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Aktenintake Zivilprozess

Eingehende Zivilakte vor erster Prüfung strukturieren: Richter oder Referendar erhalt neue Akte und muss Überblick gewinnen. Normen: § 313 ZPO (Urteilsinhalt), § 286 ZPO (freie Beweiswürdigung), § 139 ZPO (richterliche Hinweispflicht). Prüfraster: Klagschrift mit Anträgen, Streitwert, Sachvortrag, Beweisangebote, Anlagen, Zustellung, Klageerwiderung, Replik, Beweisbeschluss, Protokolle, Gutachten. Output Aktenuebersicht-Tabelle, Prüfliste Hinweispflichten, Schnittstelle zur Relation. Abgrenzung: Detailprüfung Zulässigkeit siehe zulässigkeit-prüfen; Relationserstattung siehe relation-zivil.

ID: de.litigation.aktenintake-zivil Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Aktenintake Zivilprozess

Triage zu Beginn

  1. Welche Schriftsätze liegen vor — Klagschrift, Klageerwiderung, Replik, Duplik, Nachreichungen?
  2. Ist der Streitwert plausibel (Paragraf 3 ZPO, Anlage 1 GKG)? Sachliche Zuständigkeit AG oder LG?
  3. Gibt es Beweisbeschlüsse oder Protokolle früherer Verhandlungen?
  4. Liegen Sachverständigengutachten oder Zeugenaussagen vor, die auszuwerten sind?
  5. Sind Erledigungserklärungen, Widerklagen oder Aufrechnung im Akt?

Aktuelle Rechtsprechung

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Zentrale Normen

  • § 139 ZPO — richterliche Hinweis- und Aufklärungspflicht
  • § 296 ZPO — Zurückweisung verspäteten Vorbringens
  • § 313 ZPO — Form und Inhalt des Urteils
  • § 358 ff. ZPO — Beweisbeschluss und Beweisaufnahme
  • § 286 ZPO — freie Beweiswürdigung

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Zweck

Erster, systematischer Pruefschritt nach dem Eingang einer neuen Sache — sei es bei Aktenzuteilung an einen Berichterstatter, beim Wechsel des zuständigen Richters oder bei der Vorbereitung einer Beweisaufnahme. Ziel ist eine vollständige Aktenübersicht, die in der nachfolgenden Relation und in den prozessleitenden Maßnahmen (Paragraf 139 ZPO Hinweise, Beweisbeschluss, Vergleichsvorschlag) tragfähig ist.

1) Bestandteile einer typischen Zivilakte

Stück Standardinhalte Worauf zu achten
Klagschrift Antrag, Streitwert, Sachvortrag, Beweisangebot, Anlagen Antrag bestimmt? Streitwert plausibel? Beweisangebot zu jedem streitigen Tatsachenkomplex?
Anlagenkonvolut Kläger K1, K2, ... Vollständigkeit, Lesbarkeit, Bezugnahme im Schriftsatz
Zustellnachweis EB, PZU Datum, Form (elektronisch beA Paragraf 173 ZPO?), Empfangsbevollmaechtigter
PKH-Antrag mit Erklärung Paragraf 117 ZPO + Belegen Vollständigkeit, eidesstattliche Versicherung
Klageerwiderung Klagabweisungsantrag, Sachvortrag, ggf. Widerklage Substanziierung der Bestreitungen Paragraf 138 II ZPO
Anlagenkonvolut Beklagter B1, B2, ... wie Kläger
Replik Erwiderung auf Klageerwiderung neue Tatsachen vs. Vertiefung
Duplik Erwiderung auf Replik dito
Schriftsatznachreichungen Schriftsatznachlass Paragraf 283 ZPO Frist gewahrt? Bezug klar?
Beweisbeschlüsse nach Paragraf 358 ZPO Beweisthema klar, Beweismittel benannt
Protokolle Paragraf 159 ZPO Anwesenheit, Anträge, Aussagen, Vergleichsvorschlaege
Sachverständigengutachten mit Beweisthema Prüfen: Aussagekraft, Ergänzungsbedarf Paragraf 411 ZPO
Zeugenaussagen als Protokollteil oder gesondert Verwertbarkeit, Aussagekonstanz
Hinweisbeschlüsse Paragraf 139 ZPO wurden Hinweise befolgt?

2) Vorgehen Schritt-für-Schritt

  1. Aktenstruktur sichten. Welche Schriftsätze liegen vor? Vollständigkeit (auch beA-Empfangsbestätigungen) prüfen.
  2. Klagschrift lesen. Antrag, Streitwert, Anspruchsgrundlage. Bei Mehrheit von Anträgen: Stufenklage? Eventualantrag? Teilklage?
  3. Sachvortrag herausarbeiten. Streitige Tatsachen vs. unstreitige Tatsachen. Beweisangebot zu jeder streitigen Tatsache?
  4. Anlagen abgleichen. Bezugnahmen in den Schriftsätzen mit dem Anlagen-Konvolut abgleichen. Bei Anlagen mit Inhaltsreichweite — kurz inhaltlich erfassen.
  5. Beklagtenvortrag lesen. Was ist bestritten? Was ist anerkannt (Paragraf 288 ZPO)? Gibt es Widerklage / Aufrechnung?
  6. Replik und Folgeschriftsätze lesen. Welche neuen Tatsachen sind eingeführt worden (Präklusion Paragraf 296 ZPO)?
  7. Beschlüsse und Protokolle in zeitlicher Reihenfolge. Was hat das Gericht bereits angeordnet? Was wurde befolgt?
  8. Gutachten/Aussagen. Hat das Gericht bereits Beweis erhoben? Mit welchem Ergebnis?
  9. Hinweis- und Aufklärungsbedarf. Was muss nach Paragraf 139 ZPO erfragt werden? Substanziierung? Beweisangebot?

3) Aktenübersicht — Tabellen-Template

| Nr. | Datum     | Stueck                          | Verfasser     | Bezugnahme | Bewertung |
| --- | --------- | ------------------------------- | ------------- | ---------- | --------- |
| 1   | 01.03.2025| Klagschrift                     | RA Mueller    | -          | schluessig vorgetragen |
| 2   | 01.03.2025| Anlagen K1-K5                   | RA Mueller    | KS S. 3-7  | Lesbar, vollstaendig |
| 3   | 12.03.2025| EB Zustellung Klagschrift       | -             | -          | Zustellung 10.03.2025 |
| 4   | 31.03.2025| Klageerwiderung mit Widerklage  | RA Schmidt    | KS S.2     | Substanziiert; Widerklage zulaessig |
| 5   | 14.04.2025| Replik                          | RA Mueller    | KE S.4-6   | neue Tatsache S.3 -> Paragraf 296 ZPO pruefen |
| 6   | 15.05.2025| Hinweisbeschluss Paragraf 139   | Gericht       | -          | Hinweis zur Substanziierung der Hoehe |
| 7   | 14.06.2025| Schriftsatznachreichung Klaeger | RA Mueller    | HinwB      | Hinweise befolgt; Frist gewahrt |

4) Prüfliste für gerichtliche Pflichten

Substanziierung

  • [ ] Klage schlüssig? (Anspruchsgrundlage vorgetragen, Tatbestandsmerkmale dargelegt)
  • [ ] Bei Bestreiten: Substanziierung des Bestreitens Paragraf 138 II ZPO?
  • [ ] Hinweispflicht Paragraf 139 II ZPO bei rechtlich relevantem Aspekt?

Präklusion

  • [ ] Neuvortrag nach Schluss der muendlichen Verhandlung Paragraf 296a ZPO?
  • [ ] Verspaeteter Vortrag im Vorverfahren Paragraf 296 ZPO?
  • [ ] Bei Berufung: Paragraf 531 ZPO Präklusion?

Beweisangebot

  • [ ] Beweisantritt zu jeder streitigen Tatsache?
  • [ ] Konkretes Beweismittel (Zeuge mit Anschrift, Urkunde mit Bezeichnung, Sachverständiger mit Beweisthema)?
  • [ ] Beweisbeschluss bereits ergangen oder noch erforderlich?

Verfahrensfragen

  • [ ] Zuständigkeit (Paragraf 1 GVG, Paragraf 23, 71 GVG bei AG/LG)?
  • [ ] Sachliche und oertliche Zuständigkeit?
  • [ ] Postulationsfähigkeit Paragraf 78 ZPO?
  • [ ] Prozessfähigkeit Paragraf 51 ZPO?

5) Ergebnis des Intakes

Am Ende des Aktenintakes liegt vor:

  1. Aktenübersicht als Tabelle (siehe oben).
  2. Liste der unstreitigen Tatsachen — gut für den Tatbestand.
  3. Liste der streitigen Tatsachen mit Beweisangeboten — gut für den Beweisbeschluss.
  4. Liste der Rechtsfragen, die im Streit stehen — gut für die Entscheidungsgründe.
  5. Liste offener Hinweisfragen Paragraf 139 ZPO — gut für den nächsten Hinweisbeschluss.
  6. Streitwert-Vorschlag mit Begründung.
  7. Vergleichschancen-Bewertung (Indizien: hoher Streitwert + überschaubare Beweisfrage + Vergleichsoffenheit der Parteien).

6) Schnittstelle zu nachfolgenden Skills

  • relation-zivil baut auf der Aktenübersicht und der Trennung streitig/unstreitig auf.
  • tenor-bauen-zivil braucht den Antrag aus der Klagschrift und etwaige Widerklage/Hilfsanträge.
  • tatbestand-zivil-schreiben übernimmt die Liste der unstreitigen Tatsachen.
  • beschluss-bauen-zpo braucht die offenen Hinweisfragen (für den Paragraf 139-Beschluss) und das Beweisthema (für den Beweisbeschluss).

7) Typische Fehler beim Intake

  1. Anlagen nicht abgeglichen. Bezugnahmen im Schriftsatz auf Anlagen, die fehlen oder anders nummeriert sind. Klassischer Stolperstein.
  2. Bezugnahmen überlesen. Späterer Schriftsatz nimmt auf einen früheren Bezug — der dann inhaltlich übersehen wird.
  3. Erledigungserklärungen übersehen. Teilrelative Erledigung in einem Schriftsatz versteckt — führt zu Mehrarbeit beim Tenor.
  4. Hilfsanträge nicht erkannt. "Hilfsweise" wird leicht überlesen, führt zu unvollständigem Tenor.
  5. Mahnverfahrens-Stand übersehen. Bei Eingang nach Widerspruch ist der Mahnantrag inhaltlich die Klagschrift (Paragraf 696 ZPO).
  6. Zustellnachweis falsch interpretiert. Bei beA-Zustellung ist die Empfangsbestätigung des Empfängers massgeblich.
  7. Vergleichsvorschlaege als Schriftsätze gewertet. Vergleichsvorschlag Paragraf 278 VI ZPO ist Gerichts-Aktivität, nicht Parteivortrag.

8) Praktischer Ablauf

Als Berichterstatter:

  • 30-90 Minuten je nach Aktenumfang einplanen
  • Aktenübersicht in einem Editor (Markdown / Excel) anlegen
  • Bei sehr großen Akten: Personen-/Rollen-Glossar zusätzlich
  • Bei sehr alten Akten: Chronologie der Eingaenge prüfen (Präklusion?)

Anschluss

  • relation-zivil baut auf der Aktenübersicht auf
  • tatbestand-zivil-schreiben übernimmt unstreitige Tatsachen
  • beschluss-bauen-zpo bei Hinweisbedarf oder Beweisbeschluss

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