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StaRUG und Insolvenzplan

StaRUG-Restrukturierungsplan und Insolvenzplan für distressed Unternehmen: Schuldner oder Berater plant außergerichtliche Sanierung oder Insolvenzplanverfahren. Normen: §§ 7 ff. StaRUG (Planarchitektur), §§ 217 ff. InsO (Insolvenzplan), §§ 21 ff. StaRUG. Prüfraster: Gläubiger-Gruppen, Planbetroffenheit, Mehrheitserfordernisse, Cram-Down, Schlechterstellungsverbot § 30 StaRUG. Output Restrukturierungsplan-Entwurf, Gruppenbildungs-Memo, Zeitplan. Abgrenzung: Krisenfrueherkennung siehe krisenfrueherkennung-starug-Plugin; Distressed M&A siehe distressed-ma.

ID: de.bankruptcy.corporate-kanzlei-restructuring-starug-insolvenzplan Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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StaRUG und Insolvenzplan

Kernsachverhalt

Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG, in Kraft seit 01.01.2021) eröffnet Unternehmen in drohender Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren ohne öffentliche Bekanntmachung. Der Restrukturierungsplan kann Gläubiger mehrheitlich binden, ohne dass Einzelne zustimmen müssen. Der Insolvenzplan nach §§ 217 ff. InsO bietet ein ähnliches Instrument im eröffneten Insolvenzverfahren. Beide Instrumente sind zentrales Handwerkszeug bei Distressed-M&A-Transaktionen. Entscheidend ist die korrekte Klasseneinteilung der Planbetroffenen, die Erreichung der Mehrheiten und die Beherrschung der Zeitachse — Führungskräfte haften persönlich, wenn Antragspflichten (§§ 15a, 15b InsO) missachtet werden.

Kaltstart-Rückfragen

  1. Liegt drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) vor, oder besteht bereits Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO)?
  2. Welche Instrumente des StaRUG wurden oder sollen genutzt werden — Restrukturierungsplan, Stabilisierungsanordnung, Moratorium, Planbestätigung durch Gericht?
  3. Welche Gläubiger sind planbetroffene Parteien, und wie werden die Klassen gebildet (§ 9 StaRUG)?
  4. Welche Mehrheiten sind in den einzelnen Klassen realistisch erreichbar? Gibt es Sperrminoritäten?
  5. Besteht Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO — wer ist zur Antragstellung verpflichtet (GmbH-Geschäftsführer, Vorstand)?
  6. Ist eine Distressed-M&A-Transaktion geplant — Insolvenzplan mit übertragendem Restrukturierungsträger oder Unternehmensverkauf aus der Insolvenz?
  7. Welche Sicherheiten (Grundpfandrechte, Pfandrechte, Sicherungsübereignung) bestehen, und wie wirken sie auf die Klassenbildung?
  8. Welcher Zeitplan ist für den Plan realistisch — Abstimmungstermin, Gerichtsbestätigung, Vollzug?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Rechtsgrundlagen

Normtexte

Norm Regelungsinhalt (Auszug)
§§ 1–93 StaRUG Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen: Restrukturierungsplan, Anzeigepflicht, Planbetroffenheit, Klasseneinteilung, Abstimmung, Bestätigung, Stabilisierungsanordnung
§ 18 InsO Drohende Zahlungsunfähigkeit: Schuldner wird voraussichtlich nicht in der Lage sein, bestehende Verbindlichkeiten bei Fälligkeit zu erfüllen (Prognosezeitraum 24 Monate bei StaRUG)
§ 17 InsO Zahlungsunfähigkeit: Schuldner ist nicht in der Lage, fällige Verbindlichkeiten zu erfüllen (Faustregel: Liquiditätslücke > 10 % über 3 Wochen)
§ 19 InsO Überschuldung: Vermögen deckt Verbindlichkeiten nicht, außer bei positiver Fortführungsprognose
§ 15a InsO Insolvenzantragspflicht: Geschäftsführer/Vorstand der haftungsbeschränkten Gesellschaft; Frist 6 Wochen (Überschuldung) bzw. 3 Wochen (Zahlungsunfähigkeit)
§ 15b InsO Zahlungsverbote nach Insolvenzreife; Haftung für masseschmälernde Zahlungen
§§ 217–269 InsO Insolvenzplan: Gestaltender Teil, erläuternder Teil, Planbetroffene, Klassenbildung, Abstimmung, Bestätigung, Aufhebung des Verfahrens
§ 245 InsO Obstruktionsverbot: Planzustimmung einer Klasse kann bei Schlechterstellungsverbot ersetzt werden
§ 251 InsO Minderheitenschutz: Einzelner Gläubiger kann Bestätigung ablehnen, wenn er durch Plan schlechter gestellt wird als bei Liquidation

Leitentscheidungen

Gericht Az. Datum Leitsatz (kurz)
Rechtsprechung live prüfen Live-Verifikation erforderlich - keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren

Prüfschema

Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.

Schritt Prüfungspunkt Inhalt Ergebnis
1 Krisenphase bestimmen Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO), Zahlungsunfähigkeit (§ 17), Überschuldung (§ 19)? Krisenphase dokumentiert
2 Antragspflicht prüfen § 15a InsO: Frist läuft? Wer ist verpflichtet? Droht persönliche Haftung nach § 15b InsO? Pflicht-Status klar
3 StaRUG vs. InsO-Plan abwägen Öffentlichkeit, Zeitplan, Kontrolle, Gläubigerbreite, M&A-Optionen vergleichen Instrument gewählt
4 Restrukturierungsanzeige (StaRUG) Anzeige beim zuständigen Restrukturierungsgericht (§ 31 StaRUG); Voraussetzungen: § 18 InsO Anzeige erstattet
5 Planbetroffenheit definieren Welche Gläubiger werden in den Plan einbezogen? Ausnahmen: dinglich gesicherte Gläubiger, operative Lieferanten, Arbeitnehmer? Planbetroffene Liste
6 Klassenbildung § 9 StaRUG / § 222 InsO: getrennte Klassen nach Rechtsstellung und Interessen; Absonderungsberechtigte, ungesicherte, nachrangige Gläubiger Klasseneinteilung steht
7 Mehrheiten berechnen § 25 StaRUG: 75 % der Stimmen je Klasse; § 244 InsO: 50 % der Köpfe und 50 % der Forderungen je Klasse Mehrheits-Prognose erstellt
8 Obstruktionsverbot prüfen § 26 StaRUG / § 245 InsO: ablehnende Klasse überstimmbar, wenn Plan fair und diskriminierungsfrei Obstruktionsfall bewertet
9 Minderheitenschutz (§ 251 InsO) Einzelner Gläubiger darf durch Plan nicht schlechter stehen als bei Liquidation; Vergleichsrechnung nötig Liquidationswert ermittelt
10 Stabilisierungsanordnung § 49 StaRUG: Vollstreckungsschutz für bis zu 3 Monate; Voraussetzungen und Verlängerung Moratorium beantragt
11 Distressed M&A einbetten Übertragende Sanierung (Asset Deal), ESUG-Eigenverwaltung, Debt-to-Equity-Swap; Timing im Planrahmen M&A-Pfad fixiert
12 Planannahme durch Gericht Gerichtliche Planbestätigung nach § 60 StaRUG / § 248 InsO; Versagungsgründe prüfen Bestätigung vorbereitet
13 Steuerliche Behandlung Sanierungsgewinn (§ 3a EStG, § 7b GewStG): Steuerfreistellung und Steuerminderungsfolge für Verlustvorträge; Finanzbehörde einbinden Steuer-Clearance besorgt
14 Vollzug und Monitoring Plan-Implementierung, Restrukturierungsbeauftragter, Reporting, Covenants Vollzugsplan steht
15 Dokumentation und Eskalation Deal-Karte aktualisieren; Haftungsrisiken Geschäftsführung dokumentieren; Senior Review Dokumentation abgeschlossen

Beweislast

Beweisthema Beweislastträger Beweismittel
Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) Schuldner (Antragsteller) Liquiditätsplanung, Finanzmodell, Gutachter
Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung (§§ 17, 19 InsO) Insolvenzverwalter / Gläubiger Bilanz, BWA, Bankkonten, SuSa
Schlechterstellung durch Plan (§ 251 InsO) Gläubiger (Widerspruchsführer) Liquidationsrechnung, Sachverständigengutachten
Vorsatz bei Antragsverschleppung (§ 15a InsO) Staatsanwaltschaft / Insolvenzkläger Protokolle, E-Mails, Buchhaltung, Zeugen
Kenntnis des Erwerbers bei Anfechtung Insolvenzverwalter Korrespondenz, Due-Diligence-Protokoll

Fristen und Verjährung

Fristtyp Dauer Norm Hinweise
Antragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit 3 Wochen § 15a Abs. 1 InsO Strafbarkeit nach § 15a Abs. 4 InsO
Antragspflicht bei Überschuldung 6 Wochen § 15a Abs. 1 InsO Verlängerung seit COVID-Gesetzgebung wieder zurückgenommen
StaRUG-Anzeige: Laufzeit Restrukturierungsrahmen Grundsätzlich 12 Monate; Verlängerung bis 24 Monate möglich §§ 31, 33 StaRUG Erneute Anzeige möglich
Stabilisierungsanordnung Bis 3 Monate; Verlängerung bis 8 Monate gesamt § 49 StaRUG Verlängerung erfordert Fortschritt
Insolvenzanfechtung 10 Jahre (Vorsatzanfechtung), 4 Jahre, 1 Jahr je nach Tatbestand §§ 130–134 InsO Fristen ab Rechtshandlung
Planbestätigung (InsO) Kein gesetzlicher Zeitrahmen, faktisch 2–6 Monate ab Anmeldung § 248 InsO Long-Stop-Date im Plan vereinbaren
Haftung nach § 15b InsO (masseschmälernde Zahlungen) Verjährung 3 Jahre ab Kenntnis §§ 195, 199 BGB analog Direkthaftung Geschäftsführer

Typische Gegenargumente

Gegenargument (Gläubiger) Erwiderung (Schuldner / Berater)
Rechtsprechung live prüfen keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren
Plan stellt uns schlechter als Liquidation Vergleichsrechnung nach § 251 InsO muss Liquidationsszenario realistisch darstellen; Sachverständiger bestellen
Antragspflicht war schon früher fällig Nachweis, dass drohende Zahlungsunfähigkeit erst zu einem späteren Zeitpunkt erkennbar war; Dokumentation der Prognosen
StaRUG greift in Eigentumsrechte ein Art. 14 GG: Eingriff gerechtfertigt, wenn Schlechterstellungsverbot gewahrt und Sanierungsziel legitim
Distressed-M&A-Käufer ist Insolvenzverschlepper Verkauf aus dem Plan / aus der Eigenverwaltung ist gesetzlich vorgesehen; Anfechtungsrisiko durch korrekte Verfahrensgestaltung minimieren

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

Konstellation Empfohlener Weg
Standard — StaRUG-Anzeige oder Insolvenzplan vorbereiten Schriftsatzbausteine unten nach Baustein 1-3
Variante A — Schuldner bevorzugt aussergerichtliche Loesung StaRUG-Anzeige und stiller Restrukturierungsrahmen pruefen
Variante B — Glaeubigerwiderstands hoch Planbestaetigungsverfahren mit Cram-down § 26 StaRUG erwaegen
Variante C — Insolvenz unvermeidbar Direkter Weg in regulaere Insolvenz; StaRUG nicht mehr sinnvoll

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Schriftsatzbausteine

Baustein 1 — Anzeige nach § 31 StaRUG an das Restrukturierungsgericht

An das Amtsgericht [Ort] — Restrukturierungsgericht —
[Ort], [Datum]

Anzeige gemäß § 31 StaRUG

In der Restrukturierungssache der [Firma], [Adresse], [Registergericht, HRB ...],

vertreten durch Geschäftsführer/Vorstand [Name],

zeigen wir an, dass die Schuldnerin von ihrem Recht Gebrauch macht, den
Restrukturierungsrahmen des StaRUG in Anspruch zu nehmen.

1. Krisenindikator: Die Schuldnerin befindet sich im Zustand der drohenden
Zahlungsunfähigkeit gemäß § 18 InsO. Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder
Überschuldung (§ 19 InsO) liegen nach derzeitigem Stand nicht vor.

2. Restrukturierungsziel: Restrukturierung der Finanzverbindlichkeiten in Höhe
von EUR [Betrag] durch Forderungsverzicht/Laufzeitverlängerung/Debt-to-Equity-Swap.

3. Planbetroffene Gläubigerklassen: [Klasse 1: Banken / Klasse 2: Anleihegläubiger /
Klasse 3: Nachrangige Gläubiger].

4. Beabsichtigte Restrukturierungsinstrumente: Restrukturierungsplan gemäß §§ 2 ff.
StaRUG; ggf. Stabilisierungsanordnung gemäß § 49 StaRUG.

Anlagen: Liquiditätsplanung, Finanzierungsübersicht, Gesellschaftsunterlagen.

[Kanzlei, Unterschrift]

Baustein 2 — Antrag auf Planbestätigung (§ 60 StaRUG)

An das Amtsgericht [Ort] — Restrukturierungsgericht —
[Ort], [Datum]

Antrag auf gerichtliche Planbestätigung gemäß § 60 StaRUG

In der Restrukturierungssache [Firma], Az. [X]:

Die Schuldnerin beantragt die Bestätigung des Restrukturierungsplans gemäß § 60
Abs. 1 StaRUG.

Zur Begründung wird ausgeführt:

1. Der Plan wurde gemäß §§ 17 ff. StaRUG ordnungsgemäß erstellt und den
planbetroffenen Gläubigern gemäß § 17 StaRUG zugeleitet.

2. Die Abstimmung hat folgendes Ergebnis ergeben:
   Klasse 1 (Banken): [X] % Zustimmung — Mehrheit erreicht
   Klasse 2 (Anleihegläubiger): [X] % Zustimmung — Mehrheit erreicht
   [ggf.] Klasse 3 (Nachrangige): Mehrheit verfehlt — Obstruktionsverbot gemäß
   § 26 StaRUG beantragt (Nichtschlechterstellung nachgewiesen durch Vergleichsrechnung
   Anlage [X]).

3. Versagungsgründe nach § 63 StaRUG liegen nicht vor.

Anlagen: Abstimmungsniederschrift, Vergleichsrechnung (Liquidationswert), Planentwurf.

Baustein 3 — Widerspruch Gläubiger gegen Planbestätigung (§ 64 Abs. 2 StaRUG)

An das Amtsgericht [Ort] — Restrukturierungsgericht —
[Ort], [Datum]

Widerspruch gegen die Planbestätigung gemäß § 64 Abs. 2 StaRUG

In der Restrukturierungssache [Firma], Az. [X]:

Namens und in Vollmacht des Gläubigers [Name], Forderungshöhe EUR [Betrag],
erheben wir Widerspruch gegen die Bestätigung des Restrukturierungsplans.

Begründung:

Der Gläubiger wird durch den Plan schlechter gestellt als bei einer Liquidation der
Schuldnerin (§ 64 Abs. 1 Nr. 2 StaRUG). Bei einer Liquidation hätte der Gläubiger
eine Befriedigungsquote von mindestens [X] % erzielt (Sachverständigengutachten Anlage K [X]).
Der Plan sieht lediglich eine Quote von [Y] % vor. Die Schlechterstellung beträgt
EUR [Betrag].

Wir beantragen: Die Bestätigung des Plans ist zu versagen; hilfsweise ist dem Gläubiger
ein Ausgleich in Höhe von EUR [Betrag] gemäß § 64 Abs. 3 StaRUG zuzusprechen.

--- vor Versand klaeren ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]

Streitwert und Kosten

Posten Berechnung / Ansatz Hinweis
Restrukturierungsbeauftragter Vergütung nach § 76 StaRUG: stundensatzbasiert oder pauschal; Vorschuss durch Schuldner Auswahl durch Gericht, aber Einfluss möglich
Insolvenzverwalter § 2 InsVV: Berechnungsbasis Insolvenzmasse; gestaffelte Prozentsätze Regelmäßig 1–3 % der Masse
Gerichtsgebühren (Restrukturierung) § 357 Abs. 1 InsO analog; Planbestätigung: Festgebühr Vergleichsweise gering
Beraterkosten Restrukturierungsberater + Anwalt: je nach Komplexität EUR 500.000 – mehrere Mio. Budgetplanung zwingend
Distressed-M&A-Transaktionskosten Wie reguläres M&A, zzgl. Insolvenzverwalterhonorar und Due-Diligence-Zuschlag Zeitdruck erhöht Kosten

Strategische Empfehlung

Akteur Empfehlung
Geschäftsführung / Vorstand Bei drohender Zahlungsunfähigkeit frühzeitig StaRUG prüfen; Insolvenzantragspflicht im Blick behalten; persönliche Haftung durch Dokumentation vermeiden
Hauptgläubiger Frühzeitig in Verhandlungen einbinden; Sicherheitenpaket als Verhandlungsmasse nutzen; Debt-to-Equity-Swap als Exit-Option erwägen
Distressed-M&A-Käufer Übertragung aus InsO-Plan oder Eigenverwaltung schützt vor Altverbindlichkeiten; § 613a BGB modifiziert; Anfechtungsrisiko durch sorgfältige Dokumentation minimieren
Berater Zeitplanung mit Pufferfristen; Restrukturierungsgericht früh informieren; Steuerberater für § 3a EStG-Bescheinigung einbinden

Anschluss-Skills

  • corporate-kanzlei-kommandocenter — Gesamtkoordination und Eskalation
  • corporate-kanzlei-transaktionsstruktur — Distressed-M&A-Strukturentscheidungen
  • corporate-kanzlei-board-paper-business-judgment — Vorstandsdokumentation bei Krise
  • anw-insolvenzreife-pruefung-17-19-inso — Detailprüfung Insolvenztatbestände

Quellen

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • §§ 1–93 StaRUG; §§ 15a, 15b, 17–19, 217–251 InsO; § 3a EStG; § 7b GewStG

Audit-Hinweis (27.05.2026)

Im Halluzinations-Audit 2026-05-27 wurden in diesem Skill folgende Aktenzeichen geprueft und korrigiert:

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