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Mandantenfragen beim Kaltstart

Workflow-Skill zu fachanwalt handels gesellschaftsrecht geschaeftsfuehrerhaftung. Nutzt Normtext, Nutzerangaben und verifizierte Quellen; Rechtsprechung nur nach Live-Pruefung mit Gericht, Datum und Aktenzeichen.

ID: de.corporate.fachanwalt-handels-gesellschaftsrecht-geschaeftsfuehrerhaftung Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Mandantenfragen beim Kaltstart

  1. Welche Rechtsform ist betroffen — GmbH (§ 43 GmbHG), AG (§ 93 AktG), GmbH & Co. KG (§ 43 GmbHG analog)?
  2. Handelt es sich um einen Innenhaftungsanspruch der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer/Vorstand, oder um eine Außenhaftung gegenüber Dritten?
  3. Welche konkrete Pflichtverletzung liegt vor — Zahlung trotz Insolvenzreife, verbotene Kapitalrückzahlung, Steuerschulden, Verstöße gegen Legalitätspflicht?
  4. Ist die Business Judgement Rule anwendbar — handelt es sich um eine unternehmerische Ermessensentscheidung auf angemessener Informationsgrundlage?
  5. Besteht eine D&O-Versicherung — bei AG-Vorstand zwingender Selbstbehalt 10 % bis 1,5-faches Festvergütung (§ 93 Abs. 2 S. 3 AktG)?
  6. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  7. Wurde ein Gesellschafterbeschluss zur Geltendmachung nach § 46 Nr. 8 GmbHG gefasst?
  8. Besteht Strafbarkeit — Untreue § 266 StGB, Vorenthalten Sozialversicherung § 266a StGB?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Rechtsgrundlagen

Norm Inhalt
§ 43 Abs. 1 GmbHG Sorgfaltspflicht: Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns
§ 43 Abs. 2 GmbHG Schadensersatzpflicht bei Pflichtverletzung: Innenhaftung gegenüber Gesellschaft
§ 43 Abs. 3 GmbHG Verschärfte Haftung bei verbotener Auszahlung des Stammkapitals (§ 30 GmbHG)
§ 43 Abs. 4 GmbHG Verjährung: 5 Jahre ab Entstehung des Anspruchs
§ 93 Abs. 1 S. 1 AktG Vorstandssorgfalt: Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters
§ 93 Abs. 1 S. 2 AktG Business Judgement Rule: kein Verstoß, wenn vernünftigerweise annehmen durfte, zum Wohle der Gesellschaft auf Grundlage angemessener Information zu handeln
§ 93 Abs. 2 S. 2 AktG Beweislastumkehr: Vorstand / Geschäftsführer muss Pflichterfüllung und fehlendes Verschulden darlegen
§ 93 Abs. 2 S. 3 AktG D&O-Selbstbehalt: zwingend 10 % des Schadens, mindestens bis 1,5-faches der Festvergütung
§ 93 Abs. 3 AktG Qualifizierte Sonderhaftungstatbestände: verbotene Kapitalrückzahlung, Bezahlung eigener Aktien, verbotene Kreditgewährung
Rechtsprechung live prüfen keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren
§ 46 Nr. 8 GmbHG Gesellschafterbeschluss zur Geltendmachung von Schadensersatz gegen Geschäftsführer
§ 15a InsO Insolvenzantragspflicht: spätestens 6 Wochen nach Zahlungsunfähigkeit; 8 Wochen nach Überschuldung
§ 15b InsO Zahlungsverbot bei Insolvenzreife (seit 1.1.2021 rechtsformneutral; ersetzt § 64 GmbHG und § 92 Abs. 2 AktG aF)
§ 30 GmbHG Kapitalerhaltung: Verbot der Auszahlung von Stammkapital
§ 69 AO Haftung des Vertreters für Steuerschulden der Gesellschaft; vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung
§ 266a StGB Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen; zivilrechtliche Haftung § 823 Abs. 2 BGB
§ 266 StGB Untreue; strafrechtliche Pflicht zur Rückerstattung
§ 148 AktG Klagezulassung Aktionärsklage: Quorum 1 % oder EUR 100.000 anteiliger Beteiligung

Leitentscheidungen

Gericht Aktenzeichen Datum Kernaussage
Rechtsprechung live prüfen Live-Verifikation erforderlich - keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren

Prüfschema Geschäftsführerhaftung

Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.

Schritt Prüfpunkt Norm Rechtsfolge
1 Organstellung im Haftungszeitraum? § 6 GmbHG; § 84 AktG Nur Amtsinhaber haften; faktischer GF bei Außensteuerung
2 Pflichtverletzung: organschaftliche oder Anstellungsvertragspflicht verletzt? § 43 Abs. 1 GmbHG Legalitätspflicht immer; Ermessen bei unternehmerischen Entscheidungen
3 Business Judgement Rule anwendbar? § 93 Abs. 1 S. 2 AktG analog Vier Kriterien kumulativ; bei Legalitätsverstößen nie anwendbar
4 Schaden vorhanden? Differenzhypothese Vermögensstand mit vs. ohne Pflichtverletzung
5 Kausalität? Conditio-sine-qua-non Würde pflichtgemäßes Handeln Schaden verhindert haben?
6 Verschulden? Beweislastumkehr § 93 Abs. 2 S. 2 AktG GF/Vorstand muss exculpieren
7 Sonderhaftungstatbestände? § 43 Abs. 3 GmbHG; § 15a, § 15b InsO; § 69 AO; § 266a StGB Verschärfte Haftung ohne Business Judgement Rule
Rechtsprechung live prüfen Live-Verifikation erforderlich Live-Verifikation erforderlich keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren
9 Gesellschafterbeschluss zur Klage gefasst? (GmbH) § 46 Nr. 8 GmbHG Ohne Beschluss: GF kann einwenden, Klage ohne Befugnis

Sonderhaftungstatbestände im Detail

§ 15a InsO — Insolvenzantragspflicht

Tatbestand Frist Sanktion
Zahlungsunfähigkeit Spätestens 6 Wochen nach Eintritt § 15a InsO: Strafbarkeit; Schadensersatz (Massedifferenzschaden)
Überschuldung (§ 19 InsO) Spätestens 8 Wochen nach Eintritt Gleiches wie Zahlungsunfähigkeit
Zahlungen nach Insolvenzreife Verboten nach § 15b InsO Erstattungspflicht: jede Zahlung, die Insolvenzmasse mindert (Ausnahme: zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs erforderlich)

§ 69 AO — Steuerhaftung

Voraussetzungen § 69 AO:
1. GF ist steuerlicher Vertreter (§ 34 AO) der Gesellschaft
2. Steuerverbindlichkeit der Gesellschaft entstanden
3. GF hat vorsätzlich oder grob fahrlässig:
   - Steuern nicht rechtzeitig abgeführt (Lohnsteuer, USt, KSt)
   - oder die Steuer hinterzogen (§ 370 AO)
4. Kausalität: bei pflichtgemäßem Handeln wäre Steuer abgeführt worden
5. Schaden = nicht beglichene Steuerschuld

Haftungsumfang: Gesamtschuldhaftung mit der Gesellschaft;
kein Subsidiaritätsprinzip; FA kann GF direkt in Anspruch nehmen.

§ 266a StGB — Sozialversicherung

Haftungslage:
- Strafbarkeit: Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen zur SV
- Zivilhaftung: § 823 Abs. 2 BGB iVm § 266a StGB
- Persönliche Haftung des GF auch nach Insolvenzantrag
- Priorität der SV-Beiträge: § 55 InsO (Masseforderung) greift nicht
  für Vergangenheitsansprüche; GF haftet persönlich

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

Konstellation Empfohlener Weg
Standard — GF-Haftung pruefen und Klage vorbereiten Pruefschema; Schriftsatzbausteine unten
Variante A — Innenhaftung GmbH gegen GF Klage-Baustein Innenhaftung unten; Entlastungsbeschluss pruefen
Variante B — Aussenhaeftung Glaeubiger gegen GF § 64 GmbHG analog; unmittelbare Klage des Glaeeubigers
Variante C — Steuerhaftung § 69 AO Finanzbehorde parallel; privatrechtliche Klage koordinieren

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Schriftsatz-Bausteine

Klage Innenhaftung GmbH gegen Geschäftsführer

An das Landgericht [Sitz der GmbH]                          [Ort, Datum]

Klage

der [GmbH], gesetzlich vertreten durch [Liquidator / Insolvenzverwalter /
neuer Geschäftsführer], [Anschrift]              – Klägerin –

gegen

den [ehemaligen Geschäftsführer], [Anschrift]    – Beklagter –

wegen Schadensersatz § 43 Abs. 2 GmbHG

Anträge:

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR [Betrag] nebst Zinsen
   in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab [Datum] zu zahlen.
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Streitwert: EUR [Betrag].

Begründung:

I. Aktivlegitimation
Die Klägerin ist die Gesellschaft. Der Gesellschafterbeschluss zur
Geltendmachung gemäß § 46 Nr. 8 GmbHG wurde am [Datum] mit [Mehrheit]
gefasst (Anlage K 1, Protokoll der Gesellschafterversammlung).

II. Organstellung
Der Beklagte war von [Datum] bis [Datum] Geschäftsführer der Klägerin
(Anlage K 2, HReg-Auszug).

III. Pflichtverletzung
Der Beklagte hat am [Datum] folgende Handlung vorgenommen:
[Konkrete Schilderung: z. B. Zahlung an nahestehende Person ohne Gegenleistung
in Höhe von EUR X; Fortführung der Zahlungen nach Insolvenzreife; Nichtabführung
von Lohnsteuer].

Damit hat er die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns (§ 43 Abs. 1 GmbHG)
verletzt. Die Business Judgement Rule ist nicht anwendbar, weil:
[keine unternehmerische Ermessensentscheidung / keine angemessene Informationsgrundlage /
Eigeninteresse des Beklagten / Legalitätsverletzung].

IV. Schaden und Kausalität
Der Klägerin ist ein Schaden in Höhe von EUR [Betrag] entstanden
[Schadensberechnung]. Hätte der Beklagte pflichtgemäß gehandelt, wäre der
Schaden nicht entstanden.

V. Beweislastumkehr
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
der Beklagte seine Pflichterfüllung und fehlendes Verschulden darzulegen.

VI. Verjährung
Pflichtverletzung am [Datum]; Verjährung frühestens am [Datum + 5 Jahre]
(§ 43 Abs. 4 GmbHG).

[Kanzlei, Fachanwalt/Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht]

Gesellschafterbeschluss § 46 Nr. 8 GmbHG (Muster)

Gesellschafterversammlung [GmbH]
Beschlussprotokoll vom [Datum]

TOP [X]: Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen
ehemaligen Geschäftsführer [Name] gemäß § 46 Nr. 8 GmbHG

Die Gesellschafterversammlung beschließt mit [Stimmen für/gegen]:

1. Die [GmbH] macht Schadensersatzansprüche gemäß § 43 Abs. 2 GmbHG
   gegen den ehemaligen Geschäftsführer [Name] geltend.

2. [Neuer Geschäftsführer / Bevollmächtigte/r] wird ermächtigt, die
   Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich geltend zu machen, einen
   Rechtsanwalt zu beauftragen und Prozesskostenhilfe zu beantragen.

3. Streitgegenstand: [Kurzbeschreibung der Pflichtverletzung und Schadenshöhe].

[Unterschriften Gesellschafter]

--- vor Versand klaeren ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]

Beweislast

Beweisthema Beweislast Beweismittel
Pflichtverletzung und Schaden Gesellschaft (Kläger) Rechnungsunterlagen; Kontenauszüge; Gutachten; interne E-Mails
Pflichterfüllung und fehlendes Verschulden Geschäftsführer / Vorstand (Beweislastumkehr) Protokolle; Rechtsrat-Einholung; Informationsgrundlage dokumentiert
Business Judgement Rule Geschäftsführer Dokumentation der Entscheidungsgrundlage; Protokolle Geschäftsleitungssitzungen
Insolvenzreife (§ 15a InsO) Insolvenzverwalter / Gesellschaft Buchhaltungsunterlagen; Bilanzpositionen; Zahlungsunfähigkeits-Prüfung
Steuerentrichtung (§ 69 AO) Finanzamt (im Haftungsbescheid) Steuerbescheide; Kontodaten; Erklärungspflichten
Kausalität Schaden durch Insolvenzantragsverzögerung Insolvenzverwalter Massedifferenzgutachten (früher vs. tatsächlicher Antrag)

Fristen

Frist Inhalt Norm
5 Jahre Verjährung Innenhaftung GmbH-Geschäftsführer § 43 Abs. 4 GmbHG
5 / 10 Jahre Verjährung Vorstandshaftung AG (10 Jahre bei börsennotierter AG) § 93 Abs. 6 AktG
6 Wochen Insolvenzantragspflicht nach Zahlungsunfähigkeit § 15a Abs. 1 InsO
8 Wochen Insolvenzantragspflicht nach Überschuldung § 15a Abs. 1 InsO
3 Monate Berichtspflicht D&O-Versicherung nach Kenntnis des Versicherungsfalls D&O-Vertrag (Claims-made)

Gegenargumente und Reaktion

Gegenargument Herkunft Reaktion
"Business Judgement Rule schützt mich" Geschäftsführer Vier Kriterien kumulativ prüfen: unternehmerische Entscheidung? Angemessene Information? Wohl der Gesellschaft? Kein Eigeninteresse?
"Gesellschaftereinverständnis befreit von Haftung" Geschäftsführer § 43 Abs. 3 S. 3 GmbHG: nur wenn alle Gesellschafter einverstanden und Stammkapital nicht berührt; Insolvenzreife ausgeschlossen
Rechtsprechung live prüfen Live-Verifikation erforderlich keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren
"D&O-Versicherung zahlt" Partei Anzeige unverzüglich; Claims-made-Prinzip beachten; Ausschlüsse (vorsätzliche Pflichtverletzung) prüfen
"Verjährung abgelaufen" Geschäftsführer Verjährungsbeginn: nicht Handlungszeitpunkt, sondern Schadensentstehung; § 199 BGB; Hemmung bei laufendem Insolvenzverfahren
"Insolvenzantrag war nicht verzögert — Zahlungsunfähigkeit bestand nicht" Geschäftsführer Buchhaltungsanalyse durch Sachverständigen; FCF-Prüfung; Überschuldungsbilanz

Streitwert und Kosten

Streitwert: Konkrete Schadenshöhe.
Beispiel: Zahlungen nach Insolvenzreife EUR 200.000.

Gerichtsgebühren (3.0 LG aus EUR 200.000): ca. EUR 5.238.
Anwaltsgebühren (1.3 VV RVG aus EUR 200.000): ca. EUR 3.816 netto je Seite.

D&O-Versicherung:

  • Selbstbehalt AG-Vorstand: 10 % des Schadens bis 1,5-faches Festvergütung (§ 93 Abs. 2 S. 3 AktG).
  • GmbH-Geschäftsführer: kein gesetzlicher Selbstbehalt; vertraglich vereinbar.

Steuerhaftung § 69 AO: Kein fixer Betrag; Haftungsumfang = nicht beglichene Steuerschulden; Finanzamt erlässt Haftungsbescheid nach § 191 AO.

Strategische Empfehlung

Situation Empfehlung Begründung
Gesellschaft gegen Ex-GF Gesellschafterbeschluss § 46 Nr. 8 GmbHG zuerst; dann Klage mit Beweislastumkehr Ohne Beschluss: prozessuale Mängelrüge des Beklagten möglich
GF-Verteidigung Dokumentation der Entscheidungsgrundlage; D&O-Versicherung anzeigen Business Judgement Rule nur mit Nachweis angemessener Information verteidigbar
Insolvenzbezug Insolvenzverwalter führt Haftungsklage; GF muss Zahlungen rechtfertigen § 15b InsO: Erstattungspflicht für alle verbotenen Zahlungen
Steuerhaftung § 69 AO Frühzeitige Selbstanzeige prüfen; Haftungsbescheid anfechten Finanzamt hat eigene Festsetzungsfrist; Einspruch § 347 AO innerhalb 1 Monat

Anschluss-Skills

  • fachanwalt-handels-gesellschaftsrecht-gesellschafterstreit — Abberufung GF im Gesellschafterstreit
  • fachanwalt-insolvenz-sanierungsrecht-glaeubigerantrag — Innenhaftung bei Insolvenzverfahren
  • fachanwalt-insolvenz-sanierungsrecht-insolvenzanfechtung — Anfechtung von Zahlungen nach § 15b InsO

Quellen

  • § 43 GmbHG: https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__43.html
  • § 93 AktG: https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__93.html
  • § 15a InsO: https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__15a.html
  • § 15b InsO (rechtsformneutrales Zahlungsverbot seit SanInsFoG, BGBl. I 2020, 3256, in Kraft 01.01.2021; ersetzt § 64 GmbHG a.F. und § 92 II AktG a.F.): https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__15b.html
  • BGH, Urt. v. 21.04.1997 — II ZR 175/95 (ARAG/Garmenbeck; BGHZ 135, 244): https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=21.04.1997&Aktenzeichen=II+ZR+175/95
  • BGH II ZR 146/09 (Belegfundstelle vor Verwendung gegen offene Quelle pruefen): https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Aktenzeichen=II+ZR+146/09
  • MoPeG (BGBl. I 2021, 3436; in Kraft 01.01.2024) Auswirkungen auf Personengesellschafts-Organhaftung: §§ 708, 709 BGB n.F. (Haftungsmaßstab Gesellschafter); §§ 110 ff. HGB n.F. (Beschlussmaengelrecht OHG/KG)

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