Inkasso-Zahlungsklage-Ersteller
Gläubiger hat offene Forderung die er vor Gericht einklagen will. Zahlungsklage Forderungsmanagement §§ 286 ff. BGB ZPO. Prüfraster: Mahnvorlauf Anspruchs-Gatekeeper fällig belegt Teilzahlung Verzug Inkassokosten § 288 BGB Gerichtsortfindung §§ 12 13 29 ZPO. Output: Klage-Entwurf Zahlungsklage für klare fällige belegte Ansprüche. Abgrenzung zu zv-mahnbescheid-online (Mahnverfahren) und klagevorlage-aus-eigenen-mustern (hauseigene Muster).
Inkasso-Zahlungsklage-Ersteller
Triage — kläre vor dem Einsatz
- Liegt ein vollständiger Mahnvorlauf vor (Rechnung mit Fälligkeit, mindestens eine Mahnung mit Fristsetzung)?
- Ist die Hauptforderung noch nicht vor Klageeinreichung vollständig bezahlt (Erfüllungskontrolle)?
- Sind Schuldner-Anschrift und Verbraucher-/Unternehmereigenschaft geklärt (Gerichtsstand § 29c ZPO bei Verbrauchern)?
- Welche Nebenforderungen (Mahnkosten, Verzugszinsen, Inkassokosten) sollen eingeklagt werden — sind sie belegt und verhältnismäßig?
- Liegt eine Abtretungskette vor — ist die Aktivlegitimation des Gläubigers/Zessionars lückenlos dokumentiert?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Zentrale Normen
§ 286 BGB (Verzugseintritt) — § 288 BGB (Verzugszinsen: +5 Pp. B2C, +9 Pp. B2B) — § 280 Abs. 2 BGB (Verzugsschaden) — § 249 BGB (Schadensersatz) — § 253 ZPO (Klageschrift) — §§ 12, 13, 29, 29c ZPO (örtliche Zuständigkeit) — §§ 23, 71 GVG (sachliche Zuständigkeit ab 01.01.2026: AG bis 10.000 EUR, LG darueber; § 47 EGZPO Uebergangsvorschrift) — § 93 ZPO (sofortiges Anerkenntnis, Kostenfolge) — § 812 BGB (Bereicherungsrecht als Auffanganspruch)
Basiszinssatz § 247 BGB
- Basiszinssatz zum 01.01.2026: 1,27 Prozent (unveraendert gegenueber 01.07.2025). Bundesbank-Bekanntmachung: https://www.bundesbank.de/de/presse/pressenotizen/bekanntgabe-des-basiszinssatzes-zum-1-januar-2026-basiszinssatz-bleibt-unveraendert-bei-1-27--973974
- Daraus B2C-Verzugszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB) 6,27 Prozent, B2B-Verzugszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) 10,27 Prozent. Halbjaehrliche Pruefung am 01.01. und 01.07. erforderlich.
- Verzugspauschale § 288 Abs. 5 BGB (B2B): 40 EUR pro Vorgang.
Aenderungen Zustaendigkeitsrecht ab 01.01.2026
Gesetz zur Aenderung des Zustaendigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte (BGBl. 2025 I Nr. 318 vom 11.12.2025) hebt mit Wirkung ab 01.01.2026 an:
- Sachliche Zustaendigkeit Amtsgericht von 5.000 auf 10.000 EUR (§ 23 GVG n.F.).
- Berufungssumme § 511 Abs. 2 ZPO von 600 auf 1.000 EUR.
- Wertgrenze Nichtzulassungsbeschwerde § 26 EGZPO von 20.000 auf 25.000 EUR.
- Uebergangsvorschrift § 47 EGZPO regelt Altverfahren.
Quelle: https://www.brak.de/newsroom/news/zivilgerichtsbarkeit-hoehere-wertgrenzen-fuer-zustaendigkeit-und-rechtsmittel-ab-112026/
Rechtsprechung
- Rechtsprechung zu Verzug und § 286 BGB live ueber https://dejure.org und https://openjur.de pruefen.
- Aktenzeichen und Datum erst nach Verifikation in den Schriftsatz uebernehmen.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Zweck
Dieser Skill baut aus einer Forderungsakte einen sauberen Mahn- und Klageworkflow. Eingeklagt werden nur Ansprüche, die klar, fällig, durchsetzbar und belegt sind. Unsichere Positionen werden nicht eingeklagt, sondern als Rückfrage oder Nichtklage-Empfehlung ausgegeben.
Sofortregeln
- Nicht alles einklagen, was im Forderungskonto steht — jede Position braucht Anspruchsgrundlage, Betrag, Fälligkeit, Verzug, Beleg und Einwendungskontrolle.
- Erfüllung blockt: vor Klageeinreichung bezahlte Hauptforderung darf nicht mehr eingeklagt werden.
- Nebenforderungen sind kein Autopilot: Mahnkosten, Verzugszinsen, Inkassokosten werden einzeln geprüft.
- Gerichtsort vor Klage: sachliche und örtliche Zuständigkeit sind zu prüfen und zu dokumentieren.
- Mahnung vor Eskalation: wenn kein ausreichender Mahnvorlauf vorliegt, zuerst Mahnschreiben.
Pflichtablauf
Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
Schritt 1: Akte aufnehmen
Felder: Gläubiger, Schuldner (Verbraucher/Unternehmer), Forderungsgrund, Hauptforderung, Mahnvorlauf, Verzug, Nebenforderungen, Prozessgeschichte, Gerichtsort.
Schritt 2: Mahnvorlauf prüfen
Mahnchronologie: Rechnung → Zahlungserinnerung → Mahnung(en) → letzte Mahnung mit Klagehinweis → Inkassoschreiben → Zahlungseingänge.
Ampelbeurteilung: grün (klar), gelb (unklar, nacharbeitbar), rot (rechtlich ungeeignet oder bereits erledigt).
Schritt 3: Anspruchs-Gatekeeper
Prüfe je Position: Anspruchsgrundlage, Betrag, Fälligkeit, Durchsetzbarkeit, Verzug, Verschulden, Prozessrisiko, Gerichtsort.
- GRÜN → in den Klageantrag.
- GELB → Rückfrage oder Belegbedarf.
- ROT → nicht einklagen, Begründung angeben.
Schritt 4: Gerichtsort finden
Sachlich: AG bis 10.000 EUR (§ 23 GVG), LG darüber (§ 71 GVG). Örtlich: §§ 12, 13, 29, 29c ZPO. Online-Abgleich über justiz.de oder justizadressen.nrw.de; Quelle und Abrufdatum dokumentieren.
Schritt 5: Output bauen
- Mahnchronologie als Tabelle.
- Anspruchsmatrix mit Ampel.
- Klagefreigabe (was wird eingeklagt, was nicht, warum).
- Gerichtsortprüfung mit Quellenplatzhalter.
- Klageentwurf nur für grüne Positionen.
- Beleg- und Anlagenliste mit K-Sigeln.
- Kosten-/Risiko-Hinweis zu § 93 ZPO.
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation | Empfohlener Weg |
|---|---|
| Standard — Zahlungsklage gegen saumigen Schuldner | Mahnverfahren oder Klageschrift nach Schema; Template unten |
| Variante A — Schuldner gibt Ratenzahlung an | Ratenvereinbarung statt Klage; Vollstreckungstitel danach |
| Variante B — Forderung wirtschaftlich zweifelhaft Insolvenz droht | Insolvenzantrag pruefen statt Klage; Klage nur wenn Masse erwartet |
| Variante C — Mandant will Geschaeftsbeziehung erhalten | Aussergerichtliche Einigung zuerst; Klage als letztes Mittel |
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Output-Template
Inkasso-Zahlungsklage — Anspruchsmatrix
Schuldner: [...] | Forderungsstand: [...] EUR | Stand: [Datum]
| Position | Betrag EUR | Ampel | Begründung |
|---|---|---|---|
| Hauptforderung | [...] | GRÜN/ROT | [...] |
| Verzugszinsen | [...] | GRÜN/GELB | ab [...] |
| Mahnkosten | [...] | GRÜN/GELB | Beleg: [...] |
| Inkassokosten | [...] | GRÜN/GELB | Verhältnismäßigkeit: [...] |
Gerichtsort: AG/LG [...] — Online-Quelle: [...] — Abrufdatum: [...]
Klageantrag (nur grüne Positionen): Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger [...] EUR nebst Zinsen in Höhe von [...] Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit [...] zu zahlen.
Empfehlung: [Klage einreichen / zuerst Mahnung / Positionen [...] nicht einklagen]
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
--- vor Versand klaeren ---
- Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Durchsetzung des Anspruchs / Vergleich / Reputationsschutz / schnelle Loesung]
- Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestforderung / Zeitrahmen / Formerfordernis]
- Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgesprach / Einigung vor Fristablauf]
Schlussabsatz Variante A (kooperativ): Wir regen eine guetliche Einigung an und stehen fuer ein klaerenden Gesprach zur Verfuegung. Eine einvernehmliche Loesung erspart beiden Seiten Zeit und Kosten.
Schlussabsatz Variante B (formal-streng): Eine aussergerichtliche Einigung kommt nur in Betracht wenn die Gegenseite innerhalb von [X] Tagen einen akzeptablen Vorschlag unterbreitet. Anderenfalls werden wir alle rechtlichen Schritte einleiten.
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