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Rollierende Liquiditätsvorschau 3/6/12 Monate mit Fortführungsprognose (§§ 17, 19 InsO)

Rollierende Liquiditaetsvorschau fuer 3/6/12 Monate mit Fortfuehrungsprognose, Wochenraster, Excel-Export und Quellenhygiene. Rechtsprechung nur nach Live-Pruefung.

ID: de.bankruptcy.liquiditaetsvorschau-3-6-12-monate Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Rollierende Liquiditätsvorschau 3/6/12 Monate mit Fortführungsprognose (§§ 17, 19 InsO)

Zweck

Dieser Skill erzeugt aus dem typischerweise vorhandenen, oft unstrukturierten Material einer kleinen Kapitalgesellschaft (offene Rechnungen, Bankauszüge, BWA, SuSa, Zahlungserwartungen, Kreditverträge, Daueraufträge, Sozialversicherungs- und Steuerbescheide) eine rollierende Liquiditätsvorschau mit folgenden Funktionen:

  1. Wochenraster (Mo–So) über drei Horizonte:

    • Kurzfristhorizont 13 Wochen (3 Monate) – primär für § 17 InsO (Zahlungsunfähigkeit).
    • Mittelfristhorizont 26 Wochen (6 Monate) – Brücke zwischen Zahlungsfähigkeit und Fortführungsprognose.
    • Langfristhorizont 52 Wochen (12 Monate) – Grundlage Fortbestehensprognose nach § 19 Abs. 2 InsO und Fortführungsprognose nach IDW S 6.
  2. Automatische Insolvenzreife-Ampel für jede Woche:

    • Grün: Liquide Mittel > 110 % der in der Folgewoche fällig werdenden Verbindlichkeiten.
    • Gelb (Zahlungsstockung): Lücke < 10 % oder Lücke ≥ 10 %, aber innerhalb von 3 Wochen schließbar.
    • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  3. Fortführungsprognose: 12-Monats-Auswertung mit den Kernelementen des IDW S 6 (siehe unten), abgegrenzt von einer reinen handelsbilanziellen Überschuldungsprognose. Liefert ein Ergebnis "positive Fortführungsprognose" / "negative Fortführungsprognose" mit Begründung.

  4. Excel-Export: Die Tabelle wird über werkzeuge/build_liquiditaetsplan.py als liquiditaetsplan.xlsx exportiert. Cloud-Bedienung über interaktive Tabelle möglich; Werte mit Excel-Formeln, nicht hartcodiert. Das Skript läuft mit reiner Python-Standardbibliothek — kein pip install nötig. PyYAML wird automatisch erkannt, sonst kommt ein eingebauter Mini-YAML-Parser zum Einsatz.

Anwendungsfälle: Krisen-GmbH/UG, Mittelstand mit Bugwellen-Liquidität, Vorbereitung Sanierungsgespräch mit Hausbank, Dokumentation Fortbestehensprognose für § 19 InsO, Vorbereitung StaRUG-Restrukturierungsverfahren, regelmäßige wöchentliche Geschäftsführer-Sitzung.

Bezugsquellen der Eingabedaten

Bevor Werte geschätzt werden, dem Nutzer zuerst genau diese Frage stellen:

Wie sollen die Bankdaten und offenen Posten einfließen — manuell, per Datei-Import (CAMT.053, MT940, CSV-Bankexport, DATEV-OPOS), oder über einen verbundenen Bankzugang (PSD2 / FinTS / vorhandener Connector)?

  • Manuell: Nutzer trägt Werte im Padlet, Markdown-Artefakt oder Chat ein. Stets zulässig.
  • Datei-Import: Akzeptiert werden CAMT.053, MT940, CSV des Onlinebankings, DATEV-OPOS-Exporte (Offene Posten Debitoren/Kreditoren). Der Skill liest die Daten ein und ordnet sie nach Fälligkeitsdatum den Wochenbuckets zu.
  • Connector: Vor jedem Versuch list_external_tools mit Suchbegriffen wie banking, psd2, fintap, gocardless aufrufen. Wenn ein Connector verfügbar ist, dem Nutzer Datenherkunft und Drittlandtransfer-Risiken (DSGVO Art. 44 ff.) transparent erläutern. Wenn nicht, höflich auf manuell oder Datei-Import zurückfallen.

Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO) beachten.

Format- und Padlet-Wahl

Einmalig am Anfang fragen:

Ergebnisformat: nur Excel-Tabelle (Standard), Excel + interaktives HTML-Padlet zur fortlaufenden Pflege, oder Excel + Markdown-Artefakt? Memo erst auf Anfrage.

Antwort merken, nicht erneut fragen. Default bei Schweigen: Excel + HTML-Padlet.

Eingaben

Strukturiert oder unstrukturiert; das Modell soll robust extrahieren:

  • Stammdaten Gesellschaft: Rechtsform, Branche, Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz, Hausbank, Stichtag.
  • Eröffnungsbestand liquider Mittel: Kontostände, Kasse, Tagesgeld, ungenutzte Kreditlinien (mit Laufzeit und Konditionen).
  • Offene Verbindlichkeiten (Kreditorenliste): Lieferant, Fälligkeitsdatum, Betrag, Mahnstufe, Stundungen.
  • Offene Forderungen (Debitorenliste): Kunde, Rechnungsdatum, Fälligkeit, voraussichtlicher Zahlungseingang, Ausfallrisiko.
  • Dauerverpflichtungen: Miete, Pacht, Leasing, Personal (Lohn, Gehalt, AG-Anteil SV), Krankenkassenbeiträge (monatliche Drittellast), Lohnsteuer, Strom/Gas, Versicherungen.
  • Steuern: Umsatzsteuer-Vorauszahlung/-Erstattung (mit Voranmeldungsturnus, ggf. Dauerfristverlängerung), Körperschaftsteuer-Vorauszahlung, Gewerbesteuer-Vorauszahlung, Rückstände beim Finanzamt.
  • Kreditverträge: Tilgung, Zins, Sondertilgung, Covenants (z.B. EK-Quote, Leverage), Avalrahmen.
  • Geplante Investitionen/Desinvestitionen: CapEx, Maschinenverkauf, Sale-and-Lease-back.
  • Auftragsbestand: zugesagte Aufträge mit Lieferzeitpunkt, voraussichtlichem Zahlungsziel, Abschlagszahlungen.
  • Bankauszüge der letzten 3–6 Monate (für saisonale Muster und Plausibilität).
  • BWA und SuSa (siehe Schwester-Skill bwa-sus-bilanz-pruefung).

Wenn Daten lückenhaft sind: Annahmen explizit dokumentieren, sensitivitätsanalysieren (Best/Base/Worst).

Rechtlicher Rahmen

Primärnormen

  • § 17 InsO – Zahlungsunfähigkeit: Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen; in der Regel anzunehmen, wenn er seine Zahlungen eingestellt hat.
  • § 18 InsO – Drohende Zahlungsunfähigkeit: Voraussichtliche Unfähigkeit zur Erfüllung im Zeitraum 24 Monate (Prognose).
  • § 19 InsO – Überschuldung: Vermögen deckt Verbindlichkeiten nicht, es sei denn Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich (positive Fortbestehensprognose). Prognosehorizont 12 Monate — die SanInsKG-Verkürzung auf 4 Monate galt nur bis 31.12.2023; seit 01.01.2024 wieder Regelfall 12 Monate. Eine erneute Verkürzung ist Stand Mai 2026 nicht in Kraft.
  • § 15a InsO – Insolvenzantragspflicht: 3 Wochen ab Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, 6 Wochen ab Eintritt der Überschuldung.
  • § 15b InsO – Zahlungsverbote nach Insolvenzreife.
  • § 1 StaRUG – Krisenfrüherkennung: Pflicht der Geschäftsleitung zur fortlaufenden Krisenüberwachung; Frühwarnsystem mit 24-Monats-Horizont.

Leitentscheidungen (Stand Mai 2026, vor Verwendung Aktenzeichen über dejure.org/openjur.de live verifizieren)

  1. BGH IX ZR 122/23 vom 05.12.2024 — Unlauterkeit beim Bargeschäft (§ 142 Abs. 1 Hs. 2 InsO); Relevanz für Anfechtungsrisiken bei Liquiditätsplanung in der Krise. https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=05.12.2024&Aktenzeichen=IX+ZR+122/23
  2. BGH IX ZR 129/22 vom 18.04.2024 — Neuausrichtung Vorsatzanfechtung; konkrete Erwartung dauerhafter Liquiditätsunterdeckung darzulegen. https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=18.04.2024&Aktenzeichen=IX+ZR+129/22
  3. BGH II ZR 206/22 vom 23.07.2024 — Fortwirkende Haftung des ausgeschiedenen Geschäftsführers (§ 823 II BGB iVm § 15a InsO). https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=23.07.2024&Aktenzeichen=II+ZR+206/22
  4. BGH IV ZR 66/25 vom 19.11.2025 — D&O-Versicherung: Wissentlichkeitsausschluss erfordert positive Kenntnis pro Pflichtverletzung; § 15a / § 15b InsO nicht koppelbar.
  5. BGH 5 StR 287/24 vom 27.02.2025 — Faktischer Geschäftsführer / Firmenbestattung. https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=27.02.2025&Aktenzeichen=5+StR+287/24
  6. Konkrete BGH-Linien zur Liquiditätsbilanz (10-%-Schwelle, Aktiva II / Passiva II) vor Ausgabe über offene Quellen verifizieren.
  7. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  8. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  9. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Zitierweise: Pinpoint mit Randnummer; jüngere BGH-Entscheidungen zuerst; keine US-stare-decisis-Logik; keine pretrial discovery.

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Berufsständischer Hintergrund (nicht im Vordergrund zitieren)

  • IDW S 11 (Stand 12.08.2021), Tz. 16 f., 31–37 — Beurteilung des Eröffnungsgrundes der Zahlungsunfähigkeit.
  • IDW S 6 — Anforderungen an Sanierungskonzepte und integrierte Planung. Hier nur Hintergrundmaßstab, der die BGH-Belege nicht ersetzt.

Ablauf

Schritt 0 – Format und Datenquelle Format-Wahl (Abschnitt Format- und Padlet-Wahl) und Banking-Wahl (Abschnitt Bezugsquellen der Eingabedaten) klären. Antworten merken.

Schritt 1 – Datenaufnahme

  • Nutzer-Input parsen: PDFs (Bankauszüge, Rechnungen), CSV (Buchhaltungsexport), freier Text.
  • Strukturieren in: (a) Anfangsbestand, (b) Einzahlungs-Buckets (Kundenforderungen, USt-Erstattungen, sonstige), (c) Auszahlungs-Buckets (Personal, SV, Lohnsteuer, USt-Zahlung, KSt/GewSt, Lieferanten, Miete, Leasing, Zins+Tilgung, sonstiges).
  • Ausfallrisiko-Score für Debitoren (Top-Kunden, Mahnstand, Branche).

Schritt 2 – Wochenraster bauen

  • Spalten: KW (Mo–So) ab KW Stichtag, Anfangsbestand Bank, + Einzahlungen je Bucket, − Auszahlungen je Bucket, Endbestand, fällige Verbindlichkeiten in Folgewoche, 3-Wochen-Lücke (kumuliert), Lücken-Quote in %, Ampel.
  • Drei Sheets: 13-Wochen, 26-Wochen, 52-Wochen. Letzteres monatlich aggregiert ab Monat 4.

Schritt 3 – 3-Wochen-Test (§ 17 InsO)

  • Pro Woche: berechne Lücke = max(0, fällige Verbindlichkeiten − verfügbare Mittel).
  • Berechne Lücke_3W = Summe der ungedeckten fälligen Verbindlichkeiten in t, t+1, t+2 minus erwartete Zugänge in t+1, t+2.
  • Berechne Quote = Lücke_3W / fällige Verbindlichkeiten in t.
  • Ampel = rot wenn Quote ≥ 10 % und Lücke_3W am Ende der Periode nicht null; gelb wenn Quote ≥ 10 %, aber binnen 3 Wochen schließbar; sonst grün.

Schritt 4 – Sensitivität (Best/Base/Worst)

  • Drei Spalten parallel: Zahlungseingang 100 %, 80 %, 60 % der Forderungen.
  • Drei Spalten parallel: Auftragsausführung wie geplant, −10 %, −25 %.
  • Ergebnis: Ampel je Szenario.

Schritt 5 – Fortführungsprognose (12 Monate)

  • Aggregation auf Monatsebene; Übergang zu Ertrags- und Bilanzplanung (verzahnt).
  • Prüfe die IDW-S-6-Kernelemente:
    1. Krisenstadium (Stakeholder-/Strategie-/Produkt-/Absatz-/Erfolgs-/Liquiditäts-/Insolvenzkrise nach Hauschka-Schema).
    2. Krisenursachen (intern/extern).
    3. Leitbild des sanierten Unternehmens (Geschäftsmodell, Markt, Positionierung).
    4. Maßnahmen (Innenfinanzierung, Außenfinanzierung, leistungswirtschaftlich, finanzwirtschaftlich).
    5. Integrierte Planung (Ertrag/Bilanz/Liquidität) 24+ Monate.
    6. Ergebnis: positive vs. negative Fortführungsprognose mit Begründung.
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Schritt 6 – Abgrenzung handelsbilanzielle vs. insolvenzrechtliche Überschuldung

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Qualifizierter Rangrücktritt (§ 39 Abs. 2 InsO) eliminiert Verbindlichkeit aus dem Status.
  • Stille Reserven (insb. Sachanlagen, selbst erstellte immaterielle WG) sind zu aktivieren.
  • Stille Lasten (Rückstellungsbedarf, Prozessrisiken, Bürgschaften) sind anzusetzen.
  • Ergebnis: Insolvenzfähige Überschuldung nur, wenn rechnerische Unterdeckung und negative Fortführungsprognose.

Schritt 7 – Ergebnis ausliefern

  • Immer: Excel-Datei Liquiditaetsplan-<Firma>-KW<t>.xlsx auf Basis von assets/excel/Liquiditaetsplan-Wochenbasis.xlsx befüllen. Vorgegebenes Layout (Kategorien-Zeilen × KW-Spalten) nicht verändern. BGH-Block ab Zeile 42 (Aktiva I/II, Passiva I/II, Lücke abs., Lücke %, Ampel) und Block "Offene Forderungen" behalten. Formeln verwenden, nicht hartcodieren.
  • Wenn HTML-Padlet gewählt: zusätzlich liquiditaets-padlet-<Firma>-KW<t>.html aus assets/padlet/liquiditaets-padlet.html ableiten (single-file, autark, localStorage, JSON-Export/Import, Live-Ampel nach BGH-Schema).
  • Wenn Markdown-Artefakt gewählt: liquiditaets-artefakt-<Firma>-KW<t>.md auf Basis von assets/markdown/liquiditaets-artefakt-vorlage.md ausfüllen.
  • Bei jeder Folgemeldung des Nutzers das gewählte Artefakt aktualisieren und die neue Version unter demselben Asset-Namen liefern.

Schritt 8 – Memo (nur auf Anfrage) Erst nach Auslieferung der Vorschau anbieten:

Soll ich zusätzlich ein Kurz-Memo im Gutachtenstil mit Subsumtion nach §§ 17, 19 InsO erstellen?

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Ausgabeformat

  1. Excel (immer) auf Basis von assets/excel/Liquiditaetsplan-Wochenbasis.xlsx. KW-Spalten × Kategorien-Zeilen wie in der Vorlage; BGH-Block (Aktiva I/II, Passiva I/II, Lücke abs., %, Ampel) ab Zeile 42; Block "Offene Forderungen"; Hinweise zur BGH-Rspr. Sheet Liquiditätsplan (Werte) und Sheet BGH-Schema (Erläuterung). Wochenstichtag = Freitag.
  2. HTML-Padlet (auf Wunsch): autarke single-file HTML aus assets/padlet/liquiditaets-padlet.html, live rechnend, localStorage-Speicher, JSON-Export/-Import.
  3. Markdown-Artefakt (auf Wunsch): assets/markdown/liquiditaets-artefakt-vorlage.md als Vorlage; bei jeder Folgemeldung neu geschrieben.
  4. Memo (nur auf Anfrage): Kurz-Gutachten im Gutachtenstil, höchstens zwei Seiten, DOCX oder Markdown nach Wahl.
  5. Hinweispflicht § 102 StaRUG wenn nicht-Geschäftsleiter beauftragt (z. B. Steuerberatermandat) — Textbaustein anbieten.

Beispiel

Sachverhalt: Edelholz Manufaktur Berlin GmbH, 20 Mitarbeiter, Jahresumsatz 2,1 Mio. EUR, Stichtag 18.05.2026, Kontostand 18.500 EUR, Kontokorrent 150.000 EUR zu 92 % ausgeschöpft, offene LuL 187.000 EUR (davon 64.000 EUR überfällig), SV-Rückstand 38.000 EUR, USt-Vorauszahlung 14.200 EUR fällig 10.06.2026, Großauftrag 145.000 EUR mit Lieferung KW 28 und Zahlungsziel 30 Tage netto.

Gutachtenstil:

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Handlungsempfehlung: Antragspflicht 3 Wochen ab Eintritt § 17 InsO (KW 22) bzw. 6 Wochen ab § 19 InsO. Parallel Prüfung StaRUG-Restrukturierungsrahmen nur möglich bei rein drohender Zahlungsunfähigkeit – nicht mehr eröffnet, wenn § 17 InsO bereits eingetreten ist. Hinweis nach § 102 StaRUG durch beauftragten Steuerberater zu erteilen.

Risiken und typische Fehler

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • 3-Wochen-Frist statisch rechnen: Die Frist läuft ab dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, nicht ab Erstellung des Liquiditätsplans.
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Kreditlinien unkritisch ansetzen: Nur zugesagte und ziehungsfähige Linien zählen; gekündigte oder ausgeschöpfte Linien nicht.
  • Großaufträge ohne Zahlungseingangsrisiko ansetzen: Realistische Annahmen mit Ausfall- und Skonto-Quoten; immer Sensitivität (Worst Case).
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • USt- und LSt-Rückstände kleinreden: Diese sind starke Insolvenzindizien und führen oft zur Anzeige durch Finanzamt/Krankenkasse (§ 15a Abs. 4 InsO).
  • Personalkosten unterschätzen: Lohn + AG-Anteil SV + KK-Beiträge = ca. 1,28× Bruttolohn; monatliche Drittellast SV-Beiträge.
  • SanInsKG-Stand übersehen: Prognosehorizont § 19 InsO war zwischen 09.11.2022 und 31.12.2023 auf 4 Monate verkürzt. Seit 01.01.2024 gilt wieder der reguläre Prognosezeitraum von 12 Monaten. Stand Mai 2026: keine erneute Verkürzung in Kraft. Am Bewertungsstichtag dennoch verifizieren.

Quellenpflicht

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Übergabe

  • Bei 🔴 § 17 InsO sofort an zahlungsunfaehigkeit-pruefung-17-inso und antragspflicht-15a-inso (Plugin insolvenzrecht).
  • Bei indizierter insolvenzrechtlicher Überschuldung an überschuldung-prüfung-19-inso (Plugin insolvenzrecht).
  • Für die wochenaktuelle Kurzfrist-Sicht: Schwester-Skill liquiditaetsvorschau-3wochen (dieses Plugin).
  • Für die gerichtsfeste Liquiditätsbilanz als Beweismittel: liquiditaetsvorschau-insolvenzrechtlich (dieses Plugin).

Triage — Liquiditaetsvorschau Einordnung

Bevor losgelegt wird, klaere:

  1. Zweck der Vorschau? ZU-Pruefung § 17 InsO (3-Wochen-Fenster) → insolvenzrechtliche Vorschau; Fortbestehensprognose § 19 InsO (12 Monate); Glaeubigernachweis (13-Wochen-Vorschau); Bankverhandlung (24 Monate)?
  2. Methode? Direkte Methode (Cash-In / Cash-Out) fuer insolvenzrechtliche Zwecke; indirekte Methode (EBIT-Ableitung) fuer langfristige Unternehmensplanung.
  3. Datenbasis? OPOS (offene Posten), Kontoauszuege, Steuer- und SV-Verbindlichkeiten — alle aktuell?
  4. Stichtag? Fuer InsO-Beurteilung tag-genau festlegen; fuer Prognose ab aktuellem Tag.
  5. Sanierungsmassnahmen einbeziehen? Stundungen, Zuschuss, neue Kreditlinie — nur wenn verbindlich zugesagt.

Output-Template 13-Wochen-Liquiditaetsvorschau

Adressat: Insolvenzgericht / Glaeubigerausschuss / Bank — Tonfall: sachlich-betriebswirtschaftlich

13-WOCHEN-LIQUIDITAETSVORSCHAU (direkte Methode)
Gesellschaft: [FIRMA]    Erstellt: [DATUM]    Ersteller: [NAME]

Woche | Anfangsbestand | Einzahlungen | Auszahlungen | Endbestand | Kreditlinie | Freie Liqui
  1   |   EUR [XXX]    |  EUR [YYY]   |  EUR [ZZZ]   |  EUR [AAA] |  EUR [BBB]  |  EUR [CCC]
  2   |   ...          |  ...         |  ...         |  ...       |  ...        |  ...
 13   |   ...          |  ...         |  ...         |  ...       |  ...        |  ...

AMPEL-STATUS:
Wochen 1-4 (kurzfristig): [GRUEN / GELB / ROT]
Wochen 5-9 (mittelfristig): [...]
Wochen 10-13 (langfristig): [...]

ENGPAESSE: [Beschreibung kritischer Wochen und Gegenmassnahmen]
ANNAHMEN: [Auflistung der Schluesselannahmen]

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