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SaaS-/MSA-Prüfung

Prüfung von SaaS-Abonnement- und Rahmenverträgen (MSA) mit Schwerpunkt auf AGB-Kontrolle (§§ 305–310 BGB), automatischer Verlängerung, Preiseskalation, Datenschutz (Art. 28 DSGVO), Haftungsbegrenzung und Vertragsstrafe (§ 339 BGB). Wird von /vertragsrecht:vertragsprüfung geladen, wenn ein SaaS- oder Abonnementvertrag erkannt wird.

ID: de.contracts.saas-msa-pruefung Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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SaaS-/MSA-Prüfung

Zweck

SaaS-Verträge haben ein anderes Risikoprofil als einmalige Lieferantenverträge. Die Kosten akkumulieren über Verlängerungen, die Daten häufen sich an, und die Wechselkosten wachsen monatlich. Dieser Skill prüft unter Berücksichtigung dieser Besonderheiten. Er führt die Standard-Playbook-Prüfung aus ~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/vertragsrecht/CLAUDE.md durch und ergänzt sie um einen SaaS-spezifischen Prüfaufschlag für die Punkte, die bei Abonnementverträgen besonders gefährlich sind.

Eingaben

  • SaaS-/MSA-Vertrag (Datei-Upload oder Direkteingabe)
  • Ggf. Auftragsformular (Order Form) separat
  • AVV/DPA (falls als separates Dokument)
  • Kontext: Auftraggeber oder Auftragnehmer?
  • Praxisprofil aus ~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/vertragsrecht/CLAUDE.md

Akten-Kontext

Falls Akten-Arbeitsbereiche aktiviert, aktive Akte prüfen. Falls keine aktive Akte, fragen.

Ablauf

Schritt 1: Playbook laden und Seite bestimmen

Welche Seite? Vor der Playbook-Anwendung ermitteln:

  • Gegenpartei ist SaaS-Anbieter, der die Plattform verkauft → Käuferseite
  • Das Unternehmen ist SaaS-Anbieter, Gegenpartei ist Kunde → Verkäuferseite
  • Reseller/White-Label? → Fragen: "Auf welcher Seite steht [Unternehmen] – Anbieter oder Kunde?"

Aus ~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/vertragsrecht/CLAUDE.md den zutreffenden Playbook-Abschnitt lesen. Falls nicht konfiguriert: Setup-Befehl nennen.

AGB-Kontrolle nach §§ 305–310 BGB:

  • Einbeziehungsvoraussetzungen (§ 305 Abs. 2 BGB) prüfen
  • Überraschende Klauseln (§ 305c BGB)
  • Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB)
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Bei B2B: § 310 Abs. 1 BGB – eingeschränkte Kontrolle, aber § 307 BGB gilt

Schritt 2: Standard-Playbook-Prüfung

Alle Standard-Checkpunkte aus dem Lieferantenvertrag-Prüfungs-Skill anwenden: Haftung, Freistellung, IP, Datenschutz, Laufzeit/Kündigung, Gerichtsstand. Ergebnisse in die SaaS-spezifische Ausgabe integrieren.

Schritt 3: SaaS-spezifischer Prüfaufschlag

3.1 Automatische Verlängerung (§ 309 Nr. 9 BGB; § 307 BGB)

Der häufigste Weg, bei dem ein SaaS-Deal schiefläuft: niemand bemerkt das Kündigungsfenster, und das Unternehmen ist für ein weiteres Jahr zum höheren Preis gebunden.

Prüfen und mit CLAUDE.md-Positionen vergleichen:

Element Inhalt Playbook-Position
Verlängerungslaufzeit z. B. gleich wie Erstlaufzeit / länger / mehrjährig [aus CLAUDE.md]
Kündigungsfrist Tage vor Verlängerung [aus CLAUDE.md]
Kündigungsform E-Mail / Schriftform / Portal / Einschreiben [aus CLAUDE.md]
Preis bei Verlängerung gleich / CPI-begrenzt / jeweils aktueller Listenpreis [aus CLAUDE.md]

B2C-Hinweis: § 309 Nr. 9 BGB verbietet stillschweigende Verlängerungen um mehr als 1 Jahr und Kündigungsfristen von mehr als 3 Monaten. Im B2B-Bereich gilt § 307 BGB als Maßstab; übermäßige Kündigungsfristen können unwirksam sein. [Trainingswissen – prüfen]

Fristenerfassung: Genaues Verlängerungsdatum und Kündigungsfenster unabhängig von Beanstandungen extrahieren. Daten für den Verlängerungstracker-Skill erfassen.

3.2 Preiseskalation

Prüfen und mit CLAUDE.md vergleichen:

Element Inhalt
Jährliche Erhöhungsklausel fester %, VPI, unbegrenzt
Überverbrauch-Preise Veröffentlichte Preisliste / Prämienrate / undefiniert
Umfang "Vergütung" nur Abonnement / "Zusatzleistungen" weit definiert

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

3.3 Datenportabilität und Exit

Wenn (nicht falls) das Unternehmen den Anbieter wechselt: Können die Daten mitgenommen werden?

Element Inhalt
Exportformat offen/standardisiert / proprietär-dokumentiert / "wirtschaftlich zumutbar"
Export-Verfügbarkeit Selbstbedienung jederzeit / auf Anfrage / nur bei Kündigung
Zugang nach Vertragsende Tage nach Kündigung
Exportkosten kostenlos / T&M / je GB oder Datensatz
Löschbestätigung auf Anfrage / keine / Anbieter behält Derivate

DSGVO-Hinweis (Art. 20 DSGVO): Datenportabilität ist für personenbezogene Daten ein Betroffenenrecht. Der AVV sollte Löschpflichten und Rückgabe nach Vertragsende regeln (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO). Anbieterbehalt "anonymisierter" Derivate: Playbook-Position aus CLAUDE.md prüfen.

3.4 Verfügbarkeit und SLA

Nur relevant, wenn das Unternehmen vom Dienst abhängt. Bei Nice-to-have-Tools überspringen.

Element Inhalt
Verfügbarkeitszusage Prozentsatz / "wirtschaftlich zumutbare Bemühung"
Messzeitraum monatlich / quartalsweise / jährlich
Abhilfe Service-Credits (Berechnung, Deckelung, ausschließliche Abhilfe?)
Wartungsfenster definierter Zeitraum / Voranmeldung / unbegrenzt
Credit-als-ausschließliche-Abhilfe + Haftungsdeckel Wechselwirkung prüfen

AGB-Hinweis: Klauseln, die Service-Credits als ausschließliche Abhilfe für Ausfälle festschreiben und gleichzeitig die Haftung auf ein Minimum deckeln, können nach § 307 BGB unangemessen benachteiligend sein. [Trainingswissen – prüfen]

3.5 Sub-Auftragsverarbeiter (Art. 28 Abs. 4 DSGVO)

Die Liste der Sub-Auftragsverarbeiter ändert sich über die Laufzeit des Abonnements. Das ist ein Datenschutzproblem mit SaaS-spezifischer Dynamik.

Element Inhalt
Genehmigungsmodell allgemeine Genehmigung mit Widerspruchsrecht (Art. 28 II DSGVO) / spezifische Genehmigung
Benachrichtigungsfrist Tage vor Hinzufügung
Widerspruchsrecht ja / nein / Sonderkündigungsrecht
Sitz der Sub-Auftragsverarbeiter EU/EWR / Drittland (Art. 46 DSGVO erforderlich)

Art. 28 DSGVO-Pflichtprüfung: AVV muss abgeschlossen sein, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Pflichtinhalte nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO: Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung; Art der personenbezogenen Daten; betroffene Personengruppen; Pflichten und Rechte des Verantwortlichen.

3.6 Haftungsbegrenzung in SaaS-Kontext (§§ 305–310, 307 BGB)

Standard-Haftungsprüfung aus Lieferantenvertrag-Skill anwenden. Zusätzlich SaaS-spezifisch prüfen:

  • Datenverlust-Carveout: Haftung für Datenverlust ausgeschlossen oder begrenzt? (Kann im Widerspruch zu DSGVO-Schadensersatz Art. 82 DSGVO stehen)
  • Haftungsdeckel + Credit-als-einzige-Abhilfe-Kombination: Wenn Credits die einzige SLA-Abhilfe sind UND die Haftung auf wenige Monatsgebühren begrenzt ist, ist die Haftung de facto minimal.
  • Unbegrenzte Haftung für IP-Verletzungen: Marktstandard, aber Wechselwirkung mit Gesamtdeckel prüfen.
3.7 Vertragsstrafe (§§ 339, 343 BGB)

Falls Vertragsstrafe (z. B. bei SLA-Verstößen oder Datenschutzverstößen) vereinbart:

  • Höhe angemessen? (§ 307 BGB; § 343 BGB Herabsetzungsrecht)
  • Verhältnis zur Haftungsklausel: Ist die Vertragsstrafe auf den Haftungsdeckel angerechnet?
  • Kumulationsproblem: Mehrere Vertragsstrafen-Tatbestände?

Ausgabeformat

Memo mit folgendem Aufbau:

VERTRAULICH – ANWALTLICHES ARBEITSERGEBNIS (§ 43a II BRAO)

⚠️ Prüfer-Hinweis
[Quellen, gelesene Seiten, gekennzeichnete Punkte, Aktualitätsprüfung]

# SaaS-/MSA-Prüfung: [Anbieter] – [Vertragsbezeichnung]

**Seite:** [Käufer / Verkäufer]
**Jahreswert (ACV):** [Betrag / nicht angegeben – bitte nennen für Eskalationsrouting]
**Laufzeit:** [Dauer, Verlängerung]
**AVV:** [beigefügt / per URL referenziert / fehlt]

---

## Zusammenfassung

[3–5 Sätze: Was ist das Wichtigste, was muss der Anwalt wissen?]

---

## Befunde (nach Schweregrad)

### 🔴 Blockierend
[Befund, §-Verweis, Zitat, Redline-Vorschlag, Eskalations-Empfehlung]

### 🟠 Hoch
[…]

### 🟡 Mittel
[…]

### 🟢 Niedrig / Zur Kenntnis
[…]

---

## SaaS-spezifische Extrakte

| Verlängerungsdatum | Kündigungsfrist | Kündigungsform | Preis bei Verlängerung |
|---|---|---|---|
| [Datum] | [Tage] | [Form] | [Methode] |

---

## Empfohlene Redlines

[Konkrete Klausel-Formulierungsvorschläge, chirurgisch und minimal]

---

## Nächste Schritte
[Entscheidungsbaum gemäß CLAUDE.md]

Quellen und Zitierweise

Zitierweise nach ../references/zitierweise.md.

Normen und Rspr.:

  • §§ 305–310 BGB – AGB-Recht
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • § 309 Nr. 7 BGB – Haftungsausschlussverbote
  • § 309 Nr. 9 BGB – Vertragslaufzeit
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Art. 28 DSGVO – AVV; Art. 82 DSGVO – Datenschutz-Schadensersatz
  • § 339 BGB – Vertragsstrafe; § 343 BGB – Herabsetzung

Kommentare:

  • Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.

Risiken / typische Fehler

  • AVV fehlt, obwohl personenbezogene Daten verarbeitet werden: Bußgeldrisiko Art. 83 Abs. 4 DSGVO; Haftungsrisiko Art. 82 DSGVO.
  • Automatische Verlängerung mit kurzer Frist und fehlende Kalenderüberwachung: Für den Verlängerungstracker-Skill extrahieren.
  • Sub-Auftragsverarbeiter-Änderungen ohne Widerspruchsrecht: Verstoß gegen Art. 28 Abs. 2 DSGVO bei spezifischer Genehmigung.
  • Credit-als-einzige-Abhilfe + Null-Haftung: Wechselwirkung ergibt de-facto-Haftungsausschluss; im B2C regelmäßig unwirksam nach § 307 BGB.
  • CISG-Abwahl vergessen: Falls der SaaS-Anbieter im Ausland sitzt, CISG ausschließen.
  • Berufsrechtlicher Hinweis: § 43a Abs. 2 BRAO, § 203 StGB bei jeder Weitergabe beachten.

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