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Wenn die Prognose negativ ist — nächste Schritte

Wenn die Fortbestehensprognose negativ ausfaellt — Eskalations- und Pflichtenkatalog für den Geschäftsleiter. Antragspflicht § 15a InsO sechs Wochen bei Überschuldung drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit. Zahlungsverbot § 15b InsO. Prüfung der drohenden Zahlungsunfähigkeit § 18 InsO mit StaRUG-Option. Einbindung Insolvenzanwalt zwingend. Prüfung Selbstantrag oder Eigenverwaltung oder Schutzschirmverfahren oder StaRUG-Restrukturierungsplan.

ID: de.bankruptcy.wenn-prognose-negativ-naechste-schritte Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Wenn die Prognose negativ ist — nächste Schritte

Disclaimer (Schlüsselstelle)

Wenn die Fortbestehensprognose negativ ausfällt liegt insolvenzrechtliche Überschuldung nach § 19 InsO vor. Die Antragspflicht beginnt zu laufen. Ohne Insolvenzanwalt sollte ab diesem Punkt nicht weitergearbeitet werden. Jede Tagesverzoegerung kann zur strafrechtlichen Haftung nach § 15a Abs. 4 InsO und zur zivilrechtlichen Haftung nach § 15b InsO führen.

Sofortmaßnahmen — innerhalb 24 Stunden

1. Insolvenzanwalt einschalten

  • Insolvenzanwalt aus dem Profil (Skill fortbestehensprognose-kaltstart-interview).
  • Termin innerhalb der nächsten 48 Stunden.
  • Vorlage: vollständige Prognosedokumentation aus Skill prognose-dokumentation-stichtag.

2. Zahlungsverhalten anpassen — § 15b InsO

Mit Eintritt der Insolvenzreife dürfen keine Zahlungen mehr geleistet werden die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vereinbar sind.

Ausnahmen (§ 15b Abs. 1 InsO):

  • Zahlungen die zur Erhaltung des Geschäftsbetriebs erforderlich sind.
  • Zahlungen die im Rahmen ordentlicher Geschäftstätigkeit unvermeidbar sind.
  • Zahlungen aus zweckgebundener Treuhand (Sozialversicherungsbeitraege Lohnsteuer).

Praktisch:

  • Sozialversicherungsbeitraege Arbeitnehmer-Anteil: weiter abführen (§ 266a StGB Pflicht zur Abführung).
  • Lohn- und Gehaltszahlung: weiter (sonst gefährden der Betrieb).
  • Lohnsteuer abführen.
  • Umsatzsteuer Voranmeldungen abgeben (auch wenn keine Zahlung erfolgt).
  • Bezahlung von Lieferanten nur nach Abstimmung mit Insolvenzanwalt — Risiko § 15b InsO.

3. Frist § 15a InsO

Insolvenzgrund Frist nach Eintritt
Zahlungsunfähigkeit § 17 InsO drei Wochen (§ 15a Abs. 1 S. 2 InsO)
Überschuldung § 19 InsO sechs Wochen (§ 15a Abs. 1 S. 2 InsO seit SanInsFoG 2021)
Drohende Zahlungsunfähigkeit § 18 InsO keine Antragspflicht — aber Antragsoption

Achtung: Die Frist beginnt mit Eintritt des Insolvenzgrunds — nicht mit Kenntnis. Im Streit ist das objektive Datum maßgeblich.

Mittelfristige Optionen (zusammen mit Insolvenzanwalt)

Option A — Regelinsolvenzantrag

  • Selbstantrag § 15 InsO.
  • Antrag durch Insolvenzanwalt vorbereitet.
  • Bei Eröffnung: Insolvenzverwalter übernimmt.

Option B — Eigenverwaltungsantrag (§ 270 ff. InsO)

  • Geschäftsleitung bleibt im Amt (Sachwalter wird bestellt).
  • Voraussetzungen Eigenverwaltungsplan strenge Bonitätsanforderung.

Option C — Schutzschirmverfahren (§ 270d InsO)

  • Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit.
  • Bescheinigung eines erfahrenen Sanierungsanwalts oder WPs erforderlich (Aussichten auf Sanierung).
  • Antrag auf Schutzschirm zur Erarbeitung eines Insolvenzplans.

Option D — StaRUG-Restrukturierungsrahmen

  • Nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit § 18 InsO (24-Monats-Prognose) — nicht bei akuter Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.
  • Restrukturierungsplan mit Gläubiger-Mehrheiten.
  • Restrukturierungsbeauftragter durch Restrukturierungsgericht.
  • Bescheinigung nach §§ 50 51 StaRUG (IDW S 9) wird empfohlen.

Prüfraster Auswahl Verfahren

verfahren-pruefraster:
  zahlungsunfaehigkeit-eingetreten:
    frist: drei-Wochen
    optionen:
      - Regelinsolvenzantrag (Selbstantrag)
      - Eigenverwaltung (wenn Voraussetzungen erfüllt)
      - Schutzschirmverfahren nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit
        BEVOR Zahlungsunfähigkeit eintrat
    ausgeschlossen: StaRUG (zu spaet)
    
  überschuldung-eingetreten-aber-zahlungsfähig:
    frist: sechs-Wochen
    optionen:
      - Regelinsolvenzantrag
      - Eigenverwaltung
      - Schutzschirmverfahren
    pruefung-staerug: nur wenn drohende Zahlungsunfähigkeit
      separat festgestellt werden kann (Prognose 24 Monate negativ)
    
  drohende-zahlungsunfaehigkeit:
    frist: keine
    optionen:
      - StaRUG-Restrukturierungsrahmen (bevorzugt)
      - Eigenantrag § 18 InsO mit Eigenverwaltung
      - Schutzschirmverfahren

Beratungsbedarf

In jedem Fall:

  • Insolvenzanwalt (Skill insolvenzrecht aus dem entsprechenden Plugin)
  • Wirtschaftsprüfer bei IDW S 11 / S 9 Bescheinigung
  • Sanierungsberater wenn Sanierungskonzept IDW S 6 erforderlich

Eskalation an Insolvenzanwalt

Schreiben an Insolvenzanwalt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Geschäftsführer der [Firma]. Nach Erstellung der
Fortbestehensprognose nach § 19 Abs. 2 InsO zum Stichtag [Datum] habe ich
das Ergebnis dass die Prognose negativ ausfaellt. Damit liegt
insolvenzrechtliche Überschuldung vor.

Stichtag: [Datum]
Anlass: [siehe Fortbestehensprognose Anlage]
Ergebnis: insolvenzrechtliche Überschuldung
Frist § 15a InsO: bis [Datum + sechs Wochen]

Ich bitte um umgehende Terminvereinbarung zur Prüfung des weiteren Vorgehens
(Regelinsolvenz / Eigenverwaltung / Schutzschirmverfahren / ggf. StaRUG).

Anlagen:
  - Fortbestehensprognose mit allen Anlagen (Datum [...])
  - Bilanz [Jahr]
  - Aktuelle BWA SuSa
  - 12-Monats-Liquiditätsplan
  - Sanierungsbausteine-Empfehlung

Mit freundlichen Grüßen
[Geschäftsführer]

Auch im Zweifel

Wenn nicht klar ist ob die Prognose negativ ist (Grenzfall): lieber Anwalt einschalten als die Frist verstreichen lassen. Die Anwaltsgebuehr ist deutlich geringer als die persönliche Haftung.

Ausgabe

  • eskalation-an-insolvenzanwalt-<datum>.docx als Mitteilung.
  • Termin im Kalender innerhalb 24 Stunden.
  • Status-Eintrag im Sanierungsbausteine-Tracker: "Prüfung negativ — Eskalation eingeleitet".
  • Ende dieses Plugin-Workflows; Fortführung im Plugin insolvenzrecht durch Insolvenzanwalt.

Aktuelle Leitentscheidungen — Negative Prognose und Handlungspflichten (Stand Mai 2026)

Paragrafenkette Negative Prognose

§ 19 InsO (Ueberschuldung wenn Prognose negativ) → § 15a InsO (Antragspflicht 3/6 Wochen) → § 15b InsO (Zahlungsverbot) → § 43 GmbHG (Haftung GF) → §§ 283 ff. StGB (Bankrott-Strafbarkeit) → §§ 29 ff. StaRUG (letzte Chance StaRUG)

Triage — Sofortmassnahmen bei negativer Prognose

  1. Insolvenzanwalt sofort einschalten! Frist § 15a InsO laeuft ab heute: 6 Wochen (Ueberschuldung), 3 Wochen (ZU). Sofort-Kalender-Alarm.
  2. Zahlungen einfrieren? § 15b InsO: keine Zahlungen die Masse schmälern; Masselohn und Betriebskosten OK; Gesellschafterrueckzahlungen VERBOTEN.
  3. StaRUG-Option pruefen: Drohende ZU § 18 InsO? Dann StaRUG-Restrukturierungsplan als Alternative zum Insolvenzantrag.
  4. Dokumentation sichern: Alle Unterlagen fuer Insolvenzantrag vorbereiten: Verzeichnisse, Bilanzen, Glaeubigerliste, Antrag-Vorläufer.

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

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