Relation Zivilprozess - Vollrelation nach deutschem Standard
Zivilrechtliche Relation nach klassischer Relationstechnik erstellen: Referendar oder Richter erstellt Entscheidungsunterlage vor Urteilsabfassung. Normen: §§ 253 ff. und 286 und 313 ZPO. Prüfraster: Sachbericht, Streitgegenstand, Zulässigkeitsstation, Schluessigkeitsstation, Klaeger-/Beklagten-/Replikstation, Beweisstation, Tenorierungsstation, Nebenentscheidungen. Output Vollrelation (Schulstandard) oder Kurzfassung (Praxis). Abgrenzung: Vollständige Langfassung siehe vollrelation-langfassung; Familienrichter-Spezifika siehe familienrichter-spezifika.
Relation Zivilprozess - Vollrelation nach deutschem Standard
Methodischer Aufbau der Entscheidungsstruktur vor dem Urteil. Folgt der klassischen Relationstechnik aus der Referendar/-innen-Ausbildung (siehe Anders/Gehle Das Assessorexamen im Zivilrecht; Knoeringer Die Assessorklausur im Zivilprozess; Mahnken Relation in der Praxis).
WICHTIG - keine Prüfungstaeuschung
Vorsicht: hiermit bitte nicht mogeln im Studium. Dieser Skill ist ein Trainings- und Praxiswerkzeug für Referendare/-innen Assessoren/-innen Berufsrichter/-innen und Lehrkraefte. Er darf nicht dazu benutzt werden in einer Z- S- V- A-Klausur in einer Hausarbeit in einem Aktenvortrag oder in einer muendlichen Prüfung des juristischen Vorbereitungsdienstes Inhalte als eigene Leistung auszugeben. Das waere ein Taeuschungsversuch im Sinne von Paragraf 14 JAG NRW Paragraf 12 JAPO Bayern und vergleichbarer Vorschriften der anderen Bundesländer; Folge ist regelmäßig Nichtbestehen Aberkennung Disziplinarverfahren. Wer ueben will: erst selbst schreiben dann gegenprüfen lassen.
Wahlfrage am Anfang - IMMER stellen
Vor Beginn der Relation immer fragen:
Soll ich eine Vollrelation im Schulstandard (alle Stationen ausformuliert mit gutachterlichem Stil für Referendar/-innen- und Assessor/-innen-Prüfung) erstellen oder eine Kurzrelation im Praxisstandard (Stichworttabelle pro Station wie es Berufsrichter/-innen im Alltag schreiben)?
Wenn die Vollrelation gewuenscht ist dann den Skill vollrelation-langfassung zusätzlich laden und nach dessen Schema schreiben.
Unabhängig von der Auswahl muss die Relation vor der Urteilsabfassung stehen. Es ist Berufspflicht (siehe Paragraf 313 ZPO und die Prüfungsordnung der Justizprüfungsaemter) den Fall durchgaengig durchgepruegt zu haben bevor das Urteil geschrieben wird.
Die zehn Stationen der Vollrelation
1. Sachbericht
Chronologisch neutral ohne Wertung. Verben im Praesens (Die Klägerin behauptet ...) für streitige Tatsachen im Perfekt (Die Klägerin hat ... geliefert) für Unstreitiges. Reihenfolge: Parteien Vertragsschluss Erfüllung Störung vorgerichtliche Korrespondenz Klaganträge.
2. Auslegung des Streitgegenstands
- Welcher Anspruch wird geltend gemacht? (zweigliedriger Streitgegenstandsbegriff: Klagantrag plus zugrundeliegender Lebenssachverhalt)
- Echte oder unechte Klagehaeufung?
- Hilfsantrag Eventualantrag uneigentliche Eventualklage?
- Kläger-Antrag richtig formuliert oder Auslegung nach Paragraf 133 BGB?
- Auslegung des Beklagten-Antrags (in der Regel: die Klage wird abgewiesen)
3. Zulässigkeitsstation
| Pruefpunkt | Norm |
|---|---|
| Rechtsweg | Paragraf 13 GVG |
| Internationale Zuständigkeit | EuGVVO Artikel 4 ff oder Artikel 7 Nummer 1 b |
| Örtliche Zuständigkeit | Paragraf 12 ff ZPO |
| Rechtsprechung live prüfen | keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren |
| Streitwert | Paragraf 3 ZPO Paragraf 1 GKG |
| Partei- und Prozessfähigkeit | Paragraf 50 ff ZPO |
| Postulationsfähigkeit | Paragraf 78 ZPO Anwaltszwang |
| Streitgenossenschaft | Paragraf 59 ff ZPO |
| Rechtsschutzbedürfnis | allgemeines Erfordernis |
| Anderweitige Rechtshaengigkeit | Paragraf 261 Absatz 3 Nummer 1 ZPO |
Ergebnis: zulaessig oder nicht.
4. Schlüssigkeitsstation - Klägervortrag
Hier wird ausschließlich der Klägervortrag unterstellt und gefragt: Wenn alles wahr ist was die Klägerin sagt ergibt sich aus ihrem Vortrag ein Anspruch?
Vorgehen:
- Anspruchsgrundlage suchen (Reihenfolge: vertraglich quasivertraglich dinglich deliktisch bereicherungsrechtlich; bei Auslandsbezug Rom-I beziehungsweise CISG vorab).
- Tatbestandsmerkmale auflisten (Wer schuldet was wem woraus warum?).
- Subsumtion ausschließlich anhand des Klägervortrags - keine Erwiderung der Beklagten berücksichtigen keine Streitigkeitsmarkierung.
- Rechtsfolge bestimmen (Erfüllungsanspruch Schadensersatz Rückabwicklung).
- Ergebnis: Schlüssig (Klage ist begründet wenn der Vortrag richtig ist) oder unschlüssig (Klage ist abzuweisen ohne Beweisaufnahme).
Wenn unschlüssig: Hinweis nach Paragraf 139 ZPO erwaegen dann zu Tenorierungsstation. Bei Schlüssigkeit weiter zu Station 5.
5. Erheblichkeitsstation - Beklagtenvortrag
Hier wird gefragt: Hat die Beklagte etwas erheblich vorgetragen das den schlüssigen Klägervortrag erschuettert?
Drei Kategorien:
- Einwendungen rechtshindernd (verhindern Anspruchsentstehung): Geschäftsunfähigkeit Paragraf 105 BGB Anfechtung Paragraf 142 BGB Formmangel Paragraf 125 BGB Sittenwidrigkeit Paragraf 138 BGB.
- Einwendungen rechtsvernichtend (zerstören entstandenen Anspruch): Erfüllung Paragraf 362 BGB Aufrechnung Paragraf 389 BGB Erlass Paragraf 397 BGB Rücktritt Paragraf 346 BGB Wandelung Minderung.
- Einreden durchsetzbarkeitshemmend (hemmen Durchsetzung): Verjaehrung Paragraf 214 BGB Stundung Zurueckbehaltungsrecht Paragraf 273 BGB Einrede des nicht erfüllten Vertrags Paragraf 320 BGB.
Vorgehen:
- Beklagtenvortrag durchgehen und jede Behauptung klassifizieren (Einwendung Einrede blosses Bestreiten).
- Schlüssigkeit der Beklagten-Behauptung prüfen: Wenn der Vortrag der Beklagten wahr ist würde er den Klägeranspruch hindern vernichten oder hemmen?
- Wenn ja: Erheblich. Wenn nein: Unerheblich (kein Beweis erforderlich).
- Blosses Bestreiten des Klägervortrags: kein erheblicher Einwand sondern Streitfrage für die Beweisstation.
6. Replikstation
Hat die Klägerin auf einen erheblichen Beklagteneinwand etwas erwidert? Beispiele:
- Beklagte beruft sich auf Verjaehrung; Klägerin entgegnet Hemmung nach Paragraf 203 BGB (Verhandlungen).
- Beklagte beruft sich auf Aufrechnung; Klägerin entgegnet Aufrechnungsverbot Paragraf 393 BGB.
- Beklagte beruft sich auf Erfüllung; Klägerin entgegnet Erfüllungsidentitaet nicht gegeben.
Wenn Replik schlüssig dann die Gegen-Replik (Duplik) der Beklagten prüfen und so fort bis ein offener Streitpunkt uebrig bleibt.
7. Beweisstation
Nur die nach Station 4 bis 6 noch offenen streitigen Tatsachen müssen bewiesen werden.
Für jede streitige Tatsache:
| Element | Inhalt |
|---|---|
| Beweisthema | Was genau ist streitig? |
| Beweisführer | Wer traegt die Beweislast nach den Beweislastregeln (in der Regel die anspruchsbegründende Partei traegt die Beweislast für die Tatbestandsmerkmale ihres Anspruchs die anspruchshemmende Partei für ihre Einwendungen und Einreden) |
| Beweismittel | Zeuge Sachverständiger Urkunde Augenschein Partei (Paragrafen 373 ff ZPO) |
| Beweismass | Paragraf 286 ZPO (volle Überzeugung); Paragraf 287 ZPO (Schadenshöhe und Kausalitaet im Deliktsrecht: überwiegende Wahrscheinlichkeit) |
| Beweisanträge gestellt? | von wem in welchem Schriftsatz |
| Beweisbeschluss erforderlich? | Paragraf 358 ZPO |
Wenn keine Beweisaufnahme noetig (weil entweder unstreitig oder unerheblich) direkt zu Tenorierungsstation.
8. Tenorierungsstation
Formuliere den Tenor so als ob das Beweisergebnis bekannt waere (vorbereitend). Drei Varianten durchspielen:
- Variante A Klage in vollem Umfang begründet
- Variante B Klage teilweise begründet (Quoten errechnen)
- Variante C Klage in vollem Umfang unbegründet
Für jede Variante: Hauptsache-Tenor Kosten vorläufige Vollstreckbarkeit.
9. Nebenentscheidungen
- Kosten: Paragraf 91 ZPO (Grundregel) Paragraf 92 ZPO (teilweises Obsiegen) Paragraf 93 ZPO (sofortiges Anerkenntnis) Paragraf 269 ZPO (Klageruecknahme)
- Vorläufige Vollstreckbarkeit: Paragraf 708 Nummer 11 ZPO (Bagatelltitel bis 1500 EUR) oder Paragraf 709 ZPO (sonst) in Verbindung mit Paragraf 711 ZPO
- Streitwert: Paragraf 63 GKG
- Zinsen: Paragraf 286 BGB Paragraf 288 BGB Artikel 78 CISG
- Rechtsmittelzulassung: Paragraf 511 Absatz 4 ZPO (bei Streitwert unter 600 EUR oder bei Grundsatzbedeutung)
10. Selbstkontrolle
- Berufungsfest? Sind alle entscheidungserheblichen Tatsachen in den Tatbestand aufgenommen? Sind alle Ansprueche beschieden? Wurden Hinweise nach Paragraf 139 ZPO erteilt wenn der Vortrag der Parteien laeckenhaft war?
- Revisionsfest? Wurde abstraktes Recht angewandt oder eine grundsaetzliche Frage entschieden? Dann Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht thematisieren.
Ergebnisausgabe
Die Relation muss am Ende eindeutig sagen:
- Die Klage ist zulaessig (oder nicht).
- Die Klage ist schlüssig (oder nicht).
- Die Beklagte hat erhebliche Einwendungen vorgetragen (oder nicht).
- Streitig und beweisbedürftig sind: ...
- Tenor-Vorschlag für die wahrscheinliche Variante: ...
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