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Verschwiegenheitsklausel prüfen

Prüfe die vertragliche Verpflichtung des Dienstleisters auf Verschwiegenheit nach Absatz drei der einschlaegigen Dienstleisterregelung (§§ 43e BRAO 62a StBerG 50a WPO 39c PAO 26a BNotO). Anforderungen Textform (§ 126b BGB) Verpflichtung gegenüber jedermann zeitlich unbegrenzt alle Berufsgeheimnisse Subunternehmerklausel. Lokalisiere Fundstelle im Vertrag bewerte Luecken.

ID: de.regulatory.verschwiegenheitsklausel-pruefen Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Verschwiegenheitsklausel prüfen

Disclaimer

Diese Forprüfung ist keine Rechtsberatung, sondern strukturierte Argumentationshilfe für das Anbietergespräch. Die abschließende berufsrechtliche und strafrechtliche Beurteilung bleibt der inhabilen Kanzlei beziehungsweise einer beauftragten Spezialkanzlei vorbehalten.

Norm

Absatz 3 der jeweiligen Dienstleisterregelung verlangt drei Pflichtbestandteile im Vertrag mit dem Dienstleister:

  1. Verpflichtung des Dienstleisters zur Verschwiegenheit unter Belehrung über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung (Nr. 1).
  2. Verpflichtung des Dienstleisters, sich nur soweit Kenntnis von fremden Geheimnissen zu verschaffen, als dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (Nr. 2).
  3. Festlegung, ob der Dienstleister befugt ist, weitere Personen heranzuziehen — und für diesen Fall die Pflicht, diese in Textform zu verpflichten (Nr. 3).

Pro Beruf:

  • Rechtsanwalt: § 43e Abs. 3 BRAO
  • Steuerberater: § 62a Abs. 3 StBerG
  • Wirtschaftsprüfer: § 50a Abs. 3 WPO
  • Patentanwalt: § 39c Abs. 3 PAO
  • Notar: § 26a Abs. 3 BNotO

In diesem Skill prüfen wir Nr. 1. Die anderen beiden Punkte sind eigene Skills (erforderlichkeitsschwelle-kenntnis ist Teil von verschwiegenheitsklausel-pruefen; Subunternehmer ist eigener Skill).

Anforderungen an die Verschwiegenheitsklausel

Textform

§ 126b BGB. Der Vertrag mit dem Dienstleister bedarf der Textform — auch wenn das Berufsrecht (etwa § 43e BRAO) das nicht ausdrücklich nochmals sagt, weil Absatz 3 Satz 1 dies bereits anordnet ("Der Vertrag mit dem Dienstleister bedarf der Textform").

Reichweite — "jedermann"

Die Verschwiegenheit muss gegenüber jedermann gelten. Klauseln, die nur eine Verschwiegenheit gegenüber Behörden oder Dritten in Ausnahmefällen vorsehen, reichen nicht. Auch Auskunftspflichten gegenüber Aufsichtsbehörden oder Konzernmüttern können der Wirksamkeit entgegenstehen, soweit sie über zwingende gesetzliche Verpflichtungen hinausgehen.

Zeitlich unbegrenzt

Die Verschwiegenheitspflicht des Dienstleisters muss zeitlich unbegrenzt sein. Sie endet nicht mit dem Ende des Vertragsverhältnisses. Vorsicht bei Klauseln wie "Verschwiegenheit für die Vertragsdauer und drei Jahre danach".

Alle Berufsgeheimnisse

Die Klausel muss alle dem Berufsgeheimnis unterliegenden Tatsachen erfassen, nicht etwa nur "vertrauliche Geschäftsinformationen". Maßstab ist die jeweilige Verschwiegenheitspflicht des Auftraggebers (§ 43a Abs. 2 BRAO etc.) — die ist sehr weit (alles, was in Ausübung des Berufes bekannt geworden ist; mit Ausnahme von Offenkundigem oder Bagatellfällen).

Belehrung über strafrechtliche Folgen

Ausdrücklicher Verweis auf §§ 203, 204 StGB. Idealerweise als Anlage der Normtext (siehe strafrechtliche-belehrung-pruefen).

Prüfschema

Anforderung Im Vertrag (Fundstelle) Ampel Bemerkung
Textform
Gegenüber jedermann
Zeitlich unbegrenzt
Alle Berufsgeheimnisse
Belehrung §§ 203, 204 StGB
Erforderlichkeitsschwelle Kenntnis (Nr. 2)

Typische Lücken

  • "Vertraulichkeit gemäß üblichem Geschäftsverkehr" — viel zu vage
  • "Verschwiegenheit, soweit gesetzlich erforderlich" — keine Selbstverpflichtung
  • Nur DSGVO-Anlehnung, kein eigenständiger Berufsgeheimnis-Bezug
  • US-AGB mit "trade secret"-Sprache statt deutscher Berufsgeheimnis-Anlehnung
  • Klausel im FAQ oder Trust Center statt im Vertragstext

Output

Tabellarische Bewertung pro Anforderung. Gelbe und rote Punkte fließen automatisch in den Rückfragebrief und in die Klauselvorschläge ein.

Aktuelle Rechtsprechung

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Zentrale Normen (Paragrafenkette)

  • §§ 43e Abs. 3 Nr. 1, 43e Abs. 3 Nr. 2 BRAO — Verschwiegenheits- und Belehrungspflicht in Textform
  • § 62a Abs. 3 Nr. 1 StBerG / § 50a Abs. 3 Nr. 1 WPO / § 39c Abs. 3 Nr. 1 PAO / § 26a Abs. 3 Nr. 1 BNotO
  • § 126b BGB — Textformerfordernis
  • § 203 Abs. 4 StGB — Strafrechtliche Sekundärpflicht

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Triage zu Beginn

  1. Enthält der Vertrag eine explizite Verschwiegenheitsklausel — nicht nur eine allgemeine Vertraulichkeitsklausel?
  2. Ist die Klausel in Textform (§ 126b BGB) festgehalten?
  3. Gilt sie "gegenüber jedermann" und "zeitlich unbegrenzt auch nach Vertragsende"?
  4. Erfasst sie alle Berufsgeheimnisse (nicht nur personenbezogene Daten)?

Output-Template — Verschwiegenheitsprüfvermerk

Adressat: Kanzlei intern — Tonfall: sachlich-juristisch

Verschwiegenheitsprüfvermerk [DATUM]
Anbieter: [NAME] | Vertrag: [DOKUMENT, VERSION]

Prüfpunkt 1: Verschwiegenheitsklausel
Vorhanden: ja / nein
Fundstelle: [KLAUSEL, ABSCHNITT]
Textform (§ 126b BGB): ja / nein
Geltung gegenüber jedermann: ja / eingeschraenkt / nein
Zeitlich unbegrenzt (auch nach Vertragsende): ja / nein
Erfasst alle Berufsgeheimnisse (nicht nur PBD): ja / nein

Prüfpunkt 2: Weiterleitung an Mitarbeiter des Dienstleisters
Klausel verpflichtet Mitarbeiter: ja / nein
Belehrung §§ 203/204 StGB: ja / nein

Ergebnis
Ampel Verschwiegenheitsklausel: GRUEN / GELB / ROT
Luecken: [BESCHREIBUNG]
Handlungsbedarf: [ERGAENZUNGSKLAUSEL / RUECKFRAGE]

<!-- AUDIT 27.05.2026 Task: Bundle 016 – Halluzinations-Reparatur Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. Beanspruchtes Thema: Haftung Notar Geheimnisverrat § 18 BNotO; NJW-RR 2021, 145. Massnahme: Eintrag vollständig gelöscht (nicht verifizierbare Entscheidung – Halluzination). Quelle: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG+Frankfurt&Datum=17.11.2020&Aktenzeichen=8+U+25/20 -->

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