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Unfall-Haftungsquote berechnen

Mandant hatte Verkehrsunfall und fragt: Wer haftet wie viel und welche Schadensposten koennen geltend gemacht werden? §§ 7 17 18 StVG iVm § 254 BGB Haftungsquote. Prüfraster: Betriebsgefahr beidseitig Anscheinsbeweis Auffahrunfall Spurwechsel Rotlicht Vorfahrt Mithaftung Tempo Sicherheitsabstand Anschnall. Schadenspositionen Reparatur fiktive Abrechnung Mietwagen Nutzungsausfall Sachverständige Schmerzensgeld. Output: Haftungsquoten-Berechnung und Schadenstabelle. Abgrenzung zu fachanwalt-verkehrsrecht-regulierungsanforderung (Gläubigerseite vs. Versicherer) und fachanwalt-verkehrsrecht-versicherer-quotenverhandlung-vergleich.

ID: de.personal-injury.unfall-haftungsquote-berechnen Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Unfall-Haftungsquote berechnen

Zweck

Konkrete Quotelung der Haftung zwischen Unfallbeteiligten — Grundlage für Schadensregulierung gegenüber gegnerischer Versicherung. Der Skill führt durch alle Prüfschritte: Anspruchsgrundlage, Quotelung nach Verursachungsbeiträgen, Schadensberechnung und Schriftsatzerstellung.

Kaltstart-Rückfragen

  1. Wann, wo und wie ist der Unfall passiert — Fahrtrichtung beider Beteiligter, Straßenverhältnisse, Lichtverhältnisse, Geschwindigkeit?
  2. Liegt ein Polizeibericht vor — wurde jemand für schuldig erachtet, Strafanzeige erstattet?
  3. Welches Fahrzeug des Mandanten, Erstzulassung, Laufleistung, Marktwert? Sachverständigengutachten bereits vorhanden?
  4. Soll fiktiv (SV-Gutachten ohne Reparatur) oder konkret (Reparaturrechnung) abgerechnet werden? Ist Totalschaden möglich (Reparaturkosten > 130 % Wiederbeschaffungswert)?
  5. Bestehen Personenschäden — eigene Verletzungen, Mitfahrer? Behandlung, Arbeitsausfall?
  6. Hat der Mandant eigene Mithaftung durch Tempoverstoß, fehlenden Sicherheitsabstand, Anschnallpflichtverletzung oder Alkohol?
  7. Wer ist die gegnerische Haftpflichtversicherung — liegt § 134 GWB analoge Information vor, oder Ablehnung?
  8. Droht Verjährung (3 Jahre ab Schluss des Jahres der Kenntnis, § 195 BGB)?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Rechtsgrundlagen

Normtexte (Kernauszug)

  • § 7 Abs. 1 StVG — Wird beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs eine Person getötet, ihr Körper oder ihre Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Kein Verschulden erforderlich.
  • § 7 Abs. 2 StVG — Haftungsausschluss bei höherer Gewalt (Wildunfall kann höhere Gewalt sein; Steinschlag vom LKW regelmäßig nicht).
  • § 17 Abs. 1 StVG — Bei Unfall zweier Kfz: Verpflichtung zum Schadensersatz und dessen Umfang hängt ab von den Umständen, insbesondere davon, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.
  • § 18 StVG — Fahrerhaftung bei Verschulden; Entlastungsmöglichkeit durch Beweis fehlenden Verschuldens.
  • § 115 VVG — Direktanspruch des Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers; Einreden des Versicherers nach §§ 116, 117 VVG begrenzt.
  • § 249 Abs. 2 BGB — Schadensersatz durch Wiederherstellung; Geldersatz nach Wahl des Geschädigten.
  • § 253 Abs. 2 BGB — Schmerzensgeld bei Verletzung von Körper, Gesundheit, Freiheit, sexueller Selbstbestimmung.
  • § 254 BGB — Mitverschulden des Geschädigten; Quote nach Verursachungsbeitrag; Schadensminderungspflicht.
  • § 116 SGB X — Übergang des Schadensersatzanspruchs auf Sozialversicherungsträger (Kranken-, Rentenversicherung, BG).

Leitentscheidungen — Haftungsquoten

Gericht Aktenzeichen Datum Kernaussage
Rechtsprechung live prüfen Live-Verifikation erforderlich - keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren

Prüfschema in Tabellenform

Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.

Nr. Prüfschritt Norm Ergebnis / Konsequenz
1 Betrieb eines Kfz zum Unfallzeitpunkt? § 7 Abs. 1 StVG Weiter Betriebsbegriff; auch Einparken, Türöffnen
2 Höhere Gewalt (Entlastung Halter)? § 7 Abs. 2 StVG Wildunfall; Steinschlag LKW i.d.R. kein HG
3 Fahrerverschulden feststellbar? § 18 StVG; § 823 BGB Entlastungsnachweis durch Fahrer möglich
4 Direktanspruch gegen Versicherer? § 115 VVG Deckungsschutz prüfen; Versicherungsschein beschaffen
5 Beidseitige Betriebsgefahr — Quote? § 17 StVG; § 254 BGB Verursachungsbeiträge: Verschulden + Betriebsgefahr
Rechtsprechung live prüfen Live-Verifikation erforderlich Live-Verifikation erforderlich keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren
7 Mitverschulden Mandant? § 254 BGB Tempo, Abstand, Anschnallen, Alkohol
Rechtsprechung live prüfen Live-Verifikation erforderlich Live-Verifikation erforderlich keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren
Quellenregel Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder Tabellenfundstellen aus Modellwissen; nur Nutzerquelle, amtliche/freie Quelle oder lizenzierte Live-Verifikation verwenden.
13 Verdienstausfall? § 252 BGB Bruttolohn-Ausfall; Eigenanteil Krankengeld abziehen
14 SGB X-Regress droht? § 116 SGB X Krankenkasse, BG regressieren — Quote beachten
15 Verjährung eingetreten oder drohend? §§ 195, 199 BGB 3 Jahre ab Kenntnis; Personenschaden 30 Jahre § 199 Abs. 2 BGB

Anscheinsbeweis — Typische Unfalllagen

Unfalllage Anscheinsbeweis gegen Haftungsverteilung Regelfall
Auffahrunfall (keine Bremsung erkennbar) Auffahrenden § 4 Abs. 1 StVO 100:0 zu Lasten Auffahrender
Spurwechsel mit Kollision Spurwechsler § 7 Abs. 5 StVO 100:0 zu Lasten Spurwechsler
Rotlicht-Kollision (eindeutig) Rotlichtfahrer § 37 StVO 100:0 zu Lasten Rotlichtfahrer
Vorfahrtverletzung (§ 8 StVO) Vorfahrtverletzer 100:0; ggf. 80:20 bei überhöhter Geschwindigkeit Vorfahrtberechtigter
Linksabbieger/Gegenverkehr Abbieger § 9 Abs. 3 StVO 100:0 bis 80:20 je nach Tempo Gegenverkehr
Rückwärtsfahrt mit Kollision Rückwärtsfahrer § 9 Abs. 5 StVO 100:0; ggf. 50:50 bei unübersichtlicher Situation
Einmündung gleichrangig (rechts vor links) Linkskommender 100:0; ggf. Mithaftung bei Tempo
Türöffner mit vorbeifahrendem Fahrzeug Aussteigender § 14 Abs. 1 StVO 80:20 bis 100:0 je nach Abstand Fahrender
Einfädeln Autobahn/Einfahrt Einfahrender 100:0 bis 70:30 je nach Erkennbarkeit
Parkrempler Rangierender 100:0 bei klarem Aufstellungs-Irrtum; ggf. 50:50

Schadensberechnung — Muster

SCHADENSBERECHNUNG — Unfall vom [Datum]

Mandant: [Name]

A. FAHRZEUGSCHADEN
   1. Reparaturkosten netto lt. SV-Gutachten      EUR ______
      (alternativ: WBW EUR _____ minus Restwert
       EUR _____ = Totalschadensersatz netto       EUR ______)
   2. Merkantile Wertminderung lt. SV-Gutachten   EUR ______
   3. Sachverständigenkosten lt. Rechnung          EUR ______
   4. Abschleppkosten lt. Rechnung                 EUR ______
   5. Standgeld lt. Rechnung                       EUR ______

B. NUTZUNGSAUSFALL / MIETWAGENKOSTEN
   6a. Nutzungsausfall [X] Tage × EUR [Y]
       (Sanden/Danner/Klass Tabelle, Gruppe [Z])  EUR ______
   6b. Mietwagenkosten lt. Rechnung               EUR ______

C. PERSONENSCHADEN
   7. Schmerzensgeld § 253 Abs. 2 BGB             EUR ______
   8. Heilbehandlungskosten lt. Belege             EUR ______
   9. Verdienstausfall netto [X] Tage              EUR ______
  10. Haushaltsführungsschaden [X] Std × EUR [Y]  EUR ______

D. NEBENKOSTEN
  11. Unkostenpauschale (Telefon, Porto, Fahrtkosten) EUR 30,00
  12. Rechtsanwaltsgebühren (außergerichtlich)
      1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG aus EUR ____
      + Auslagenpauschale Nr. 7002 VV                EUR ______

GESAMTSCHADEN BRUTTO                              EUR ______

ANZUWENDENDE HAFTUNGSQUOTE
Gegnerisch [X %] × EUR [Gesamtschaden]           EUR ______

davon bereits reguliert                          - EUR ______

RESTFORDERUNG                                     EUR ______

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

Konstellation Empfohlener Weg
Standard — Haftungsquote berechnen nach Verkehrsunfall Quotenberechnung nach Betriebsgefahren-Schema; Schriftsatz unten
Variante A — Alleinverschulden Gegner eindeutig 100 Prozent-Anspruch ohne Quotenabzug; vereinfachtes Template
Variante B — Quotenstreit Zeugen und Sachverstaendiger noetig Beweissicherung zuerst; Klage nach Beweisaufnahme
Variante C — Personenschaden Schmerzensgeld im Fokus Haftungsquote als Grundlage; dann Schmerzensgeld-Skill separat

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Schriftsatzbausteine

Baustein 1 — Aufforderungsschreiben Haftpflichtversicherer

An [Haftpflichtversicherung]
[Adresse]
Schadensnummer: [falls vergeben]

Verkehrsunfall vom [Datum], [Uhrzeit], [Unfallort]
Ihr Versicherungsnehmer: [Name], Kfz-Kennzeichen: [Kz]

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir vertreten [Mandant] in dieser Angelegenheit.

Sachverhalt
Ihr Versicherungsnehmer befuhr am [Datum] um [Uhrzeit] die
[Straße] in Fahrtrichtung [Richtung]. Bei [Unfallort] kam es
zur Kollision mit dem Fahrzeug unseres Mandanten, Kennzeichen
[Kz], weil Ihr Versicherungsnehmer [Unfallhergang: konkret].

Haftung
Die alleinige Haftung trifft Ihren Versicherungsnehmer aus
§§ 7, 17, 18 StVG i.V.m. § 115 VVG. Ein Mitverschulden
unseres Mandanten liegt nicht vor, da [Begründung].
[Bei Anscheinsbeweis: Der Anscheinsbeweis des Auffahrunfalls
spricht für alleiniges Verschulden Ihres VN gemäß
§ 4 Abs. 1 StVO; ein atypischer Geschehensverlauf ist nicht
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Schaden
[Schadensaufstellung wie oben, konkret ausfüllen]

Frist
Wir setzen Ihnen Frist zur vollständigen Regulierung bis
[Datum + 4 Wochen]. Nach Ablauf treten Verzugsfolgen
(§§ 280, 286 BGB, Zinsen 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz
§ 288 BGB) ein und wir werden gerichtliche Schritte einleiten.

Anlagen
- Polizeibericht vom [Datum]
- Sachverständigengutachten vom [Datum]
- Lichtbilder
- Werkstattrechnung / Mietwagenrechnung
- Ärztliche Atteste (bei Personenschaden)

Mit freundlichen Grüßen

Baustein 2 — Argumentation gegen Mitverschulden des Mandanten

Mitverschulden unseres Mandanten ist nicht anzunehmen.

Zu [Tempovorwurf]: Unser Mandant fuhr mit angepasster
Geschwindigkeit gemäß § 3 StVO. Ein über die allgemeine
Betriebsgefahr hinausgehendes Verschulden ist nicht belegt.

Zu [Sicherheitsabstand]: Der notwendige Sicherheitsabstand
nach § 4 Abs. 1 StVO war eingehalten. Das plötzliche Bremsen
/ Ausscheren des Vorfahrzeug war nicht vorhersehbar und steht
außerhalb des normativen Risikos des § 254 BGB.

Zu [Anschnallpflicht]: Soweit behauptet wird, unser Mandant
sei nicht angeschnallt gewesen, fehlt hierfür jeder Beleg.
Im Übrigen wäre die konkrete Kausalität der Anschnallpflicht-
verletzung für die eingetretenen Verletzungen darzulegen —
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Kausalität.

--- vor Versand klaeren ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Durchsetzung des Anspruchs / Vergleich / Reputationsschutz / schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestforderung / Zeitrahmen / Formerfordernis]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgesprach / Einigung vor Fristablauf]

Schlussabsatz Variante A (kooperativ): Wir regen eine guetliche Einigung an und stehen fuer ein klaerenden Gesprach zur Verfuegung. Eine einvernehmliche Loesung erspart beiden Seiten Zeit und Kosten.

Schlussabsatz Variante B (formal-streng): Eine aussergerichtliche Einigung kommt nur in Betracht wenn die Gegenseite innerhalb von [X] Tagen einen akzeptablen Vorschlag unterbreitet. Anderenfalls werden wir alle rechtlichen Schritte einleiten.

Beweislast und Darlegungslast

Frage Beweislast
Unfallereignis, Kausalität, Schaden Geschädigter (Mandant)
Anscheinsbeweis widerlegen Schädiger (atypischer Geschehensverlauf)
Mitverschulden Mandant Schädiger/Versicherer
Höhe des Wiederbeschaffungswerts Mandant (SV-Gutachten)
Höherer als Restwertangebot Versicherer, wenn er Mandanten verpflichten will
Schadensminderungspflichtverletzung Versicherer
SGB X-Regress Übergang Sozialversicherungsträger

Fristen und Verjährung

Frist Dauer Anker Norm
Verjährung Sachschadensansprüche 3 Jahre 31.12. des Jahres der Kenntnis §§ 195, 199 BGB
Verjährung Personenschaden (Leib, Leben, Freiheit) 30 Jahre Tathandlung § 199 Abs. 2 BGB
Hemmung durch Verhandlungen Dauer der Verhandlungen Verhandlungsbeginn § 203 BGB
Regulierungsfrist Versicherer 4 Wochen (ortsübliche Praxis) Eingang vollständiger Unterlagen kein gesetzlicher Anspruch; § 14 VVG analog
Strafanzeige-Verjährung (§ 142 StGB Unfallflucht) 3 Jahre Tattag § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB

Typische Gegenargumente und Reaktion

Einwand Versicherer Reaktion
Mandant war selbst zu schnell Nachfragen: Konkrete Messung? Zeugen? Beweislast liegt beim Versicherer
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Sachverständigenkosten zu hoch BGH: Geschädigter darf Vertrauenssachverständigen beauftragen; nur grobe Unverhältnismäßigkeit schadet
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SGB X-Übergang bestimmte Positionen Nur sachlich und zeitlich kongruente Positionen; Quotenvorrecht des Geschädigten § 116 Abs. 3 SGB X
Quellenregel Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder Tabellenfundstellen aus Modellwissen; nur Nutzerquelle, amtliche/freie Quelle oder lizenzierte Live-Verifikation verwenden.

Streitwert und Kosten

  • RVG Gegenstandswert: Gesamtschadenshöhe; außergerichtliche 1,3-Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG erstattungsfähig als Schadensersatz § 249 BGB.
  • Gerichtlich: Amtsgericht bis EUR 10000 (ab 01.01.2026 gem. § 23 GVG-Änderung), Landgericht darüber.
  • Streitwert Schmerzensgeld: Anwaltsgebühren nach vollem Gegenstandswert; Gericht schätzt nach § 287 ZPO.
  • SGB X-Beteiligung: Sozialversicherungsträger greift auf den quotalen Anspruch zu; Quote für Mandant sichern (Quotenvorrecht § 116 Abs. 3 SGB X).

Strategische Empfehlung

Situation Empfehlung
Klarer Anscheinsbeweis, Schaden dokumentiert Fristsetzung 4 Wochen; bei Ablehnung direkter Klageweg
Streitige Quote (50:50 möglich) Vergleich anstreben; Prozessrisiko darlegen
Totalschaden, Restwert strittig Eigenes Restwert-Angebot bei neutralem Händler einholen; Versicherer nicht folgen müssen
Personenschaden, Dauerfolgen Abwarten klinischer Stabilisierung vor Einigung; keine Vergleichsquittung ohne offene Späten-Schäden-Klausel
SGB X droht Eigenen Anspruch vollständig sichern; SV-Träger informieren und koordinieren

Anschluss-Skills

  • fachanwalt-verkehrsrecht-regulierungsanforderung — Schriftsatz-Vertiefung
  • fachanwalt-versicherungsrecht-deckungsanfrage-pruefen — eigene Kaskoversicherung
  • fachanwalt-versicherungsrecht-regress-abwehr — Abwehr SGB X-Regress

Quellen

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

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