Drei-Wochen-Liquiditätsvorschau (§ 17 InsO, wochenaktuell)
Drei-Wochen-Liquiditaetsvorschau nach § 17 InsO mit Wochenraster, Excel-Export, Quote/Luecken-Ampel und Dokumentation. Rechtsprechung nur nach Live-Pruefung.
Drei-Wochen-Liquiditätsvorschau (§ 17 InsO, wochenaktuell)
Zweck
Dieser Skill erstellt für eine GmbH/UG/AG/Einzelunternehmen eine wochenaktuelle Drei-Wochen-Liquiditätsvorschau und dokumentiert die insolvenzrechtliche Vorprüfung nach § 17 InsO. Rechtsprechung wird nur nach Live-Prüfung verwendet. Das Standardergebnis ist eine Excel-Tabelle nach der hinterlegten Vorlage (assets/excel/Liquiditaetsplan-Wochenbasis.xlsx) auf Wochenbasis (Freitag = Wochenstichtag). Zusätzlich auf Nutzerwunsch ein interaktives HTML-Padlet oder ein Markdown-Artefakt, das im Verlauf des Gesprächs fortlaufend gepflegt wird. Ein Memo wird nur auf ausdrückliche Anfrage erstellt.
Anwendungsfälle:
- Wöchentliche Geschäftsführer-Sitzung in einer KMU-GmbH mit angespannter Liquidität.
- Dauermandat des Steuerberaters mit Krisenfrüherkennungsauftrag.
- Vorprüfung vor dem Bankgespräch oder vor einer StaRUG-Anzeige.
- Erstindikation, ob ein Antragspflicht-Check nach § 15a InsO ausgelöst werden muss.
Eingaben — minimaler Datensatz
Der Skill fragt diese Felder strukturiert ab. Fehlt etwas, wird der Worst Case angesetzt und die Annahme im Padlet/Artefakt protokolliert.
- Unternehmen (Firma, Rechtsform).
- Stichtag: Montag der laufenden KW; Wochenende der Vorschau ist jeweils Freitag derselben Woche.
- Aktiva I (zum Stichtag): Bank (verfügbarer Saldo), Kasse, ungenutzter und zugesagter Kontokorrent. Gekündigte Linien zählen nicht, voll ausgeschöpfte Kontokorrents zählen nicht.
- Aktiva II (KW t bis t+2): erwartete Einzahlungen aus Debitoren, freie Kreditzusagen, schnell verwertbares Umlaufvermögen — je Woche.
- Passiva I (zum Stichtag): alle am Stichtag fälligen, eingeforderten und nicht echt gestundeten Verbindlichkeiten.
- Passiva II (KW t bis t+2): binnen drei Wochen fällig werdende Verbindlichkeiten je Woche, sortiert nach Buckets (Lohn/SV/Lohnsteuer/USt-VZ/Miete/Lieferanten kritisch/Zins+Tilgung/Sonstiges).
- Offene Forderungen gesamt (Nominal, davon binnen 3 Wochen erwartet, davon tituliert, davon zweifelhaft).
- Indizien § 17 Abs. 2 S. 2 InsO (Lohnsteuer-Rückstände, SV-Rückstände, Lastschriftrückläufer, Stundungsbitten, eingestellte Zahlungen FA/KK, Pfändungen, Insolvenzanträge, Wechselproteste).
Bezugsquellen der Eingabedaten
Bevor mit Schätzungen gearbeitet wird, dem Nutzer in dieser Reihenfolge konkret folgende Frage stellen:
Wie sollen die Bankdaten und offenen Posten einfließen — manuell, per Datei-Import (CAMT.053, MT940, CSV-Bankexport, DATEV-Export), oder über einen verbundenen Bankzugang (PSD2 / FinTS / vorhandener Connector)?
- Manuell: Nutzer trägt Werte direkt im Padlet, Markdown-Artefakt oder Chat ein. Stets zulässig.
- Datei-Import: Akzeptiert werden bankübliche Exporte (CAMT.053, MT940, CSV des Onlinebankings) und DATEV-OPOS-Exporte (Offene Posten Debitoren/Kreditoren). Der Skill liest sie ein und bucht sie in Aktiva I/II bzw. Passiva I/II nach Fälligkeitsdatum.
- Connector: Vor jedem Versuch
list_external_toolsmit Suchbegriffen wiebanking,psd2,fintap,gocardlessaufrufen. Wenn ein Connector verfügbar ist, dem Nutzer die Verbindung und Datenherkunft transparent erläutern und die Aktiva I direkt aus den Salden, Aktiva II aus geplanten Eingängen, Passiva I/II aus offenen Posten ableiten. Wenn kein Connector verfügbar ist, höflich darauf hinweisen, dass der Skill selbst keinen Open-Banking-Zugang aufbaut, und auf die manuelle oder Datei-Import-Variante zurückfallen.
Datenschutz: Bei Mandantendaten auf das Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO) hinweisen. Bei Banking-Daten zusätzlich auf Drittlandtransfer-Risiken (DSGVO Art. 44 ff.) und auf die Notwendigkeit einer eigenen DSFA hinweisen, sofern eine vorliegt.
Ablauf
Schritt 1 — Format und Padlet-Wahl Erst genau eine Rückfrage:
Ergebnisformat: nur Excel-Tabelle (Standard), Excel + interaktives HTML-Padlet zur fortlaufenden Pflege, oder Excel + Markdown-Artefakt? Memo erst auf Anfrage.
Die Antwort merken und nicht erneut nachfragen. Default bei Schweigen ist Excel + HTML-Padlet.
Schritt 2 — Datenquelle Banking-Frage nach Abschnitt Bezugsquellen der Eingabedaten stellen. Erst danach Eingaben einsammeln.
Schritt 3 — Stichtag und Wochenraster
- Stichtag = Montag der laufenden KW t.
- Wochenraster: KW t, t+1, t+2 mit Freitag als Wochenstichtag. Die Vorschau zeigt für jede Woche: Liquidität Wochenanfang (Montag), Σ Einnahmen, Σ Ausgaben, Cashflow, Liquidität Wochenende (Freitag).
- Spaltenformat wie in der Vorlage
Liquiditaetsplan-Wochenbasis.xlsx: Kategorien-Zeilen × KW-Spalten, keine andere Anordnung.
Schritt 4 — BGH-Test § 17 InsO (Liquiditätsbilanz)
- Aktiva I = Bank + Kasse + freier zugesagter Kontokorrent (zum Stichtag).
- Aktiva II = Σ Einnahmen KW t bis t+2.
- Passiva I = am Stichtag fällig, eingefordert, nicht echt gestundet (überwiegend in KW t aufgeführt).
- Passiva II = binnen 3 Wochen fällig werdend (KW t+1 + KW t+2 und gegebenenfalls Resterfüllung der Passiva I).
- Σ Liquide = Aktiva I + Aktiva II.
- Σ Fällig = Passiva I + Passiva II.
- Liquiditätslücke (absolut) = max(0, Σ Fällig − Σ Liquide).
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Schritt 5 — Ampel und 3-Wochen-Schließbarkeit
- 🟢 Grün: Liquiditätsquote < 10 % und am Ende von t+2 ist die Liquidität nicht negativ und weniger als zwei Indizien gesetzt.
- 🟡 Gelb: Liquiditätsquote ≥ 10 %, am Ende von t+2 aber Liquidität ≥ 0 (Lücke binnen drei Wochen schließbar) und weniger als zwei Indizien.
- 🔴 Rot: Liquiditätsquote ≥ 10 % und Liquidität am Ende von t+2 negativ (nicht binnen drei Wochen schließbar) oder zwei und mehr Indizien gesetzt — Zahlungsunfähigkeit § 17 InsO indiziert.
Schritt 6 — Verhältnis zu offenen Forderungen Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Schritt 7 — Ergebnis ausliefern
- Immer: Excel-Datei
Liquiditaetsplan-<Firma>-KW<t>.xlsxaus der Vorlage befüllen. SheetLiquiditätsplan(Werte und Wochenraster) und SheetBGH-Schema(Erläuterungs-Sheet) unverändert lassen. - Wenn HTML-Padlet gewählt: zusätzlich
liquiditaets-padlet-<Firma>-KW<t>.htmlausassets/padlet/liquiditaets-padlet.htmlableiten, inlocalStoragewerden die Eingaben gespeichert und die Datei kann offline genutzt werden. - Wenn Markdown-Artefakt gewählt:
liquiditaets-artefakt-<Firma>-KW<t>.mdauf Basis vonassets/markdown/liquiditaets-artefakt-vorlage.mdausfüllen. - Bei jeder Folgemeldung des Nutzers (weitere Belege, Beträge, Korrekturen, neue Indizien) das gewählte Artefakt-Format aktualisieren und die neue Version unter demselben Asset-Namen liefern.
Schritt 8 — Memo (nur auf Anfrage) Erst nach Auslieferung der Vorschau anbieten:
Soll ich zusätzlich ein Kurz-Memo im Gutachtenstil mit Subsumtion nach § 17 InsO erstellen?
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Schritt 9 — Eskalation
Bei 🔴: ausdrücklich auf die Skills zahlungsunfaehigkeit-pruefung-17-inso und antragspflicht-15a-inso aus dem Plugin insolvenzrecht hinweisen und — falls Steuerberatermandat — den Hinweis nach § 102 StaRUG textbausteinartig formulieren. Die 3-Wochen-Frist § 15a InsO läuft ab tatsächlichem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, nicht ab Erstellung des Plans.
Rechtlicher Rahmen
Primärnormen
- § 17 InsO Zahlungsunfähigkeit.
- § 18 InsO drohende Zahlungsunfähigkeit (24-Monats-Prognose, Hinweisfunktion).
- § 15a InsO Antragspflicht (3 Wochen).
- § 1 StaRUG Krisenfrüherkennungspflicht der Geschäftsleitung.
- § 102 StaRUG Hinweispflicht beratender Berufe.
Leitentscheidungen (Volltexte im Plugin: references/rechtsprechung/)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zitierweise: Pinpoint mit Randnummer; Reihenfolge BGH-Datum (jüngere zuerst), keine US-stare-decisis-Logik, keine pretrial discovery.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Berufsständischer Hintergrund (nicht im Vordergrund zitieren)
- IDW S 11 (Stand 12.08.2021), Tz. 16 f., 31–37 — Beurteilung des Eröffnungsgrundes der Zahlungsunfähigkeit.
- IDW S 6 — Anforderungen an Sanierungskonzepte und integrierte Planung (hier nur Hintergrundmaßstab).
Ausgabeformat
- Excel auf Basis der Vorlage
assets/excel/Liquiditaetsplan-Wochenbasis.xlsx: Wochenraster KW t…t+15 in Spalten (Vorgabe beibehalten), BGH-Block ab Zeile 42 mit Aktiva I/II, Passiva I/II, Lücke abs., Lücke %, Ampel; Block "Offene Forderungen" und Hinweise zur BGH-Rechtsprechung. Datei wird unter dem NamenLiquiditaetsplan-<Firma>-KW<t>.xlsxzurückgegeben. - HTML-Padlet (auf Wunsch): autarke single-file HTML aus
assets/padlet/liquiditaets-padlet.html, das im Browser lebt, imlocalStoragespeichert und auf JSON exportiert/importiert werden kann. Editierbare Felder rechnen die Ampel live nach BGH-Schema. KW-Header werden aus der eingegebenen KW abgeleitet. - Markdown-Artefakt (auf Wunsch): Vorlage
assets/markdown/liquiditaets-artefakt-vorlage.md, mit Tabellen, Indizienliste und Kurzfazit, das bei jeder Folgemeldung neu geschrieben wird. - Memo (nur auf Anfrage): Kurz-Gutachten im Gutachtenstil, höchstens zwei Seiten, DOCX oder Markdown nach Wahl.
Beispiel
Sachverhalt: Edelholz Manufaktur Berlin GmbH, Stichtag Mo 18.05.2026, Bank 18.500 €, Kasse 0 €, Kontokorrent 150.000 € zu 92 % ausgeschöpft (12.000 € frei). Fällig KW 21: Lohn + AG-SV 42.000 €, Lieferant kritisch 19.500 €. KW 22: SV-Beitrag 14.800 €, Miete 7.200 €. KW 23: USt-VZ 14.200 €, Leasing 3.400 €. Erwartete Eingänge: KW 22 18.000 € (Skonto-Sicherheit 80 % = 14.400 €), KW 23 9.500 €.
Auswertung:
- Aktiva I = 30.500 €. Aktiva II = 23.900 €. Σ Liquide = 54.400 €.
- Passiva I (KW 21) = 61.500 €. Passiva II (KW 22 + KW 23) = 39.600 €. Σ Fällig = 101.100 €.
- Liquiditätslücke absolut = 46.700 €. Quote = 46,2 %.
- Liquidität Wochenende KW 23: Start 30.500 € − Σ CF (− 61.500 + 14.400 − 21.500 + 9.500 − 17.600) = −46.200 €.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Handlung: Übergabe an antragspflicht-15a-inso und zahlungsunfaehigkeit-pruefung-17-inso. Bei Steuerberatermandat Hinweis nach § 102 StaRUG dokumentieren. Die 3-Wochen-Frist § 15a InsO läuft ab tatsächlichem Eintritt.
Typische Fehler
- Voll ausgeschöpften Kontokorrent als Liquidität ansetzen: Nur ungenutzter, zugesagter und ziehungsfähiger Teil zählt.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Großeingänge zu 100 % ansetzen: Realistische Ausfall- und Skontoquote, im Zweifel Worst Case.
- 3-Wochen-Frist statisch ab Planerstellung rechnen: Sie läuft ab Eintritt der Zahlungsunfähigkeit.
- SV- und Lohnsteuer-Rückstände kleinreden: Starke Indizien und persönlich haftungsauslösend.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Vorlage verändern: Die Excel-Vorlage hat eine vorgegebene Form (Kategorien-Zeilen × KW-Spalten). Nicht in ein anderes Layout umbauen.
Quellenpflicht
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Übergabe
Bei 🔴 sofort:
zahlungsunfaehigkeit-pruefung-17-inso(Plugininsolvenzrecht) — formales Prüfgutachten und gerichtsfester Liquiditätsstatus.antragspflicht-15a-inso(Plugininsolvenzrecht) — Fristenlauf, Haftung Geschäftsleiter, § 15b InsO Zahlungsverbote.liquiditaetsvorschau-insolvenzrechtlich(dieses Plugin) — Liquiditätsbilanz als Beweismittel mit IDW-S-11-Würdigung.
Für die mittel- und langfristige Sicht: Schwester-Skill liquiditaetsvorschau-3-6-12-monate (dieses Plugin).
Triage — Liquiditaetsvorschau Einordnung
Bevor losgelegt wird, klaere:
- Zweck der Vorschau? ZU-Pruefung § 17 InsO (3-Wochen-Fenster) → insolvenzrechtliche Vorschau; Fortbestehensprognose § 19 InsO (12 Monate); Glaeubigernachweis (13-Wochen-Vorschau); Bankverhandlung (24 Monate)?
- Methode? Direkte Methode (Cash-In / Cash-Out) fuer insolvenzrechtliche Zwecke; indirekte Methode (EBIT-Ableitung) fuer langfristige Unternehmensplanung.
- Datenbasis? OPOS (offene Posten), Kontoauszuege, Steuer- und SV-Verbindlichkeiten — alle aktuell?
- Stichtag? Fuer InsO-Beurteilung tag-genau festlegen; fuer Prognose ab aktuellem Tag.
- Sanierungsmassnahmen einbeziehen? Stundungen, Zuschuss, neue Kreditlinie — nur wenn verbindlich zugesagt.
Output-Template 13-Wochen-Liquiditaetsvorschau
Adressat: Insolvenzgericht / Glaeubigerausschuss / Bank — Tonfall: sachlich-betriebswirtschaftlich
13-WOCHEN-LIQUIDITAETSVORSCHAU (direkte Methode)
Gesellschaft: [FIRMA] Erstellt: [DATUM] Ersteller: [NAME]
Woche | Anfangsbestand | Einzahlungen | Auszahlungen | Endbestand | Kreditlinie | Freie Liqui
1 | EUR [XXX] | EUR [YYY] | EUR [ZZZ] | EUR [AAA] | EUR [BBB] | EUR [CCC]
2 | ... | ... | ... | ... | ... | ...
13 | ... | ... | ... | ... | ... | ...
AMPEL-STATUS:
Wochen 1-4 (kurzfristig): [GRUEN / GELB / ROT]
Wochen 5-9 (mittelfristig): [...]
Wochen 10-13 (langfristig): [...]
ENGPAESSE: [Beschreibung kritischer Wochen und Gegenmassnahmen]
ANNAHMEN: [Auflistung der Schluesselannahmen]
No additional documents ship with this skill.
Related Skills
Insolvenzanfechtungsrechte prüfen
Insolvenzverwalter klagt auf Rückgewaehr einer Zahlung vor Insolvenz oder Gläubiger muss Insolvenzanfechtung abwehren. Prüfraster §§ 129 ff. InsO kon…
Fristen und Anfechtungszeitraum — AnfG
Anfechtungsfristen im außerinsolvenzlichen Anfechtungsrecht bestimmen: zehn Jahre Vorsatzanfechtung, vier Jahre unentgeltliche Leistung. Normen: §§ 3…
Unentgeltliche Leistung — § 4 AnfG
Anfechtung unentgeltlicher Leistungen außerhalb der Insolvenz prüfen: Schenkungsanfechtung in den letzten vier Jahren nach § 4 AnfG. Normen: § 4 AnfG…
Vorsatzanfechtung — § 3 Abs. 1 AnfG
Vorsatzanfechtung außerhalb der Insolvenz geltend machen: Benachteiligungsvorsatz und Kenntnis des Anfechtungsgegners nach § 3 Abs. 1 AnfG. Normen: §…
§ 15a InsO — Antragspflicht, Insolvenzverschleppung und § 15b InsO Zahlungsverbot
Analysiert die Insolvenzantragspflicht des Geschäftsleiters nach § 15a InsO, die Haftung wegen Insolvenzverschleppung (§ 823 Abs. 2 BGB iVm § 15a Ins…