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Anspruchstabelle

Anspruchstabelle für zivilprozessuales Mandat erstellen: alle Ansprüche und Gegenansprüche tabellarisch erfassen. Normen: §§ 253 261 ZPO. Prüfraster: Anspruchsgrundlage, Betrag, Verjaebrung, Beweisstatus. Output: Anspruchstabelle als Grundlage für Klageschrift oder Erwiderung. Abgrenzung: nicht Streitwertberechnung.

ID: de.litigation.anspruchstabelle Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Anspruchstabelle

Zweck

Systematische Prüfung und Visualisierung aller Tatbestandsmerkmale eines zivilrechtlichen Anspruchs oder einer Einrede (z. B. § 280 Abs. 1, 3, § 281 BGB; § 823 Abs. 1 BGB; § 1 UWG) oder einer patentrechtlichen Verletzungsanalyse (Anspruchsmerkmal für Anspruchsmerkmal). Das Plugin erstellt eine Tabelle mit dem aktuellen Beweisstand, markiert Lücken und gibt Handlungsempfehlungen zur Schließung offener Punkte.

Zwei Modi:

  • --zivil: Zivilrechtliche Ansprüche und Einreden (BGB, HGB, UWG, MarkenG etc.)
  • --patent: Patentrechtliche Verletzungs- (§§ 9 ff. PatG) oder Nichtigkeitsanalyse (§ 22 PatG i. V. m. §§ 1–5 PatG)

Eingaben

  • Aktives Mandat (Slug)
  • Modus: --zivil [Anspruchsnorm] oder --patent [--verletzung | --nichtigkeit] [Patentanspruch-Nr.]
  • Relevante Dokumente (Vertrag, Korrespondenz, Zeugenliste, Sachverständigengutachten, Patentschrift, angegriffene Ausführungsform)
  • Aktueller Beweisstand (was liegt vor, was ist streitig)

Ablauf

Modus Zivilrecht (--zivil)

  1. Norm zerlegen: Tatbestandsmerkmale des Anspruchs vollständig aufführen (z. B. § 280 Abs. 1 BGB: Schuldverhältnis, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Kausalität). Einreden und Einwendungen des Gegners separat tabellarisieren.

  2. Beweisstand erfassen: Für jedes Element: belegt/unbelegt/streitig; vorhandene Beweismittel (Urkunde, Zeugenaussage, Sachverständigengutachten, Geständnisfiktion § 138 Abs. 3 ZPO, Augenschein § 371 ZPO) eintragen.

  3. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

  4. Lücken markieren: Fehlende Belege und Beweismittel als [LÜCKE] mit Handlungsempfehlung (z. B. "Beauftragung Sachverständiger", "Auskunftsklage § 242 BGB / § 254 ZPO", "§ 142 ZPO Antrag auf Urkundenvorlage").

  5. Gegenargumente eintragen: Bekannte oder antizipatierte Gegenargumente in Gegenargument-Spalte.

  6. Zusammenfassung: Gesamtbewertung des Beweisrisikos (stark / mittel / schwach) mit Begründung.

Modus Patent (--patent)

  1. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  2. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  3. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  4. Lücken und Risiken: Unklare Merkmale, fehlende Dokumente zur angegriffenen Ausführungsform.

Quellen und Zitierweise

Verbindlich: ../references/zitierweise.md.

Zivilrecht:

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.

Patent:

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Mes, PatG, 5. Aufl. 2020, § 9 Rn. 22 ff.
  • Schulte/Voß, PatG, 10. Aufl. 2017, § 9 Rn. 48 ff.

Ausgabeformat

Zivilrechtliche Anspruchstabelle

Anspruch: Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (§§ 280 Abs. 1, 3, 281 Abs. 1 BGB)

Nr. Tatbestandsmerkmal Beweislast Beweismittel (vorhanden) Status Lücke / Maßnahme
1 Schuldverhältnis (Vertrag) Kläger Anlage K1 (Werkvertrag v. 12.03.2022) ✅ belegt
2 Pflichtverletzung (Nichtleistung) Kläger Mahnung Anlage K3; Zeuge Müller ⚠️ streitig Bekl. bestreitet Verzug; Zugang prüfen
3 Fristsetzung (§ 281 Abs. 1) Kläger Anlage K3 ⚠️ Zugang bestritten [LÜCKE: Rückschein fehlt → Aufgabe Zustellungsnachweis]
4 Vertretenmüssen (§ 280 Abs. 1 S. 2 BGB) Schuldner (Umkehr) ✅ vermutet Bekl. muss Exkulpation vortragen
5 Schaden Kläger Rechnungen Anlage K5–K7 ✅ belegt
6 Kausalität Kläger Gutachten (§ 286 ZPO) ⚠️ offen [LÜCKE: SV-Gutachten erforderlich]

Gesamtbewertung: Mittel – Kernproblem: Nachweis des Zugangs der Fristsetzung und Kausalitätsbeleg durch Sachverständigengutachten.

Risiken / typische Fehler

  • Beweislastumkehr übersehen: Bei § 280 Abs. 1 S. 2 BGB liegt Entlastungspflicht beim Schuldner; nicht als Klägeraufgabe eintragen.
  • Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
  • Patentanspruch zu weit ausgelegt: Merkmalsanalyse muss wortsinngemäß beginnen; Äquivalenz erst im zweiten Schritt (BGH – "Schneidmesser II").
  • Auskunfts-/Stufenklage nicht berücksichtigt: Bei fehlender Kenntnis des Schadens kann Stufenklage (§ 254 ZPO) sinnvoll sein; Anspruchstabelle sollte Auskunftsstufe separat ausweisen.

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