Referentenentwurf bauen
Vollständigen Referentenentwurf des Bundes oder Landes aufbauen. Anwendungsfall legistischer Auftrag ist aufgenommen, Startbahn und Normebene sind bestimmt und ein Bundes- oder Landesministerium braucht Entwurfstext und Begründung. Klaert Bundesressort oder Landesministerium, Bundesland, Landesverfassung, Landes-Geschäftsordnung, HdR- oder Landesstil. Format Deckblatt Vorblatt A Problem und Ziel B Lösung C Alternativen D Haushalt E Erfuellungsaufwand F Kosten G Folgen H Gleichstellung. Entwurfstext Artikel Paragrafen Strukturen Definition Hauptregel Ausnahmen Sanktionen. GGO- oder Landes-Prüfliste. Output Volltext-Entwurf bereit zur Ressortabstimmung. Anschluss begründung-allgemein-und-besonders synopse-erstellen.
Referentenentwurf bauen
Das Kernformat der ministeriellen Rechtssetzung.
Aufbau eines Referentenentwurfs
Profilwahl: Bund oder Land?
Vor dem Aufbau immer festlegen:
| Profil | Pflichtangaben | Maßstab |
|---|---|---|
| Bundesreferentenentwurf | Bundesministerium, Referat, Federführung, Mitzeichner, Bearbeitungsstand, Ressortabstimmung, NKR-Beteiligung | GGO, HdR, Kabinetts- und Bundesratsweg |
| Landesreferentenentwurf | Bundesland, Landesministerium, Federführung, Landesverfassung, Geschäftsordnung der Landesregierung, Landtags- und Verkündungsweg | Landesrechtlicher Stil; HdR nur als Orientierung, soweit landesrechtlich passend |
Wenn das Vorhaben nicht von einem Ministerium kommt, sondern aus Bundestag, Fraktion, Landtag oder Opposition, nicht diesen Skill erzwingen. Dann zu formulierungshilfe-bauen routen.
Vorblatt
Das Vorblatt vor dem eigentlichen Entwurfstext. Sieben bis acht Abschnitte (alphabetisch in der GGO geregelt):
- A. Problem und Ziel - was ist das Problem, was soll erreicht werden
- B. Lösung - die im Entwurf gewählte Lösung in drei Sätzen
- C. Alternativen - welche Alternativen wurden erwogen, warum verworfen
- D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand - was kostet es den Haushalt
- E. Erfüllungsaufwand - Bürger, Wirtschaft, Verwaltung (Bund / Land / Gemeinde)
- F. Weitere Kosten - z.B. Preiseffekte
- G. Weitere Folgen - oekologisch, sozial, demografisch, gleichstellungspolitisch
- H. Befristung und Evaluierung
Eingangsformel
"Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:" (bei Bundesgesetz, regulaer) Bei zustimmungspflichtigen Gesetzen: "Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:"
Artikel und Paragrafen
Bei Änderungsgesetzen: Artikel 1, Artikel 2, Artikel 3 ... Pro Artikel je ein Stammgesetz, das geändert wird. Innerhalb des Artikels:
- "Paragraf X wird wie folgt geändert:"
- "1. Absatz 2 wird wie folgt gefasst: ..."
- "2. Folgender Absatz wird angefügt: ..."
Bei Stammgesetzen (neuen Vollgesetzen): Paragraf 1, Paragraf 2 etc.
Änderungsbefehle - Standardformulierungen
- "wird wie folgt geändert"
- "wird durch folgenden Satz ersetzt"
- "wird folgender Satz angefügt"
- "wird folgender Paragraf eingefügt"
- "wird aufgehoben"
- "wird gestrichen"
- "wird die Angabe ... durch die Angabe ... ersetzt"
Inkrafttretensregel
Letzter Artikel. Standardformel: "Dieses Gesetz tritt am ... in Kraft." Oder gestaffeltes Inkrafttreten: "Artikel 1 tritt am ... in Kraft. Artikel 2 tritt am ... in Kraft."
Schlussformel
"Berlin, den ... Der Bundespräsident ... Die Bundeskanzlerin ... Der Bundesminister ..."
Bei Landesgesetzen und Landesverordnungen die landesspezifische Eingangs- und Schlussformel verwenden. Wenn sie nicht bekannt ist, als offenen Prüfpunkt ausweisen statt eine Bundesformel zu übertragen.
Inhaltliche Standardstruktur eines Paragrafen
- Anwendungsbereich / Definition
- Grundregel (Pflicht, Erlaubnis, Verbot)
- Ausnahmen
- Sanktionen / Rechtsfolgen bei Verstoß (oder Verweis ins Bußgeldrecht)
- Verfahren (Antrag, Bescheid, Rechtsmittel)
- Übergangsregelung in eigenem Paragrafen am Ende des Stammgesetzes
Prüfliste
- [ ] Vorblatt vollständig (alle Abschnitte A bis H)
- [ ] Eingangsformel passt zum Gesetz (Zustimmungserfordernis korrekt)
- [ ] Bund/Land-Profil und zuständiges Ressort sauber dokumentiert
- [ ] Bei Landesentwurf: Bundesland, Landesverfassung, Landes-Geschäftsordnung, Landtagsweg und Verkündungsblatt geprüft
- [ ] Änderungsbefehle in Standardform
- [ ] Inkrafttreten klar geregelt
- [ ] Schlussformel passend
- [ ] HdR-Sprach- und Rechtsförmlichkeitsregeln eingehalten; bei Begriffen zusätzlich
terminologie-konsistenznutzen - [ ] Keine Verweisschleife (siehe
zirkelschluss-pruefen) - [ ] Terminologie konsistent (siehe
terminologie-konsistenz)
Arbeitsgrundlagen
- GGO: Vorarbeiten, Beteiligungen, Rechtsprüfung, Ressortabstimmung, Kabinett und Bundesratsweg für Bundesentwürfe.
- Handbuch der Rechtsförmlichkeit des BMJ: Form, Sprache, Änderungsbefehle, Aufbau von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen.
- Art. 76 GG: Einbringungsweg von Regierungsvorlagen im Bund.
- Landesverfassung, Geschäftsordnung der Landesregierung und Landtags-Geschäftsordnung: maßgeblich für Landesentwürfe.
- Art. 20 Abs. 3 GG und Bestimmtheitsgebot: Normtext muss klar, vollziehbar und widerspruchsfrei sein.
Zentrale Normen (Paragrafenkette)
GGO (Bundesreferentenentwurf, Ressortabstimmung, Beteiligung, Kabinett) — Art. 76 Abs. 1 GG (Einbringungsrecht Bundesregierung) — HdR (Rechtsförmlichkeit, Änderungsbefehle) — Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG (Zitiergebot in Rechtsverordnungen) — Landesverfassung und Landes-Geschäftsordnung bei Landesentwürfen
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Ausgabe
Markdown-Datei mit dem kompletten Entwurfstext, bereit für Bundes- oder Landes-Ressortabstimmung, einschließlich Profilvermerk und offenen landesspezifischen Prüfpunkten.
Anschluss
begruendung-allgemein-und-besonderssynopse-erstellenxml-paralleldarstellungdokumente-rendern-docx-pdf(am Ende, erzeugt lieferfertiges DOCX und PDF im offiziellen HdR-Layout)
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