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Alternative Marktdefinition — Weiter

Mandant will eine weitere Marktabgrenzung argumentieren um niedrigere Marktanteile zu zeigen oder Behoerden-Markt anzugreifen. Generiert weitere alternative Marktdefinition mit juristischer und oekonomischer Begründung. Normen § 18 GWB Art. 102 AEUV EU-Bekanntmachung Marktdefinition 2024. Prüfraster einzuschließende Produkte Regionen Supply-Side-Faktoren Nachfragesubstitution. Auswirkung auf Marktanteil und Widerlegung Marktbeherrschungsvermutung. Output Argumentationsmemo mit Begründung und Angreifbarkeits-Analyse. Abgrenzung: alternative-marktdefinition-eng für engere Abgrenzung.

ID: de.antitrust.alternative-marktdefinition-weit Version: 0.1.1 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-12
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Alternative Marktdefinition — Weiter

Zweck

Dieser Skill generiert eine systematisch weitere alternative Marktdefinition. Anwendungsfälle:

  • Fusionskontrolle: Verringerung des kombinierten Marktanteils durch breitere Definition.
  • Missbrauchsabwehr: Entkräftung der Marktbeherrschungsvorwürfe durch breiteren Markt.
  • Eigenes Team: Stress-Test zur Stärkung der eigenen Position.

Vorgehensweise

Schritt 1: Ausgangsdefinition aufnehmen

Welche Produkte/Regionen enthält die vorgelegte Abgrenzung?

Schritt 2: Einschlusskandidaten identifizieren

Welche Produkte wurden bisher ausgeschlossen, könnten aber substitutiv sein?

Kriterien für den Einschluss:

  • Überlappende Verwendungszwecke aus Kundensicht.
  • Angebotsseitige Substitution innerhalb eines Jahres möglich.
  • Kreuzpreiselastizität > 0,4 (Indiz für Substitutionsbeziehung).
  • Überschneidende Kundengruppen und Einsatzgebiete.
  • Behördenpraxis in anderen Verfahren hat breiteren Markt anerkannt.

Schritt 3: Juristische Begründung

Referenz auf Rechtsprechung, die breitere Definitionen stützt:

  • EU-Bekanntmachung 2024, Rn. 28 ff.: Supply-Side Substitution als Marktabgrenzungsinstrument.
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Praxis der Kommission: Fusionsfälle, in denen Markt breit definiert wurde.

Schritt 4: Ökonomische Begründung

  • SSNIP-Test: Bei Einschluss des breiteren Produktsatzes wird Preiserhöhung unrentabel → breiterer Markt korrekt.
  • Wettbewerbsdisziplinierung: Selbst wenn Produkte nicht perfekte Substitute, bringen sie Preisdruck.
  • Importkonkurrenz bei räumlicher Erweiterung: Ausländische Anbieter disziplinieren Inland.

Schritt 5: Auswirkung auf Marktanteil

Vorgelegter Marktanteil (enger Markt): [X%]
Marktanteil bei weiterer Abgrenzung: [Y%]
Änderung: [-Z Prozentpunkte]
Marktbeherrschungsvermutung § 18 Abs. 4 GWB: [greift / greift nicht]
Auswirkung auf Verfahrensergebnis: [...]

Schritt 6: Stärke der alternativen Definition

  • Sehr gut vertretbar: Klare Evidenz für Substitutionsbeziehungen.
  • Vertretbar: Einige Anhaltspunkte, Behörde wird Argumente prüfen.
  • Schwach: Nur zur Risikodarstellung geeignet.

Leitentscheidungen Weitere Marktdefinition

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • EK, Beschl. v. 04.09.2019 — COMP/M.9064 (Google/Fitbit) — Weiter Markt Wearables; Substitution zwischen Smart-Watch und Fitness-Band trotz Unterschiede moeglich.
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Standardformulierung für Schriftsatz

"Bezieht man — dem Verständnis der Nachfrager entsprechend — auch [Produkt X] in den relevanten Markt ein, weil [Begründung], reduziert sich der Marktanteil auf [Y%]. Die Marktbeherrschungsvermutung des § 18 Abs. 4 GWB wäre dann nicht erfüllt."

Ergänzung: räumliche Erweiterung

Wenn nationale Marktdefinition angegriffen werden soll:

  • EWR-weiter Markt: Importquote analysieren, Preiskonvergenz nachweisen.
  • Globaler Markt: Globale Anbieter und Handelsströme dokumentieren.

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