Energieanlagen-BImSchG-Genehmigung-Verfahren
BImSchG-Genehmigung für Energieanlagen (Wind, Biogas, Biomasse, Wasserstoff-Elektrolyseur) begleiten: Vorhabentraeger beantragt Genehmigung oder Drittbetroffener klagt dagegen. Normen: §§ 4 und 10 und 19 BImSchG (foermliches/vereinfachtes Verfahren), 4. BImSchV, TA Laerm, UmwRG (Verbandsklage). Prüfraster: Antragsunterlagen (Schallgutachten, Schattenwurf, saP), Drittanfechtung, UVP-Pflicht EuGH-Linie, Eilantrag § 80 Abs. 5 VwGO. Output Antragsunterlagen-Prüfung, Klageschrift-Entwurf oder Widerspruch. Abgrenzung: Planfeststellung Energietrassen siehe energietrassen-planfeststellung-rechtsschutz; Vergabe siehe fachanwalt-vergaberecht-Plugin.
Energieanlagen-BImSchG-Genehmigung-Verfahren
Kernsachverhalt
Energieanlagen (Wind, Biogas, Wasserstoff, größere Solarthermie, KWK, Geothermie) bedürfen in der Regel einer BImSchG-Genehmigung nach §§ 4 ff. BImSchG, wenn sie eine bestimmte Schwelle nach der 4. BImSchV überschreiten. Das Skill bedient die Mandanten-Vertretung im förmlichen oder vereinfachten Verfahren — sowohl auf Vorhabenträger- als auch auf Nachbar-/Verbandsseite.
Kaltstart-Rückfragen
- Welcher Anlagen-Typ und welche installierte Leistung — Windkraftanlage, Biogas, KWK, Elektrolyseur, Geothermie, Freiflächen-PV?
- Wo befindet sich der Standort, welche Behörde ist zuständig — untere Immissionsschutzbehörde, Regierungspräsidium, Bergamt?
- Welcher Verfahrensstand — Voranfrage, laufender Antrag, Bescheid, Klage, Eilantrag?
- In welcher Rolle ist der Mandant — Vorhabenträger, Drittbetroffener (Nachbar, Grundeigentümer), anerkannter Umweltverband?
- Liegt UVP-Pflicht oder UVP-Vorprüfungspflicht nach UVPG vor?
- Welche Gutachten existieren bereits — Schallgutachten, saP, Schattenwurf, UVP-Bericht?
- Wurde Sofortvollzug angeordnet — Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO erforderlich?
- Sind Verbandseinwendungen oder eine UmwRG-Klage bereits eingeleitet?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
Normtexte (Auszüge)
§ 4 Abs. 1 BImSchG — Genehmigungsbedürftige Anlagen dürfen nur errichtet und betrieben werden, wenn eine Genehmigung nach § 6 BImSchG erteilt worden ist.
§ 5 Abs. 1 BImSchG — Genehmigungsbedürftige Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass zur Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden können (drittschützende Grundpflicht).
§ 6 Abs. 1 BImSchG — Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn sichergestellt ist, dass die Grundpflichten des § 5 erfüllt werden und andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und Belange des Arbeitsschutzes der Errichtung und dem Betrieb nicht entgegenstehen.
§ 10 BImSchG — Förmliches Genehmigungsverfahren mit Bekanntmachung, Auslegung, Erörterungstermin, Öffentlichkeitsbeteiligung bei Anlagen der Spalte 1 der 4. BImSchV.
§ 19 BImSchG — Vereinfachtes Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung bei Anlagen der Spalte 2 der 4. BImSchV; Genehmigung durch Behörde von Amts wegen.
§ 44 BNatSchG — Schädigungs- und Störungsverbote für besonders und streng geschützte Arten; Fang, Tötung, Störung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten verboten (artenschutzrechtliche Verbote, Prüfpflicht in saP).
Leitentscheidungen
| Gericht | Aktenzeichen | Datum | Leitsatz |
|---|---|---|---|
| Rechtsprechung live prüfen | Live-Verifikation erforderlich | - | keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren |
| Rechtsprechung live prüfen | Live-Verifikation erforderlich | - | keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren |
Prüfschema BImSchG-Genehmigungsverfahren
Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
| Schritt | Prüfungspunkt | Inhalt | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| 1 | Anlagen-Klassifizierung 4. BImSchV | Nr. 1.6 WEA, Nr. 1.4 Biogas, Nr. 8 Feuerungsanlage; Spalte 1 (förmlich) oder Spalte 2 (vereinfacht)? | Verfahrensart bestimmt |
| 2 | UVP-Pflicht UVPG | Anhang 1 UVPG: ab 20 WEA UVP-Pflicht; 6–19 allgemeine Vorprüfung; 3–5 standortbezogene Vorprüfung | UVP-Umfang festgelegt |
| 3 | Antragsunterlagen vollständig | Formular, Beschreibung, Schallgutachten, Schattenwurf, saP, Lageplan, UVP-Bericht | Vollständigkeitsprüfung durch Behörde |
| 4 | Schallgutachten TA Lärm | Beurteilungspegel je Immissionsort; Tag-/Nachtwerte; Vorbelastung; WR 55/40 dB(A), MI 60/45 dB(A) | Einhaltung Immissionsrichtwerte |
| 5 | Schattenwurf-Prognose | Max. 30 h/Jahr astronomisch, max. 8 h/Jahr meteorologisch (LAI-Hinweise); Abschaltautomatik als Auflage | Auflageninhalt Nebenbestimmung |
| 6 | saP § 44 BNatSchG | Erfassungszeitraum, Methoden, Arten (Rotmilan, Fledermäuse, Mauersegler); Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen | Verbotstatbestand ausgeschlossen? |
| 7 | Öffentlichkeitsbeteiligung § 10 BImSchG | Bekanntmachung, Auslegung 1 Monat, Einwendungen 1 Monat, Erörterungstermin | Verfahrensfehler rügen |
| 8 | Genehmigungstatbestand § 6 BImSchG | Grundpflichten § 5; entgegenstehende öffentlich-rechtliche Vorschriften; Bauleitplan | Tatbestand erfüllt? |
| 9 | Nebenbestimmungen Auflagen | Lärm-Nachtabschaltung, Schattenwurf-Modul, Artenschutz-Bauzeit-Fenster, Rückbau-Bürgschaft | Verhältnismäßigkeit der Auflagen |
| 10 | Sofortvollzug § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO | Klimaschutz-Argument; Begründungserfordernis § 80 Abs. 3 VwGO | Eilantrag prüfen |
| 11 | Klage-Befugnis Drittbetroffener § 42 Abs. 2 VwGO | Möglichkeitstheorie; Verletzung subjektiver Rechte aus § 5 BImSchG (drittschützend) | Klagebefugnis bejahen/verneinen |
| 12 | Klagefrist § 74 VwGO | 1 Monat ab Bekanntgabe; bei UVP-pflichtigen Vorhaben analog; Verband UmwRG | Frist dokumentieren |
| 13 | UmwRG Verbandsklage | § 2 UmwRG; Vorab-Mitwirkung Pflichtvoraussetzung; UVP-Defizite, saP-Fehler | Prozessuale Stellung |
| 14 | Ausschluss-Fristen Einwendungen | § 10 Abs. 3 BImSchG Einwendungsfrist; Präklusion bei späterer Klage | Einwendungen rechtzeitig |
| 15 | Eilantrag § 80 Abs. 5 VwGO | Interessenabwägung; formelle Mängel Vollziehungsanordnung § 80 Abs. 3; Hauptsacheerfolgsaussicht | Antrag stellen bei sofortigem Vollzug |
Beweislast
| Beweisthema | Beweislastträger | Beweismittel |
|---|---|---|
| Einhaltung Schallimmissionsrichtwerte | Vorhabenträger (im Verfahren), Behörde (im Klageverfahren) | Schallgutachten, Gegengutachten, Messung |
| saP methodische Ordnungsgemäßheit | Vorhabenträger | Erfassungsberichte, Gutachten, Kartierdaten |
| Erhebliche Schattenwurf-Beeinträchtigung | Drittbetroffener (im Eilverfahren) | Schattenwurf-Simulation, eigene Ermittlung |
| UVP-Fehler | Verband / Drittbetroffener | UVP-Bericht, Verfahrensunterlagen |
| Klagebefugnis Drittbetroffener | Antragsteller | Entfernung, Grundstücksplan, Schallprognose |
| Verhältnismäßigkeit Auflagen | Vorhabenträger bei Anfechtung | Alternativnachweis, Sachverständigengutachten |
Fristen und Verjährung
| Frist | Grundlage | Lauf | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Einwendungsfrist Auslegung | § 10 Abs. 3 BImSchG | 1 Monat nach Auslegungsende | Präklusion bei späterer Klage wenn kein Einwand erhoben |
| Klagefrist | § 74 VwGO | 1 Monat ab Bekanntgabe | Gilt auch bei UmwRG-Verbandsklagen |
| Beschwerde Eilentscheidung | § 146 Abs. 4 VwGO | 2 Wochen ab Beschluss, Begründung 1 Monat | OVG als Beschwerdegericht |
| Genehmigungsfiktion § 42a VwVfG | § 16 Abs. 1 BImSchG | Bei förmlichem Verfahren keine Fiktion; nur bei vereinfachtem Verfahren | Auf Fristeinhaltung achten |
| Gültigkeitsfrist Genehmigung | — | Genehmigung unbefristet; Nebenbestimmungen befristet | Auflagenfristen im Blick behalten |
| Verjährung Nachbar-Ansprüche | § 195 BGB | 3 Jahre ab Kenntnis | Privatrechtliche Ausgleichsansprüche |
Typische Gegenargumente
| Gegenargument | Gegenstrategie |
|---|---|
| Rechtsprechung live prüfen | keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren |
| "TA-Lärm-Werte eingehalten" | Vorbelastungs-Korrektur prüfen: wurden alle vorhandenen Windkraftanlagen in der Umgebung als Vorbelastung berücksichtigt? Kumulationseffekte? |
| "Klimaschutz rechtfertigt sofortige Vollziehung" | § 80 Abs. 3 VwGO: Begründung muss auf Einzelfall eingehen; abstrakter Klimaschutzverweis reicht nicht (OVG-Ständige Rspr.) |
| "Einwendungen präkludiert" | Präklusion greift nicht gegenüber UmwRG-Verbänden bei UVP-pflichtigen Vorhaben; UVP-Defizite jederzeit rügefähig |
| "Drittbetroffener nicht klagebefugt" | § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG ist drittschützend; Nachbar im Einwirkungsbereich hat subjektives Recht; Möglichkeitstheorie großzügig |
| Rechtsprechung live prüfen | keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren |
| "Einwendungen nicht substantiiert" | Im BImSchG-Verfahren genügt allgemeine Darlegung der Betroffenheit; detaillierte Rüge erst in Klage erforderlich |
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation | Empfohlener Weg |
|---|---|
| Standard — BImSchG-Genehmigungsverfahren begleiten | Verfahrensbegleitung nach Pruefschema; Schriftsatz unten |
| Variante A — Genehmigung fuer Drittbetroffene anfechten | Anfechtungsklage VwGO statt Verfahrensbegleitung |
| Variante B — Foermliches Genehmigungsverfahren nicht noetig | Anzeigeverfahren § 15 BImSchG als Alternative pruefen |
| Variante C — Behoerde zoegert Untaetigkeit moegliche Alternative | Untaetigkeitsklage § 75 VwGO vorbereiten bei Verzoegerung |
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Schriftsatzbausteine
Baustein 1: Klagebegründung Drittbetroffener (Schallschutz)
Verwaltungsgericht [Ort]
Klagebegründung
In der Verwaltungsrechtssache
[Kläger]
gegen
[Beklagte: Immissionsschutzbehörde]
beigeladen: [Vorhabenträger]
Az. VG [Az]
I. Sachverhalt
Der Kläger ist Eigentümer des Grundstücks [Anschrift], das sich in
einer Entfernung von ca. [x] Metern zur nächsten geplanten
Windkraftanlage befindet. Das Grundstück liegt im
[Wohn-/Mischgebiet].
Die Beklagte erteilte mit Bescheid vom [Datum] eine BImSchG-
Genehmigung für [n] Windkraftanlagen des Typs [Typ] am
Standort [Standort].
II. Zulässigkeit
Die Anfechtungsklage ist zulässig. Der Kläger ist nach §§ 42 Abs. 2,
113 Abs. 1 VwGO klagebefugt, da die Verletzung des drittschützenden
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG möglich erscheint. Die Klagefrist von einem
Monat (§ 74 VwGO) ist gewahrt.
III. Begründetheit — Verletzung § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG
1. Methodische Fehler im Schallgutachten
Das dem Bescheid zugrundeliegende Schallgutachten des Büros [Name]
vom [Datum] weist folgende methodische Mängel auf:
a) Unterschätzung der Vorbelastung — das Gutachten berücksichtigt
die bestehenden Windkraftanlagen [Bezeichnung] in der Umgebung
nicht als Vorbelastung. Nach TA Lärm Nr. 2.4 ist die
Vorbelastung am Immissionsort zu berücksichtigen. Ohne
Korrektur dieser Lücke kann die Einhaltung des Immissions-
richtwerts von [40/45] dB(A) nachts nicht festgestellt werden.
b) Unzureichende Messung Schallleistungspegel — der verwendete
Schallleistungspegel des Anlagentyps basiert auf Messungen
unter optimalen Bedingungen. Ein Zuschlag für Amplituden-
modulation nach TA Lärm Nr. A.2.3.3 wurde nicht berücksichtigt.
2. Beweissicherungsantrag
Der Kläger beantragt die Einholung eines gerichtlichen
Sachverständigengutachtens zur Frage, ob die Schallimmissions-
richtwerte der TA Lärm am Grundstück des Klägers eingehalten
werden.
Anlagen: Privates Gegengutachten [Anlage K1], Lagepläne [K2]
Baustein 2: Einwendung im BImSchG-Verfahren (Naturschutz)
An die [Immissionsschutzbehörde]
Verfahren: BImSchG-Genehmigung [Vorhaben]
Einwendungen nach § 10 Abs. 3 BImSchG
Einwender: [Name, Adresse]
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen das geplante Vorhaben erheben wir namens und in Vollmacht
des Einwenders folgende Einwendungen:
1. Artenschutzrechtliche Defizite der saP
Die ausgelegte saP des Büros [Name] vom [Datum] genügt den
methodischen Anforderungen nicht:
a) Unzureichender Erfassungszeitraum für Fledermäuse — die
Transekt-Kartierung umfasste lediglich [n] Termine im
Zeitraum [Monat – Monat]. Für eine ordnungsgemäße saP sind
nach den LLUR-/LfU-Hinweisen der Länder mindestens [n]
Detektorerhebungen über die gesamte Aktivitätssaison
(April bis Oktober) erforderlich.
b) Rotmilan — im Radius von 1.500 m um den Standort wurden
während des Erfassungszeitraums [n] Rotmilan-Individuen
kartiert. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, es bestehe
kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko gem. § 44 Abs. 1
Nr. 1 BNatSchG. Diese Bewertung ist angreifbar, da die
Kartierung nicht in den Hauptaktivitätsstunden
(08:00–12:00 Uhr) an mindestens 12 Termine erfolgte.
c) Fehlende CEF-Maßnahmen — für den nachgewiesenen Bestand
der [Art] wurden keine vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen
(CEF) benannt.
2. Schattenwurf
Die Schattenwurf-Simulation zeigt für das Grundstück des Einwenders
([Adresse]) eine theoretische Beschattungsdauer von [x] Stunden/Jahr.
Die angeordneten Auflagen genügen nicht, da eine Abschaltautomatik
fehlt.
Wir beantragen daher die Versagung der Genehmigung,
hilfsweise die Aufnahme konkreter Nebenbestimmungen.
Baustein 3: Antrag auf Akteneinsicht und Vorbereitung Eilantrag
An die [Immissionsschutzbehörde]
Antrag auf Akteneinsicht § 29 VwVfG
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir zeigen an, namens und in Vollmacht [des Mandanten]
tätig zu sein. Wir beantragen Einsicht in die gesamte
Genehmigungsakte des Verfahrens [Az.], einschließlich:
- aller eingereichten Gutachten und Stellungnahmen
- der Behördenkorrespondenz
- der Nebenbestimmungen und Prüfvermerke
- des UVP-Berichts und der Behördenentscheidung zur UVP-Pflicht
Sobald die Sofortvollziehung angeordnet wird, werden wir beim
Verwaltungsgericht [Ort] Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO stellen.
Die Akteneinsicht ist für die Begründung unabdingbar.
Wir bitten um Mitteilung des frühesten Termins für die Einsicht.
--- vor Versand klaeren ---
- Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Durchsetzung des Anspruchs / Vergleich / Reputationsschutz / schnelle Loesung]
- Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestforderung / Zeitrahmen / Formerfordernis]
- Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgesprach / Einigung vor Fristablauf]
Schlussabsatz Variante A (kooperativ): Wir regen eine guetliche Einigung an und stehen fuer ein klaerenden Gesprach zur Verfuegung. Eine einvernehmliche Loesung erspart beiden Seiten Zeit und Kosten.
Schlussabsatz Variante B (formal-streng): Eine aussergerichtliche Einigung kommt nur in Betracht wenn die Gegenseite innerhalb von [X] Tagen einen akzeptablen Vorschlag unterbreitet. Anderenfalls werden wir alle rechtlichen Schritte einleiten.
Streitwert und Kosten
| Position | Berechnung | Hinweis |
|---|---|---|
| Streitwert Drittbetroffener | § 52 Abs. 1 GKG; Orientierungswert nach Streitwertkatalog Verwaltungsgerichtsbarkeit: Nachbar-WEA typisch EUR 15.000–30.000 je nach Anlage | Konjunktur der Rspr. beachten; bei mehreren Klagepunkten Addierung |
| Streitwert Vorhabenträger (Genehmigungsklage) | Investitionsvolumen / Ertragserwartung; typisch EUR 50.000–200.000 | § 52 Abs. 1 GKG Abschätzung nach wirtschaftlichem Interesse |
| Gerichtskosten | GKG Anlage 1 Nr. 1210; bei EUR 20.000 Streitwert ca. EUR 1.888 | Bei VG-Verfahren drei Instanzen einkalkulieren |
| Sachverständigenkosten saP | EUR 5.000–20.000 je nach Artenspektrum und Erfassungsaufwand | Ggf. gerichtliches Gutachten auf Kosten der Gegenseite bei Obsiegen |
| Eilverfahren Streitwert | Halb des Hauptsache-Streitwerts | § 80 Abs. 5 VwGO-Beschluss = Bruchteil |
Strategische Empfehlung
| Mandantenrolle | Situation | Empfehlung |
|---|---|---|
| Vorhabenträger | Antragsunterlagen unvollständig | Proaktive Abstimmung mit Behörde vor Einreichung; Gutachter-Auswahl nach behördlicher Praxis |
| Vorhabenträger | Klage Drittbetroffener | Sachverständige beiziehen; § 80 Abs. 3-Begründung präzise ausarbeiten; frühe Verhandlung anbieten |
| Drittbetroffener | Bescheid ergangen | Eigenes Schallgutachten in Auftrag geben; Einwendungs-Präklusion prüfen; Klagefrist sichern |
| Drittbetroffener | Sofortvollzug angeordnet | Eilantrag § 80 Abs. 5 VwGO; § 80 Abs. 3-Begründungsmangel angreifen; Hauptsache parallel einreichen |
| Rechtsprechung live prüfen | Live-Verifikation erforderlich | keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren |
| Rechtsprechung live prüfen | Live-Verifikation erforderlich | keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren |
Anschluss-Skills
energietrassen-planfeststellung-rechtsschutz— Planfeststellungsverfahren für Leitungen und Netzinfrastruktureilantrag-80-abs-5-vwgo— Vertiefung Eilantragsstrategie und Schriftsatzfachanwalt-verwaltungsrecht-einstweiliger-rechtsschutz— Grundlagen einstweiliger Rechtsschutzfachanwalt-verwaltungsrecht-widerspruchsschrift— Widerspruch gegen Genehmigungsbescheid
Aktuelle Leitentscheidungen (v14.2 Ergaenzung)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellen
- BImSchG §§ 4, 5, 6, 10, 19
-
- BImSchV Anhang 1 (Nrn. 1.4, 1.6, 8)
- TA Lärm (6. Allg. VwV BImSchG)
- TA Luft 2021
- UVPG Anhang 1
- BNatSchG §§ 13, 44
- VwGO §§ 42, 74, 80, 113
- UmwRG § 2
- EU-RED III (Beschleunigungsgebiete)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
<!-- AUDIT 27.05.2026 — Bundle 027 Halluzinations-Reparatur -->
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