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Öffentliches Recht — Statthaftigkeit, Zulässigkeit, Begründetheit

Student bearbeitet öffentlich-rechtliche Klage in der Hausarbeit: Statthaftigkeit Zulässigkeit Begründetheit. VwGO §§ 40 42 47 113 BVerfGG Verfassungsbeschwerde Normenkontrolle. Prüfraster Klagearten Anfechtungs- Verpflichtungs- Leistungsklage einstweiliger Rechtsschutz. Output prüfungsschema öffentliches Recht Statthaftigkeits-Prüfung. Abgrenzung zu verfassungsrecht-grundrechtsprüfung (Grundrechte) und fachgebiet-routing (Fachgebiet-Wahl).

ID: de.litigation.oeffentliches-recht-statthaft-zulaessig-begruendet Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Öffentliches Recht — Statthaftigkeit, Zulässigkeit, Begründetheit

Zweck

Im Öffentlichen Recht ist das Drei-Stufen-Schema (Statthaftigkeit – Zulässigkeit – Begründetheit) der Standard-Aufbau jeder Klage-Prüfung.

Schritt 1 — Drei-Stufen-Schema

A. Zulässigkeit (oder "Zulässigkeit der Klage")
   I. Verwaltungsrechtsweg § 40 VwGO
   II. Statthafte Klageart
   III. Klagebefugnis
   IV. Vorverfahren / Klagefrist
   V. Beteiligten- und Prozess-Fähigkeit
   VI. Allgemeines Rechtsschutz-Interesse

B. Begründetheit
   I. Anspruchsgrundlage / Rechtsgrundlage
   II. Formelle Rechtmäßigkeit
   III. Materielle Rechtmäßigkeit
   IV. Rechts-Verletzung Kläger

Schritt 2 — Verwaltungsrechtsweg § 40 VwGO

Tatbestand

  • Streitigkeit
  • Öffentlich-rechtlich (nicht zivil- oder strafrechtlich)
  • Nicht-verfassungs-rechtlich (sonst BVerfG)
  • Keine ausschließliche Sonderzuweisung

Subsumtion

  • Streit zwischen Bürger und Behörde → typisch öffentlich-rechtlich
  • Streit zwischen zwei Behörden über behördliche Maßnahme → öffentlich-rechtlich
  • Streit Bürger-Bürger über öffentlich-rechtliche Norm → Schau, ob Ausgangsfrage ÖR

Schritt 3 — Statthafte Klageart

Anfechtungsklage § 42 I VwGO

  • Belastender Verwaltungsakt
  • Begehrte: Aufhebung
  • Tatbestand: VA vorhanden, Belastung Kläger

Verpflichtungsklage § 42 I VwGO

  • VA wird begehrt
  • Begehrte: Verpflichtung zur Erteilung
  • Tatbestand: Antrag, Ablehnung

Leistungsklage

  • Schlicht-hoheitliches Handeln, kein VA
  • Begehrte: Tun, Dulden, Unterlassen

Feststellungsklage § 43 VwGO

  • Bestehen eines Rechtsverhältnisses
  • Subsidiär zu anderen Klagen

Normenkontrolle § 47 VwGO

  • Untergesetzliche Normen (Satzung, Rechtsverordnung)
  • Vor OVG / VGH
  • Skill normenkontrolle-bauleitplanung (Plugin)

Eilrechtsschutz

  • § 80 V VwGO bei Verwaltungsakten mit sofortiger Vollziehung
  • § 123 VwGO einstweilige Anordnung

Schritt 4 — Klagebefugnis § 42 II VwGO

Tatbestand

Möglichkeit, dass der Kläger in eigenen Rechten verletzt ist.

"Möglichkeits-Theorie"

  • Kläger muss substantiiert behaupten, in eigenen Rechten verletzt zu sein
  • Bei Bestätigung Möglichkeit ist Klagebefugnis gegeben
  • Eigene Rechtsverletzung wird in der Begründetheit geprüft

Bei Drittklage

  • Drittschutz der Norm erforderlich
  • BVerwG-Linie zur Drittwirkung

Bei Verbandsklage

  • UmwRG § 2 (anerkannte Umweltverbände)
  • Spezial-Klagebefugnis

Schritt 5 — Vorverfahren §§ 68 ff. VwGO

Erforderlich bei

  • Anfechtungsklage gegen Bescheid (außer wenn Vorverfahren entbehrlich)
  • Verpflichtungsklage gegen Versagung
  • Nicht: bei Norm-Kontrolle, Feststellungsklage

Frist Widerspruch

  • Ein Monat ab Bekanntgabe (§ 70 VwGO)
  • Bei fehlender Rechtsbehelfsbelehrung: ein Jahr

Frist Klage

  • Ein Monat ab Widerspruchs-Bescheid (§ 74 VwGO)

Schritt 6 — Materielle Begründetheit

Anfechtungsklage

1. Anspruchsgrundlage / Ermächtigungs-Grundlage für VA
2. Formelle Rechtmäßigkeit (Zuständigkeit, Verfahren, Form)
3. Materielle Rechtmäßigkeit
   a) Tatbestand erfüllt
   b) Rechtsfolge / Ermessen ausgeübt
4. Rechts-Verletzung Kläger

Verpflichtungsklage

1. Anspruchs-Grundlage des Klägers
2. Voraussetzungen erfüllt
3. Kein Versagungs-Grund
4. Ermessens-Reduktion auf null oder günstige Entscheidung

Leistungsklage / Feststellungsklage

  • Schlicht-hoheitlicher Anspruch oder Rechtsverhältnis
  • Voraussetzungen je Norm

Schritt 7 — Formelle Rechtmäßigkeit eines VA

Zuständigkeit

  • Sachliche Zuständigkeit: welche Behörde?
  • Örtliche Zuständigkeit: welcher Bezirk?
  • Funktionelle Zuständigkeit: welcher Sachbearbeiter?

Verfahren

  • Anhörung § 28 VwVfG (ggf. Verzicht § 28 II VwVfG)
  • Beteiligung anderer Behörden
  • Schriftform, soweit erforderlich

Form

  • Schriftlich, mündlich, elektronisch (§ 37 VwVfG)
  • Begründung § 39 VwVfG
  • Rechtsbehelfsbelehrung (sonst Jahresfrist Widerspruch)

Schritt 8 — Materielle Rechtmäßigkeit eines VA

Tatbestand der Ermächtigungs-Norm

  • Tatbestandsmerkmale prüfen
  • Bei unbestimmten Rechtsbegriffen: Auslegung
  • Bei wertenden Tatbestands-Merkmalen: Beurteilungs-Spielraum

Rechtsfolge

  • Gebundene Entscheidung: bei Vorliegen der Voraussetzungen automatisch
  • Ermessen: Behörde wählt; gerichtlich prüfbar nach § 114 VwGO
Ermessens-Fehler
  • Ermessens-Nicht-Gebrauch: keine Ermessens-Ausübung
  • Ermessens-Überschreitung: außerhalb der Norm-Grenzen
  • Ermessens-Fehl-Gebrauch: nicht von dem Norm-Zweck geleitet
Ermessens-Reduktion auf null
  • Bei besonderen Umständen nur eine Entscheidung rechtmäßig
  • BVerwG-Linie zur Ermessensreduktion

Schritt 9 — Sonderfälle Verfassungsbeschwerde

Schema § 90 BVerfGG

1. Beschwerde-Berechtigt (jedermann)
2. Behauptung Grundrechtsverletzung
3. Rechtsweg-Erschöpfung
4. Frist (1 Monat bei VA / Gerichts-Entscheidung; 1 Jahr bei Rechtsnorm)
5. Beschwerde-Befugnis (gegenwärtige selbst-betroffene Grundrechtsverletzung)

Begründetheit

  • Schutzbereich Grundrecht
  • Eingriff
  • Verfassungs-rechtliche Rechtfertigung (Schranken-Schranken)
  • Skill verfassungsrecht-grundrechtspruefung

Schritt 10 — Praktische Beispiel-Schemata

Beispiel: Bauantrag-Ablehnung

A. Zulässigkeit Verpflichtungsklage
   I. Verwaltungsrechtsweg § 40 VwGO (öffentlich-rechtlich)
   II. Statthafte Klageart § 42 I VwGO (Verpflichtungsklage)
   III. Klagebefugnis § 42 II VwGO (Bauherr)
   IV. Vorverfahren §§ 68 ff. VwGO (Widerspruch erfolgt)
   V. Frist § 74 VwGO (Klage rechtzeitig)

B. Begründetheit
   I. Anspruchsgrundlage § 70 BauO Bauerlaubnis
   II. Voraussetzungen erfüllt (Vorhaben planungs-rechtlich zulässig)
   III. Kein Versagungs-Grund
   IV. Ermessens-Reduktion auf null (bei gebundener Entscheidung) oder günstige Ermessens-Entscheidung

Beispiel: Polizei-Anordnung anfechten

A. Zulässigkeit Anfechtungsklage
   I. § 40 VwGO
   II. § 42 I VwGO
   III. § 42 II VwGO
   IV. Vorverfahren entbehrlich (§ 68 VwGO Sonderregel)
   V. § 74 VwGO

B. Begründetheit
   I. Ermächtigungs-Grundlage § X PolG
   II. Formelle Rechtmäßigkeit (Zuständigkeit, Verfahren, Form)
   III. Materielle Rechtmäßigkeit
      1. Tatbestand
      2. Rechtsfolge / Ermessen
   IV. Rechts-Verletzung Kläger

Hilfsfragen für Deine Reflexion

  • Habe ich das Drei-Stufen-Schema vollständig?
  • Habe ich die richtige Klage-Art bestimmt?
  • Habe ich die Klage-Befugnis geprüft (Möglichkeits-Theorie)?
  • Habe ich formelle und materielle Rechtmäßigkeit getrennt geprüft?
  • Habe ich Ermessens-Fehler geprüft?

Übergang zu

  • verfassungsrecht-grundrechtspruefung — bei Grundrechts-Bezug
  • europarecht-anwendbarkeit-vorrang-vorabentscheidung — bei EU-Bezug
  • gliederung-mit-tiefenstruktur — Gliederung
  • subsumtion-schritt-fuer-schritt — Subsumtions-Praxis

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