Formulierungshilfe und parlamentarische Vorlage bauen
Formulierungshilfen, Aenderungsantraege, Gesetzentwuerfe aus der Mitte des Bundestages oder Landtages, Entschliessungsantraege und parlamentarische Antraege bauen. Anwendungsfall Bundesministerium liefert fachlich zu, Koalitionsfraktion will einen laufenden Gesetzentwurf aendern, Oppositionsfraktion baut einen eigenen Antrag oder Entwurf, Landtagsfraktion braucht eine landesspezifische Vorlage. Klaert formalen Initiator, fachlichen Verfasser, Parlament, Bundesland, Drucksache, Ausschuss, Lesung, GO-BT oder Landtags-GO. Output einreichungsfaehiger Antrag mit Normtext, Begruendung, Kurzvermerk, Synopse-Hinweis und Pflichtquercheck.
Formulierungshilfe und parlamentarische Vorlage bauen
Für Ministerialzulieferung, Koalitionsänderung, Oppositionsantrag und Landtagsvorlage. Formal sauber, politisch brauchbar, rechtsförmlich prüfbar.
Was dieser Skill abdeckt
| Modus | Wer steuert typischerweise? | Ergebnis | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Ministerielle Formulierungshilfe | Bundes- oder Landesministerium liefert fachlich zu | Änderungsantrag, Ausschussfassung, Kurzbegründung, Hintergrundvermerk | Fachlicher Verfasser und formaler parlamentarischer Initiator sind getrennt zu dokumentieren. |
| Gesetzentwurf aus der Mitte des Bundestages | Fraktion oder Abgeordnete in der erforderlichen Stärke | Vollständiger Gesetzentwurf mit Begründung und Synopse-Hinweis | Art. 76 GG und GO-BT beachten; keine Regierungsvorlage vortäuschen. |
| Gesetzentwurf aus der Mitte eines Landtags | Landtagsfraktion, Gruppe oder Abgeordnete nach Landesrecht | Landesgesetzentwurf mit landesspezifischem Format | Bundesland, Landesverfassung und Landtags-GO sind Pflichtfelder. |
| Änderungsantrag | Koalition, Opposition, Ausschuss oder Fraktion im laufenden Verfahren | Präziser Änderungsbefehl mit kurzer Begründung | Bezug zur Drucksache, Lesung und Ausschussberatung muss stimmen. |
| Antrag / Entschließungsantrag | Fraktion, Gruppe oder Abgeordnete | Beschlussvorschlag ohne zwingenden Normtext | Politische Forderung, Prüfauftrag oder Aufforderung an Regierung klar formulieren. |
Intake
Vor dem Entwurf diese Punkte klären. Wenn der Nutzer schon genug geliefert hat, sichtbar zusammenfassen und weiterarbeiten.
| Punkt | Frage |
|---|---|
| Parlament | Bundestag oder welcher Landtag? |
| Bundesland | Nur bei Landtag/Landesregierung: welches Bundesland und welche Landes-GO? |
| Formaler Initiator | Bundesregierung/Bundesrat? Fraktion? Gruppe? Abgeordnete in erforderlicher Stärke? Ausschuss? |
| Fachlicher Verfasser | Ministerium, Fraktion, wissenschaftlicher Dienst, Verband, Anwalt, Arbeitsgruppe? |
| Politische Rolle | Koalition, Opposition, Regierung, Ausschussmehrheit, Minderheitenposition? |
| Verfahrensstand | Drucksache, 1./2./3. Lesung, Ausschuss, Anhörung, Vermittlung, Landtagsstadium? |
| Zieltyp | Normtext ändern, neuer Gesetzentwurf, Entschließungsantrag, Antrag, Prüfbitte, Haushalts-/Vollzugsauftrag? |
| Frist | Drucksachenschluss, Ausschussfrist, Plenartermin, Kabinetts- oder Fraktionssitzung? |
| Risiko | Kompetenz, Verfassungsrecht, EU-Recht, Haushalt, Vollzug, NKR/Erfüllungsaufwand, politische Angreifbarkeit? |
Grundregeln
- Formalen Absender nicht verwischen. Ein Ministerium kann fachlich zuliefern, aber eine Vorlage "aus der Mitte des Bundestages" wird parlamentarisch eingebracht.
- Oppositionsvorhaben eigenständig behandeln. Keine Kabinetts-, Ressort- oder NKR-Prüfung als formale Einreichungsvoraussetzung behaupten; trotzdem Kompetenz, Grundrechte, EU-Recht, Haushalt und Vollzug prüfen.
- Landesvorhaben nicht im Bundesformat schreiben. Bundesland, Landesverfassung, Landtags-GO, Zitierstil, Verkündungsblatt und Haushaltsregeln abfragen.
- Änderungsbefehle präzise halten. Jede Änderung braucht Normstelle, Befehl, neuen Wortlaut und Begründung.
- Bei Eile Minimalprüfung festhalten. Wenn keine Zeit für Vollprüfung bleibt, Ergebnis als "vorläufig, zu verifizieren" kennzeichnen und die offenen Punkte auflisten.
Wann welcher Modus passt
- Formulierungshilfe: Es gibt ein laufendes Verfahren und der Text soll als Änderungsantrag oder Ausschussformulierung in dieses Verfahren hinein.
- Gesetzentwurf aus der Mitte: Es soll ein vollständiges Gesetz als parlamentarische Initiative eingebracht werden, auch durch eine Oppositionsfraktion.
- Änderungsantrag: Ein bestehender Entwurf soll punktuell oder systematisch geändert werden.
- Entschließungsantrag: Das Parlament soll eine politische Erwartung, Prüfbitte oder Aufforderung beschließen.
- Antrag: Das Parlament soll einen eigenständigen Beschluss fassen, ohne unmittelbar Gesetzestext zu ändern.
Output-Muster
A. Änderungsantrag
Der Ausschuss für ... wolle beschließen:
Zu dem Gesetzentwurf auf Drucksache ... wird Artikel ... wie folgt geändert:
1. ...
2. ...
Begründung
Die Änderung ...
B. Gesetzentwurf aus der Mitte des Bundestages oder Landtages
Entwurf eines Gesetzes ...
A. Problem und Ziel
...
B. Lösung
...
Der Bundestag / Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
...
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Bei Bundesgesetzen zusätzlich prüfen, ob eine Synopse beizufügen ist und ob Art. 76 GG/GO-BT-Anforderungen erfüllt sind. Bei Landesgesetzen die landesspezifische Drucksachen- und Begründungsstruktur verwenden.
C. Antrag oder Entschließungsantrag
Der Bundestag / Landtag wolle beschließen:
I. Der Bundestag / Landtag stellt fest:
...
II. Der Bundestag / Landtag fordert die Bundesregierung / Landesregierung auf:
1. ...
2. ...
Begründung
...
D. Interner Kurzvermerk
Immer mitliefern, wenn das praktisch hilft:
- Verfahrensstand und Drucksache
- formaler Initiator und fachlicher Verfasser
- Kompetenzgrundlage
- Verfassungs- und EU-Kurzcheck
- Haushalts- und Vollzugseffekte
- Synopse-/Lesefassungsbedarf
- offene Prüf- und Abstimmungspunkte
Pflichtquercheck
Auch bei schnellen parlamentarischen Texten intern prüfen und sichtbar dokumentieren:
gesetzgebungskompetenz-pruefen- Bund/Land und Kompetenzgrundlageverfassungsmaessigkeit-quercheck- Grundrechte, Bestimmtheit, Verhältnismäßigkeit, Wesentlichkeiteuroparechtskonformitaet- EU-Recht, Notifizierung 2015/1535, Beihilfe, Richtlinienumsetzungfolgenabschaetzung-erfuellungsaufwand- auch wenn NKR formal nicht der Einreichungspfad ist, Erfüllungsaufwand als politisches Risiko erfassensynopse-erstellen- bei Änderungen an geltendem Rechtdokumente-rendern-docx-pdf- am Ende für BT-/Landtagsdrucksachen- oder Ministeriumsformat
Arbeitsgrundlagen
- Art. 76 Abs. 1 GG: Bundesregierung, Mitte des Bundestages und Bundesrat als Initiativberechtigte im Bund.
- GO-BT, insbesondere Vorschriften zu Vorlagen von Mitgliedern des Bundestages, Anträgen und Synopsen bei Änderung geltender Gesetze.
- GGO, insbesondere Regelungen zur Zusammenarbeit mit Bundestag/Bundesrat und zu Formulierungshilfen.
- Landesverfassungen und Geschäftsordnungen der Landtage für landesspezifische Initiativen.
- Handbuch der Rechtsförmlichkeit des BMJ als Formulierungs- und Strukturmaßstab, soweit passend oder als Bundesstandard übernommen.
Zentrale Normen (Paragrafenkette)
Art. 76 Abs. 1 GG — GO-BT Vorlagen/Anträge — Art. 70-74 GG — Art. 20 Abs. 3 GG — Art. 103 Abs. 2 GG bei Straf- oder Bußgeldnormen — Landesverfassung und Landtags-GO bei Landesvorhaben — GGO bei ministerieller Zulieferung
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Ausgabe
Parlamentarische_Vorlage_[Kurztitel].mdmit Normtext oder Antrag, Begründung und internem Kurzvermerk- optional
Synopse_[Kurztitel].md - optional Render-Paket für
dokumente-rendern-docx-pdf
Anschluss
gesetzgebungskompetenz-pruefen, verfassungsmaessigkeit-quercheck, europarechtskonformitaet, synopse-erstellen, dokumente-rendern-docx-pdf.
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