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Verwaltungsprozess-Modus (VwGO)

Aktenauszug für VwGO-Verfahren erstellen: Anfechtungs- Verpflichtungsklage Berufung § 124 VwGO Revision § 132 VwGO Eilrechtsschutz §§ 80 123 VwGO. Normen VwGO §§ 40 42 80 113 124 132. Prüfraster VwGO-spezifische Fristen Vorverfahren Widerspruchsbescheid. Output VwGO-spezifischer Aktenauszug. Abgrenzung zu zivilprozess-modus (ZPO) und strafprozess-modus (StPO).

ID: de.litigation.verwaltungsprozess-modus Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Verwaltungsprozess-Modus (VwGO)

Zweck

Dieser Modus-Skill aktiviert die verfahrensspezifischen Einstellungen für Verwaltungsgerichtsverfahren nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Verwaltungsverfahren sind durch das obligatorische Vorverfahren und die besondere Stellung der Behörde als Beklagte geprägt.

Triage — kläre vor Aktivierung des Modus

  1. Liegt ein Widerspruchsbescheid vor? (Klagefrist 1 Monat ab Zustellung — § 74 VwGO!)
  2. Welche Klageart ist einschlägig? (Anfechtung, Verpflichtung, Feststellung, allgemeine Leistungsklage)
  3. Hat die Klage aufschiebende Wirkung oder besteht sofortige Vollziehbarkeit? (§ 80 VwGO)
  4. Eilrechtsschutz erforderlich? (§ 80 Abs. 5 VwGO oder § 123 VwGO)
  5. Ist Berufungszulassung erforderlich und welcher Zulassungsgrund liegt vor (§ 124 VwGO)?

Zentrale Normen (VwGO)

  • §§ 42-43 VwGO — Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Feststellungsklage; Klagebefugnis
  • §§ 68-70 VwGO — Widerspruchsverfahren; Widerspruchsfrist 1 Monat
  • § 74 VwGO — Klagefrist 1 Monat ab Zustellung Widerspruchsbescheid
  • § 80 VwGO — Aufschiebende Wirkung; § 80 Abs. 5 VwGO — Antrag auf Anordnung / Wiederherstellung
  • § 123 VwGO — Einstweilige Anordnung bei Verpflichtungs- und Leistungsklagen
  • §§ 124-124a VwGO — Berufungszulassung und Berufungsbegründung
  • § 132 VwGO — Revisionszulassung (Divergenz, Grundsatzbedeutung, Verfahrensmangel)
  • § 58 Abs. 2 VwGO — Jahresfrist bei fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung

Rechtsprechung (BVerwG — Leitsätze)

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Klagenarten (§ 42 VwGO)

Klageart Ziel Voraussetzung
Anfechtungsklage Aufhebung eines VA § 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO
Verpflichtungsklage Erlass eines VA § 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO
Allgemeine Leistungsklage Sonstiges Verwaltungshandeln analog
Feststellungsklage Feststellung eines Rechtsverhältnisses § 43 VwGO

Vorverfahren (§§ 68 ff. VwGO)

Das Vorverfahren (Widerspruchsverfahren) ist grundsätzlich Klagevoraussetzung.

Im Aktenauszug erfassen:

  • Datum des angefochtenen Verwaltungsakts
  • Datum der Widerspruchseinlegung
  • Datum des Widerspruchsbescheids (Fristbeginn für Klage!)
  • Behörde, die den Widerspruchsbescheid erlassen hat

Kritische Fristen (VwGO)

Frist Norm Dauer
Widerspruchsfrist § 70 VwGO 1 Monat ab Bekanntgabe VA
Klagefrist § 74 VwGO 1 Monat ab Zustellung Widerspruchsbescheid
Berufungsfrist § 124a Abs. 1 VwGO 1 Monat ab Zustellung Urteil
Zulassungsantragsfrist § 124a Abs. 4 VwGO 1 Monat ab Zustellung Urteil
Revisionsfrist § 139 VwGO 1 Monat ab Zustellung Urteil

Besonderheit: Fehlerhafter Beginn der Klagefrist durch fehlende oder fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung führt zu Jahresfrist (§ 58 Abs. 2 VwGO).

Aufschiebende Wirkung (§ 80 VwGO)

Im Aktenauszug besonders hervorheben:

  • Hat die Klage aufschiebende Wirkung? (Grundsatz § 80 Abs. 1 VwGO)
  • Ist die aufschiebende Wirkung kraft Gesetzes ausgeschlossen (§ 80 Abs. 2 VwGO)?
  • Hat die Behörde die sofortige Vollziehung angeordnet (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO)?
  • Wurde ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gestellt?

Eilrechtsschutz (§ 123 VwGO)

Für Verpflichtungs- und sonstige Leistungsklagen: einstweilige Anordnung zur Regelung des vorläufigen Zustands.

Berufungszulassung (§ 124 VwGO)

Berufung bedarf der Zulassung durch das Oberverwaltungsgericht. Zulassungsgründe:

  • Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (Nr. 1)
  • Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten (Nr. 2)
  • Grundsätzliche Bedeutung (Nr. 3)
  • Divergenz (Nr. 4)
  • Verfahrensmangel (Nr. 5)

Im Aktenauszug: Welchen Zulassungsgrund trägt die Berufungsklägerin vor?

Besonderheiten im Aktenauszug

  • Beklagte ist regelmäßig eine Behörde (Bund / Land / Gemeinde)
  • Verwaltungsakt mit vollständigem Inhalt und Datum erfassen
  • Widerspruchsbescheid als eigenes Dokument in der Sachverhaltschronologie
  • Behördliche Aktenzeichen neben Gerichtsaktenzeichen angeben

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