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Energieanlagen-BImSchG-Genehmigung-Verfahren

BImSchG-Genehmigung für Energieanlagen (Wind, Biogas, Biomasse, Wasserstoff-Elektrolyseur) begleiten: Vorhabentraeger beantragt Genehmigung oder Drittbetroffener klagt dagegen. Normen: §§ 4 und 10 und 19 BImSchG (foermliches/vereinfachtes Verfahren), 4. BImSchV, TA Laerm, UmwRG (Verbandsklage). Prüfraster: Antragsunterlagen (Schallgutachten, Schattenwurf, saP), Drittanfechtung, UVP-Pflicht EuGH-Linie, Eilantrag § 80 Abs. 5 VwGO. Output Antragsunterlagen-Prüfung, Klageschrift-Entwurf oder Widerspruch. Abgrenzung: Planfeststellung Energietrassen siehe energietrassen-planfeststellung-rechtsschutz; Vergabe siehe fachanwalt-vergaberecht-Plugin.

ID: de.environmental.energieanlagen-bimschg-genehmigung-verfahren Version: 0.1.0 License: Apache-2.0 Author: Klotzkette Language: de Added: 2026-06-01
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Energieanlagen-BImSchG-Genehmigung-Verfahren

Kernsachverhalt

Energieanlagen (Wind, Biogas, Wasserstoff, größere Solarthermie, KWK, Geothermie) bedürfen in der Regel einer BImSchG-Genehmigung nach §§ 4 ff. BImSchG, wenn sie eine bestimmte Schwelle nach der 4. BImSchV überschreiten. Das Skill bedient die Mandanten-Vertretung im förmlichen oder vereinfachten Verfahren — sowohl auf Vorhabenträger- als auch auf Nachbar-/Verbandsseite.

Kaltstart-Rückfragen

  1. Welcher Anlagen-Typ und welche installierte Leistung — Windkraftanlage, Biogas, KWK, Elektrolyseur, Geothermie, Freiflächen-PV?
  2. Wo befindet sich der Standort, welche Behörde ist zuständig — untere Immissionsschutzbehörde, Regierungspräsidium, Bergamt?
  3. Welcher Verfahrensstand — Voranfrage, laufender Antrag, Bescheid, Klage, Eilantrag?
  4. In welcher Rolle ist der Mandant — Vorhabenträger, Drittbetroffener (Nachbar, Grundeigentümer), anerkannter Umweltverband?
  5. Liegt UVP-Pflicht oder UVP-Vorprüfungspflicht nach UVPG vor?
  6. Welche Gutachten existieren bereits — Schallgutachten, saP, Schattenwurf, UVP-Bericht?
  7. Wurde Sofortvollzug angeordnet — Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO erforderlich?
  8. Sind Verbandseinwendungen oder eine UmwRG-Klage bereits eingeleitet?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Rechtsgrundlagen

Normtexte (Auszüge)

§ 4 Abs. 1 BImSchG — Genehmigungsbedürftige Anlagen dürfen nur errichtet und betrieben werden, wenn eine Genehmigung nach § 6 BImSchG erteilt worden ist.

§ 5 Abs. 1 BImSchG — Genehmigungsbedürftige Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass zur Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden können (drittschützende Grundpflicht).

§ 6 Abs. 1 BImSchG — Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn sichergestellt ist, dass die Grundpflichten des § 5 erfüllt werden und andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und Belange des Arbeitsschutzes der Errichtung und dem Betrieb nicht entgegenstehen.

§ 10 BImSchG — Förmliches Genehmigungsverfahren mit Bekanntmachung, Auslegung, Erörterungstermin, Öffentlichkeitsbeteiligung bei Anlagen der Spalte 1 der 4. BImSchV.

§ 19 BImSchG — Vereinfachtes Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung bei Anlagen der Spalte 2 der 4. BImSchV; Genehmigung durch Behörde von Amts wegen.

§ 44 BNatSchG — Schädigungs- und Störungsverbote für besonders und streng geschützte Arten; Fang, Tötung, Störung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten verboten (artenschutzrechtliche Verbote, Prüfpflicht in saP).

Leitentscheidungen

Gericht Aktenzeichen Datum Leitsatz
Rechtsprechung live prüfen Live-Verifikation erforderlich - keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren

| Rechtsprechung live prüfen | Live-Verifikation erforderlich | - | keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren |

Prüfschema BImSchG-Genehmigungsverfahren

Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.

Schritt Prüfungspunkt Inhalt Ergebnis
1 Anlagen-Klassifizierung 4. BImSchV Nr. 1.6 WEA, Nr. 1.4 Biogas, Nr. 8 Feuerungsanlage; Spalte 1 (förmlich) oder Spalte 2 (vereinfacht)? Verfahrensart bestimmt
2 UVP-Pflicht UVPG Anhang 1 UVPG: ab 20 WEA UVP-Pflicht; 6–19 allgemeine Vorprüfung; 3–5 standortbezogene Vorprüfung UVP-Umfang festgelegt
3 Antragsunterlagen vollständig Formular, Beschreibung, Schallgutachten, Schattenwurf, saP, Lageplan, UVP-Bericht Vollständigkeitsprüfung durch Behörde
4 Schallgutachten TA Lärm Beurteilungspegel je Immissionsort; Tag-/Nachtwerte; Vorbelastung; WR 55/40 dB(A), MI 60/45 dB(A) Einhaltung Immissionsrichtwerte
5 Schattenwurf-Prognose Max. 30 h/Jahr astronomisch, max. 8 h/Jahr meteorologisch (LAI-Hinweise); Abschaltautomatik als Auflage Auflageninhalt Nebenbestimmung
6 saP § 44 BNatSchG Erfassungszeitraum, Methoden, Arten (Rotmilan, Fledermäuse, Mauersegler); Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen Verbotstatbestand ausgeschlossen?
7 Öffentlichkeitsbeteiligung § 10 BImSchG Bekanntmachung, Auslegung 1 Monat, Einwendungen 1 Monat, Erörterungstermin Verfahrensfehler rügen
8 Genehmigungstatbestand § 6 BImSchG Grundpflichten § 5; entgegenstehende öffentlich-rechtliche Vorschriften; Bauleitplan Tatbestand erfüllt?
9 Nebenbestimmungen Auflagen Lärm-Nachtabschaltung, Schattenwurf-Modul, Artenschutz-Bauzeit-Fenster, Rückbau-Bürgschaft Verhältnismäßigkeit der Auflagen
10 Sofortvollzug § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO Klimaschutz-Argument; Begründungserfordernis § 80 Abs. 3 VwGO Eilantrag prüfen
11 Klage-Befugnis Drittbetroffener § 42 Abs. 2 VwGO Möglichkeitstheorie; Verletzung subjektiver Rechte aus § 5 BImSchG (drittschützend) Klagebefugnis bejahen/verneinen
12 Klagefrist § 74 VwGO 1 Monat ab Bekanntgabe; bei UVP-pflichtigen Vorhaben analog; Verband UmwRG Frist dokumentieren
13 UmwRG Verbandsklage § 2 UmwRG; Vorab-Mitwirkung Pflichtvoraussetzung; UVP-Defizite, saP-Fehler Prozessuale Stellung
14 Ausschluss-Fristen Einwendungen § 10 Abs. 3 BImSchG Einwendungsfrist; Präklusion bei späterer Klage Einwendungen rechtzeitig
15 Eilantrag § 80 Abs. 5 VwGO Interessenabwägung; formelle Mängel Vollziehungsanordnung § 80 Abs. 3; Hauptsacheerfolgsaussicht Antrag stellen bei sofortigem Vollzug

Beweislast

Beweisthema Beweislastträger Beweismittel
Einhaltung Schallimmissionsrichtwerte Vorhabenträger (im Verfahren), Behörde (im Klageverfahren) Schallgutachten, Gegengutachten, Messung
saP methodische Ordnungsgemäßheit Vorhabenträger Erfassungsberichte, Gutachten, Kartierdaten
Erhebliche Schattenwurf-Beeinträchtigung Drittbetroffener (im Eilverfahren) Schattenwurf-Simulation, eigene Ermittlung
UVP-Fehler Verband / Drittbetroffener UVP-Bericht, Verfahrensunterlagen
Klagebefugnis Drittbetroffener Antragsteller Entfernung, Grundstücksplan, Schallprognose
Verhältnismäßigkeit Auflagen Vorhabenträger bei Anfechtung Alternativnachweis, Sachverständigengutachten

Fristen und Verjährung

Frist Grundlage Lauf Hinweis
Einwendungsfrist Auslegung § 10 Abs. 3 BImSchG 1 Monat nach Auslegungsende Präklusion bei späterer Klage wenn kein Einwand erhoben
Klagefrist § 74 VwGO 1 Monat ab Bekanntgabe Gilt auch bei UmwRG-Verbandsklagen
Beschwerde Eilentscheidung § 146 Abs. 4 VwGO 2 Wochen ab Beschluss, Begründung 1 Monat OVG als Beschwerdegericht
Genehmigungsfiktion § 42a VwVfG § 16 Abs. 1 BImSchG Bei förmlichem Verfahren keine Fiktion; nur bei vereinfachtem Verfahren Auf Fristeinhaltung achten
Gültigkeitsfrist Genehmigung Genehmigung unbefristet; Nebenbestimmungen befristet Auflagenfristen im Blick behalten
Verjährung Nachbar-Ansprüche § 195 BGB 3 Jahre ab Kenntnis Privatrechtliche Ausgleichsansprüche

Typische Gegenargumente

Gegenargument Gegenstrategie
Rechtsprechung live prüfen keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren
"TA-Lärm-Werte eingehalten" Vorbelastungs-Korrektur prüfen: wurden alle vorhandenen Windkraftanlagen in der Umgebung als Vorbelastung berücksichtigt? Kumulationseffekte?
"Klimaschutz rechtfertigt sofortige Vollziehung" § 80 Abs. 3 VwGO: Begründung muss auf Einzelfall eingehen; abstrakter Klimaschutzverweis reicht nicht (OVG-Ständige Rspr.)
"Einwendungen präkludiert" Präklusion greift nicht gegenüber UmwRG-Verbänden bei UVP-pflichtigen Vorhaben; UVP-Defizite jederzeit rügefähig
"Drittbetroffener nicht klagebefugt" § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG ist drittschützend; Nachbar im Einwirkungsbereich hat subjektives Recht; Möglichkeitstheorie großzügig
Rechtsprechung live prüfen keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren
"Einwendungen nicht substantiiert" Im BImSchG-Verfahren genügt allgemeine Darlegung der Betroffenheit; detaillierte Rüge erst in Klage erforderlich

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

Konstellation Empfohlener Weg
Standard — BImSchG-Genehmigungsverfahren begleiten Verfahrensbegleitung nach Pruefschema; Schriftsatz unten
Variante A — Genehmigung fuer Drittbetroffene anfechten Anfechtungsklage VwGO statt Verfahrensbegleitung
Variante B — Foermliches Genehmigungsverfahren nicht noetig Anzeigeverfahren § 15 BImSchG als Alternative pruefen
Variante C — Behoerde zoegert Untaetigkeit moegliche Alternative Untaetigkeitsklage § 75 VwGO vorbereiten bei Verzoegerung

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Schriftsatzbausteine

Baustein 1: Klagebegründung Drittbetroffener (Schallschutz)

Verwaltungsgericht [Ort]
Klagebegründung

In der Verwaltungsrechtssache
[Kläger]
gegen
[Beklagte: Immissionsschutzbehörde]
beigeladen: [Vorhabenträger]

Az. VG [Az]

I. Sachverhalt

Der Kläger ist Eigentümer des Grundstücks [Anschrift], das sich in
einer Entfernung von ca. [x] Metern zur nächsten geplanten
Windkraftanlage befindet. Das Grundstück liegt im
[Wohn-/Mischgebiet].

Die Beklagte erteilte mit Bescheid vom [Datum] eine BImSchG-
Genehmigung für [n] Windkraftanlagen des Typs [Typ] am
Standort [Standort].

II. Zulässigkeit

Die Anfechtungsklage ist zulässig. Der Kläger ist nach §§ 42 Abs. 2,
113 Abs. 1 VwGO klagebefugt, da die Verletzung des drittschützenden
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG möglich erscheint. Die Klagefrist von einem
Monat (§ 74 VwGO) ist gewahrt.

III. Begründetheit — Verletzung § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG

1. Methodische Fehler im Schallgutachten

Das dem Bescheid zugrundeliegende Schallgutachten des Büros [Name]
vom [Datum] weist folgende methodische Mängel auf:

a) Unterschätzung der Vorbelastung — das Gutachten berücksichtigt
   die bestehenden Windkraftanlagen [Bezeichnung] in der Umgebung
   nicht als Vorbelastung. Nach TA Lärm Nr. 2.4 ist die
   Vorbelastung am Immissionsort zu berücksichtigen. Ohne
   Korrektur dieser Lücke kann die Einhaltung des Immissions-
   richtwerts von [40/45] dB(A) nachts nicht festgestellt werden.

b) Unzureichende Messung Schallleistungspegel — der verwendete
   Schallleistungspegel des Anlagentyps basiert auf Messungen
   unter optimalen Bedingungen. Ein Zuschlag für Amplituden-
   modulation nach TA Lärm Nr. A.2.3.3 wurde nicht berücksichtigt.

2. Beweissicherungsantrag

Der Kläger beantragt die Einholung eines gerichtlichen
Sachverständigengutachtens zur Frage, ob die Schallimmissions-
richtwerte der TA Lärm am Grundstück des Klägers eingehalten
werden.

Anlagen: Privates Gegengutachten [Anlage K1], Lagepläne [K2]

Baustein 2: Einwendung im BImSchG-Verfahren (Naturschutz)

An die [Immissionsschutzbehörde]
Verfahren: BImSchG-Genehmigung [Vorhaben]

Einwendungen nach § 10 Abs. 3 BImSchG

Einwender: [Name, Adresse]

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen das geplante Vorhaben erheben wir namens und in Vollmacht
des Einwenders folgende Einwendungen:

1. Artenschutzrechtliche Defizite der saP

Die ausgelegte saP des Büros [Name] vom [Datum] genügt den
methodischen Anforderungen nicht:

a) Unzureichender Erfassungszeitraum für Fledermäuse — die
   Transekt-Kartierung umfasste lediglich [n] Termine im
   Zeitraum [Monat – Monat]. Für eine ordnungsgemäße saP sind
   nach den LLUR-/LfU-Hinweisen der Länder mindestens [n]
   Detektorerhebungen über die gesamte Aktivitätssaison
   (April bis Oktober) erforderlich.

b) Rotmilan — im Radius von 1.500 m um den Standort wurden
   während des Erfassungszeitraums [n] Rotmilan-Individuen
   kartiert. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, es bestehe
   kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko gem. § 44 Abs. 1
   Nr. 1 BNatSchG. Diese Bewertung ist angreifbar, da die
   Kartierung nicht in den Hauptaktivitätsstunden
   (08:00–12:00 Uhr) an mindestens 12 Termine erfolgte.

c) Fehlende CEF-Maßnahmen — für den nachgewiesenen Bestand
   der [Art] wurden keine vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen
   (CEF) benannt.

2. Schattenwurf

Die Schattenwurf-Simulation zeigt für das Grundstück des Einwenders
([Adresse]) eine theoretische Beschattungsdauer von [x] Stunden/Jahr.
Die angeordneten Auflagen genügen nicht, da eine Abschaltautomatik
fehlt.

Wir beantragen daher die Versagung der Genehmigung,
hilfsweise die Aufnahme konkreter Nebenbestimmungen.

Baustein 3: Antrag auf Akteneinsicht und Vorbereitung Eilantrag

An die [Immissionsschutzbehörde]

Antrag auf Akteneinsicht § 29 VwVfG

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir zeigen an, namens und in Vollmacht [des Mandanten]
tätig zu sein. Wir beantragen Einsicht in die gesamte
Genehmigungsakte des Verfahrens [Az.], einschließlich:

- aller eingereichten Gutachten und Stellungnahmen
- der Behördenkorrespondenz
- der Nebenbestimmungen und Prüfvermerke
- des UVP-Berichts und der Behördenentscheidung zur UVP-Pflicht

Sobald die Sofortvollziehung angeordnet wird, werden wir beim
Verwaltungsgericht [Ort] Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO stellen.
Die Akteneinsicht ist für die Begründung unabdingbar.

Wir bitten um Mitteilung des frühesten Termins für die Einsicht.

--- vor Versand klaeren ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Durchsetzung des Anspruchs / Vergleich / Reputationsschutz / schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestforderung / Zeitrahmen / Formerfordernis]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgesprach / Einigung vor Fristablauf]

Schlussabsatz Variante A (kooperativ): Wir regen eine guetliche Einigung an und stehen fuer ein klaerenden Gesprach zur Verfuegung. Eine einvernehmliche Loesung erspart beiden Seiten Zeit und Kosten.

Schlussabsatz Variante B (formal-streng): Eine aussergerichtliche Einigung kommt nur in Betracht wenn die Gegenseite innerhalb von [X] Tagen einen akzeptablen Vorschlag unterbreitet. Anderenfalls werden wir alle rechtlichen Schritte einleiten.

Streitwert und Kosten

Position Berechnung Hinweis
Streitwert Drittbetroffener § 52 Abs. 1 GKG; Orientierungswert nach Streitwertkatalog Verwaltungsgerichtsbarkeit: Nachbar-WEA typisch EUR 15.000–30.000 je nach Anlage Konjunktur der Rspr. beachten; bei mehreren Klagepunkten Addierung
Streitwert Vorhabenträger (Genehmigungsklage) Investitionsvolumen / Ertragserwartung; typisch EUR 50.000–200.000 § 52 Abs. 1 GKG Abschätzung nach wirtschaftlichem Interesse
Gerichtskosten GKG Anlage 1 Nr. 1210; bei EUR 20.000 Streitwert ca. EUR 1.888 Bei VG-Verfahren drei Instanzen einkalkulieren
Sachverständigenkosten saP EUR 5.000–20.000 je nach Artenspektrum und Erfassungsaufwand Ggf. gerichtliches Gutachten auf Kosten der Gegenseite bei Obsiegen
Eilverfahren Streitwert Halb des Hauptsache-Streitwerts § 80 Abs. 5 VwGO-Beschluss = Bruchteil

Strategische Empfehlung

Mandantenrolle Situation Empfehlung
Vorhabenträger Antragsunterlagen unvollständig Proaktive Abstimmung mit Behörde vor Einreichung; Gutachter-Auswahl nach behördlicher Praxis
Vorhabenträger Klage Drittbetroffener Sachverständige beiziehen; § 80 Abs. 3-Begründung präzise ausarbeiten; frühe Verhandlung anbieten
Drittbetroffener Bescheid ergangen Eigenes Schallgutachten in Auftrag geben; Einwendungs-Präklusion prüfen; Klagefrist sichern
Drittbetroffener Sofortvollzug angeordnet Eilantrag § 80 Abs. 5 VwGO; § 80 Abs. 3-Begründungsmangel angreifen; Hauptsache parallel einreichen
Rechtsprechung live prüfen Live-Verifikation erforderlich keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren
Rechtsprechung live prüfen Live-Verifikation erforderlich keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren

Anschluss-Skills

  • energietrassen-planfeststellung-rechtsschutz — Planfeststellungsverfahren für Leitungen und Netzinfrastruktur
  • eilantrag-80-abs-5-vwgo — Vertiefung Eilantragsstrategie und Schriftsatz
  • fachanwalt-verwaltungsrecht-einstweiliger-rechtsschutz — Grundlagen einstweiliger Rechtsschutz
  • fachanwalt-verwaltungsrecht-widerspruchsschrift — Widerspruch gegen Genehmigungsbescheid

Aktuelle Leitentscheidungen (v14.2 Ergaenzung)

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Quellen

  • BImSchG §§ 4, 5, 6, 10, 19
    1. BImSchV Anhang 1 (Nrn. 1.4, 1.6, 8)
  • TA Lärm (6. Allg. VwV BImSchG)
  • TA Luft 2021
  • UVPG Anhang 1
  • BNatSchG §§ 13, 44
  • VwGO §§ 42, 74, 80, 113
  • UmwRG § 2
  • EU-RED III (Beschleunigungsgebiete)
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

<!-- AUDIT 27.05.2026 — Bundle 027 Halluzinations-Reparatur -->

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