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Formulierungshilfe und parlamentarische Vorlage bauen

Formulierungshilfen, Aenderungsantraege, Gesetzentwuerfe aus der Mitte des Bundestages oder Landtages, Entschliessungsantraege und parlamentarische Antraege bauen. Anwendungsfall Bundesministerium liefert fachlich zu, Koalitionsfraktion will einen laufenden Gesetzentwurf aendern, Oppositionsfraktion baut einen eigenen Antrag oder Entwurf, Landtagsfraktion braucht eine landesspezifische Vorlage. Klaert formalen Initiator, fachlichen Verfasser, Parlament, Bundesland, Drucksache, Ausschuss, Lesung, GO-BT oder Landtags-GO. Output einreichungsfaehiger Antrag mit Normtext, Begruendung, Kurzvermerk, Synopse-Hinweis und Pflichtquercheck.

ID: de.regulatory.formulierungshilfe-bauen Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Formulierungshilfe und parlamentarische Vorlage bauen

Für Ministerialzulieferung, Koalitionsänderung, Oppositionsantrag und Landtagsvorlage. Formal sauber, politisch brauchbar, rechtsförmlich prüfbar.

Was dieser Skill abdeckt

Modus Wer steuert typischerweise? Ergebnis Besonderheit
Ministerielle Formulierungshilfe Bundes- oder Landesministerium liefert fachlich zu Änderungsantrag, Ausschussfassung, Kurzbegründung, Hintergrundvermerk Fachlicher Verfasser und formaler parlamentarischer Initiator sind getrennt zu dokumentieren.
Gesetzentwurf aus der Mitte des Bundestages Fraktion oder Abgeordnete in der erforderlichen Stärke Vollständiger Gesetzentwurf mit Begründung und Synopse-Hinweis Art. 76 GG und GO-BT beachten; keine Regierungsvorlage vortäuschen.
Gesetzentwurf aus der Mitte eines Landtags Landtagsfraktion, Gruppe oder Abgeordnete nach Landesrecht Landesgesetzentwurf mit landesspezifischem Format Bundesland, Landesverfassung und Landtags-GO sind Pflichtfelder.
Änderungsantrag Koalition, Opposition, Ausschuss oder Fraktion im laufenden Verfahren Präziser Änderungsbefehl mit kurzer Begründung Bezug zur Drucksache, Lesung und Ausschussberatung muss stimmen.
Antrag / Entschließungsantrag Fraktion, Gruppe oder Abgeordnete Beschlussvorschlag ohne zwingenden Normtext Politische Forderung, Prüfauftrag oder Aufforderung an Regierung klar formulieren.

Intake

Vor dem Entwurf diese Punkte klären. Wenn der Nutzer schon genug geliefert hat, sichtbar zusammenfassen und weiterarbeiten.

Punkt Frage
Parlament Bundestag oder welcher Landtag?
Bundesland Nur bei Landtag/Landesregierung: welches Bundesland und welche Landes-GO?
Formaler Initiator Bundesregierung/Bundesrat? Fraktion? Gruppe? Abgeordnete in erforderlicher Stärke? Ausschuss?
Fachlicher Verfasser Ministerium, Fraktion, wissenschaftlicher Dienst, Verband, Anwalt, Arbeitsgruppe?
Politische Rolle Koalition, Opposition, Regierung, Ausschussmehrheit, Minderheitenposition?
Verfahrensstand Drucksache, 1./2./3. Lesung, Ausschuss, Anhörung, Vermittlung, Landtagsstadium?
Zieltyp Normtext ändern, neuer Gesetzentwurf, Entschließungsantrag, Antrag, Prüfbitte, Haushalts-/Vollzugsauftrag?
Frist Drucksachenschluss, Ausschussfrist, Plenartermin, Kabinetts- oder Fraktionssitzung?
Risiko Kompetenz, Verfassungsrecht, EU-Recht, Haushalt, Vollzug, NKR/Erfüllungsaufwand, politische Angreifbarkeit?

Grundregeln

  1. Formalen Absender nicht verwischen. Ein Ministerium kann fachlich zuliefern, aber eine Vorlage "aus der Mitte des Bundestages" wird parlamentarisch eingebracht.
  2. Oppositionsvorhaben eigenständig behandeln. Keine Kabinetts-, Ressort- oder NKR-Prüfung als formale Einreichungsvoraussetzung behaupten; trotzdem Kompetenz, Grundrechte, EU-Recht, Haushalt und Vollzug prüfen.
  3. Landesvorhaben nicht im Bundesformat schreiben. Bundesland, Landesverfassung, Landtags-GO, Zitierstil, Verkündungsblatt und Haushaltsregeln abfragen.
  4. Änderungsbefehle präzise halten. Jede Änderung braucht Normstelle, Befehl, neuen Wortlaut und Begründung.
  5. Bei Eile Minimalprüfung festhalten. Wenn keine Zeit für Vollprüfung bleibt, Ergebnis als "vorläufig, zu verifizieren" kennzeichnen und die offenen Punkte auflisten.

Wann welcher Modus passt

  • Formulierungshilfe: Es gibt ein laufendes Verfahren und der Text soll als Änderungsantrag oder Ausschussformulierung in dieses Verfahren hinein.
  • Gesetzentwurf aus der Mitte: Es soll ein vollständiges Gesetz als parlamentarische Initiative eingebracht werden, auch durch eine Oppositionsfraktion.
  • Änderungsantrag: Ein bestehender Entwurf soll punktuell oder systematisch geändert werden.
  • Entschließungsantrag: Das Parlament soll eine politische Erwartung, Prüfbitte oder Aufforderung beschließen.
  • Antrag: Das Parlament soll einen eigenständigen Beschluss fassen, ohne unmittelbar Gesetzestext zu ändern.

Output-Muster

A. Änderungsantrag

Der Ausschuss für ... wolle beschließen:

Zu dem Gesetzentwurf auf Drucksache ... wird Artikel ... wie folgt geändert:

1. ...
2. ...

Begründung
Die Änderung ...

B. Gesetzentwurf aus der Mitte des Bundestages oder Landtages

Entwurf eines Gesetzes ...

A. Problem und Ziel
...

B. Lösung
...

Der Bundestag / Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
...

Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil

Bei Bundesgesetzen zusätzlich prüfen, ob eine Synopse beizufügen ist und ob Art. 76 GG/GO-BT-Anforderungen erfüllt sind. Bei Landesgesetzen die landesspezifische Drucksachen- und Begründungsstruktur verwenden.

C. Antrag oder Entschließungsantrag

Der Bundestag / Landtag wolle beschließen:

I. Der Bundestag / Landtag stellt fest:
...

II. Der Bundestag / Landtag fordert die Bundesregierung / Landesregierung auf:
1. ...
2. ...

Begründung
...

D. Interner Kurzvermerk

Immer mitliefern, wenn das praktisch hilft:

  • Verfahrensstand und Drucksache
  • formaler Initiator und fachlicher Verfasser
  • Kompetenzgrundlage
  • Verfassungs- und EU-Kurzcheck
  • Haushalts- und Vollzugseffekte
  • Synopse-/Lesefassungsbedarf
  • offene Prüf- und Abstimmungspunkte

Pflichtquercheck

Auch bei schnellen parlamentarischen Texten intern prüfen und sichtbar dokumentieren:

  • gesetzgebungskompetenz-pruefen - Bund/Land und Kompetenzgrundlage
  • verfassungsmaessigkeit-quercheck - Grundrechte, Bestimmtheit, Verhältnismäßigkeit, Wesentlichkeit
  • europarechtskonformitaet - EU-Recht, Notifizierung 2015/1535, Beihilfe, Richtlinienumsetzung
  • folgenabschaetzung-erfuellungsaufwand - auch wenn NKR formal nicht der Einreichungspfad ist, Erfüllungsaufwand als politisches Risiko erfassen
  • synopse-erstellen - bei Änderungen an geltendem Recht
  • dokumente-rendern-docx-pdf - am Ende für BT-/Landtagsdrucksachen- oder Ministeriumsformat

Arbeitsgrundlagen

  • Art. 76 Abs. 1 GG: Bundesregierung, Mitte des Bundestages und Bundesrat als Initiativberechtigte im Bund.
  • GO-BT, insbesondere Vorschriften zu Vorlagen von Mitgliedern des Bundestages, Anträgen und Synopsen bei Änderung geltender Gesetze.
  • GGO, insbesondere Regelungen zur Zusammenarbeit mit Bundestag/Bundesrat und zu Formulierungshilfen.
  • Landesverfassungen und Geschäftsordnungen der Landtage für landesspezifische Initiativen.
  • Handbuch der Rechtsförmlichkeit des BMJ als Formulierungs- und Strukturmaßstab, soweit passend oder als Bundesstandard übernommen.

Zentrale Normen (Paragrafenkette)

Art. 76 Abs. 1 GG — GO-BT Vorlagen/Anträge — Art. 70-74 GG — Art. 20 Abs. 3 GG — Art. 103 Abs. 2 GG bei Straf- oder Bußgeldnormen — Landesverfassung und Landtags-GO bei Landesvorhaben — GGO bei ministerieller Zulieferung

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Ausgabe

  • Parlamentarische_Vorlage_[Kurztitel].md mit Normtext oder Antrag, Begründung und internem Kurzvermerk
  • optional Synopse_[Kurztitel].md
  • optional Render-Paket für dokumente-rendern-docx-pdf

Anschluss

gesetzgebungskompetenz-pruefen, verfassungsmaessigkeit-quercheck, europarechtskonformitaet, synopse-erstellen, dokumente-rendern-docx-pdf.

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