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Mahnschreiben-Intake

Erhaltenes Mahnschreiben der Gegenseite aufnehmen und einordnen: Anerkennungsgefahr, Verjaebrungshemmung. Normen: §§ 204 212 BGB, § 93 ZPO. Prüfraster: Fristenlauf, Anerkennungsrisiko, Reaktionsoptionen. Output: Einordnungsnotiz und Empfehlung Reaktion. Abgrenzung: nicht eigenes Mahnschreiben erstellen.

ID: de.litigation.mahnschreiben-aufnahme Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Mahnschreiben-Intake

Triage — kläre vor dem Intake

  1. Forderungsart: Kaufpreis, Werkverguetung, Schadensersatz, Darlehensrueckzahlung oder sonstiger Anspruch?
  2. Faelligkeit: Ist die Forderung bereits fällig und durchsetzbar (§ 271 BGB)?
  3. Verjaehrung: Ist die dreijährige Regelverjährung (§ 195 BGB) gewährt oder droht sie?
  4. BATNA: Was ist die beste Alternative zum Mahnschreiben (gerichtliches Mahnverfahren, Klage, Verhandlung)?
  5. Vertraulichkeitsfilter: Dürfen mandatsbezogene Daten in das eingesetzte KI-System eingespielt werden?

Zentrale Normen

  • § 271 BGB (Fälligkeit)
  • § 286 BGB (Verzug — Mahnungserfordernis)
  • § 288 BGB (Verzugszinsen)
  • § 291 BGB (Prozesszinsen)
  • § 195 BGB (Regelverjährung)
  • § 203 BGB (Verjährungshemmung durch Verhandlungen)

Rechtsprechung

  1. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  2. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  3. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  4. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Zweck

Strukturierte Erfassung aller für ein Mahnschreiben oder eine vorgerichtliche Aufforderung notwendigen Informationen, bevor der Entwurf erstellt wird. Der Skill führt ein geordnetes Interview und schreibt die Antworten in demand-letters/[slug]/intake.md.

Eingaben

  • Neuer Slug oder vorhandenes Mandat (Slug)
  • Optional: --full für vollständigen erweiterten Intake (inkl. BATNA, Prozesskostenrisiko, Streitwertschätzung)

Ablauf

  1. Mandantenidentifikation:

    • Vollständiger Name / Firma, Anschrift, Kontaktperson
    • Mandantentyp: Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) – für Verzugszinsberechnung relevant (§ 288 Abs. 1 vs. 2 BGB)
  2. Schuldneridentifikation:

    • Vollständiger Name / Firma, Anschrift, HRB-Nummer (bei Gesellschaften)
    • Zustellungsfähige Anschrift vorhanden? (für spätere Klagezustellung, § 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO)
    • Ist die Passivlegitimation des Schuldners geklärt? (z. B. bei Gesamtschuld § 421 BGB, Rechtsnachfolge, Konzernmutter)
  3. Sachverhaltserfassung:

    • Wie kam das Schuldverhältnis zustande? (Vertragsurkunde vorhanden?)
    • Was wurde nicht geleistet oder schlecht geleistet?
    • Wann war Leistung fällig?
    • Hat der Mandant bereits gemahnt? (schriftlich / mündlich / konkludent – relevant für § 286 Abs. 1 BGB)
    • Gab es Reaktionen des Schuldners (Einwände, Aufrechnungen, Minderung)?
  4. Forderungserfassung:

    • Hauptforderung (Betrag, Art, Rechtsgrundlage)
    • Nebenforderungen: Verzugszinsen (§ 288 BGB), vorgerichtliche Anwaltskosten (§ 13 RVG i. V. m. VV 2300), Schadensersatz (§§ 280, 281 BGB)
    • Fälligkeitsdatum und bisherige Mahnungen (mit Datum)
    • Offene Restforderung (nach Teilzahlungen)
  5. Hebel und Risiko (BATNA):

    • Was ist die beste Alternative des Mandanten ohne Mahnschreiben?
    • Welche Risiken bestehen (Aufrechnung, Gegenansprüche, Insolvenzrisiko)?
    • Ist ein Güteantrag (§ 15a EGZPO) im zuständigen Bundesland Pflicht?
    • Empfiehlt sich ein Mahnbescheid (§§ 688 ff. ZPO) statt Mahnschreiben?
  6. Vertraulichkeitsfilter:

    • Enthält der Sachverhalt vertrauliche Informationen Dritter, die nicht in das Schreiben dürfen?
    • Besteht Zeugnisverweigerungsrecht des Mandanten für bestimmte Tatsachen?
  7. Intake-Datei schreiben: demand-letters/[slug]/intake.md mit allen Feldern befüllen. Fehlende Pflichtfelder markieren.

Quellen und Zitierweise

Verbindlich: ../references/zitierweise.md.

  • Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Ausgabeformat

# demand-letters/[slug]/intake.md
mandant:
  name: ""
  typ: "Unternehmer / Verbraucher"
  anschrift: ""
schuldner:
  name: ""
  anschrift: ""
  hrb: ""
  passivlegitimation_geklaert: true/false
schuldverhaeltnis:
  entstehungsgrund: ""
  vertrag_vorhanden: true/false
  anlage: ""
forderung:
  art: ""
  hauptbetrag: 0.00
  faelligkeit: ""
  bisherige_mahnungen: []
  verzugszinsen_p_a: "5% / 9% über Basiszinssatz"
  anwaltskosten: 0.00
anspruchsgrundlage: ""
fristen_geplant:
  fristsetzung_bis: ""
batna: ""
risiken: []
gueteantrag_erforderlich: false
vertraulichkeit_geprueft: true

Risiken / typische Fehler

  • Fehlende Passivlegitimation: Bei GmbH-Schuldner Handelsregisterauszug abrufen; Insolvenzantrag prüfen (InsO § 17 ff.) – Mahnung an insolventen Schuldner ist sinnlos.
  • Gesamtschuldner übersehen: Bei mehreren Schuldnern (§ 421 BGB) alle mahnen, um Verjährungshemmung (§ 213 BGB) zu bewirken.
  • Verjährung prüfen: Intake prüft automatisch die Regelverjährung (§§ 195, 199 BGB: 3 Jahre zum 31.12.); kürzere Sonderfristen (§ 438 BGB: 2 Jahre für Mängelansprüche; § 548 BGB: 6 Monate für Vermieter; § 195 ff. BGB) gesondert markieren.
  • Unterlassungsaufforderung ohne Vertragsstrafe: Abmahnungen nach UWG, UrhG, MarkenG müssen eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen enthalten; fehlt dies, kann der Abgemahnte eine nicht der Kostenfolge des § 97a UrhG entsprechende Erklärung abgeben.

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