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Richtlinien-Diff

Zwei oder mehr Versionen regulatorischer Richtlinien vergleichen und Unterschiede darstellen. KWG WpHG DSGVO DORA GwG. Prüfraster: Strukturvergleich inhaltliche Unterschiede Aenderungshistorie Bedeutung der Aenderungen. Output: Vergleichstabelle Differenzanalyse. Abgrenzung: nicht für Lueckenanalyse (luecken).

ID: de.regulatory.richtlinien-vergleich Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Richtlinien-Diff

Zweck

Dieser Skill vergleicht eine neue oder geänderte Aufsichtsnorm / Verlautbarung mit einer bestehenden internen Richtlinie. Das Ergebnis ist ein strukturierter Diff: Welche Anforderungen der neuen Norm sind in der Richtlinie abgedeckt? Wo weicht die Richtlinie ab? Wo hat die Norm Neues hinzugefügt oder Altes gestrichen?

Typische Einsatzfelder:

  • Neue MaRisk-Novelle gegen bestehende Risikomanagement-Richtlinie
  • Geändertes BaFin-Rundschreiben BAIT/VAIT gegen IT-Sicherheitsrichtlinie
  • Neue EBA-Leitlinien gegen interne Compliance-Policies
  • Geändertes BMF-Schreiben gegen steuerliche Richtlinien / AO-Verfahrenshandbuch

Eingaben

  • Neue Norm / Verlautbarung: Text oder Link (BaFin-Rundschreiben, MaRisk-Modul, EBA-Leitlinie, Gesetzestext)
  • Bestehende Richtlinie: Bestandsdokument (hochgeladen oder aus Bibliothek)
  • Scope: Optional – nur bestimmte Abschnitte vergleichen
  • Optional: Vorheriger Diff-Lauf zum Vergleich

Ablauf

1. Neue Norm strukturieren

Neue Norm / Verlautbarung lesen und in nummerierte Anforderungen zerlegen:

Nr. Abschnitt Anforderungstext (Kurzfassung) Verbindlichkeit
A01 AT 4.3.2 Aufbewahrung von Daten mind. 10 Jahre Verbindlich
A02 AT 4.3.2 Backup-Konzept mit Wiederherstellungstest Verbindlich
A03 AT 4.3.2 Dokumentation der Datenklassifizierung Empfehlung

Verbindlichkeitskennzeichnung:

  • Verbindlich: "hat sicherzustellen", "muss", "sind zu"
  • Empfehlung/Best Practice: "sollte", "kann", "wird empfohlen"

2. Bestehende Richtlinie strukturieren

Bestehende Richtlinie lesen und relevante Abschnitte den neuen Anforderungen zuordnen.

3. Diff-Tabelle erstellen

Anforderung (Norm) Deckung in Richtlinie Status Differenz
A01: Datenhaltung 10 J. § 4 Abs. 2 IKS-Richtlinie: 7 Jahre 🔴 Abweichung Frist 3 J. kürzer
A02: Backup-Konzept § 5 IKS-Richtlinie: vollständig 🟢 Gedeckt
A03: Datenklassifizierung Keine Regelung 🟡 Lücke (Best Practice) Empfehlung fehlt
§ 7 IKS-Richtlinie: Prüfprotokoll ⚪ Überschuss Norm enthält keine solche Pflicht

Status-Legende:

  • 🔴 Abweichung: Richtlinie weicht von verbindlicher Anforderung ab
  • 🟡 Lücke: Anforderung fehlt in Richtlinie (verbindlich: 🔴 potentiell; Best Practice: 🟡)
  • 🟢 Gedeckt: Anforderung vollständig und korrekt abgebildet
  • Überschuss: Richtlinie enthält Regelung, die die Norm nicht fordert (kein Problem, aber zur Kenntnis)

4. Zusammenfassung

Diff-Zusammenfassung: [Normtitel] vs. [Richtlinientitel]
Analysiert: N Normabschnitte | N Richtlinienabschnitte

Handlungsbedarf:
🔴 N Abweichungen (verbindliche Anforderungen, Richtlinie weicht ab)
🟡 N Lücken (neue Anforderungen ohne Entsprechung)
🟢 N gedeckt
⚪ N Überschüsse (Richtlinie enthält Mehr als die Norm fordert)

5. Empfehlung

Für jede 🔴-Abweichung und jede wesentliche 🟡-Lücke:

  • Konkrete Formulierungsänderung vorschlagen (Ausgangspunkt für /richtlinien-neufassung)
  • Frist aus der Verlautbarung angeben
  • Eskalationsbedarf markieren ([prüfen] bei Unklarheit)

Quellen und Zitierweise

Zitierweise: ../../../references/zitierweise.md

Einschlägige Normen und Verlautbarungen:

  • BaFin-Rundschreiben 09/2017 (BA) – MaRisk, alle Novellen [Modellwissen – prüfen auf aktuelle Fassung]
  • BaFin-Rundschreiben 10/2018 (BA) – BAIT [Modellwissen – prüfen]
  • BaFin-Rundschreiben 10/2017 (VA) – VAIT [Modellwissen – prüfen]
  • BaFin-Rundschreiben 05/2021 (IO) – ZAIT (Zahlungsdienstleister IT) [Modellwissen – prüfen]
  • EBA-Leitlinien EBA/GL/2019/04 – IKT-Risikomanagement [Modellwissen – prüfen]
  • DORA Art. 5 ff. (EU) 2022/2554 (ICT Risk Management)
  • § 25a KWG (Ordnungsgemäße Geschäftsorganisation)

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

  • Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder Tabellenfundstellen aus Modellwissen; nur Nutzerquelle, amtliche/freie Quelle oder lizenzierte Live-Verifikation verwenden.

Ausgabeformat

  • Diff-Tabelle: Alle Anforderungen mit Deckungsgrad
  • Zusammenfassung: Kennzahlen
  • Empfehlungen: Konkrete Formulierungsänderungen als Ausgangspunkt für Neufassung
  • Reviewer-Header und Prüfernotiz wie in CLAUDE.md definiert

Beispiel

Eingabe: /regulatorisches-recht:richtlinien-vergleich MaRisk-AT-4.3.2-Novelle-2023

Ausgabe (Auszug):

⚠️ Prüfernotiz

  • Quellen: MaRisk RS 09/2017 Novelle 2023 [Modellwissen – prüfen gegen bafin.de], IKS-Richtlinie v. 01.03.2023 [Nutzer-Input]
  • Gelesen: AT 4.3.2 vollständig; IKS-Richtlinie §§ 1–12
  • Zu Ihrer Einschätzung: 2 Positionen mit 🔴 markiert [prüfen]

Diff: MaRisk AT 4.3.2 (Novelle 2023) vs. IKS-Richtlinie (Stand: 01.03.2023)

Anforderung (Norm) Deckung in Richtlinie Status Differenz
Datenhaltung ≥ 10 Jahre § 4 Abs. 2: 7 Jahre 🔴 Verlängerung um 3 Jahre erforderlich [prüfen]
Backup-Konzept mit Test § 5 Abs. 1–3 🟢
Datenklassifizierungsdoku. Keine Regelung 🟡 Abschnitt zu ergänzen

Empfohlene Änderung für 🔴:

§ 4 Abs. 2 IKS-Richtlinie: "Aufbewahrungsfrist von 7 Jahren" → "mindestens 10 Jahren" (Anpassung an MaRisk AT 4.3.2 Novelle 2023).

Nächster Schritt: /regulatorisches-recht:richtlinien-neufassung für den vollständigen Neufassungsentwurf.

Risiken / typische Fehler

  • Nur Wortlaut-Vergleich: Eine Richtlinie kann die Norm wörtlich übernehmen, sie aber organisatorisch nicht umsetzen. Hinweis, dass der Diff nur den Dokumenteninhalt vergleicht, nicht die gelebte Praxis.
  • Verlautbarungsversion: MaRisk und BAIT werden novelliert; stets Version und Datum der verwendeten Norm angeben und prüfen, ob aktuell.
  • Best-Practice vs. verbindlich: EBA-Leitlinien sind nach Art. 16 EBA-VO "comply or explain" – nicht 1:1 verbindlich. Status klar kennzeichnen.
  • Proportionalitätsgrundsatz: Nicht jede Norm gilt für jede Institutsgröße gleich (§ 25a Abs. 1 S. 3 KWG). Adressatenkreis prüfen und im Diff ausweisen.

Aktuelle Rechtsprechung & Leitsätze

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Kernnormen: Art. 288 AEUV — §§ 133, 157 BGB — § 47 GGO (Ressortabstimmung Richtlinien-Vergleich)

  • Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.

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