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Inkasso-Zahlungsklage-Ersteller

Gläubiger hat offene Forderung die er vor Gericht einklagen will. Zahlungsklage Forderungsmanagement §§ 286 ff. BGB ZPO. Prüfraster: Mahnvorlauf Anspruchs-Gatekeeper fällig belegt Teilzahlung Verzug Inkassokosten § 288 BGB Gerichtsortfindung §§ 12 13 29 ZPO. Output: Klage-Entwurf Zahlungsklage für klare fällige belegte Ansprüche. Abgrenzung zu zv-mahnbescheid-online (Mahnverfahren) und klagevorlage-aus-eigenen-mustern (hauseigene Muster).

ID: de.litigation.inkasso-zahlungsklage-ersteller Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Inkasso-Zahlungsklage-Ersteller

Triage — kläre vor dem Einsatz

  1. Liegt ein vollständiger Mahnvorlauf vor (Rechnung mit Fälligkeit, mindestens eine Mahnung mit Fristsetzung)?
  2. Ist die Hauptforderung noch nicht vor Klageeinreichung vollständig bezahlt (Erfüllungskontrolle)?
  3. Sind Schuldner-Anschrift und Verbraucher-/Unternehmereigenschaft geklärt (Gerichtsstand § 29c ZPO bei Verbrauchern)?
  4. Welche Nebenforderungen (Mahnkosten, Verzugszinsen, Inkassokosten) sollen eingeklagt werden — sind sie belegt und verhältnismäßig?
  5. Liegt eine Abtretungskette vor — ist die Aktivlegitimation des Gläubigers/Zessionars lückenlos dokumentiert?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Zentrale Normen

§ 286 BGB (Verzugseintritt) — § 288 BGB (Verzugszinsen: +5 Pp. B2C, +9 Pp. B2B) — § 280 Abs. 2 BGB (Verzugsschaden) — § 249 BGB (Schadensersatz) — § 253 ZPO (Klageschrift) — §§ 12, 13, 29, 29c ZPO (örtliche Zuständigkeit) — §§ 23, 71 GVG (sachliche Zuständigkeit ab 01.01.2026: AG bis 10.000 EUR, LG darueber; § 47 EGZPO Uebergangsvorschrift) — § 93 ZPO (sofortiges Anerkenntnis, Kostenfolge) — § 812 BGB (Bereicherungsrecht als Auffanganspruch)

Basiszinssatz § 247 BGB

  • Basiszinssatz zum 01.01.2026: 1,27 Prozent (unveraendert gegenueber 01.07.2025). Bundesbank-Bekanntmachung: https://www.bundesbank.de/de/presse/pressenotizen/bekanntgabe-des-basiszinssatzes-zum-1-januar-2026-basiszinssatz-bleibt-unveraendert-bei-1-27--973974
  • Daraus B2C-Verzugszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB) 6,27 Prozent, B2B-Verzugszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) 10,27 Prozent. Halbjaehrliche Pruefung am 01.01. und 01.07. erforderlich.
  • Verzugspauschale § 288 Abs. 5 BGB (B2B): 40 EUR pro Vorgang.

Aenderungen Zustaendigkeitsrecht ab 01.01.2026

Gesetz zur Aenderung des Zustaendigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte (BGBl. 2025 I Nr. 318 vom 11.12.2025) hebt mit Wirkung ab 01.01.2026 an:

  • Sachliche Zustaendigkeit Amtsgericht von 5.000 auf 10.000 EUR (§ 23 GVG n.F.).
  • Berufungssumme § 511 Abs. 2 ZPO von 600 auf 1.000 EUR.
  • Wertgrenze Nichtzulassungsbeschwerde § 26 EGZPO von 20.000 auf 25.000 EUR.
  • Uebergangsvorschrift § 47 EGZPO regelt Altverfahren.

Quelle: https://www.brak.de/newsroom/news/zivilgerichtsbarkeit-hoehere-wertgrenzen-fuer-zustaendigkeit-und-rechtsmittel-ab-112026/

Rechtsprechung

  • Rechtsprechung zu Verzug und § 286 BGB live ueber https://dejure.org und https://openjur.de pruefen.
  • Aktenzeichen und Datum erst nach Verifikation in den Schriftsatz uebernehmen.

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Zweck

Dieser Skill baut aus einer Forderungsakte einen sauberen Mahn- und Klageworkflow. Eingeklagt werden nur Ansprüche, die klar, fällig, durchsetzbar und belegt sind. Unsichere Positionen werden nicht eingeklagt, sondern als Rückfrage oder Nichtklage-Empfehlung ausgegeben.

Sofortregeln

  1. Nicht alles einklagen, was im Forderungskonto steht — jede Position braucht Anspruchsgrundlage, Betrag, Fälligkeit, Verzug, Beleg und Einwendungskontrolle.
  2. Erfüllung blockt: vor Klageeinreichung bezahlte Hauptforderung darf nicht mehr eingeklagt werden.
  3. Nebenforderungen sind kein Autopilot: Mahnkosten, Verzugszinsen, Inkassokosten werden einzeln geprüft.
  4. Gerichtsort vor Klage: sachliche und örtliche Zuständigkeit sind zu prüfen und zu dokumentieren.
  5. Mahnung vor Eskalation: wenn kein ausreichender Mahnvorlauf vorliegt, zuerst Mahnschreiben.

Pflichtablauf

Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.

Schritt 1: Akte aufnehmen

Felder: Gläubiger, Schuldner (Verbraucher/Unternehmer), Forderungsgrund, Hauptforderung, Mahnvorlauf, Verzug, Nebenforderungen, Prozessgeschichte, Gerichtsort.

Schritt 2: Mahnvorlauf prüfen

Mahnchronologie: Rechnung → Zahlungserinnerung → Mahnung(en) → letzte Mahnung mit Klagehinweis → Inkassoschreiben → Zahlungseingänge.

Ampelbeurteilung: grün (klar), gelb (unklar, nacharbeitbar), rot (rechtlich ungeeignet oder bereits erledigt).

Schritt 3: Anspruchs-Gatekeeper

Prüfe je Position: Anspruchsgrundlage, Betrag, Fälligkeit, Durchsetzbarkeit, Verzug, Verschulden, Prozessrisiko, Gerichtsort.

  • GRÜN → in den Klageantrag.
  • GELB → Rückfrage oder Belegbedarf.
  • ROT → nicht einklagen, Begründung angeben.

Schritt 4: Gerichtsort finden

Sachlich: AG bis 10.000 EUR (§ 23 GVG), LG darüber (§ 71 GVG). Örtlich: §§ 12, 13, 29, 29c ZPO. Online-Abgleich über justiz.de oder justizadressen.nrw.de; Quelle und Abrufdatum dokumentieren.

Schritt 5: Output bauen

  1. Mahnchronologie als Tabelle.
  2. Anspruchsmatrix mit Ampel.
  3. Klagefreigabe (was wird eingeklagt, was nicht, warum).
  4. Gerichtsortprüfung mit Quellenplatzhalter.
  5. Klageentwurf nur für grüne Positionen.
  6. Beleg- und Anlagenliste mit K-Sigeln.
  7. Kosten-/Risiko-Hinweis zu § 93 ZPO.

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

Konstellation Empfohlener Weg
Standard — Zahlungsklage gegen saumigen Schuldner Mahnverfahren oder Klageschrift nach Schema; Template unten
Variante A — Schuldner gibt Ratenzahlung an Ratenvereinbarung statt Klage; Vollstreckungstitel danach
Variante B — Forderung wirtschaftlich zweifelhaft Insolvenz droht Insolvenzantrag pruefen statt Klage; Klage nur wenn Masse erwartet
Variante C — Mandant will Geschaeftsbeziehung erhalten Aussergerichtliche Einigung zuerst; Klage als letztes Mittel

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Output-Template

Inkasso-Zahlungsklage — Anspruchsmatrix

Schuldner: [...] | Forderungsstand: [...] EUR | Stand: [Datum]

Position Betrag EUR Ampel Begründung
Hauptforderung [...] GRÜN/ROT [...]
Verzugszinsen [...] GRÜN/GELB ab [...]
Mahnkosten [...] GRÜN/GELB Beleg: [...]
Inkassokosten [...] GRÜN/GELB Verhältnismäßigkeit: [...]

Gerichtsort: AG/LG [...] — Online-Quelle: [...] — Abrufdatum: [...]

Klageantrag (nur grüne Positionen): Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger [...] EUR nebst Zinsen in Höhe von [...] Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit [...] zu zahlen.

Empfehlung: [Klage einreichen / zuerst Mahnung / Positionen [...] nicht einklagen]


Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.

--- vor Versand klaeren ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Durchsetzung des Anspruchs / Vergleich / Reputationsschutz / schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestforderung / Zeitrahmen / Formerfordernis]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgesprach / Einigung vor Fristablauf]

Schlussabsatz Variante A (kooperativ): Wir regen eine guetliche Einigung an und stehen fuer ein klaerenden Gesprach zur Verfuegung. Eine einvernehmliche Loesung erspart beiden Seiten Zeit und Kosten.

Schlussabsatz Variante B (formal-streng): Eine aussergerichtliche Einigung kommt nur in Betracht wenn die Gegenseite innerhalb von [X] Tagen einen akzeptablen Vorschlag unterbreitet. Anderenfalls werden wir alle rechtlichen Schritte einleiten.

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