Erstgespräch Normenkontroll-Mandat
Grundstueckseigentuemer oder Nachbar kommt wegen Bebauungsplan oder FNP in die Kanzlei. Erstgespraech Normenkontrollmandat. Prüfraster: Mandantenbetroffenheit Antragsbefugnis § 47 Abs. 2 VwGO Antragsfrist Statthaftigkeit Erstprüfung Plan-Unterlagen vorlaeufige Erfolgsaussichten Kostenaufklärung RVG Streitwert. Output: Erstgespraechen-Protokoll Mandatsannahme-Empfehlung Fallplan. Abgrenzung zu normenkontrollantrag-schriftsatz (Hauptschriftsatz) und jahresfrist-47-abs-2-vwgo.
Erstgespräch Normenkontroll-Mandat
Zweck
Erste Sortierung eines Mandats gegen einen Bebauungsplan, Flächennutzungsplan oder eine örtliche Bauvorschrift. Ergebnis: belastbare Erst-Einschätzung der Erfolgsaussichten und Mandatsannahme-Entscheidung.
Schritt 1 — Mandantendaten und Betroffenheitsfeststellung
Persönliche Daten
- Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontakt
- Eigentumsverhältnisse am betroffenen Grundstück (Alleineigentum, Miteigentum, Wohnungseigentum)
- Grundbuchauszug aktuell beziehen lassen
- Familienstand bei gemeinschaftlichem Eigentum
Räumliche Lage
- Adresse Mandantengrundstück
- Adresse / Bezeichnung Plangebiet
- Abstand Grundstücksgrenze zu Plangebiet
- Skizze Lageplan oder Auszug Stadtplan zur Akte
- Sichtbeziehung, Verkehrsbeziehung, Topografie
Konkrete Betroffenheit
- Innerhalb Plangebiet — direkte Festsetzungsbetroffenheit
- Außerhalb Plangebiet — drittbetroffener Nachbar
- Belang: Verschattung, Lärm, Verkehr, Geruch, Wertminderung, Aussicht, Klima
Schritt 2 — Plan-Identifikation
Pflichtangaben
- Genaue Bezeichnung des Plans (Nummer, Name, Stadt, Stadtteil)
- Aufstellungsbeschluss-Datum
- Beschluss als Satzung
- Bekanntmachungsdatum und Ort (Amtsblatt, Tageszeitung)
- Inkrafttreten
- Art des Plans: B-Plan qualifiziert, einfach, vorhabenbezogen § 12 BauGB, Bebauungsplan der Innenentwicklung § 13a BauGB, FNP, örtliche Bauvorschrift § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. Art. 81 BayBO
Beschaffung der Planunterlagen
- Bei der planenden Gemeinde mündlich oder schriftlich anfordern
- Online-Bauleitplan-Auskunft sichten
- Bekanntmachung als PDF
- Satzungstext mit textlichen Festsetzungen
- Planurkunde zeichnerisch
- Begründung mit Umweltbericht
- Abwägungsdokumentation Stadtrat
Schritt 3 — Vier Säulen Zulässigkeit § 47 VwGO
Säule 1 — Statthaftigkeit
- Im Rang unter Landesgesetz stehende Rechtsvorschrift
- B-Plan und örtliche Bauvorschrift in Bayern erfasst (§ 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO i.V.m. Art. 5 BayAGVwGO)
- FNP grundsätzlich nicht statthaft — aber wenn Festsetzungen mit Außenwirkung (Konzentrationsflächen Windenergie § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB) ja
- Frühzeitige Klärung welcher Plan angegriffen wird
Säule 2 — Antragsbefugnis § 47 Abs. 2 VwGO
- Möglichkeitstheorie: Geltendmachung einer Rechtsverletzung möglich
- Eigentümer im Plangebiet immer
- Nachbar bei abwägungserheblichem Belang (BVerwG, Beschluss vom 31.1.2017 – 4 BN 28.16)
- Anerkannter Naturschutzverband § 64 BNatSchG, § 2 UmwRG
Säule 3 — Antragsfrist § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO
- Ein Jahr ab Bekanntmachung der Norm
- Heute kein 2-Jahres-Zeitraum mehr (Verkürzung durch Gesetz vom 22.12.2006)
- Bei Eilbedarf Fristprüfung sofort
- Wiedereinsetzung § 60 VwGO nur bei unverschuldeter Versäumung
Säule 4 — Rechtsschutzbedürfnis
- Bei Vollzug bereits abgeschlossen — Rechtsschutzbedürfnis problematisch
- Bei Vollzug noch nicht erfolgt — gegeben
- Bei Genehmigung bereits erteilt — parallel Klage gegen Genehmigung erforderlich
Schritt 4 — Mandantenchronologie und Beteiligung
Eigene Beteiligung am Aufstellungsverfahren
- An früher Beteiligung § 3 Abs. 1 BauGB teilgenommen?
- Schriftliche Einwendung in förmlicher Beteiligung § 3 Abs. 2 BauGB abgegeben?
- Wortlaut der Einwendungen sichern (eigene Korrespondenz, Mail-Archiv, Eingangsbestätigung Stadt)
- An Bürgerversammlung teilgenommen?
- Mit anderen Anwohnern vernetzt? Bürgerinitiative?
Bedeutung für Rügefrist § 215 BauGB
- Verfahrensfehler nur dann beachtlich, wenn innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung gerügt
- Wer eingewendet hat, hat in der Regel die Substanz bereits dokumentiert
- Wer nicht eingewendet hat, ist nicht präkludiert (BVerwG, Urteil vom 18.11.2010 – 4 CN 3.10) — aber materiell schwächer
- Anwältin muss die Einwendungen kennen, um Rüge zu fertigen
Schritt 5 — Erste Erfolgsaussichtenprognose
Schnellscan-Punkte
- Stimmt die Verfahrenskette in der Begründung formal? Beschlüsse, Bekanntmachungen, Auslegung?
- Gibt es einen Umweltbericht? Plausibel?
- Ist die Abwägung mehr als formelhaft?
- Sind Stellplätze, Lärm, Artenschutz ernsthaft behandelt?
- Hinweise auf Vorfestlegung oder Gefälligkeitsplanung?
Prognose-Kategorien
- Erfolgsaussichten gering — Mandatsablehnung empfehlen
- Erfolgsaussichten offen — Mandat mit klarer Kosten-Aufklärung
- Erfolgsaussichten gut — Mandat einschließlich Eilantrag prüfen
- Erfolgsaussichten sehr gut — Mandat plus Eilantrag plus parallele Drittklage
Schritt 6 — Kosten und Streitwert
Streitwert
- Streitwertkatalog Verwaltungsgerichtsbarkeit Nr. 9.8.1
- Im Regelfall 60.000 EUR pro Antragsteller, mindestens
- Bei wirtschaftlich besonders bedeutendem Plan höher
- Eilantrag § 47 Abs. 6 VwGO: halber Hauptsachestreitwert
Gebühren RVG
- 1,6-fache Verfahrensgebühr Nr. 3200 VV RVG
- 1,2-fache Terminsgebühr Nr. 3202 VV RVG
- Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG
- Mandantengespräch über mögliche Mehrkosten Gutachten Schallschutz / Artenschutz
Wahl-Vereinbarung
- Stundensatz Wahlmandat möglich — schriftliche Honorarvereinbarung § 3a RVG
- Bei Verbandsklage Naturschutz oft RVG plus Spendenakquise
Schritt 7 — Akten- und Fristanlage
Akte
- Mandatsbogen
- Vollmacht
- Plan-Mappe mit allen Plan-Unterlagen
- Mandantenchronologie
- Aktennotiz Erstgespräch
- Streitwert- und Kosten-Note
Fristen
- Jahresfrist § 47 Abs. 2 VwGO ab Bekanntmachung — primäre Frist
- Rügefrist § 215 BauGB ein Jahr ab Bekanntmachung — parallele Sicherungsfrist
- Beide Fristen mit zweifacher Vorfrist im Fristenkalender (zwei Wochen vor Ablauf, vier Wochen vor Ablauf)
Schritt 8 — Mandatsannahme oder Ablehnung
Annahme
- Schriftliche Auftragsbestätigung
- Übersendung Honorarvereinbarung
- Ankündigung Akteneinsicht bei der Gemeinde
Ablehnung
- Begründung schriftlich
- Hinweis auf Frist
- Hinweis auf andere Beratungswege
- Datenschutzkonforme Vernichtung der überlassenen Unterlagen oder Rückgabe
Quellen
- VwGO §§ 47 60
- BauGB §§ 1 2 3 4 8 10 12 13a 35 214 215
- BNatSchG § 64
- UmwRG § 2
- BayAGVwGO Art. 5
- BayBO Art. 47 81
- RVG § 3a, VV RVG Nr. 3200 3202 7002
- Streitwertkatalog Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 Nr. 9.8.1
- BVerwG, Beschluss vom 31.1.2017 – 4 BN 28.16 (Antragsbefugnis Nachbar)
- BVerwG, Urteil vom 18.11.2010 – 4 CN 3.10 (Präklusionswirkung Einwendung)
Aktuelle Rechtsprechung — Triage-relevante Leitsaetze
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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