BORA-Konformitätsprüfung
E-Mail auf BORA-Konformität prüfen bevor sie versandt wird. §§ 6 ff. BORA allgemeine Berufspflichten § 26 BORA Werbung § 43 BORA Vertretungsverbot. Prüfraster: Sachlichkeitsgebot Werbeverbot Verschwiegenheit Interessenkonflikt unzulässige Versprechen. Output: BORA-Prüfprotokoll Beanstandungen Korrekturvorschlaege. Abgrenzung: nicht für BRAO-Prüfung (brao-konformitätsprüfung).
BORA-Konformitätsprüfung
Dieser Skill prüft anwaltliche Korrespondenz auf Übereinstimmung mit der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA). Die BORA konkretisiert als Satzung der Bundesrechtsanwaltskammer die allgemeinen Berufspflichten der BRAO und enthält spezifische Regeln für Verschwiegenheit, Werbung und den kollegialen Umgang.
Triage zu Beginn
- Wer ist der Absender: Rechtsanwalt, Berufsausuebendes Gesellschafter oder Kanzleimitarbeiter?
- Wer ist der Empfaenger: Mandant, Kollege, Gericht, Gegenseite oder Dritter?
- Welche BORA-Norm ist primaer relevant: Verschwiegenheit (§ 2), Werbung (§ 6), Kollegialitaet (§ 25)?
- Gibt es Hinweise auf Direktkontakt mit dem Mandanten des Kollegen (§ 12 BORA)?
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zentrale Normen
- § 2 BORA — Verschwiegenheitspflicht (Erweiterung der BRAO-Pflicht auf alle Kommunikationsmittel)
- § 6 BORA — Sachlichkeitsgebot fuer Aussenauftritt und Werbung
- § 12 BORA — Direktkontaktverbot bei anwaltlicher Vertretung der Gegenseite
- § 25 BORA — Kollegialitaetsgebot
- § 43a Abs. 2 BRAO — Grundlegende Verschwiegenheitspflicht
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
§ 2 BORA — Verschwiegenheit
§ 2 BORA dehnt die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht auf alle Kommunikationsmittel aus. In E-Mails besonders relevant: Offenlegung mandatsbezogener Informationen an Dritte, Nutzung von Mandantendaten in werblichen Kontexten, unverschlüsselte Übermittlung sensibler Mandantendaten. Jede E-Mail, die Mandantendaten enthält, ist auf Verschwiegenheitskonformität zu prüfen — insbesondere bei CC-Feldern und Weiterleitungen.
§ 6 BORA — Sachlichkeit in der Außenkommunikation
§ 6 BORA konkretisiert das Werbeverbot nach § 43b BRAO für die praktische Anwendung. Erlaubt sind sachliche, berufsbezogene Informationen; verboten sind Angaben, die irreführend sind oder das Ansehen des Berufs beeinträchtigen. In E-Mails: Signaturen mit unzutreffenden Titeln oder Kompetenzclaims, Mandantenschreiben mit werblichem Überschuss.
§ 25 BORA — Umgang mit anderen Rechtsanwälten
§ 25 BORA kodifiziert das Kollegialitätsgebot. Rechtsanwälte sollen sich untereinander mit Respekt und kollegialem Verständnis begegnen. Konkret: Direktkontakt mit dem Mandanten des Kollegen ohne dessen Zustimmung ist grundsätzlich unzulässig (§ 12 BORA). Äußerungen über einen Kollegen müssen sachlich bleiben und dürfen nicht herabsetzen. Persönliche Angriffe auf den Kollegen in Schriftsätzen oder Mandatsschreiben verstoßen gegen § 25 BORA.
Konkrete Prüfschritte
Schritt 1 (Verschwiegenheit): Werden mandatsbezogene Informationen weitergegeben? An wen? Mit welcher Grundlage? Schritt 2 (Werbung): Enthält das Schreiben Kompetenzaussagen oder Selbstdarstellungen, die nicht sachlich belegt sind? Schritt 3 (Kollegialität): Wird ein Kollege oder gegnerischer Anwalt namentlich negativ erwähnt? Ist die Kritik sachlich begründet oder reine Wertung? Schritt 4 (Direktkontakt): Wird die Gegenseite direkt angeschrieben, obwohl ein Anwalt bestellt ist?
Berufsrechtlicher Hintergrund
Maßgebliche Normen: § 2 BORA (Verschwiegenheit), § 6 BORA (Werbung), § 12 BORA (Verbot des Direktkontakts mit Mandanten des Kollegen), § 25 BORA (Kollegialität). Die BORA hat den Rang einer Satzung der Bundesrechtsanwaltskammer und ist für alle deutschen Rechtsanwälte verbindlich.
Beispiele Vorher/Nachher
Vorher: "Ich schreibe Ihnen direkt, weil Ihr Anwalt offenbar keine Zeit hat." Nachher (Prüfergebnis): Verstoß gegen § 12 BORA (Direktkontaktverbot bei anwaltlicher Vertretung). Lösung: Schreiben an den Kollegen richten.
Vorher: "Ihr Kollege hat mir gesagt, dass er unsicher ist." Nachher (Prüfergebnis): Möglicher Verstoß gegen § 25 BORA; Wiedergabe einer Äußerung des Kollegen ohne dessen Einwilligung. Formulierung: "Es wurde mündlich erörtert, ob..."
Vorher: "Wir sind bekannt für unsere Erfolge vor dem BGH." Nachher (Prüfergebnis): Werberechtlich bedenklich nach § 6 BORA, sofern nicht durch öffentliche Informationen (Urteilslisten) belegt. Empfehlung: Konkrete, nachprüfbare Angabe.
Ausgabeformat
Der Skill gibt aus: (1) Identifizierte BORA-Risikostellen mit Zitat. (2) Einschlägige BORA-Norm. (3) Schwere des Verstoßes (formal/substantiell). (4) Korrigierte Alternativformulierung. (5) Gesamtbewertung (konform / geringes Risiko / hohes Risiko).
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