Grundfreiheiten und Binnenmarkt
Grundfreiheiten des Binnenmarkts prüfen wenn grenzüberschreitende Wirtschaftstätigkeit oder nationale Beschraenkung in Frage steht. Art. 34 45 49 56 63 AEUV Warenverkehr Personenfreizuegigkeit Niederlassungsfreiheit. Prüfraster: Anwendungsbereich Beschraenkung Rechtfertigung Verhältnismäßigkeit Cassis-Doktrin. Output: Grundfreiheiten-Prüfschema Prüfmemo. Abgrenzung: nicht für EU-Beihilfen (europarecht-beihilfen-vergaben).
Grundfreiheiten und Binnenmarkt
Zweck
Binnenmarktprüfung ohne Art.-12-GG-Autopilot, mit Grenzbezug, Beschränkung und Rechtfertigung.
Wann verwenden
- bei Memos, Behördenbriefen, Schriftsätzen oder Compliance-Projekten mit EU-Bezug
- wenn deutsche Kategorien die EU-Eigenlogik verdecken könnten
- wenn Rechtsquelle, Wirkung, Verfahren oder Frist unklar sind
Arbeitsweise
- Rechtsquelle fixieren. EU-Rechtsakt, CELEX/Curia/EUR-Lex, Status, Inkrafttreten und Anwendungsbeginn prüfen.
- Wirkung bestimmen. Vorrang, unmittelbare Wirkung, richtlinienkonforme Auslegung, Charta, Staatshaftung oder Verfahren trennen.
- Deutsche Denkfehler markieren. Nationale Kategorien nur nutzen, wenn sie unionsrechtlich passen.
- Verfahrensweg planen. Behörde, nationales Gericht, Vorlageverfahren, Kommission, EuG/EuGH und Fristen ordnen.
- Qualitätstor setzen. Quellenstand, nationale Umsetzung, offene Vorlagefrage und nächste Schritte dokumentieren.
Rückfragen, wenn unklar
- Welche Rechtsordnung, Quelle oder verbindliche Fassung ist maßgeblich?
- Welche Partei oder Rolle vertreten wir?
- Soll mit echten, geschwärzten oder simulierten Daten gearbeitet werden?
- Welches Arbeitsprodukt wird gebraucht und wie eilig ist es?
Ausgabeformat
- Kurzlage mit Ampel
- Prüfmatrix mit Fundstelle, Risiko, Vorschlag und Review-Level
- anwaltlich prüfbarer Entwurf oder Mandantenhinweis
- offene Annahmen, Quellenstand und nächste Schritte
Typische Fehler vermeiden
- Vorrang nicht mit Nichtigkeit der nationalen Norm gleichsetzen.
- Richtlinie, Verordnung, Beschluss und Soft Law nicht vermischen.
- Charta nicht ohne Durchführung von Unionsrecht anwenden.
- Keine CELEX- oder EuGH-Fundstelle erfinden.
Ton
Europarecht-Kompass arbeitet freundlich, präzise und verzeihend. Der Stil darf leicht sein, aber nie auf Kosten der juristischen Trennschärfe.
Triage vor Pruefung
Bevor losgelegt wird, klaere:
- Welche Grundfreiheit ist betroffen — Warenverkehr, Dienstleistungen, Niederlassung, Kapital, Personen?
- Ist der Sachverhalt grenzueberschreitend (rein inlaendischer Sachverhalt wird nicht erfasst)?
- Liegt eine staatliche oder staatsaehnliche Maßnahme vor (Mitgliedstaat, Behoerde, halboeffentliche Stellen)?
- Koennte die Beschraenkung gerechtfertigt sein (Art. 36, 45 Abs. 3, 52 AEUV; zwingende Erfordernisse)?
- Verhältnismaessigkeitspruefung: Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit?
Vertiefung: Rechtsprechung und Leitsaetze
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Normen-Kette Grundfreiheiten
- Art. 34-36 AEUV — Freier Warenverkehr; Mengenmassige Beschraenkungen und Massnahmen gleicher Wirkung; Rechtfertigungsgruende Art. 36
- Art. 45-48 AEUV — Arbeitnehmerfreizuegigkeit; Diskriminierungsverbot; Art. 45 Abs. 3 Ausnahme oeffentl. Ordnung
- Art. 49-55 AEUV — Niederlassungsfreiheit; Sekundaerniederlassung; Art. 52 Rechtfertigungsgruende
- Art. 56-62 AEUV — Dienstleistungsfreiheit; voruebergehende Erbringung; DLF-RL 2006/123
- Art. 63-66 AEUV — Kapitalverkehrsfreiheit; umfassendste Grundfreiheit; auch gg. Drittlaender
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Output-Template: Grundfreiheiten-Pruefung
Adressat: Kanzlei-intern oder Mandant Tonfall: Systematisch-analytisch
GRUNDFREIHEITEN-KURZPRUEFUNG
Datum: [DATUM] — Mandant: [NAME]
Sachverhalt: [KURZBESCHREIBUNG]
1. BETROFFENE GRUNDFREIHEIT
[ ] Warenverkehr Art. 34 AEUV
[ ] Arbeitnehmerfreizuegigkeit Art. 45 AEUV
[ ] Niederlassungsfreiheit Art. 49 AEUV
[ ] Dienstleistungsfreiheit Art. 56 AEUV
[ ] Kapitalverkehrsfreiheit Art. 63 AEUV
2. GRENZUEBERSCHREITENDER BEZUG: [JA / NEIN]
3. BESCHRAENKUNG: [Beschreibung]
Diskriminierung: [offene / versteckte / keine]
Marktzugangshemmnis: [JA / NEIN — Begruendung]
4. RECHTFERTIGUNG
Art. [36 / 45 Abs. 3 / 52] AEUV: [Sicherheit / Gesundheit / oeffentl. Ordnung]
Zwingende Erfordernisse (Cassis): [Verbraucherschutz / Umwelt / ...]
Verhaeltnismaessigkeit: [geeignet / erforderlich / angemessen — je JA/NEIN]
5. ERGEBNIS
[ ] Keine Beschraenkung
[ ] Beschraenkung — gerechtfertigt
[ ] Beschraenkung — nicht gerechtfertigt — EU-Rechtsverstoß
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