Kanzleiprofil anpassen
Geführte Anpassung des Kanzleiprofils im Vertragsrecht — ändert einzelne Einstellungen ohne erneutes Erstgespräch. Lädt, wenn der Nutzer "Profil anpassen", "Playbook ändern", "Eskalation aktualisieren", "Klauselposition ändern" oder "konfigurieren" sagt.
Kanzleiprofil anpassen
Zweck
Diese Skill ermöglicht die gezielte Anpassung einzelner Einstellungen im Kanzleiprofil, ohne das vollständige Erstgespräch erneut zu durchlaufen. Sie eignet sich für Situationen, in denen sich eine Verhandlungsposition, eine Eskalationsstufe, ein Klauselstandard oder eine Integrationseinstellung geändert hat.
Lädt, wenn der Nutzer eine einzelne Änderung am bestehenden Profil vornehmen
möchte — nicht für die Ersteinrichtung (dafür: /vertragsrecht:vertragsrecht-kaltstart-interview).
Eingaben
- Die gewünschte Änderung in eigenen Worten: "Ändere meine Haftungsobergrenze auf 6 Monate", "Neuer Eskalationsansprechpartner für Verträge über 500.000 €", "Risikobereitschaft auf konservativ setzen"
- Optional: Abschnittsnamen aus dem Kanzleiprofil (Playbook, Eskalation, Kanzleistil, Integrationen etc.)
Rechtlicher Rahmen
Kernvorschriften
Die zulässige Anpassungsspanne von Vertragsklauseln ist durch zwingendes Recht begrenzt. Relevante Grenzen:
- § 307 BGB — Unangemessene Benachteiligung; Transparenzgebot. Klauseln, die den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen, sind unwirksam — auch im B2B-Bereich.
- § 308 Nr. 1, 2 BGB — Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit (Fristen, Leistungsänderungsvorbehalte)
- § 309 Nr. 7 BGB — Klauselverbot ohne Wertungsmöglichkeit: Haftungsausschluss für Körperverletzungen und grobe Fahrlässigkeit ist unwirksam und nicht verhandelbar
- § 310 Abs. 1 BGB — Im unternehmerischen Verkehr gelten §§ 308, 309 BGB Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- §§ 438, 634a BGB — Gesetzliche Verjährungsfristen für Gewährleistung; Verkürzung in AGB nur in Grenzen des § 309 Nr. 8 BGB
Leitentscheidungen
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. (Zulässige Anpassung von Zinsklauseln; Transparenzgebot bei Änderungsvorbehalten)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. (Unwirksamkeit einer AGB-Klausel bei unangemessener Benachteiligung; § 307 BGB)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. (Unwirksamkeit verkürzter Verjährungsfristen in AGB bei versteckter Klausel)
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Ablauf
Schritt 1 — Profil lesen
Lies ~/.claude/plugins/config/klotzkette/vertragsrecht/CLAUDE.md.
Enthält es [PLATZHALTER]-Werte, sage:
Sie haben die Ersteinrichtung noch nicht abgeschlossen. Führen Sie zuerst
/vertragsrecht:vertragsrecht-kaltstart-interviewaus — die Anpassungsfunktion setzt ein vollständiges Profil voraus.
Schritt 2 — Anpassbare Bereiche zeigen
Zeige dem Nutzer, was im Profil änderbar ist, mit aktuellem Ist-Wert (eine Zeile pro Einstellung):
- Kanzlei / Profil — Name, Branche, Jurisdiktion, Rechtsform, Setting (Kanzlei/In-house), Mandatseite (Verwender/Kunden-Seite) (Gemeinsames Profil — Änderungen wirken sich auf alle Plugins aus)
- Risikobereitschaft — konservativ / ausgewogen / risikobereit; Auswirkung auf Fallback-Positionen und Eskalationsschwellen
- Personen — Eskalationskette, Genehmiger nach Schwellenwert und Klauseltyp (GC, Partner, Geschäftsführung)
- Klauselpositionen (Playbook) — die substanziellen Vertragspositionen: Haftungsbeschränkung, Gewährleistung, Datenschutz/AVV, Laufzeit/Kündigung, AGB-Einbeziehung, Gerichtsstand, Fallback-Positionen zu jeder Klausel
- Spürbarkeit von Abweichungen — ab welcher Abweichung vom Standardmuster wird eine Klausel als GELB oder ROT gekennzeichnet?
- Prüfungseinstellungen — Routing-Bestätigung, Erklärungstiefe, Standard-Stakeholder-Zusammenfassung
- Kanzleistil — Ton in Gegenentwürfen, Länge von Zusammenfassungen, Ablageort für Arbeitsergebnisse
- Ablauf — Mandatspfade, Fristen-Tracker-Takt
- Integrationen — Status Vertragsmanagement-System, E-Signatur, Slack, Dokumentenablage
Schritt 3 — Änderung abfragen
Was möchten Sie anpassen? Nennen Sie einen Bereich oder beschreiben Sie die Änderung in eigenen Worten.
Schritt 4 — Änderung durchführen
Zeigen Sie den aktuellen Wert, fragen Sie nach dem neuen Wert, erläutern Sie, was sich downstream ändert, bestätigen Sie und schreiben Sie in das Kanzleiprofil.
Beispiele:
- Haftungsobergrenze Fallback 12 Monate → 6 Monate:
"
/vertragsrecht:vertragsprüfungkennzeichnet künftig alles über 6 Monate als Abweichung; bereits protokollierte Verhandlungsergebnisse bleiben unverändert." - Neuer Eskalationsansprechpartner: "Jeder Redline-Vorschlag, der Ihre Zeichnungsbefugnis übersteigt, wird künftig an diesen Ansprechpartner gerichtet."
- Risikobereitschaft ausgewogen → konservativ: "Ich kennzeichne Klauseln, die zuvor als akzeptabel galten, künftig früher als Abweichung und verschiebe den Eskalationsschwellenwert nach unten."
- Spürbarkeit einer Abweichung ändern: "Soll jede Verlängerung der Verjährungsfrist über 2 Jahre als GELB (verhandelbar) oder als ROT (Eskalation) markiert werden?"
Schritt 5 — Gemeinsames Profil (mandantenübergreifend)
Für Änderungen an Kanzleiname, Branche, Jurisdiktion oder Rechtsform: Schreibe in das gemeinsame Profil und weise darauf hin:
Diese Änderung betrifft das gemeinsame Kanzleiprofil und wirkt sich auf alle Plugins aus, die dieses Profil lesen.
Schritt 6 — Abschluss
Erledigt. Ihre nächste Ausgabe spiegelt die Änderung wider. Weitere Anpassungen?
/vertragsrecht:vertragsrecht-anpassenist jederzeit verfügbar.
Ausgabeformat
Keine vollständige Neuschreibung des Profils — nur gezielter Diff (alter Wert → neuer Wert) mit Bestätigung und Downstream-Hinweis. Der Nutzer sieht genau, was sich geändert hat.
Beispiel
Szenario: Der zuständige Partner als Eskalationspunkt hat gewechselt.
- Profil zeigt aktuell: "Eskalation an RA Müller, E-Mail"
- Nutzer sagt: "RA Müller ist ausgeschieden, bitte auf RA Meier ändern"
- Skill zeigt: Aktuell:
RA Müller (m.mueller@kanzlei.de)→ Neu:RA Meier(bitte E-Mail-Adresse bestätigen) - Nach Bestätigung: Profil aktualisiert; Hinweis, dass
/vertragsrecht:vertragsprüfungund Eskalationsvorschläge künftig RA Meier adressieren.
Risiken und typische Fehler
- Zwingende AGB-Grenzen nicht umgehen lassen. Wenn der Nutzer eine Position eintragen will, die gegen § 309 Nr. 7 BGB oder andere zwingende Vorschriften verstößt (z. B. vollständiger Haftungsausschluss auch für grobe Fahrlässigkeit in AGB), darauf hinweisen und Eintragung verweigern oder mit Warnung versehen.
- Interne Widersprüche im Profil flaggen. Wenn Risikobereitschaft auf "konservativ" steht, aber jede Eskalation der GC-Genehmigung bedarf, ist das ein Widerspruch — ansprechen, welche Einstellung gelten soll.
- Leitplanken-Abbau erklären. Wenn der Nutzer eine Schutzmarkierung
deaktivieren will (z. B.
[Prüfen]-Hinweis auf Klauseln, Quellenangaben entfernen), den Zweck der Leitplanke erklären und Konsequenz benennen. Die[Prüfen]-Markierung, Quellenangaben und[Verifizieren]-Hinweise sind funktionstragende Elemente und sollen nicht entfernt werden. - Gesamtinterview nicht auslösen. Diese Skill ändert einzelne Einstellungen — sie stellt keine Fragen aus dem Erstgespräch neu.
Quellenpflicht
Wenn eine Klauselanpassung an zwingenden gesetzlichen Grenzen scheitert oder eine Warnung ausgelöst wird, muss die Ausgabe belegen:
- Den einschlägigen Paragraphen (z. B. § 309 Nr. 7 BGB)
- Eine BGH-Entscheidung zur Grenze
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen. § 309 Rn. 48)
Hinweis: Dieser Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.
<!-- AUDIT 27.05.2026 Quelle: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=02.11.2016&Aktenzeichen=XII+ZR+153%2F15 Bundle: bundle_047.json -->
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