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Nachtragsmanagement § 650b BGB

Nachtragsforderungen des Unternehmers nach § 650b BGB anmelden: Mehrverguetung bei Aenderungsanordnung. Normen: §§ 650b 650c BGB, §§ 1 2 VOB/B. Prüfraster: Aenderungsanordnung, Mehr- oder Minderkosten, Ankündigungspflicht, Verhandlung. Output: Nachtragsbegründung und Preisanpassungsrechnung. Abgrenzung: nicht Bauzeitverzoegerung.

ID: de.construction.nachtragsmanagement-650b Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Nachtragsmanagement § 650b BGB

Mandantenfragen beim Kaltstart

  1. Welcher Vertragstyp — BGB-Bauvertrag § 650a BGB (seit 01.01.2018), Verbraucherbauvertrag § 650i ff. BGB oder VOB/B-Bauvertrag? Bei VOB/B: wirksam als Ganzes einbezogen?
  2. Was ist der konkrete Anlass des Nachtrags — Änderung Werkerfolg (§ 650b Abs. 1 Nr. 1 BGB) oder zusätzliche Leistung notwendig (§ 650b Abs. 1 Nr. 2 BGB)?
  3. Liegt eine schriftliche Anordnung des Auftraggebers vor? Wurden Verhandlungen über Vergütungsanpassung aufgenommen?
  4. Ist die 30-Tage-Verhandlungsfrist für Eilantrag § 650d BGB bereits abgelaufen?
  5. Welche konkreten Mehrkosten entstehen (Material, Lohn, Geräte, Bauzeitverlängerung)?
  6. Wurde Behinderungsanzeige nach § 6 Abs. 1 VOB/B / analog § 642 BGB rechtzeitig gestellt?
  7. Gibt es Kalkulationsunterlagen aus dem Ursprungsangebot für die Kostenbasis nach § 2 Abs. 5 VOB/B?
  8. Besteht Eilbedürftigkeit — drohende Insolvenz Auftraggeber, Fertigstellungstermin überschritten, Subunternehmer unter Zeitdruck?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Rechtsgrundlagen

Norm Inhalt
§ 650a BGB BGB-Bauvertrag — Schriftformempfehlung; Abgrenzung zu Werkvertrag §§ 631 ff.
§ 650b BGB Anordnungsrecht Besteller — Änderung des vereinbarten Werkerfolgs (Nr. 1) oder notwendige Leistungsänderung (Nr. 2); Verhandlungspflicht; Zumutbarkeit
§ 650c BGB Vergütungsanpassung — auf Basis tatsächlicher Kosten; 80-Prozent-Abrechnungsrecht Abs. 3 ohne Einigung
§ 650d BGB Gerichtlicher Eilantrag — einstweilige Verfügung; ab 30 Tage erfolglosen Verhandlungen; Eilbedürftigkeit
§ 650i ff. BGB Verbraucherbauvertrag — besonderer Schutz; Widerruf; Baubeschreibungspflicht
§ 642 BGB Annahmeverzug Besteller — Entschädigung ohne Verschuldensnachweis bei Mitwirkungspflichtverletzung
§ 313 BGB Wegfall Geschäftsgrundlage — bei außergewöhnlichem Kostensprung (selten anwendbar)
§ 2 Abs. 5 VOB/B Mehrvergütung bei Änderung des Bauentwurfs — Kalkulation aus ursprünglichem Angebot
§ 2 Abs. 6 VOB/B Vergütung für nicht beauftragte Leistungen — Zustimmungspflicht AG
§ 2 Abs. 7 VOB/B Einheitspreisvertrag — Masseänderungen; Preisanpassungsrecht bei > 10 % Abweichung
§ 6 Abs. 1 VOB/B Behinderungsanzeige — schriftlich, unverzüglich; Voraussetzung für Anspruch
§ 6 Abs. 2 VOB/B Bauzeitverlängerung um Behinderungsdauer plus Anlaufzeit
§ 6 Abs. 6 VOB/B Schadensersatz bei Verschulden des Auftraggebers — inkl. entgangener Gewinn

Leitentscheidungen (Stand 05/2026)

Wichtige Linien (jedes Aktenzeichen vor Ausgabe ueber dejure.org / bundesgerichtshof.de mit Datum und Norm verifizieren):

  • BGH VII. Zivilsenat: Mehrvergütung VOB/B § 2 Abs. 5 / Abs. 6 — Tendenz seit 2019 zur Berechnung auf Grundlage der tatsaechlich erforderlichen Kosten zuzueglich angemessener Zuschlaege (Aufgabe einer rein „vorkalkulatorischen" Preisfortschreibung). Konkretes Eckurteil (BGH 08.08.2019) vor Ausgabe ueber bundesgerichtshof.de mit Aktenzeichen verifizieren.
  • BGH zum BGB-Bauvertrag § 650c BGB seit 2018: Berechnung der Mehrverguetung primaer kostenorientiert (tatsaechliche Selbstkosten + AGK + WuG); Wahlrecht des AN auf Urkalkulationsabgleich nur bei nachgewiesenem Auseinanderfallen — vor Ausgabe konkrete Entscheidung verifizieren.
  • Behinderungsanzeige § 6 VOB/B: stehende Rspr. fordert konkrete Behinderungsursache, Beginn und voraussichtliche Dauer; Pauschalhinweis genuegt nicht — OLG-Linien siehe oeffentliche Entscheidungsdatenbanken der OLG (z. B. olg-duesseldorf.nrw.de).

Live-Verifikation Pflicht ueber dejure.org / bundesgerichtshof.de / olg-...nrw.de bzw. die jeweilige Landesjustiz-Datenbank.

Prüfschema — Nachtragsanspruch im Überblick

Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.

Schritt Prüfpunkt Norm Folge
1 BGB-Bauvertrag oder VOB/B? §§ 650a, 305 BGB Anwendbares Regelwerk
2 Änderungsanordnung des AG schriftlich? § 650b Abs. 1, § 650a BGB Schriftlichkeit Voraussetzung
3 Zumutbarkeit für AN? § 650b Abs. 1 Satz 2 BGB AN kann verweigern bei Unzumutbarkeit
4 Verhandlungen über Vergütungsanpassung aufgenommen? § 650b Abs. 2 BGB Pflicht zur Verhandlung vor Eilantrag
5 Einigung über Nachtragsvergütung? § 650c BGB Schriftliche Vereinbarung; sonst 80-%-Recht
6 Keine Einigung — 80-%-Abrechnungsrecht genutzt? § 650c Abs. 3 BGB AN kann 80 % abrechnen; AG zahlt Vorbehalt
7 Eilantrag nach 30 Tagen § 650d BGB? § 650d BGB Einstweilige Verfügung auf vorläufige Vergütung
8 Behinderungsanzeige § 6 VOB/B / § 642 BGB? § 6 Abs. 1 VOB/B Ohne Anzeige Verlust Bauzeitverlängerung
9 Verjährung Vergütungsanspruch? § 195 BGB (3 Jahre) Klage oder Mahnbescheid vor Fristablauf

Schritt 1 — Vertragsgrundlage und Anordnungsrecht

BGB § 650b — Zwei-Tatbestände-System

Tatbestand 1 (§ 650b Abs. 1 Nr. 1 BGB): Besteller ordnet Änderung des vereinbarten Werkerfolgs an.

  • Beispiele: Größenänderung, Materialwechsel, Ausführungsänderung
  • AN muss ausführen, wenn zumutbar
  • Vergütungsanpassung zwingend (§ 650c BGB)

Tatbestand 2 (§ 650b Abs. 1 Nr. 2 BGB): Änderung notwendig zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs.

  • Beispiele: unvorhergesehene Bodenverhältnisse, fehlende Plangrundlagen, technische Notwendigkeit
  • AN muss ausführen wenn zumutbar
  • Vergütungsanpassung nach § 650c BGB

Zumutbarkeits-Vorbehalt:

  • AN kann Ausführung verweigern wenn betriebsorganisatorisch oder technisch unzumutbar
  • Ablehnungserklärung schriftlich und unverzüglich
  • Beispiele: Leistung technisch nicht machbar; Kapazitäts-Überbelastung

VOB/B § 2 Abs. 5 — Parallelregelung

  • Anwendbar bei wirksam einbezogener VOB/B
  • Mehrvergütung bei Änderung des Bauentwurfs
  • Basis: Kalkulationsgrundlagen des ursprünglichen Angebots
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Schritt 2 — Vergütungsberechnung § 650c BGB

Berechnungsmethoden im Überblick

Methode Anwendung Grundlage
Kostenbasierte Berechnung BGB-Bauvertrag § 650c Abs. 1 Tatsächliche Selbstkosten + AGK + WuG
Kalkulationsbasierte Berechnung VOB/B § 2 Abs. 5 Kalkulationslinie Ursprungsangebot
80-%-Abrechnung § 650c Abs. 3 BGB bei Nicht-Einigung 80 % des angebotenen Nachtragspreises

Kalkulations-Positionen (Selbstkosten-Berechnung)

Nachtragsposition — Selbstkostenkalkulation

I. Lohnkosten
   Stundenanzahl:        [X] h
   Stundensatz brutto:   EUR [Y]/h (inkl. SV-Anteile + Zulagen)
   Gesamt:               EUR [A]

II. Materialkosten
   Einkaufspreise:       EUR [B] netto
   Lager-/Handlingszuschlag [5–10 %]: EUR [C]
   Gesamt:               EUR [D]

III. Gerätekosten
   Mietkosten/AfA:       EUR [E] (Geräteliste)
   Betriebskosten:       EUR [F]
   Gesamt:               EUR [G]

IV. Nachunternehmerkosten
   NU-Angebot netto:     EUR [H]
   Verwaltungszuschlag [5 %]: EUR [I]
   Gesamt:               EUR [J]

V. Allgemeine Geschäftskosten (AGK)
   Prozentsatz aus Ursprungsangebot: [X]%
   Basis: I+II+III+IV =  EUR [K]
   AGK [X]%:             EUR [L]

VI. Wagnis und Gewinn (WuG)
   Prozentsatz aus Ursprungsangebot: [X]%
   WuG:                  EUR [M]

GESAMTNETTO:              EUR [Summe]
USt 19%:                  EUR [Summe]
GESAMTBRUTTO:             EUR [Summe]

Massenänderung VOB/B § 2 Abs. 7

  • Bei > 10 % Mengenabweichung einer Position: Preisanpassungsrecht
  • Auf Antrag einer der Parteien
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Schritt 3 — 80-Prozent-Abrechnungsrecht § 650c Abs. 3 BGB

Voraussetzung:

  • AN hat Nachtragsangebot gemäß § 650c Abs. 1 BGB erstellt
  • AG hat Angebot nicht oder nicht vollständig angenommen
  • Leistung ist ausgeführt oder ausführbar

Inhalt:

  • AN darf 80 % der angebotenen Nachtragsvergütung in Abschlagsrechnung stellen
  • AG zahlt unter Vorbehalt
  • Endabrechnung nach Abnahme (vollständige Nachtragsabrechnung)

Verfahren:

  1. Nachtragsangebot erstellen (vollständige Kalkulation)
  2. AG lehnt ab oder keine Einigung nach 30 Tagen
  3. AN stellt Abschlagsrechnung mit 80 % der Nachtragssumme
  4. AG zahlt unter Vorbehalt weiterer Prüfung

Schritt 4 — Behinderungsanzeige (Voraussetzung Bauzeitverlängerung)

§ 6 Abs. 1 VOB/B — Pflichten:

  • Schriftlich (auch E-Mail mit Lesebestätigung)
  • Unverzüglich bei Erkennen (Praxis: binnen 48–72 h)
  • Konkrete Beschreibung der Behinderungsursache
  • Voraussichtliche Dauer und Auswirkung

Ohne Behinderungsanzeige:

  • Anspruch auf Bauzeitverlängerung entfällt (§ 6 Abs. 1 Satz 2 VOB/B)
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Schadenersatzanspruch § 6 Abs. 6 VOB/B bleibt bei Verschulden AG bestehen

§ 642 BGB — Annahmeverzug (BGB-Vertrag):

  • AG kommt in Annahmeverzug wenn Mitwirkung unterbleibt
  • Entschädigung ohne Verschuldensnachweis
  • Höhe: angemessene Vergütung + ersparte Aufwendungen

Schritt 5 — Gerichtlicher Eilantrag § 650d BGB

Voraussetzungen:

  1. Parteien haben mindestens 30 Tage verhandelt ohne Einigung
  2. Bei Eilbedürftigkeit (drohender Bauverzug, Insolvenzgefahr) auch früher
  3. Antrag auf einstweilige Verfügung auf vorläufige Vergütungszahlung

Inhalt Eilantrag:

  • Bescheinigung des Verhandlungsversuchs (E-Mails, Protokolle)
  • Kostennachweis (Kalkulation, Belege)
  • Eilbedürftigkeit begründen (z.B. Liquiditätsengpass, drohende Insolvenz)

Besonderheit: § 650d BGB schließt für Baurechtsstreitigkeiten den Verfügungsgrund der Dringlichkeit nicht aus — eigene Tatbestandsvoraussetzungen.

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

Konstellation Empfohlener Weg
Standard — Nachtragsanspruch nach § 650b BGB oder VOB/B geltend machen Fuenfstufiges Schema; Bausteine unten
Variante A — Auftraggeber bestreitet Anordnung 80-Prozent-Abrechnungsrecht § 650c Abs. 3 BGB nutzen
Variante B — Streit ueber Vergaetungshoehe Kalkulations-Methode OffMat-Vergleich; Gerichtsgutachten antizipieren
Variante C — eilige Bauzeitverlaengerung noetig Gerichtlicher Eilantrag § 650d BGB; kurzfristig stellen

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Schriftsatz-Bausteine

Behinderungsanzeige § 6 Abs. 1 VOB/B

An die [Auftraggeberin / Bauleitung]
Bauvorhaben [Objekt] Vertrag-Nr. [Nr.]

Behinderungsanzeige § 6 Abs. 1 VOB/B
[Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren,

namens und in Vollmacht des Auftragnehmers zeigen wir
folgende Behinderung der Bauausführung an:

I. Sachverhalt
Beginn der Behinderung: [Datum, Uhrzeit]
Ursache:                [konkrete Beschreibung — z.B. fehlende
                         Planlieferung Ausführungsplan Nr. XX,
                         nicht fertiggestelltes Vorgewerk Gewerk Y,
                         Anordnung Auftraggeber vom [Datum]]
Betroffenes Gewerk:     [Bezeichnung]
Auswirkung:             Vollständiger Stillstand / Teilstillstand

II. Voraussichtliche Folgen
1. Bauzeitverlängerung voraussichtlich [Anzahl] Werktage (§ 6 Abs. 2 VOB/B)
2. Stillstandskosten Personal [Anzahl] Arbeitnehmer × [Tagessatz]
3. Vorhaltekosten Geräte [Beschreibung]
4. Beschleunigungsmaßnahmen ggf. erforderlich

III. Forderungen
Wir behalten uns Geltendmachung von Bauzeitverlängerung und
Mehrvergütung gemäß § 6 Abs. 2 und Abs. 6 VOB/B ausdrücklich vor.
Das Nachtragsangebot wird gesondert eingereicht.

Wir bitten um umgehende Beseitigung der Behinderungsursache
und Rückmeldung bis [Datum].

Anlagen: Bautagebuchauszug, Fotodokumentation, Bauablaufplan SOLL/IST

Nachtragsangebot nach § 650c BGB / § 2 Abs. 5 VOB/B

Nachtragsangebot Nr. [N] vom [Datum]
Bauvorhaben: [Bezeichnung]
Auftraggeber: [Name, Anschrift]
Auftragnehmer: [Name, Anschrift]

Anlass:
Änderungsanordnung des Auftraggebers vom [Datum], Az./Schreiben: [Ref.]
[Kurzbeschreibung der Änderung]

Kalkulationsgrundlage: Selbstkosten nach § 650c Abs. 1 BGB
[alternativ: Kalkulationsgrundlage Ursprungsangebot nach § 2 Abs. 5 VOB/B]

Pos. | Leistungsbeschreibung        | Menge  | Einheit | EP (EUR) | GP (EUR)
-----|------------------------------|--------|---------|----------|----------
001  | [Beschreibung Mehrleistung]  | [X]    | [m²/h]  | [Y]      | [Z]
002  | [Beschreibung Mehrleistung]  | [X]    | [Stk]   | [Y]      | [Z]
...

Gesamtnetto:         EUR [Summe]
Umsatzsteuer 19%:    EUR [Summe]
Gesamtbrutto:        EUR [Summe]

Bauzeitverlängerung: [Anzahl] Werktage gemäß anliegender Bauablaufanalyse.

Dieses Angebot gilt 30 Tage. Bei Nichteinigung behalten wir uns
die 80-Prozent-Abrechnung nach § 650c Abs. 3 BGB vor.

[Unterschrift Auftragnehmer]

--- vor Versand klaeren ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]

Beweislast

Partei Beweislastgegenstand Beweismittel
Auftragnehmer Anordnung des Auftraggebers erfolgt Schriftliche Anordnung, E-Mail, Baubesprechungsprotokoll
Auftragnehmer Kalkulation der Mehrkosten Kostenaufstellung, Lieferscheine, Stundenzettel
Auftragnehmer Behinderung eingetreten, Datum Behinderungsanzeige, Bautagebuch
Auftragnehmer Kausalität Bauzeit Bauablaufplan SOLL/IST, SV-Gutachten
Auftraggeber Nachtrag nicht zumutbar Technische Unmöglichkeit, wirtschaftliche Unzumutbarkeit
Auftraggeber Eigene Kalkulationsgrundlage (Gegenangebot) Eigene Kostenschätzung

Fristen

Frist Auslöser Dauer Folge
Behinderungsanzeige § 6 Abs. 1 VOB/B Erkennen Behinderung Unverzüglich (max. 2–3 Werktage) Verlust Bauzeitverlängerungsanspruch
Verhandlungsfrist vor Eilantrag § 650d Einreichung Nachtrag 30 Tage Nach Ablauf Eilantrag möglich
80-Prozent-Abrechnung Ablehnung Nachtrag oder Verhandlungsschluss Ab Ablehnung möglich Vorläufige Abschlagszahlung
Verjährung Vergütungsanspruch Abnahme 3 Jahre § 195 BGB Klage oder Mahnbescheid
Verjährung VOB/B-Mehrvergütung Schlussrechnungsstellung 3 Jahre allg. Anspruchsverlust

Gegenargumente und Reaktion

Gegenargument Auftraggeber Reaktion
"Leistung war bereits im Vertrag enthalten" LV-Analyse: Positionsbeschreibung, Leistungsverzeichnis — Abgrenzung zu tatsächlicher Mehrleistung
Rechtsprechung live prüfen keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren
"Keine schriftliche Anordnung, nur mündlich" Baubesprechungsprotokoll, E-Mail-Bestätigung als Beweis; bei VOB/B § 1 Abs. 4: auch konkludente Anordnung
"80-Prozent-Abrechnung zu früh" § 650c Abs. 3 BGB: 30 Tage Verhandlung oder Ablehnung genügt; keine weiteren Fristen
"Behinderungsanzeige fehlte" Offenkundigkeit der Behinderung entbindet von Anzeigepflicht; Dokumentation durch Bautagebuch
Rechtsprechung live prüfen keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren

Streitwert und Kosten

Streitwert:

  • Nachtragsstreitigkeiten typisch EUR 20.000–500.000
  • 80-%-Abschlag: 80 % des Nachtragswerts
  • Bauzeitverlängerungskosten kumulativ

Gerichtsgebühren Beispiel EUR 100.000 Streitwert:

  • LG: ca. EUR 2.571 (3,0 Gebühr)
  • RA je Partei: ca. EUR 6.000–8.000 (1,3 VV + Terminsgebühr)
  • SV-Bauablaufgutachten: EUR 5.000–20.000

Praktische Wirtschaftlichkeit:

  • Eilantrag § 650d BGB bei Nachtrag > EUR 50.000 wirtschaftlich sinnvoll
  • Bei kleineren Nachträgen: Bauunternehmer-Spitzenverband-Schlichtung

Strategische Empfehlung

Strategie Empfehlung Begründung
Dokumentation Jede Änderungsanordnung sofort schriftlich bestätigen Beweissicherung; mündliche Anordnungen gehen verloren
Nachtragsangebot Innerhalb 7 Tage nach Anordnung einreichen Verhindert Streit über Verhandlungsbeginn und 30-Tage-Frist
Bautagebuch Täglich führen mit Unterschrift Bauleitung beider Seiten Entscheidender Beweis für Behinderung und Kausalität
80-%-Recht Bei stockenden Verhandlungen frühzeitig anwenden Liquiditätssicherung; AG ist unter Zugzwang
Eilantrag Bei > EUR 50.000 Nachtragssumme und stockenden Verhandlungen § 650d BGB als starkes Druckmittel
Rechtsprechung live prüfen Live-Verifikation erforderlich keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren

Anschluss-Skills

  • fachanwalt-bau-architektenrecht-bauablauf-vbg — Behinderungsanzeige und Bauzeitverlängerung
  • fachanwalt-bau-architektenrecht-werkmangel-vob-bgb-pruefen — wenn Nachtragstreit mit Mangelhaftung verbunden
  • fachanwalt-bau-architektenrecht-abnahme-mit-vorbehalt — nach Fertigstellung

Quellen

  • BGB §§ 650a–650d, 650i–650v, 642
  • VOB/B §§ 1, 2, 6
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Werner/Pastor, Der Bauprozess, 16. Aufl.
  • Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 5. Aufl.
  • Kapellmann/Schiffers, Vergütung und Bauablauf
  • Stand: 05/2026

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