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Datenqualität und Data Governance — Art. 10 KI-VO

Anbieter von Hochrisiko-KI fragt: Welche Anforderungen gelten für unsere Trainings- Validierungs- und Testdaten und wie dokumentieren wir unsere Data Governance? Art. 10 KI-VO Datenqualitaet und Data Governance. Prüfraster: Relevanz Repraesentativitaet Vollständigkeit Fehlerfreiheit Bias-Minderung Ausnahme besondere Datenkategorien Art. 10 Abs. 5. Output: Data-Governance-Checkliste und Vorlage Trainingsdaten-Dokumentation. Abgrenzung zu hochrisiko-technische-dokumentation-art-11-und-anhang-iv (Gesamtdokumentation) und hochrisiko-risikomanagementsystem-art-9 (Risikobewertung).

ID: de.regulatory.hochrisiko-datenqualitaet-und-data-governance-art-10 Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Datenqualität und Data Governance — Art. 10 KI-VO

Zweck

Art. 10 KI-VO stellt spezifische Anforderungen an die Daten, mit denen Hochrisiko-KI-Systeme trainiert, validiert und getestet werden. "Garbage in, garbage out" ist keine Entschuldigung — mangelhafte Datenqualität begründet einen Pflichtverstoß.

Pflichten im Überblick (Art. 10 Abs. 2 KI-VO)

Anforderung 1 — Geeignete Datenverwaltungspraktiken

Anbieter müssen geeignete Datenverwaltungspraktiken umsetzen, die Folgendes umfassen:

  • Klare Festlegung des Entwicklungsziels und der vorgesehenen Verwendungszwecke
  • Verfahren zur Datenerhebung
  • Analyse auf mögliche Verzerrungen (Bias)
  • Erkennung und Behebung von Datenlücken und Mängeln

Prüffragen:

  • Gibt es eine schriftlich dokumentierte Datenstrategie?
  • Wurden Herkunft, Erhebungsmethode und Qualitätsmerkmale der Datensätze dokumentiert?

Anforderung 2 — Relevanz und Repräsentativität (Art. 10 Abs. 3 KI-VO)

Trainings-, Validierungs- und Testdatensätze müssen:

  • Relevant für den vorgesehenen Zweck des Systems sein
  • Repräsentativ für die Bedingungen sein, unter denen das System eingesetzt werden soll
  • Hinreichend vollständig und fehlerfrei sein (unter Berücksichtigung des Einsatzbereichs)
  • Die spezifischen Eigenschaften und Merkmale der vorgesehenen Einsatzsituation aufweisen

Prüffragen:

  • Deckt der Datensatz die Vielfalt der Einsatzbedingungen ab?
  • Sind bestimmte Bevölkerungsgruppen, Szenarien oder Randfälle unterrepräsentiert?
  • Wurden bekannte Datenmängel dokumentiert und ihr Einfluss auf die Systemleistung bewertet?

Anforderung 3 — Bias-Erkennung und Bias-Minderung (Art. 10 Abs. 2 lit. f KI-VO)

Anbieter müssen Daten auf mögliche Verzerrungen analysieren und geeignete Maßnahmen zur Bias-Minderung ergreifen. Dies gilt insbesondere bei Systemen, die auf Merkmale wie Alter, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit oder andere geschützte Kategorien zugreifen können.

Prüffragen:

  • Wurden Bias-Analysen durchgeführt (z.B. Fairness-Metriken, Subgruppen-Analysen)?
  • Sind die Maßnahmen zur Bias-Minderung dokumentiert und auf ihre Wirksamkeit geprüft?
  • Welche Restverzerrungen verbleiben nach den Minderungsmaßnahmen?

Anforderung 4 — Trennung der Datensätze

Trainings-, Validierungs- und Testdatensätze müssen klar voneinander getrennt sein. Insbesondere darf der Testdatensatz nicht für das Training oder die Parameteroptimierung verwendet worden sein.

Prüffragen:

  • Sind die drei Datensätze klar getrennt und dokumentiert?
  • Wurde der Testdatensatz ausschließlich für die abschließende Leistungsbeurteilung verwendet?

Ausnahme für besondere Datenkategorien (Art. 10 Abs. 5 KI-VO)

Für die Zwecke der Erkennung und Korrektur von Verzerrungen in Hochrisiko-KI-Systemen ist die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO (Rasse, Gesundheit, Religion, sexuelle Orientierung usw.) unter engen Voraussetzungen erlaubt:

  • Wirksame technisch-organisatorische Sicherheitsvorkehrungen müssen vorhanden sein
  • Die Verarbeitung darf ausschließlich zu diesem Zweck erfolgen
  • Die Daten dürfen nicht zu anderen Zwecken verarbeitet werden
  • Die Daten dürfen nicht übermittelt werden
  • Die Daten sind nach Abschluss der Bias-Analyse zu löschen

Prüffragen:

  • Liegt eine DSGVO-konforme Rechtsgrundlage für die Verarbeitung besonderer Kategorien vor?
  • Sind die Sicherheitsvorkehrungen dokumentiert?
  • Wird die Verarbeitung strikt auf den Bias-Korrekturzweck beschränkt?

Verhältnis zu anderen Pflichten

Art. 10 KI-VO ist eng verzahnt mit:

  • Art. 9 KI-VO (Risikomanagement — schlechte Daten erzeugen Risiken)
  • Art. 11 und Anhang IV KI-VO (Technische Dokumentation — Datensätze sind zu beschreiben)
  • DSGVO — Datenschutz gilt parallel für alle personenbezogenen Trainingsdaten

Typische Praxisprobleme

  • Trainingsdaten wurden nicht dokumentiert; keine Herkunftsnachweise.
  • Test- und Validierungsdaten überlappen mit Trainingsdaten.
  • Bias-Analyse wurde durchgeführt, aber Ergebnisse nicht dokumentiert.
  • Besondere Datenkategorien wurden ohne DSGVO-Rechtsgrundlage verarbeitet.

Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Die KI-VO ist in Auslegung und Konkretisierung dynamisch; Leitlinien der Kommission und Durchführungsrechtsakte sind laufend zu beobachten.

Aktuelle Rechtsprechung (v14.2)

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Zentrale Normen (Paragrafenkette)

  • Art. 3 Nr. 3/4 KI-VO — Anbieter / Betreiber-Definition
  • Art. 5 KI-VO — verbotene Praktiken (absolut ab 02.02.2025)
  • Art. 6 i.V.m. Anhang III KI-VO — Hochrisiko-Klassifikation
  • Art. 26 KI-VO — Betreiberpflichten
  • Art. 99 KI-VO — Bussgelder bis 35 Mio. EUR / 7 % Jahresumsatz

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Triage zu Beginn

  1. Welche Rolle hat das Unternehmen im KI-Lieferkette (Art. 3 KI-VO — Anbieter, Betreiber, Importeur)?
  2. Liegt ein Hochrisiko-System vor (Art. 6 i.V.m. Anhang III Nr. 1-8 KI-VO)?
  3. Sind verbotene Praktiken nach Art. 5 KI-VO ausgeschlossen?
  4. Welche konkreten Pflichten aus dem aktuellen Skill-Kontext sind einschlaegig?
  5. Ist die Massnahme fristgerecht umgesetzt (KI-VO Stufenplan bis 02.08.2026)?

Output-Template — Pruefergebnis

Adressat: Pruefer / Rechtsberater — Tonfall: strukturiert-rechtlich

PRUEFERGEBNIS — HOCHRISIKO DATENQUALITAET UND DATA GOVERNANCE ART 10
[DATUM] — System: [SYSTEMNAME] — Mandant: [NAME MANDANT]
[AKTENZEICHEN]

Gepruefte Norm(en): [Art. 10 Rn. 6]

Ergebnis:
[ ] Anforderung erfuellt
[ ] Anforderung nicht erfuellt — Massnahmen erforderlich:
    1. [MASSNAHME — Verantwortlicher: NAME — Frist: DATUM]
[ ] Nicht einschlaegig — Begruendung: [BEGRUENDUNG]

Sanktionsrisiko: [NIEDRIG / MITTEL / HOCH — bis [BETRAG] nach Art. 99 KI-VO]
Naechster Skill: [FOLGE-SKILL]
Geprueft: [NAME], [DATUM]

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