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Referentenentwurf bauen

Vollständigen Referentenentwurf des Bundes oder Landes aufbauen. Anwendungsfall legistischer Auftrag ist aufgenommen, Startbahn und Normebene sind bestimmt und ein Bundes- oder Landesministerium braucht Entwurfstext und Begründung. Klaert Bundesressort oder Landesministerium, Bundesland, Landesverfassung, Landes-Geschäftsordnung, HdR- oder Landesstil. Format Deckblatt Vorblatt A Problem und Ziel B Lösung C Alternativen D Haushalt E Erfuellungsaufwand F Kosten G Folgen H Gleichstellung. Entwurfstext Artikel Paragrafen Strukturen Definition Hauptregel Ausnahmen Sanktionen. GGO- oder Landes-Prüfliste. Output Volltext-Entwurf bereit zur Ressortabstimmung. Anschluss begründung-allgemein-und-besonders synopse-erstellen.

ID: de.regulatory.referentenentwurf-bauen Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Referentenentwurf bauen

Das Kernformat der ministeriellen Rechtssetzung.

Aufbau eines Referentenentwurfs

Profilwahl: Bund oder Land?

Vor dem Aufbau immer festlegen:

Profil Pflichtangaben Maßstab
Bundesreferentenentwurf Bundesministerium, Referat, Federführung, Mitzeichner, Bearbeitungsstand, Ressortabstimmung, NKR-Beteiligung GGO, HdR, Kabinetts- und Bundesratsweg
Landesreferentenentwurf Bundesland, Landesministerium, Federführung, Landesverfassung, Geschäftsordnung der Landesregierung, Landtags- und Verkündungsweg Landesrechtlicher Stil; HdR nur als Orientierung, soweit landesrechtlich passend

Wenn das Vorhaben nicht von einem Ministerium kommt, sondern aus Bundestag, Fraktion, Landtag oder Opposition, nicht diesen Skill erzwingen. Dann zu formulierungshilfe-bauen routen.

Vorblatt

Das Vorblatt vor dem eigentlichen Entwurfstext. Sieben bis acht Abschnitte (alphabetisch in der GGO geregelt):

  • A. Problem und Ziel - was ist das Problem, was soll erreicht werden
  • B. Lösung - die im Entwurf gewählte Lösung in drei Sätzen
  • C. Alternativen - welche Alternativen wurden erwogen, warum verworfen
  • D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand - was kostet es den Haushalt
  • E. Erfüllungsaufwand - Bürger, Wirtschaft, Verwaltung (Bund / Land / Gemeinde)
  • F. Weitere Kosten - z.B. Preiseffekte
  • G. Weitere Folgen - oekologisch, sozial, demografisch, gleichstellungspolitisch
  • H. Befristung und Evaluierung

Eingangsformel

"Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:" (bei Bundesgesetz, regulaer) Bei zustimmungspflichtigen Gesetzen: "Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:"

Artikel und Paragrafen

Bei Änderungsgesetzen: Artikel 1, Artikel 2, Artikel 3 ... Pro Artikel je ein Stammgesetz, das geändert wird. Innerhalb des Artikels:

  • "Paragraf X wird wie folgt geändert:"
  • "1. Absatz 2 wird wie folgt gefasst: ..."
  • "2. Folgender Absatz wird angefügt: ..."

Bei Stammgesetzen (neuen Vollgesetzen): Paragraf 1, Paragraf 2 etc.

Änderungsbefehle - Standardformulierungen

  • "wird wie folgt geändert"
  • "wird durch folgenden Satz ersetzt"
  • "wird folgender Satz angefügt"
  • "wird folgender Paragraf eingefügt"
  • "wird aufgehoben"
  • "wird gestrichen"
  • "wird die Angabe ... durch die Angabe ... ersetzt"

Inkrafttretensregel

Letzter Artikel. Standardformel: "Dieses Gesetz tritt am ... in Kraft." Oder gestaffeltes Inkrafttreten: "Artikel 1 tritt am ... in Kraft. Artikel 2 tritt am ... in Kraft."

Schlussformel

"Berlin, den ... Der Bundespräsident ... Die Bundeskanzlerin ... Der Bundesminister ..."

Bei Landesgesetzen und Landesverordnungen die landesspezifische Eingangs- und Schlussformel verwenden. Wenn sie nicht bekannt ist, als offenen Prüfpunkt ausweisen statt eine Bundesformel zu übertragen.

Inhaltliche Standardstruktur eines Paragrafen

  1. Anwendungsbereich / Definition
  2. Grundregel (Pflicht, Erlaubnis, Verbot)
  3. Ausnahmen
  4. Sanktionen / Rechtsfolgen bei Verstoß (oder Verweis ins Bußgeldrecht)
  5. Verfahren (Antrag, Bescheid, Rechtsmittel)
  6. Übergangsregelung in eigenem Paragrafen am Ende des Stammgesetzes

Prüfliste

  • [ ] Vorblatt vollständig (alle Abschnitte A bis H)
  • [ ] Eingangsformel passt zum Gesetz (Zustimmungserfordernis korrekt)
  • [ ] Bund/Land-Profil und zuständiges Ressort sauber dokumentiert
  • [ ] Bei Landesentwurf: Bundesland, Landesverfassung, Landes-Geschäftsordnung, Landtagsweg und Verkündungsblatt geprüft
  • [ ] Änderungsbefehle in Standardform
  • [ ] Inkrafttreten klar geregelt
  • [ ] Schlussformel passend
  • [ ] HdR-Sprach- und Rechtsförmlichkeitsregeln eingehalten; bei Begriffen zusätzlich terminologie-konsistenz nutzen
  • [ ] Keine Verweisschleife (siehe zirkelschluss-pruefen)
  • [ ] Terminologie konsistent (siehe terminologie-konsistenz)

Arbeitsgrundlagen

  • GGO: Vorarbeiten, Beteiligungen, Rechtsprüfung, Ressortabstimmung, Kabinett und Bundesratsweg für Bundesentwürfe.
  • Handbuch der Rechtsförmlichkeit des BMJ: Form, Sprache, Änderungsbefehle, Aufbau von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen.
  • Art. 76 GG: Einbringungsweg von Regierungsvorlagen im Bund.
  • Landesverfassung, Geschäftsordnung der Landesregierung und Landtags-Geschäftsordnung: maßgeblich für Landesentwürfe.
  • Art. 20 Abs. 3 GG und Bestimmtheitsgebot: Normtext muss klar, vollziehbar und widerspruchsfrei sein.

Zentrale Normen (Paragrafenkette)

GGO (Bundesreferentenentwurf, Ressortabstimmung, Beteiligung, Kabinett) — Art. 76 Abs. 1 GG (Einbringungsrecht Bundesregierung) — HdR (Rechtsförmlichkeit, Änderungsbefehle) — Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG (Zitiergebot in Rechtsverordnungen) — Landesverfassung und Landes-Geschäftsordnung bei Landesentwürfen

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Ausgabe

Markdown-Datei mit dem kompletten Entwurfstext, bereit für Bundes- oder Landes-Ressortabstimmung, einschließlich Profilvermerk und offenen landesspezifischen Prüfpunkten.

Anschluss

  • begruendung-allgemein-und-besonders
  • synopse-erstellen
  • xml-paralleldarstellung
  • dokumente-rendern-docx-pdf (am Ende, erzeugt lieferfertiges DOCX und PDF im offiziellen HdR-Layout)

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