lebenszyklus/skills/gesellschafterliste-aktualisieren/SKILL.md
Quellen und Updates
Stand: 05/2026.
- § 53 GmbHG: https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__53.html
- § 55 GmbHG: https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__55.html
- § 56 GmbHG: https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__56.html
- § 56a GmbHG: https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__56a.html
- § 57 GmbHG (Anmeldung): https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__57.html
- § 57a GmbHG (i.V.m. § 9c GmbHG): https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__57a.html
- § 9 GmbHG (Differenzhaftung): https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__9.html
- DiREG-Inkrafttreten 01.08.2023 (Online-Beurkundung GmbH-Kapitalerhoehung und Uebernahmeerklaerung): https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/0729_DIREG_DIRUG.html — Vorbehalt: nur bei einstimmigem Gesellschafterbeschluss; bei Mehrheitsentscheid Praesenzbeurkundung.
- Bei Aenderung GmbHG §§ 53 ff. aktualisieren.
Vertiefung — Aktuelle Rechtsprechung
Leitsatz-Zitate
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Normen-Ergänzung
§§ 53, 54 GmbHG (Satzungsänderung, notarielle Beurkundung) → § 55 GmbHG (Kapitalerhöhung durch Gesellschafterbeschluss) → § 56 GmbHG (Sacheinlage, Werthaltigkeitsprüfung) → § 57 GmbHG (Anmeldung zum Handelsregister) → § 57a GmbHG (vereinfachte Kapitalerhöhung) → § 47 GmbHG (Mehrheitserfordernisse, Stimmverbote)
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