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Mandantenfragen beim Kaltstart

Workflow-Skill zu fachanwalt handels gesellschaftsrecht gesellschafterstreit. Nutzt Normtext, Nutzerangaben und verifizierte Quellen; Rechtsprechung nur nach Live-Pruefung mit Gericht, Datum und Aktenzeichen.

ID: de.corporate.fachanwalt-handels-gesellschaftsrecht-gesellschafterstreit Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Mandantenfragen beim Kaltstart

  1. Welche Rechtsform ist betroffen — GmbH, AG, OHG, KG oder GbR (MoPeG ab 1.1.2024)?
  2. Welcher Beschluss ist streitig — Datum, Wortlaut, erzielte und erforderliche Mehrheit?
  3. War die Mandantschaft im Beschlusszeitpunkt Gesellschafterin / Aktionärin (Aktivlegitimation)?
  4. Geht es um Anfechtbarkeit (Verfahrens-/Inhaltsmangel) oder Nichtigkeit (§§ 241, 249 AktG analog)?
  5. Liegt ein Stimmverbotsverstoß vor (§ 47 Abs. 4 GmbHG, § 136 AktG) — war der Beschluss Gegenstand einer Rechtsangelegenheit des abstimmenden Gesellschafters?
  6. Wurde bei der AG Widerspruch zur Niederschrift erklärt (§ 245 Nr. 1 AktG)?
  7. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  8. Liegt ein wichtiger Grund für Ausschluss eines Mitgesellschafters vor (Treuepflichtverletzung, strafrechtliches Verhalten, Zerrüttung)?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Rechtsgrundlagen

Norm Inhalt
§ 241 AktG Nichtigkeitsgründe (analog GmbH): fehlende notarielle Beurkundung, Verstoß gegen zwingendes Recht, Sittenwidrigkeit § 138 BGB
§ 245 AktG Anfechtungsbefugnis bei AG: Widerspruch zur Niederschrift; Ausnahmen bei verhinderter Teilnahme
§ 246 Abs. 1 AktG Anfechtungsfrist: 1 Monat (AG), 4 Wochen ab Beschlussfassung
§ 246 Abs. 2 AktG Passivlegitimation AG: Gesellschaft vertreten durch Vorstand und Aufsichtsrat
§ 246 Abs. 3 AktG Sachliche Zuständigkeit: Landgericht am Sitz der Gesellschaft; Kammer für Handelssachen
§ 247 AktG Streitwert: Interesse der Gesellschaft, max. 10 % des Grundkapitals
§ 249 AktG Nichtigkeitsklage: keine Frist; keine Widerspruchspflicht
§ 47 Abs. 4 GmbHG Stimmverbot: eigene Entlastung, Befreiung von Verbindlichkeit, Vornahme eines Rechtsgeschäfts, Rechtsstreit
§ 51 GmbHG Einberufungsmangel: Form und Frist der Einberufung; 1-Woche-Frist § 51 Abs. 1 S. 2 GmbHG
§ 34 GmbHG Einziehung von Geschäftsanteilen mit oder ohne Zustimmung; Satzungserfordernis
§ 46 Nr. 8 GmbHG Gesellschafterbeschluss zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Geschäftsführer
§§ 706 ff. BGB nF MoPeG (BGBl. I 2021, 3436): seit 01.01.2024 in Kraft; eGbR im Gesellschaftsregister §§ 707 ff. BGB n.F.; rechtsfaehige GbR im Aussenverhaeltnis §§ 705 II, 720 BGB n.F.
§ 110 HGB n.F. MoPeG-OHG: Beschluesse durch Mehrheitsentscheid grundsaetzlich zulaessig (Abkehr von einstimmig); Beschlussmaengelrecht §§ 110 ff. HGB n.F. (Anfechtungs-/Nichtigkeitsklage analog AktG, drei Monate Frist § 112 HGB n.F.)
§ 117 HGB Entziehung Geschäftsführungsbefugnis durch gerichtliche Entscheidung
§ 133 HGB Ausschließungsklage OHG/KG aus wichtigem Grund
§ 138 BGB Sittenwidrigkeit: freie Hinauskündigungsklausel unwirksam

Leitentscheidungen

Gericht Aktenzeichen Datum Kernaussage
Rechtsprechung live prüfen Live-Verifikation erforderlich - keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren

Prüfschema Beschlussanfechtungsklage GmbH

Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.

Schritt Prüfpunkt Norm Rechtsfolge
1 Gesellschafterbeschluss gefasst? §§ 46 ff. GmbHG Kein positiver Beschluss = positive Beschlussfeststellungsklage
2 Aktivlegitimation: Gesellschafter im Beschlusszeitpunkt? § 246 Abs. 1 AktG analog Nachweis durch Gesellschafterliste
3 Passivlegitimation: Gesellschaft selbst? § 246 Abs. 2 AktG analog GmbH Klage gegen GmbH, vertreten durch Geschäftsführer
4 Frist: innerhalb 1 Monats nach Beschlussfassung? § 246 Abs. 1 AktG analog Verfristung = Anfechtung ausgeschlossen; Nichtigkeitsklage unbefristet
5 Anfechtungsgrund: Verfahrensmangel (§ 51 GmbHG Einberufung, Stimmverbot § 47 Abs. 4)? §§ 47, 51 GmbHG Heilung nur bei Relevanz-Ausschluss und Vollversammlung
6 Anfechtungsgrund: Inhaltsmangel (Satzungsverstoß, Treuepflicht, Gleichbehandlung)? § 243 AktG analog Kausalität des Mangels für Beschluss prüfen
7 Nichtigkeitsgrund? § 241 AktG analog Keine Frist; keine Heilung durch Zeitablauf
8 Einstweilige Verfügung auf Vollzugsstopp? §§ 935, 940 ZPO Dringlichkeit; Eintragungshindernis HReg.

Prüfschema Ausschluss aus wichtigem Grund

Schritt Prüfpunkt Norm Rechtsfolge
1 Ausschlussklausel in Satzung vorhanden? § 34 GmbHG Bei Fehlen: Ausschlussklage mit Gestaltungsurteil
2 Wichtiger Grund: Pflichtverletzung, Zerrüttung, Schaden? BGH-Rspr. Konkrete Tatsachen darlegen
3 Abmahnung vor Ausschluss? Treu und Glauben Bei wiederholten Verstößen Abmahnung erforderlich
Rechtsprechung live prüfen Live-Verifikation erforderlich Live-Verifikation erforderlich keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren
5 Einziehungsbeschluss in GV mit erforderlicher Mehrheit? § 34 GmbHG; Satzung Einstimmigkeit oder qualifizierte Mehrheit je nach Satzung
6 Einstweilige Verfügung auf Amtsniederlegung Geschäftsführer? §§ 935, 940 ZPO Gefährdungsnachweis

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

Konstellation Empfohlener Weg
Standard — Gesellschafterstreit und Beschlussanfechtung Vollstaendige Anfechtungsklage unten; eAVV als Sicherung
Variante A — Mehrheitsgesellschafter missbraucht Stimmrecht Treuepflichtverletzung geltend machen; § 242 BGB analog
Variante B — schnelle Loesung gewuenscht Mediation Gesellschafterstreit erwaegen; Klage als Backup
Variante C — Ausschluss von Gesellschafter angestrebt Ausschlussklage unten; hohe Huerden beachten

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Schriftsatz-Bausteine

Anfechtungsklage GmbH (vollständig)

An das Landgericht [Sitz der GmbH]                          [Ort, Datum]

Klage

des/der [Gesellschafter/in], [Anschrift]         – Kläger/in –
gegen
die [GmbH], vertreten durch Geschäftsführer [Name]  – Beklagte –

wegen Anfechtung Gesellschafterbeschluss vom [Datum]

Anträge:

1. Der Beschluss der Gesellschafterversammlung der Beklagten vom [Datum]
   zu Tagesordnungspunkt [Nr.] — Wortlaut: "[...]" — wird für nichtig erklärt.

2. Hilfsweise: Es wird festgestellt, dass der Beschluss nichtig ist.

3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Streitwert: EUR [Betrag] gemäß § 247 AktG analog (Interesse der Gesellschaft).

Begründung:

I. Aktivlegitimation
Die Kläger/in ist mit einem Geschäftsanteil von [EUR-Betrag / %] Gesellschafterin
der Beklagten (Gesellschafterliste vom [Datum], Anlage K 1).

II. Beschlussfassung
Am [Datum] beschloss die Gesellschafterversammlung der Beklagten mit Stimmen
von [Zahl] Anteilen (davon [Zahl] abstimmungsberechtigt) [Beschlussinhalt]
(Protokoll Anlage K 2).

III. Anfechtungsgründe

1. Einberufungsmangel § 51 GmbHG:
   Die Einladung datiert vom [Datum] und wurde per [Post/E-Mail] versandt.
   Zwischen Einladung und Versammlung lagen nur [Anzahl] Tage; die Mindestfrist
   von 1 Woche (§ 51 Abs. 1 S. 2 GmbHG) wurde nicht eingehalten.

2. Stimmverbot § 47 Abs. 4 GmbHG:
   Mitgesellschafter [Name] stimmte ab, obwohl der Beschluss seine eigene
   Entlastung / Befreiung von einer Verbindlichkeit betraf. Seine Stimmen
   sind nicht zu berücksichtigen; ohne diese Stimmen fehlt die erforderliche
   Mehrheit.

3. Treuepflichtverletzung:
   Der Beschluss benachteiligt die Minderheit ohne sachlichen Grund und
   dient allein dem Interesse des Mehrheitsgesellschafters.

IV. Frist
Beschlussfassung am [Datum], Klageerhebung am [Datum]; Monatsfrist eingehalten.

[Kanzlei, Fachanwalt/Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht]

Antrag einstweilige Verfügung (Vollzugsstopp)

An das Landgericht [Sitz der GmbH]

ANTRAG AUF ERLASS EINER EINSTWEILIGEN VERFÜGUNG
gemäß §§ 935, 940 ZPO

Verfügungskläger/in: [Gesellschafter/in]
Verfügungsbeklagte: [GmbH]

Es wird beantragt:

Der Beklagten wird bis zum rechtskräftigen Abschluss des Anfechtungsverfahrens
untersagt, den Beschluss vom [Datum] über [Beschlussinhalt] zu vollziehen,
insbesondere die Eintragung im Handelsregister zu beantragen.

Begründung:
Der Vollzug des angefochtenen Beschlusses würde vollendete, schwer umkehrbare
Tatsachen schaffen. Die Anfechtungsklage ist hinreichend aussichtsreich
(Einberufungsmangel / Stimmverbotsverstoß, s. Anlage EV 1).

Glaubhaftmachung:
Anlage EV 1: Eidesstattliche Versicherung [Name];
Anlage EV 2: Gesellschafterliste;
Anlage EV 3: Protokoll der Gesellschafterversammlung.

[Kanzlei, Fachanwalt/Fachanwältin]

Ausschlussklage aus wichtigem Grund

Klage auf Ausschließung des Mitgesellschafters aus wichtigem Grund

Anträge:

1. Der Beklagte wird als Gesellschafter der [GmbH/OHG] mit sofortiger
   Wirkung ausgeschlossen (Gestaltungsurteil).

2. Der Geschäftsanteil des Beklagten ist gegen Zahlung einer Abfindung
   in Höhe des Verkehrswerts (Gutachten ausstehend) einzuziehen
   (§ 34 GmbHG).

3. Die Kosten trägt der Beklagte.

Begründung:

I. Wichtiger Grund
Der Beklagte hat folgende schwerwiegende Pflichtverletzungen begangen:
- [Konkurrenzverhalten zum Nachteil der Gesellschaft (§ 112 HGB analog)]
- [Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen]
- [Strafbare Handlung zu Lasten der Gesellschaft]
Diese Pflichtverletzungen machen das Verbleiben des Beklagten in der
Gesellschaft unzumutbar.

II. Abfindung
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Satzungsklauseln mit Buchwertabfindung sind anzupassen, soweit sie zu
einer evident unangemessenen Unterbewertung führen.

[Kanzlei, Fachanwalt/Fachanwältin]

--- vor Versand klaeren ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]

Beweislast

Beweisthema Beweislast Beweismittel
Gesellschafterstellung im Beschlusszeitpunkt Kläger Gesellschafterliste; HR-Auszug; Abtretungsurkunde
Beschlussfassung mit konkretem Inhalt Kläger Protokoll; Einladungsschreiben
Anfechtungsgrund (Verfahrensmangel) Kläger Einladung (Datum, Form); Protokoll; Stimmzettel
Kausalität des Mangels für Beschluss Kläger Ohne Stimmverbotsverletzer: hätte Beschluss keine Mehrheit
Wichtiger Grund für Ausschluss Kläger Urkunden, Zeugen, interne Korrespondenz
Verkehrswert für Abfindung Beide / Sachverständiger Unternehmensbewertungsgutachten (DCF, Ertragswertverfahren)
Widerspruch zur Niederschrift (AG § 245 Nr. 1) Kläger Protokollauszug mit Widerspruchsvermerk

Fristen

Frist Inhalt Norm
4 Wochen (AG) / 1 Monat (GmbH) Anfechtungsklage ab Beschlussfassung § 246 Abs. 1 AktG; GmbH-Analogie
Keine Frist Nichtigkeitsklage § 249 AktG § 249 AktG (keine Fristenregelung)
1 Woche Mindesteinberufungsfrist GmbH-Gesellschafterversammlung § 51 Abs. 1 S. 2 GmbHG
3 Jahre Verjährung Schadensersatz gegen Gesellschafter §§ 195, 199 BGB
5 Jahre Verjährung Schadensersatz gegen Geschäftsführer GmbH § 43 Abs. 4 GmbHG
10 Jahre Verjährung Schadensersatz gegen Vorstand AG (börsennotiert) § 93 Abs. 6 AktG

Gegenargumente und Reaktion

Gegenargument Herkunft Reaktion
"Anfechtungsfrist versäumt" Beklagte Fristbeginn exakt dokumentieren; bei AG: Bekanntmachung maßgeblich
"Verfahrensmangel war kausal irrelevant" Beklagte BGH: Kausalität nur bei offensichtlicher Unerheblichkeit entfallen; Zweifel gehen zu Lasten der Gesellschaft
Rechtsprechung live prüfen Live-Verifikation erforderlich keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren
"Kein wichtiger Grund für Ausschluss" Beklagter (Ausschlossener) Schwere der Pflichtverletzung + Zumutbarkeit des Verbleibs darlegen; mehrere Vorfälle kumulativ

Streitwert und Kosten

Streitwert Anfechtungsklage: § 247 AktG analog; Interesse der Gesellschaft, typisch 10–30 % des Unternehmenswerts, max. 10 % des Grund-/Stammkapitals.
Praktische Richtwert: EUR 15.000–250.000 je nach Bedeutung des Beschlusses.

Einstweilige Verfügung: Streitwert Bruchteil der Hauptsache (1/3 bis 1/2).

Ausschlussklage: Streitwert = Wert des Geschäftsanteils; Unternehmensbewertung erforderlich.

Gerichtsgebühren (LG, 3.0-Gebühr aus EUR 100.000): ca. EUR 3.036.
Anwaltsgebühren (1.3 VV RVG aus EUR 100.000): ca. EUR 2.318 netto je Seite.

Strategische Empfehlung

Situation Empfehlung Begründung
Beschlussanfechtung fristgerecht Anfechtungsklage + einstweilige Verfügung auf Vollzugsstopp Vollendete Tatsachen verhindern
Unheilbarer Nichtigkeitsgrund Nichtigkeitsklage § 249 AktG (keine Frist) Keine Anfechtungsfrist; stärkere Rechtsfolge
Mitgesellschafter-Ausschluss Einziehungsbeschluss + Abfindung nach Verkehrswert sicherstellen; GV-Mehrheit prüfen Satzung muss Einziehung ermöglichen
Blockade durch 50/50-Patt Mediationsklausel in GV nutzen; einstweilige Verfügung auf Notgeschäftsführung Patt-Situation erfordert prozesualen Druck

Anschluss-Skills

  • fachanwalt-handels-gesellschaftsrecht-geschaeftsfuehrerhaftung — Schadensersatz gegen Geschäftsführer nach Anfechtung
  • fachanwalt-handels-gesellschaftsrecht-holding-strukturplanung — Neustrukturierung nach Ausschluss
  • fachanwalt-insolvenz-sanierungsrecht-glaeubigerantrag — Insolvenz nach Gesellschafterstreit

Quellen

  • § 246 AktG: https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__246.html
  • § 47 GmbHG: https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__47.html
  • § 34 GmbHG: https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__34.html
  • BGH II ZR 24/14 (Belegfundstelle vor Verwendung gegen offene Quelle pruefen): https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Aktenzeichen=II+ZR+24/14
  • BGH II ZR 343/16 (Belegfundstelle vor Verwendung gegen offene Quelle pruefen): https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Aktenzeichen=II+ZR+343/16
  • MoPeG (Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, BGBl. I 2021, 3436; in Kraft 01.01.2024); BGB §§ 705-740 n.F.: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__705.html ; Gesellschaftsregister: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__707.html
  • HGB §§ 110-115 n.F. (Beschlussmaengelrecht Personengesellschaften nach MoPeG; Anfechtungsfrist 3 Monate gem. § 112 HGB n.F., gegen die Gesellschaft gem. § 113 II HGB n.F.): https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__110.html
  • DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, BGBl. I 2021, 3338; Online-Beurkundung GmbH-Gruendung in Kraft 01.08.2022, erweitert auf Kapitalerhoehung/Satzungsaenderungen durch DiREG zum 01.08.2023): https://www.gesetze-im-internet.de/beurkg/__16a.html

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